Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 6. März 2025 eine Geldbuße in Höhe von 1.095.000 Euro gegen die Talanx AG verhängt.
Grund für die Sanktion war ein Verstoß gegen § 115 Absatz 1 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Die Talanx AG hatte es versäumt, rechtzeitig bekannt zu machen, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse ihr Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 – zusätzlich zur Bereitstellung im Unternehmensregister – öffentlich zugänglich war.
Das Unternehmen hat die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.