Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im April 2025 gravierende Maßnahmen gegen die in Deutschland tätige AKBANK AG angeordnet. Im Zentrum steht eine umfassende Mängelliste – insbesondere im Bereich Geldwäscheprävention, interner Kontrollsysteme und der Aufsichtspflichten. Die Bank muss nicht nur die festgestellten Mängel beseitigen, sondern auch Geldbußen in Höhe von insgesamt 432.500 Euro zahlen. Zusätzlich wurde ein Sonderbeauftragter eingesetzt, der die Umsetzung der Maßnahmen überwacht.
Mängel in zentralen Bereichen
Im Rahmen einer Sonderprüfung im Jahr 2024 stellte die BaFin erhebliche Defizite fest. Betroffen waren unter anderem:
-
die MaRisk-Compliance-Funktion,
-
die Interne Revision,
-
das Kernbankensystem,
-
die Dokumentation von Geschäftsprozessen,
-
das Kreditgeschäft,
-
sowie die Geldwäscheprävention.
Gerade im Bereich der Geldwäscheprävention fehlte es an ausreichend Personal und an wirksamen Kontrollsystemen. Auch das elektronische Überwachungssystem war über Monate hinweg nicht funktionsfähig – eine erhebliche Schwachstelle.
Bußgelder für Verstöße gegen Aufsichtsrecht
Die BaFin setzte Geldbußen in zwei großen Blöcken fest:
-
395.000 Euro, unter anderem weil Kundinnen und Kunden nicht darüber informiert wurden, dass Telefongespräche über fünf Jahre gespeichert werden – ein klarer Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Zudem fehlten Regelungen zur Aufdeckung von Insiderhandel und Marktmanipulation.
-
37.500 Euro, weil der Jahresabschluss 2023 verspätet eingereicht und eine wichtige Auslagerung nicht gemeldet wurde. Auch die Aufsichtspflichten gegenüber Mitarbeitenden wurden verletzt.
Erhöhte Eigenkapitalanforderungen und Sonderbeauftragter
Wegen der festgestellten Mängel ordnete die BaFin an, dass die AKBANK AG künftig höhere Eigenmittelanforderungen einhalten muss. Diese sollen sicherstellen, dass die Bank für potenzielle Risiken besser gewappnet ist. Um die Einhaltung der Auflagen zu kontrollieren, wurde zudem ein externer Sonderbeauftragter eingesetzt.
Rechtsgrundlagen und Konsequenzen
Die aufsichtsrechtlichen Maßnahmen stützen sich auf zentrale Vorschriften des Kreditwesengesetzes (§ 25a KWG), des Geldwäschegesetzes (§ 51 GwG) sowie auf das Wertpapierhandelsgesetz und die EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Die Verstöße gelten als schwerwiegend – sowohl mit Blick auf die Stabilität des Instituts als auch auf den Schutz von Kundinnen und Kunden.
Fazit
Der Fall AKBANK AG zeigt deutlich, dass die BaFin bei Verstößen gegen zentrale Kontroll- und Dokumentationspflichten konsequent eingreift. Die Strafen sollen nicht nur Missstände abstellen, sondern auch ein Signal an den gesamten Finanzsektor senden: Ein funktionierendes Risikomanagement und die Einhaltung gesetzlicher Pflichten sind kein „Nice-to-have“, sondern Grundvoraussetzung für das Vertrauen in den Finanzplatz Deutschland.