BaFin verhängt Geldbuße über 1,095 Mio. Euro gegen Talanx AG wegen verspäteter Veröffentlichungspflicht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 6. März 2025 eine Geldbuße in Höhe von 1.095.000 Euro gegen die Talanx AG verhängt.

Grund für die Sanktion war ein Verstoß gegen § 115 Absatz 1 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Die Talanx AG hatte es versäumt, rechtzeitig bekannt zu machen, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse ihr Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 – zusätzlich zur Bereitstellung im Unternehmensregister – öffentlich zugänglich war.

Das Unternehmen hat die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.