Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 3. April 2025 eine formelle Prüfung des Konzernabschlusses der aap Implantate Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie des dazugehörigen zusammengefassten Lageberichts eingeleitet.
Hintergrund ist der vom Abschlussprüfer erteilte Versagungsvermerk. Die BaFin sieht konkrete Anhaltspunkte für mögliche Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften. Im Zentrum der Prüfung stehen insbesondere die Bilanzierung von Anlagevermögen, Vorräten sowie latenten Steuern und deren Auswirkungen auf die Konzernergebnisrechnung.
Rechtsgrundlage für das Vorgehen ist § 107 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Danach ist die BaFin verpflichtet, bei konkretem Verdacht auf fehlerhafte Rechnungslegung eine anlassbezogene Prüfung einzuleiten. Diese wird in der Regel durch interne Wirtschaftsprüfer der BaFin durchgeführt.
Gemäß § 107 Absatz 1 Satz 5 WpHG macht die BaFin die Einleitung solcher Prüfungen öffentlich bekannt. Diese Transparenzpflicht wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) nochmals ausgeweitet. Ziel ist es, das Vertrauen in die Bilanzkontrolle zu stärken.
Wichtig: Die Bekanntmachung bedeutet nicht automatisch, dass eine fehlerhafte Rechnungslegung vorliegt oder erwartet wird. Die BaFin wird das Ergebnis der Prüfung veröffentlichen – unabhängig davon, ob sich der Verdacht bestätigt oder nicht.