BlackRock Asset Management Deutschland AG (KVG)
München
Jahresbericht zum 30.04.2023 für das Sondervermögen iShares Dow Jones Global Titans 50 UCITS ETF (DE)
Tätigkeitsbericht des Fondsmanagements
Anlageziele und Anlagepolitik
Das Sondervermögen iShares Dow Jones Global Titans 50 UCITS ETF (DE) ist ein passiv verwalteter börsengehandelter Indexfonds (Exchange Traded Fund, ETF), der möglichst genau die Wertentwicklung des Dow Jones Global Titans 50SM Index abbildet. Der Index misst die Wertentwicklung von 50 führenden, multinationalen Unternehmen aus dem S&P Global Broad Market Index (BMI). Die Indexzusammensetzung und -gewichtungen werden auf der Grundlage von Prüfkriterien, wie z. B. Marktkapitalisierung auf Free-Float-Basis, Umsatz/Einkommen und Nettoertrag ausgewählt. Die Zusammensetzung wird jährlich geprüft und die Bestandteile vierteljährlich neu gewichtet und auf eine maximale Obergrenze von 8% gekappt.
Der iShares Dow Jones Global Titans 50 UCITS ETF (DE) ist ein optimierender Fonds und kann somit Optimierungstechniken einsetzen. Das kann unter anderem die strategische Auswahl bestimmter, statt bisher aller, Wertpapiere, aus denen sich der Index zusammensetzt, oder andere Vermögensgegenstände umfassen, die eine ähnliche Wertentwicklung wie einzelne Indexwerte aufweisen. Hierzu kann auch der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten gehören.
Struktur des Sondervermögens im Hinblick auf die Anlageziele sowie wesentliche Veränderungen während des Berichtszeitraums
Das Sondervermögen iShares Dow Jones Global Titans 50 UCITS ETF (DE) ist ein ausschüttender Fonds. Die Erträge werden nach Verrechnung mit den Aufwendungen im Rahmen von Zwischenausschüttungen bzw. sechs Wochen nach Geschäftsjahresende ausgeschüttet. Die realisierten Gewinne und Verluste resultieren im Wesentlichen aus Transaktionen mit Aktien, die aufgrund von Indexveränderungen, Kapitalmaßnahmen und der Rücknahme von Anteilscheinen durchgeführt wurden.
Indexveränderungen, die vom Indexanbieter veröffentlicht wurden, wurden im Fonds direkt nachvollzogen.
Neuaufnahme | |
LVMH Moët Henn. L. Vuitton SE Actions Port. (C.R.) EO 0,3 | FR0000121014 |
Tencent Holdings Ltd. Reg. Shares HD -,00002 | KYG875721634 |
UnitedHealth Group Inc. Registered Shares DL -,01 | US91324P1021 |
Broadcom Inc. Registered Shares DL -,001 | US11135F1012 |
Comcast Corp. Reg. Shares Class A DL -,01 | US20030N1019 |
Löschung | |
Siemens AG Namens-Aktien o.N. | DE0007236101 |
Sanofi S.A. Actions Port. EO 2 | FR0000120578 |
SAP SE Inhaber-Aktien o.N. | DE0007164600 |
Netflix Inc. Registered Shares DL -,001 | US64110L1061 |
PayPal Holdings Inc. Reg. Shares DL -,0001 | US70450Y1038 |
Wesentliche Risiken und Ereignisse im Berichtszeitraum
Auswirkungen der Corona Pandemie (COVID-19)
In Bezug auf die COVID-19 Pandemie waren für die Verwaltung des Sondervermögens bis auf intensiviertere Überwachungsaktivitäten keine weiteren, außerordentlichen Maßnahmen zum Management der relevanten Risiken im Verlauf des Geschäftsjahres erforderlich.
Marktpreisrisiko
Um das Anlageziel, eine möglichst genaue Abbildung der Wertentwicklung des Dow Jones Global Titans 50SM Index im Berichtszeitraum zu realisieren, wurde ein ausschließlich passiver Investmentansatz verfolgt. Daher wurden im Rahmen der Fondsmanagementaktivitäten, die dieses Sondervermögen betrafen, keine Risiken aktiv gesteuert bzw. eingegangen. Das Sondervermögen unterlag im Berichtszeitraum dem allgemeinen sowie dem spezifischen, aus Einzeltiteln resultierenden Marktpreisrisiko. Im gesamten Berichtszeitraum wurde die durch den Indexanbieter vorgegebene Einzeltitelselektion innerhalb des Anlageuniversums umgesetzt. Damit unterlag das Sondervermögen einem hohen absoluten Marktpreisrisiko.
Währungsrisiko
Das Sondervermögen investierte im Berichtszeitraum gemäß den Indexvorgaben in multinationale Aktien. Es lag somit für Euro-Anleger ein hohes Währungsrisiko vor.
Adressenausfallrisiko
Das Management von Ausfallrisiken für das Sondervermögen erfolgt im Rahmen des Risikomanagementsystems der BlackRock Asset Management Deutschland AG. Aufgrund des bestehenden Anlageuniversums der börsengehandelten iShares ETFs ist das Adressenausfallrisiko als niedrig einzustufen.
Kontrahentenrisiko
Das Management von Kontrahentenrisiken für das Sondervermögen erfolgt im Rahmen des Risikomanagementsystems der BlackRock Asset Management Deutschland AG. Das Kontrahentenrisiko für die iShares ETFs in diesem Sondervermögen ist als gering einzustufen.
Liquiditätsrisiko
Die Veräußerbarkeit der im Sondervermögen gehaltenen Vermögenswerte war jederzeit gegeben, somit war das Liquiditätsrisiko als gering zu bewerten.
Operationelles Risiko
Das Management von operationellen Risiken für das Sondervermögen erfolgt im Rahmen des Risikomanagementsystems der BlackRock Asset Management Deutschland AG.
Die operationellen Risiken der für das Sondervermögen relevanten Prozesse sind Gegenstand einer regelmäßigen Identifikation, Analyse und Überwachung. Dies wird unter anderem durch den Einsatz von Instrumenten wie dem Self-Assessment, Risikoindikatoren und einer Schadensfalldatenbank erreicht.
Geschäftsbereiche bzw. -prozesse, die für dieses Sondervermögen maßgeblich sind und welche durch die BlackRock Asset Management Deutschland AG ausgelagert wurden, unterliegen einem Outsourcing-Controlling Prozess.
Im Berichtszeitraum entstand dem Sondervermögen kein materieller Schaden aus operationellen Risiken.
Russische Invasion in der Ukraine
Seit dem Beginn des Angriffskrieges der Russischen Föderation gegen den souveränen Nachbarstaat Ukraine am 24. Februar 2022 wurden bereits seit 2014 bestehende wirtschaftliche Sanktionen gegen Russland signifikant ausgeweitet. Diese wurden neben der Europäischen Union auch von weiteren internationalen Organisationen sowie Nationalstaaten, wie zum Beispiel dem Vereinigten Königreich, Norwegen oder der Schweiz gegen Unternehmen, Individuen oder Funktionären erlassen. Die Sanktionen werden durch weitere Verordnungen und Regulierungsmaßnahmen ergänzt, welche unter anderem den Handel mit russischen Wertpapieren signifikant eingeschränkt haben. Die langfristigen Folgen des Konflikts sind zum aktuellen Zeitpunkt schwer abzuschätzen.
Das Sondervermögen hatte zum Berichtstichtag kein direktes Exposure in russischen oder ukrainischen Wertpapieren.
Vermögensübersicht zum 30.04.2023
Kurswert in EUR |
% des Fonds- vermögens 1) |
|
I. Vermögensgegenstände | 1.051.634.971,68 | 100,05 |
1. Aktien | 1.047.809.587,62 | 99,69 |
Australien | 9.085.757,35 | 0,86 |
Frankreich | 15.337.439,00 | 1,46 |
Großbritannien (UK) | 22.354.819,15 | 2,13 |
Irland | 18.157.450,25 | 1,73 |
Japan | 10.468.666,76 | 1,00 |
Kaiman Inseln | 16.138.489,57 | 1,54 |
Kanada | 8.404.385,76 | 0,80 |
Niederlande | 15.595.185,50 | 1,48 |
Schweiz | 50.745.210,38 | 4,83 |
Südkorea | 17.526.123,10 | 1,67 |
Taiwan | 18.828.850,93 | 1,79 |
Vereinigte Staaten von Amerika | 845.167.209,87 | 80,41 |
2. Derivate | 121.897,15 | 0,01 |
Finanzterminkontrakte | 121.897,15 | 0,01 |
3. Bankguthaben | 2.108.278,04 | 0,20 |
4. Sonstige Vermögensgegenstände | 1.595.208,87 | 0,15 |
II. Verbindlichkeiten | -544.972,76 | -0,05 |
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme | -33.022,23 | -0,00 |
Sonstige Verbindlichkeiten | -511.950,53 | -0,05 |
III. Fondsvermögen | 1.051.089.998,92 | 100,00 |
1) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. |
Vermögensaufstellung zum 30.04.2023
Gattungsbezeichnung | ISIN | Markt | Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 |
Bestand 30.04.2023 |
Käufe/Zugänge im Berichtszeitraum |
Verkäufe/Abgänge im Berichtszeitraum |
Wertpapiervermögen | ||||||
Börsengehandelte Wertpapiere | ||||||
Aktien | ||||||
Abbott Laboratories Registered Shares o.N. | US0028241000 | STK | 117.614 | 17.428 | 20.460 | |
AbbVie Inc. Registered Shares DL -,01 | US00287Y1091 | STK | 119.290 | 17.507 | 18.737 | |
Accenture PLC Reg.Shares Class A DL-,0000225 | IE00B4BNMY34 | STK | 42.479 | 6.244 | 6.860 | |
Adobe Inc. Registered Shares o.N. | US00724F1012 | STK | 30.881 | 4.175 | 5.582 | |
Alphabet Inc. Reg. Shs Cap.Stk Cl. C DL-,001 | US02079K1079 | STK | 350.224 | 405.940 | 71.960 | |
Alphabet Inc. Reg. Shs Cl. A DL-,001 | US02079K3059 | STK | 401.746 | 450.425 | 66.270 | |
Amazon.com Inc. Registered Shares DL -,01 | US0231351067 | STK | 601.342 | 652.773 | 81.253 | |
Apple Inc. Registered Shares o.N. | US0378331005 | STK | 557.207 | 132.236 | 130.070 | |
ASML Holding N.V. Aandelen op naam EO -,09 | NL0010273215 | STK | 27.193 | 3.795 | 4.309 | |
BHP Group Ltd. Registered Shares DL -,50 | AU000000BHP4 | STK | 341.857 | 50.724 | 54.979 | |
Broadcom Inc. Registered Shares DL -,001 | US11135F1012 | STK | 28.188 | 28.772 | 584 | |
Chevron Corp. Registered Shares DL-,75 | US1667641005 | STK | 119.996 | 19.178 | 30.538 | |
Cisco Systems Inc. Registered Shares DL-,001 | US17275R1023 | STK | 277.112 | 41.422 | 51.930 | |
Citigroup Inc. Registered Shares DL -,01 | US1729674242 | STK | 130.323 | 19.283 | 23.606 | |
Coca-Cola Co., The Registered Shares DL -,25 | US1912161007 | STK | 262.536 | 38.606 | 41.197 | |
Comcast Corp. Reg. Shares Class A DL -,01 | US20030N1019 | STK | 283.868 | 298.326 | 14.458 | |
Exxon Mobil Corp. Registered Shares o.N. | US30231G1022 | STK | 277.770 | 41.214 | 52.051 | |
Intel Corp. Registered Shares DL -,001 | US4581401001 | STK | 279.380 | 41.946 | 40.180 | |
Intl Business Machines Corp. Registered Shares DL -,20 | US4592001014 | STK | 61.093 | 9.092 | 8.687 | |
Johnson & Johnson Registered Shares DL 1 | US4781601046 | STK | 176.354 | 25.905 | 29.000 | |
JPMorgan Chase & Co. Registered Shares DL 1 | US46625H1005 | STK | 197.853 | 29.056 | 32.654 | |
LVMH Moët Henn. L. Vuitton SE Actions Port. (C.R.) EO 0,3 | FR0000121014 | STK | 17.609 | 18.039 | 430 | |
Mastercard Inc. Registered Shares A DL -,0001 | US57636Q1040 | STK | 56.912 | 8.109 | 10.056 | |
McDonald’s Corp. Registered Shares DL-,01 | US5801351017 | STK | 49.405 | 7.325 | 8.944 | |
Medtronic PLC Registered Shares DL -,0001 | IE00BTN1Y115 | STK | 89.493 | 13.210 | 15.725 | |
Merck & Co. Inc. Registered Shares DL-,01 | US58933Y1055 | STK | 171.022 | 25.111 | 26.480 | |
Meta Platforms Inc. Reg.Shares Cl.A DL-,000006 | US30303M1027 | STK | 150.133 | 20.953 | 28.210 | |
Microsoft Corp. Registered Shares DL-,00000625 | US5949181045 | STK | 335.751 | 51.149 | 28.891 | |
Nestlé S.A. Namens-Aktien SF -,10 | CH0038863350 | STK | 185.497 | 27.504 | 33.906 | |
Novartis AG Namens-Aktien SF 0,50 | CH0012005267 | STK | 162.141 | 23.961 | 27.948 | |
NVIDIA Corp. Registered Shares DL-,001 | US67066G1040 | STK | 165.932 | 22.635 | 27.109 | |
Oracle Corp. Registered Shares DL -,01 | US68389X1054 | STK | 103.745 | 15.633 | 19.347 | |
PepsiCo Inc. Registered Shares DL -,0166 | US7134481081 | STK | 92.901 | 13.649 | 15.090 | |
Pfizer Inc. Registered Shares DL -,05 | US7170811035 | STK | 378.642 | 55.610 | 59.620 | |
Philip Morris Internat. Inc. Registered Shares o.N. | US7181721090 | STK | 104.626 | 15.514 | 16.368 | |
Procter & Gamble Co., The Registered Shares o.N. | US7427181091 | STK | 159.132 | 22.866 | 27.064 | |
Roche Holding AG Inhaber-Aktien SF 1 | CH0012032113 | STK | 1.845 | 377 | 392 | |
Royal Bank of Canada Registered Shares o.N. | CA7800871021 | STK | 93.557 | 13.650 | 16.616 | |
Salesforce Inc. Registered Shares DL -,001 | US79466L3024 | STK | 67.454 | 9.886 | 9.585 | |
Samsung Electronics Co. Ltd. R.Sh(sp.GDRs144A/95) 25/SW 100 | US7960508882 | STK | 13.813 | 1.971 | 2.098 | |
Samsung Electronics Co. Ltd. R.Shs(NV)Pf(GDR144A)/25 SW 100 | US7960502018 | STK | 2.215 | 323 | 352 | |
Shell PLC Reg. Shares Class EO -,07 | GB00BP6MXD84 | STK | 479.622 | 73.938 | 116.167 | |
Taiwan Semiconduct.Manufact.Co Registered Shares TA 10 | TW0002330008 | STK | 1.273.000 | 147.000 | 168.000 | |
Tencent Holdings Ltd. Reg. Shares HD -,00002 | KYG875721634 | STK | 406.100 | 417.500 | 11.400 | |
Tesla Inc. Registered Shares DL-,001 | US88160R1014 | STK | 181.413 | 133.532 | 9.170 | |
Thermo Fisher Scientific Inc. Registered Shares DL 1 | US8835561023 | STK | 26.455 | 3.891 | 4.312 | |
Toyota Motor Corp. Registered Shares o.N. | JP3633400001 | STK | 847.450 | 123.600 | 153.300 | |
Unilever PLC Registered Shares LS -,031111 | GB00B10RZP78 | STK | 177.506 | 26.417 | 26.934 | |
UnitedHealth Group Inc. Registered Shares DL -,01 | US91324P1021 | STK | 63.024 | 64.608 | 1.584 | |
VISA Inc. Reg. Shares Class A DL -,0001 | US92826C8394 | STK | 109.608 | 15.564 | 19.008 | |
Walmart Inc. Registered Shares DL -,10 | US9311421039 | STK | 94.594 | 13.429 | 15.230 | |
Walt Disney Co., The Registered Shares DL -,01 | US2546871060 | STK | 123.228 | 18.369 | 19.264 | |
Sonstige Beteiligungswertpapiere | ||||||
Roche Holding AG Inhaber-Genußscheine o.N. | CH0012032048 | STK | 47.391 | 6.972 | 7.483 | |
Derivate | ||||||
(Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen.) | ||||||
Aktienindex-Derivate | ||||||
Forderungen/Verbindlichkeiten | ||||||
Aktienindex-Terminkontrakte | ||||||
DJ Stoxx 50SM Future (STXX) Juni 23 | EDT | Anzahl | 25 | |||
E-Mini NASDAQ-100 Index Future (NQ) Juni 23 | NAE | Anzahl | 7 | |||
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds | ||||||
Bankguthaben | ||||||
EUR-Guthaben | ||||||
Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH | EUR | 609.385,59 | ||||
Guthaben in Nicht-EU/EWR-Währungen | ||||||
Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH | AUD | 28.410,55 | ||||
CHF | 47.222,30 | |||||
GBP | 119.585,81 | |||||
HKD | 108.938,43 | |||||
TWD | 7.254.482,00 | |||||
USD | 1.182.785,75 | |||||
Sonstige Vermögensgegenstände | ||||||
Dividendenansprüche | CAD | 104.970,95 | ||||
Dividendenansprüche | EUR | 39.062,74 | ||||
Dividendenansprüche | JPY | 19.258.004,00 | ||||
Dividendenansprüche | USD | 523.261,84 | ||||
Quellensteuerrückerstattungsansprüche | CHF | 675.387,18 | ||||
Quellensteuerrückerstattungsansprüche | EUR | 3.308,63 | ||||
Quellensteuerrückerstattungsansprüche | JPY | 348.732,00 | ||||
Initial Margin | EUR | 191.000,00 | ||||
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme | ||||||
Kredite in Nicht-EU/EWR-Währungen | ||||||
Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH | CAD | -39.615,20 | ||||
Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH | JPY | -986.959,00 | ||||
Sonstige Verbindlichkeiten | ||||||
Verwaltungsvergütung | EUR | -399.152,14 | ||||
Erhaltene Variation Margin | EUR | -46.580,00 | ||||
Erhaltene Variation Margin | USD | -65.722,14 | ||||
Sonstige Verbindlichkeiten | EUR | -6.687,47 |
Gattungsbezeichnung | ISIN | Markt | Kurs | Kurswert in EUR |
% des Fonds- vermögens 2) |
|
Wertpapiervermögen | 1.047.809.587,62 | 99,69 | ||||
Börsengehandelte Wertpapiere | 1.047.809.587,62 | 99,69 | ||||
Aktien | 1.034.288.460,16 | 98,40 | ||||
Abbott Laboratories Registered Shares o.N. | US0028241000 | USD | 110,470 | 11.768.856,13 | 1,12 | |
AbbVie Inc. Registered Shares DL -,01 | US00287Y1091 | USD | 151,120 | 16.328.897,50 | 1,55 | |
Accenture PLC Reg.Shares Class A DL-,0000225 | IE00B4BNMY34 | USD | 280,290 | 10.784.816,68 | 1,03 | |
Adobe Inc. Registered Shares o.N. | US00724F1012 | USD | 377,560 | 10.561.077,08 | 1,00 | |
Alphabet Inc. Reg. Shs Cap.Stk Cl. C DL-,001 | US02079K1079 | USD | 108,220 | 34.330.830,76 | 3,27 | |
Alphabet Inc. Reg. Shs Cl. A DL-,001 | US02079K3059 | USD | 107,340 | 39.061.060,65 | 3,72 | |
Amazon.com Inc. Registered Shares DL -,01 | US0231351067 | USD | 105,450 | 57.437.959,25 | 5,46 | |
Apple Inc. Registered Shares o.N. | US0378331005 | USD | 169,680 | 85.640.283,95 | 8,15 | |
ASML Holding N.V. Aandelen op naam EO -,09 | NL0010273215 | EUR | 573,500 | 15.595.185,50 | 1,48 | |
BHP Group Ltd. Registered Shares DL -,50 | AU000000BHP4 | AUD | 44,400 | 9.085.757,35 | 0,86 | |
Broadcom Inc. Registered Shares DL -,001 | US11135F1012 | USD | 626,500 | 15.996.177,61 | 1,52 | |
Chevron Corp. Registered Shares DL-,75 | US1667641005 | USD | 168,580 | 18.323.300,25 | 1,74 | |
Cisco Systems Inc. Registered Shares DL-,001 | US17275R1023 | USD | 47,250 | 11.860.091,10 | 1,13 | |
Citigroup Inc. Registered Shares DL -,01 | US1729674242 | USD | 47,070 | 5.556.433,83 | 0,53 | |
Coca-Cola Co., The Registered Shares DL -,25 | US1912161007 | USD | 64,150 | 15.255.147,25 | 1,45 | |
Comcast Corp. Reg. Shares Class A DL -,01 | US20030N1019 | USD | 41,370 | 10.637.335,04 | 1,01 | |
Exxon Mobil Corp. Registered Shares o.N. | US30231G1022 | USD | 118,340 | 29.774.726,65 | 2,83 | |
Intel Corp. Registered Shares DL -,001 | US4581401001 | USD | 31,060 | 7.860.092,26 | 0,75 | |
Intl Business Machines Corp. Registered Shares DL -,20 | US4592001014 | USD | 126,410 | 6.995.258,42 | 0,67 | |
Johnson & Johnson Registered Shares DL 1 | US4781601046 | USD | 163,700 | 26.149.589,37 | 2,49 | |
JPMorgan Chase & Co. Registered Shares DL 1 | US46625H1005 | USD | 138,240 | 24.774.633,83 | 2,36 | |
LVMH Moët Henn. L. Vuitton SE Actions Port. (C.R.) EO 0,3 | FR0000121014 | EUR | 871,000 | 15.337.439,00 | 1,46 | |
Mastercard Inc. Registered Shares A DL -,0001 | US57636Q1040 | USD | 380,030 | 19.590.819,75 | 1,86 | |
McDonald’s Corp. Registered Shares DL-,01 | US5801351017 | USD | 295,750 | 13.235.078,95 | 1,26 | |
Medtronic PLC Registered Shares DL -,0001 | IE00BTN1Y115 | USD | 90,950 | 7.372.633,57 | 0,70 | |
Merck & Co. Inc. Registered Shares DL-,01 | US58933Y1055 | USD | 115,470 | 17.887.598,00 | 1,70 | |
Meta Platforms Inc. Reg.Shares Cl.A DL-,000006 | US30303M1027 | USD | 240,320 | 32.681.121,95 | 3,11 | |
Microsoft Corp. Registered Shares DL-,00000625 | US5949181045 | USD | 307,260 | 93.444.602,40 | 8,89 | |
Nestlé S.A. Namens-Aktien SF -,10 | CH0038863350 | CHF | 114,520 | 21.618.955,28 | 2,06 | |
Novartis AG Namens-Aktien SF 0,50 | CH0012005267 | CHF | 91,130 | 15.037.328,63 | 1,43 | |
NVIDIA Corp. Registered Shares DL-,001 | US67066G1040 | USD | 277,490 | 41.706.943,55 | 3,97 | |
Oracle Corp. Registered Shares DL -,01 | US68389X1054 | USD | 94,720 | 8.901.019,32 | 0,85 | |
PepsiCo Inc. Registered Shares DL -,0166 | US7134481081 | USD | 190,890 | 16.063.288,01 | 1,53 | |
Pfizer Inc. Registered Shares DL -,05 | US7170811035 | USD | 38,890 | 13.338.211,76 | 1,27 | |
Philip Morris Internat. Inc. Registered Shares o.N. | US7181721090 | USD | 99,970 | 9.474.148,63 | 0,90 | |
Procter & Gamble Co., The Registered Shares o.N. | US7427181091 | USD | 156,380 | 22.540.814,72 | 2,14 | |
Roche Holding AG Inhaber-Aktien SF 1 | CH0012032113 | CHF | 302,400 | 567.799,01 | 0,05 | |
Royal Bank of Canada Registered Shares o.N. | CA7800871021 | CAD | 134,510 | 8.404.385,76 | 0,80 | |
Salesforce Inc. Registered Shares DL -,001 | US79466L3024 | USD | 198,370 | 12.120.333,81 | 1,15 | |
Samsung Electronics Co. Ltd. R.Sh(sp.GDRs144A/95) 25/SW 100 | US7960508882 | USD | 1.234,000 | 15.439.529,12 | 1,47 | |
Samsung Electronics Co. Ltd. R.Shs(NV)Pf(GDR144A)/25 SW 100 | US7960502018 | USD | 1.040,000 | 2.086.593,98 | 0,20 | |
Shell PLC Reg. Shares Class EO -,07 | GB00BP6MXD84 | GBP | 24,520 | 13.389.097,32 | 1,27 | |
Taiwan Semiconduct.Manufact.Co Registered Shares TA 10 | TW0002330008 | TWD | 502,000 | 18.828.850,93 | 1,79 | |
Tencent Holdings Ltd. Reg. Shares HD -,00002 | KYG875721634 | HKD | 344,400 | 16.138.489,57 | 1,54 | |
Tesla Inc. Registered Shares DL-,001 | US88160R1014 | USD | 164,310 | 26.999.969,92 | 2,57 | |
Thermo Fisher Scientific Inc. Registered Shares DL 1 | US8835561023 | USD | 554,900 | 13.296.990,86 | 1,27 | |
Toyota Motor Corp. Registered Shares o.N. | JP3633400001 | JPY | 1.857,000 | 10.468.666,76 | 1,00 | |
Unilever PLC Registered Shares LS -,031111 | GB00B10RZP78 | GBP | 44,365 | 8.965.721,83 | 0,85 | |
UnitedHealth Group Inc. Registered Shares DL -,01 | US91324P1021 | USD | 492,090 | 28.091.917,38 | 2,67 | |
VISA Inc. Reg. Shares Class A DL -,0001 | US92826C8394 | USD | 232,730 | 23.106.039,01 | 2,20 | |
Walmart Inc. Registered Shares DL -,10 | US9311421039 | USD | 150,970 | 12.935.556,73 | 1,23 | |
Walt Disney Co., The Registered Shares DL -,01 | US2546871060 | USD | 102,500 | 11.441.004,19 | 1,09 | |
Sonstige Beteiligungswertpapiere | 13.521.127,46 | 1,29 | ||||
Roche Holding AG Inhaber-Genußscheine o.N. | CH0012032048 | CHF | 280,350 | 13.521.127,46 | 1,29 | |
Derivate | 121.897,15 | 0,01 | ||||
(Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen.) | ||||||
Aktienindex-Derivate | 121.897,15 | 0,01 | ||||
Forderungen/Verbindlichkeiten | ||||||
Aktienindex-Terminkontrakte | 121.897,15 | 0,01 | ||||
DJ Stoxx 50SM Future (STXX) Juni 23 | EDT | EUR | 51.080,00 | 0,00 | ||
E-Mini NASDAQ-100 Index Future (NQ) Juni 23 | NAE | USD | 70.817,15 | 0,01 | ||
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds | 2.108.278,04 | 0,20 | ||||
Bankguthaben | 2.108.278,04 | 0,20 | ||||
EUR-Guthaben | 609.385,59 | 0,06 | ||||
Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH | % | 100,000 | 609.385,59 | 0,06 | ||
Guthaben in Nicht-EU/EWR-Währungen | 1.498.892,45 | 0,14 | ||||
Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH | % | 100,000 | 17.006,44 | 0,00 | ||
% | 100,000 | 48.057,77 | 0,00 | |||
% | 100,000 | 136.148,04 | 0,01 | |||
% | 100,000 | 12.570,36 | 0,00 | |||
% | 100,000 | 213.746,05 | 0,02 | |||
% | 100,000 | 1.071.363,79 | 0,10 | |||
Sonstige Vermögensgegenstände | 1.595.208,87 | 0,15 | ||||
Dividendenansprüche | 70.104,23 | 0,01 | ||||
Dividendenansprüche | 39.062,74 | 0,00 | ||||
Dividendenansprüche | 128.108,12 | 0,01 | ||||
Dividendenansprüche | 473.969,00 | 0,05 | ||||
Quellensteuerrückerstattungsansprüche | 687.336,31 | 0,07 | ||||
Quellensteuerrückerstattungsansprüche | 3.308,63 | 0,00 | ||||
Quellensteuerrückerstattungsansprüche | 2.319,84 | 0,00 | ||||
Initial Margin | 191.000,00 | 0,02 | ||||
Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahme | -33.022,23 | -0,00 | ||||
Kredite in Nicht-EU/EWR-Währungen | -33.022,23 | -0,00 | ||||
Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH | % | 100,000 | -26.456,78 | -0,00 | ||
Verwahrstelle: State Street Bank International GmbH | % | 100,000 | -6.565,45 | -0,00 | ||
Sonstige Verbindlichkeiten | -511.950,53 | -0,05 | ||||
Verwaltungsvergütung | -399.152,14 | -0,04 | ||||
Erhaltene Variation Margin | -46.580,00 | -0,00 | ||||
Erhaltene Variation Margin | -59.530,92 | -0,01 | ||||
Sonstige Verbindlichkeiten | -6.687,47 | -0,00 | ||||
Fondsvermögen | EUR | 1.051.089.998,92 | 100,00 |
Anteilwert | EUR | 55,88 |
Umlaufende Anteile | STK | 18.810.000 |
2) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. |
Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:
Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)
Gattungsbezeichnung | ISIN | Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 |
Käufe/ Zugänge |
Verkäufe/ Abgänge |
Volumen in 1.000 |
Wertpapiere > Börsengehandelte Wertpapiere > Aktien | |||||
EuroAPI SAS Actions Nom. EO 1 | FR0014008VX5 | STK | 3.395 | 3.395 | |
Meituan Registered Shs Cl.B o.N. | KYG596691041 | STK | 39.430 | 39.430 | |
Netflix Inc. Registered Shares DL -,001 | US64110L1061 | STK | 2.015 | 32.284 | |
PayPal Holdings Inc. Reg. Shares DL -,0001 | US70450Y1038 | STK | 5.256 | 84.799 | |
Sanofi S.A. Actions Port. EO 2 | FR0000120578 | STK | 4.932 | 82.783 | |
SAP SE Inhaber-Aktien o.N. | DE0007164600 | STK | 4.903 | 78.898 | |
Siemens AG Namens-Aktien o.N. | DE0007236101 | STK | 3.630 | 58.341 | |
Woodside Energy Group Ltd. Registered Shares o.N. | AU0000224040 | STK | 64.149 | 64.149 | |
Derivate > (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe) > Terminkontrakte > Aktienindex-Terminkontrakte | |||||
Gekaufte Kontrakte: | 21.573 | ||||
Basiswerte: Nasdaq-100 Index, STXE 50 Index (Price) (EUR) |
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom 01.05.2022 bis 30.04.2023 |
||
I. Erträge | ||
1. Dividenden inländischer Aussteller | EUR | 190.565,36 |
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) | EUR | 17.514.546,10 |
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland | EUR | 28.400,74 |
4. Abzug ausländischer Quellensteuer | EUR | -3.949.583,99 |
Summe der Erträge | EUR | 13.783.928,21 |
II. Aufwendungen | ||
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen | EUR | -4.680,66 |
2. Verwaltungsvergütung | EUR | -5.035.202,86 |
3. Sonstige Aufwendungen | EUR | -116.460,90 |
Summe der Aufwendungen | EUR | -5.156.344,42 |
III. Ordentlicher Nettoertrag | EUR | 8.627.583,79 |
IV. Veräußerungsgeschäfte | ||
1. Realisierte Gewinne | EUR | 28.770.648,17 |
2. Realisierte Verluste | EUR | -25.106.444,90 |
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften | EUR | 3.664.203,27 |
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 12.291.787,06 |
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne | EUR | -32.830.403,29 |
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste | EUR | -5.031.494,61 |
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | -37.861.897,90 |
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | -25.570.110,84 |
Negative Einlagezinsen werden mit den Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland verrechnet. Dies kann zu einem negativen Ausweis der „Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland“ führen. |
Entwicklung des Sondervermögens | ||||
2022/2023 | ||||
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres | EUR | 1.034.003.542,11 | ||
1. Ausschüttung für das Vorjahr | EUR | -4.292.733,34 | ||
2. Zwischenausschüttungen | EUR | -5.030.387,19 | ||
3. Mittelzufluss/Mittelabfluss (netto) | EUR | 52.150.420,00 | ||
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen | EUR | 123.846.985,00 | ||
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen | EUR | -71.696.565,00 | ||
4. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich | EUR | -170.731,82 | ||
5. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | -25.570.110,84 | ||
davon nicht realisierte Gewinne | EUR | -32.830.403,29 | ||
davon nicht realisierte Verluste | EUR | -5.031.494,61 | ||
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres | EUR | 1.051.089.998,92 |
Verwendung der Erträge des Sondervermögens:
Berechnung der Ausschüttung (insgesamt und je Anteil) | insgesamt | je Anteil | |
I. Für die Ausschüttung verfügbar | EUR | 200.292.759,85 | 10,65 |
1. Vortrag aus dem Vorjahr3) | EUR | 162.894.527,89 | 8,66 |
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 12.291.787,06 | 0,65 |
3. Zuführung aus dem Sondervermögen4) | EUR | 25.106.444,90 | 1,34 |
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet | EUR | -191.665.185,88 | -10,19 |
1. Der Wiederanlage zugeführt | EUR | -34.001.686,04 | -1,81 |
2. Vortrag auf neue Rechnung | EUR | -157.663.499,84 | -8,38 |
III. Gesamtausschüttung | EUR | 8.627.573,97 | 0,46 |
1. Zwischenausschüttung | EUR | 5.030.387,19 | 0,27 |
2. Endausschüttung | EUR | 3.597.186,78 | 0,19 |
3) Differenz zum Vorjahr aufgrund errechnetem Ertragsausgleich auf Vorträge. |
4) Zuführung in Höhe der realisierten Verluste des Geschäftsjahres. |
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre | |||
Geschäftsjahr | Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres |
Anteilwert | |
2022/2023 | EUR | 1.051.089.998,92 | 55,88 |
2021/2022 | EUR | 1.034.003.542,11 | 57,73 |
2020/2021 | EUR | 816.149.896,40 | 52,62 |
2019/2020 | EUR | 575.662.454,35 | 41,53 |
Anhang
Angaben nach der Derivateverordnung:
Angaben beim Einsatz von Derivaten gem. § 37 Abs. 1 DerivateV:
Das durch Derivate erzielte Exposure: | EUR | 2.691.869,93 |
Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte: |
Morgan Stanley & Co. International PLC |
Wertpapier-Kurswert in EUR |
Gesamtbetrag im Zusammenhang mit Derivaten von Dritten gewährten Sicherheiten: | EUR | 0,00 |
Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gem. der Derivateverordnung nach dem einfachen Ansatz ermittelt.
Anhang
Sonstige Angaben
Anzahl umlaufende Anteile und Wert eines Anteils am Berichtsstichtag gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 KARBV
Anteilwert | EUR | 55,88 |
Umlaufende Anteile | STK | 18.810.000 |
Angaben zum Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 KARBV
Wertpapierkurse bzw. Marktsätze
Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet:
Derivate: | Schlusskurse des jeweiligen Bewertungstages |
Sämtliche Wertpapiere: | Schlusskurse des jeweiligen Bewertungstages |
Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte während des Berichtszeitraumes sowie zum Berichtsstichtag grundsätzlich auf Basis handelbarer Börsenkurse.
Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an Börsen zugelassen sind noch in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist.
Die Bewertung von Derivaten, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen sind, erfolgt zum Schlusskurs des jeweiligen Bewertungstages.
Die Bewertung von Bankguthaben und bestehenden Forderungen erfolgt zum aktuellen Nennwert. Die bestehenden Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 28.04.2023
Australische Dollar | (AUD) | 1,67058 | = 1 Euro (EUR) |
Britische Pfund | (GBP) | 0,87835 | = 1 Euro (EUR) |
Hongkong Dollar | (HKD) | 8,66629 | = 1 Euro (EUR) |
Japanische Yen | (JPY) | 150,32618 | = 1 Euro (EUR) |
Kanadische Dollar | (CAD) | 1,49736 | = 1 Euro (EUR) |
Neue Taiwan Dollar | (TWD) | 33,93972 | = 1 Euro (EUR) |
Schweizer Franken | (CHF) | 0,98262 | = 1 Euro (EUR) |
US-Dollar | (USD) | 1,10400 | = 1 Euro (EUR) |
Marktschlüssel
a) Terminbörsen
NAE | Chicago – Chicago Mercantile Exchange (CME) – Index and Option Market (IOM) |
EDT | Eurex (Eurex Frankfurt/Eurex Zürich) |
Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3 KARBV
Gesamtkostenquote gemäß § 101 Abs. 2 KAGB: 0,51%.
Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.
Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalgebühr von 0,50% p.a. auf Basis des durchschnittlichen Nettoinventarwertes vereinbart. Mit dieser Pauschalgebühr sind die Leistungen der Gesellschaft, insbesondere die Kosten für die Tätigkeit der Verwahrstelle für die gesetzlich geforderten Drucke, Versendungen und Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Sondervermögen und für die Prüfung des Berichts, abgegolten. Davon entfallen bezogen auf den durchschnittlichen Nettoinventarwert 0,0081% p.a. auf die Verwahrstelle und 0,0313% p.a. auf Dritte (Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung sowie Sonstige). Die Gesellschaft zahlt keine Vergütungen an Vermittler.
In der Kostenpauschale sind folgende Aufwendungen nicht enthalten:
a) Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehen (Transaktionskosten),
b) Bankübliche Depotgebühren, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Wertpapiere im Ausland sowie damit im Zusammenhang stehende Steuern,
c) Kosten, die im Zusammenhang mit der laufenden Kontoführung entstehen,
d) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens,
e) Kosten für die Information der Anleger des Sondervermögens mittels eines dauerhaften Datenträgers, mit Ausnahme der Kosten für Informationen bei Fondsverschmelzungen.
Details zur Vergütungsstruktur sind in den aktuellen Anlagebedingungen geregelt.
Geleistete Vergütungen und erhaltene Rückvergütungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3c) KARBV
Im Berichtszeitraum 01.05.2022 bis 30.04.2023 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft BlackRock Asset Management Deutschland AG für das Sondervermögen iShares Dow Jones Global Titans 50 UCITS ETF (DE) keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen.
Angaben zu den sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3e) KARBV
Die sonstigen Aufwendungen in Höhe von EUR 116.460,90 setzen sich wie folgt zusammen:
a) Depotgebühren: | EUR | 84.160,34 |
b) Abzug inländische Kapitalertragsteuer | EUR | 28.584,76 |
c) Übriger Aufwand: | EUR | 3.715,80 |
Angaben zu den Transaktionskosten gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3f) KARBV
Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 f) KARBV beliefen sich auf EUR 119.691,35.
Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen.
Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 0,00%. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt EUR 0,00.
Angaben für Indexfonds gem. § 16 Abs. 2 KARBV
Höhe des Tracking Errors zum Ende des Berichtszeitraums gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 KARBV | 0,36 Prozentpunkte |
Höhe der Annual Tracking Difference | -0,86 Prozentpunkte |
Der Dow Jones Global Titans 50SM Performanceindex erzielte im Berichtszeitraum eine Wertentwicklung von -1,42%. Unter Berücksichtigung von Kosten, Ausschüttungen und Steuern erzielte der iShares Dow Jones Global Titans 50 UCITS ETF (DE) im selben Zeitraum eine Wertentwicklung von -2,28%.
Angaben zur Mitarbeitervergütung gem. § 101 Abs. 4 KAGB
Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf die Vergütungsrichtlinien der BlackRock-Gruppe („BlackRock“), wie sie für die BlackRock Asset Management Deutschland AG (die „Gesellschaft“ oder „KVG“) zur Anwendung kommen. Die Offenlegung der Informationen erfolgt in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung, einschließlich der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 (die „Richtlinie“) und den von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlichten „Guidelines on sound remuneration policies under the UCITS Directive“.
Die OGAW-Vergütungsrichtlinie von BlackRock (die „OGAW-Vergütungsrichtlinie“) findet für solche EWR-Unternehmen der BlackRock-Gruppe Anwendung, die als Verwalter von OGAW-Fonds im Sinne der Richtlinie zugelassen sind, und stellt dadurch die Einhaltung der Anforderungen von Artikel 14b der Richtlinie sicher.
Die Gesellschaft hat die Anwendung der OGAW-Vergütungsrichtlinie beschlossen. Nachfolgend erfolgt eine Zusammenfassung der OGAW-Vergütungsrichtlinie.
Vergütungs-Governance
Die Vergütungs-Governance in der EMEA-Region wird bei BlackRock in einem mehrstufigen Aufsatz gesteuert; dieser umfasst: (a) das Management Development and Compensation Committee („MDCC“) (dies ist ein globaler, unabhängiger Vergütungsausschuss für die BlackRock, Inc. und alle ihre Tochterunternehmen, einschließlich der Gesellschaft); und (b) den Verwaltungsrat der Gesellschaft („Verwaltungsrat der Gesellschaft“). Diese Gremien sind für die Festlegung der Vergütungspolitik von BlackRock zuständig. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung der Vergütungspolitik und die Verantwortung für deren Umsetzung.
Die Umsetzung der Vergütungspolitik wird jährlich von zentraler und unabhängiger Stelle daraufhin überprüft, ob sie mit den vom MDCC und dem Verwaltungsrat der Gesellschaft angenommenen Vergütungsrichtlinien und -verfahren übereinstimmt. Bei der letzten Überprüfung wurden keine grundlegenden Probleme festgestellt. Die Offenlegung der Vergütung wird vom MDCC und dem Verwaltungsrat der Gesellschaft erstellt und ist in deren Besitz.
Im Jahr 2022 wurden keine wesentlichen Änderungen an der Vergütungspolitik vorgenommen.
a) MDCC
Die Aufgaben des MDCCs umfassen:
• die Überwachung:
– der Vergütungsprogramme für Führungskräfte von BlackRock;
– der Versorgungspläne für Mitarbeiter von BlackRock; und
– der sonstigen Vergütungspläne, die BlackRock eventuell von Zeit zu Zeit einführt und für die das MDCC die Administration übernimmt;
• die Überprüfung und Erörterung der Ausführungen und Analysen zur Vergütung im jährlichen Proxy Statement von BlackRock, Inc. mit dem Management und Genehmigung der Aufnahme des MDCC-Berichts in das Proxy Statement;
• soweit angemessen, die Überprüfung, die Beurteilung und die Erstellung von Berichten und Empfehlungen für den Verwaltungsrat (Board of Directors) der BlackRock, Inc. („Verwaltungsrat der BlackRock, Inc.“) zur Nachwuchsförderung und Nachfolgeplanung bei BlackRock, mit Schwerpunkt auf der Leistungsanerkennung und Nachfolgeregelung auf den höchsten Management-Ebenen; und
• die Unterstützung der Geschäftsleitungen der in der EMEA-Region regulierten Unternehmen bei der Einhaltung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Vergütung durch die Überwachung der Gestaltung und der Implementierung der EMEA-Vergütungsrichtlinie.
Das MDCC arbeitet direkt mit dem unabhängigen Vergütungsberater Semler Brossy Consulting Group LLC zusammen, der in keiner Beziehung zu BlackRock, Inc. oder zum Verwaltungsrat der BlackRock, Inc. steht, welche seine unabhängige Beratung des MDCC in Vergütungsangelegenheiten beeinträchtigen würde.
Aufgrund eigener Feststellungen des Verwaltungsrats der BlackRock, Inc., sind alle Mitglieder des MDCC „unabhängig“ im Sinne der Börsenzulassungsbestimmungen der New Yorker Börse („NYSE“). Gemäß diesen Bestimmungen müssen sie den Status eines „nicht angestellten Verwaltungsratmitgliedes“ haben.
2022 kam das MDCC zu 7 Sitzungen zusammen.
Im Rahmen seiner regelmäßigen Überprüfungen überzeugt sich das MDCC, dass die Vergütungsrichtlinie und der gewählte Ansatz fortlaufend angemessen sind.
b) Der Verwaltungsrat der Gesellschaft
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft überwacht und beaufsichtigt die Anwendung der OGAW-Vergütungsrichtlinie bei der Gesellschaft und bei Identifizierten Mitarbeitern (wie unten definiert).
Entscheidungsprozess
Die Entscheidungen über die Vergütung von Mitarbeitern werden einmal jährlich im Januar nach Abschluss des Leistungsjahres getroffen. Dieser Zeitpunkt wurde gewählt, damit das Geschäftsergebnis für das volle Jahr neben anderen nicht-finanziellen Unternehmenszielen berücksichtigt werden kann. Der Rahmen für Vergütungsentscheidungen ist zwar an das Geschäftsergebnis gebunden, es besteht aber ein erheblicher Ermessensspielraum bei der Festlegung der individuellen Vergütung, für die das Erreichen strategischer und operativer Ergebnisse sowie andere Aspekte wie Management- und Führungsqualitäten maßgeblich sind.
Für die Festlegung der jährlichen Boni werden keine Formeln und keine festen Benchmarks verwendet. In die Festlegung der individuellen Vergütung fließen verschiedene Faktoren ein, wie nicht-finanzielle und andere Unternehmensziele sowie das gesamte Geschäfts- und Anlageergebnis. Diese Ergebnisse werden in ihrer Gesamtheit ohne spezielle Gewichtung betrachtet und es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen einzelnen Leistungsbestandteilen und der Höhe des jährlichen Bonus. Die variable Vergütung, die einzelnen Mitarbeitern für ein bestimmtes Leistungsjahr zuerkannt wird, kann auch Null sein.
Die jährlichen Boni werden aus einem Bonuspool gezahlt.
Das Volumen des prognostizierten Bonuspools, der Bar- und Aktienkomponenten enthält, wird über das Jahr hinweg vom MDCC geprüft und die endgültige Höhe des Bonuspools nach Jahresende genehmigt. Für diese Prüfung werden dem MDCC während des Jahres aktuelle und prognostizierte Finanzinformationen sowie die endgültigen Jahresabschlussinformationen zur Verfügung gestellt. Zu den Finanzinformationen, die das MDCC erhält und berücksichtigt, zählen unter anderem die Prognose zur Ertrags- und Aufwandsrechnung für das laufende Jahr und andere Finanzkennzahlen, verglichen mit Vorjahresergebnissen und den Planzahlen für das laufende Jahr. Außerdem prüft das MDCC auch andere Finanzkennzahlen von BlackRock (z. B. Nettozufluss an verwaltetem Vermögen und Anlageerfolg) sowie Informationen zur Marktlage und zum Vergütungsniveau bei Konkurrenzunternehmen.
Das MDCC befasst sich regelmäßig mit den Empfehlungen des Managements zum Anteil des Betriebsergebnisses vor Bonuszahlungen, der im Jahresverlauf zurückgestellt und als Vergütungsaufwand für die Barkomponente des gesamten jährlichen Bonuspools ausgewiesen wird (der „Rückstellungsbetrag“). Der Rückstellungsbetrag für die Barkomponente des gesamten jährlichen Bonuspools kann vom MDCC im Laufe des Jahres auf der Grundlage der vorstehend beschriebenen Prüfung der Finanzinformationen angepasst werden. Das MDCC wendet auf die Informationen, die es für die Festlegung des Umfangs des gesamten Bonuspools oder der Rückstellungen für die Barkomponente des gesamten Bonuspools berücksichtigt, keine besonderen Gewichtungen oder Formeln an.
Nach Ablauf des Leistungsjahres genehmigt das MDCC die Höhe des endgültigen Bonuspools.
Im Rahmen der Prüfungen zum Jahresende berichten die Abteilungen Enterprise Risk und Regulatory Compliance dem MDCC über alle bei Vergütungsentscheidungen zu berücksichtigenden Aktivitäten, Vorfälle oder Ereignisse.
Einzelne Mitarbeiter werden bei der Festlegung ihrer eigenen Vergütung nicht einbezogen.
Kontrollfunktionen
Jede der Kontrollfunktionen (Enterprise Risk, Legal & Compliance und Internal Audit) hat ihre eigene von den Geschäftsbereichen unabhängige Organisationsstruktur, die von den Geschäftseinheiten unabhängig ist, und daher werden die Mitarbeiter der Kontrollfunktionen unabhängig von den von ihnen beaufsichtigten Geschäftsbereichen vergütet. Der Leiter jeder Kontrollfunktion ist entweder Mitglied des Global Executive Committee („GEC”) oder des globalen Managementkomitees oder hat eine Berichtspflicht gegenüber dem Verwaltungsrat der BlackRock Group Limited, der Muttergesellschaft der regulierten EMEA-Unternehmen von BlackRock, einschließlich der Gesellschaft.
Bonuspools nach Funktionen werden unter Bezugnahme auf die Leistung jeder einzelnen Funktion festgelegt. Die Vergütung der leitenden Angestellten der Kontrollfunktionen wird direkt vom MDCC überwacht.
Zusammenhang zwischen Vergütung und Leistung
BlackRock verfolgt eine klar definierte Philosophie der leistungsorientierten Bezahlung, und die Vergütungsprogramme sind darauf ausgelegt, die folgenden Kernziele zu erfüllen:
• das Geschäftsergebnis von BlackRock angemessen zwischen Aktionären und Mitarbeitern zu verteilen;
• Mitarbeiter anwerben, binden und motivieren, die einen wesentlichen Beitrag zum langfristigen Unternehmenserfolg leisten können;
• Abstimmung der Interessen führender Mitarbeiter mit denen der Aktionäre durch die Zuteilung von Aktien der BlackRock, Inc. als wesentlichen Bestandteil der jährlichen und langfristigen Leistungsanreize;
• Kontrolle der Fixkosten, indem sichergestellt wird, dass der Vergütungsaufwand je nach Profitabilität variiert;
• Kopplung eines wesentlichen Teils der Gesamtvergütung eines Mitarbeiters an das finanzielle und operative Ergebnis des Unternehmens sowie an die Entwicklung des Aktienkurses;
• Förderung eines soliden und wirksamen Risikomanagements in allen Risikokategorien, einschließlich des Nachhaltigkeitsrisikos;
• Vermeidung des Eingehens von übermäßigen Risiken (in Bezug auf die Nachhaltigkeit oder anderweitig); und
• Sicherstellung, dass sich die kurzfristige, mittelfristige und/oder langfristige Vergütung nicht negativ auf die Kundeninteressen auswirkt.
Voraussetzung für die Förderung einer Leistungskultur ist die Fähigkeit, Leistung anhand von Zielen, Werten und Verhalten klar und durchgängig messen zu können. Die Führungskräfte verwenden für die umfassende Beurteilung der Mitarbeiterleistung eine 5-stufige Skala. Zudem führen die Mitarbeiter eine Selbstbewertung durch. Die endgültige Gesamtbeurteilung wird bei der Leistungsbeurteilung jedes Mitarbeiters abgestimmt. Bei den Mitarbeitern wird sowohl bewertet, wie sie ihre Leistung erreichen, als auch die absolute Leistung selbst.
Entsprechend der Philosophie der leistungsorientierten Bezahlung werden die Beurteilungen verwendet, um individuelle Leistungen hervorzuheben und zu belohnen, aber nicht um die Vergütung im Voraus festzulegen. Die Vergütungsentscheidungen werden ermessensabhängig im Rahmen des Verfahrens zur Jahresvergütung getroffen.
Bei der Festlegung der Vergütungsniveaus werden neben der individuellen Leistung auch andere Faktoren berücksichtigt, darunter möglicherweise:
• die Leistung der Manager, der von der KVG verwalteten Fonds und/oder der betreffenden Funktion;
• für einen Mitarbeiter individuell relevante Faktoren; Beziehungen zu Kunden und Kollegen; Teamarbeit; Fähigkeiten; etwaige Verhaltensprobleme; und, vorbehaltlich geltender Grundsätze, potenzielle Auswirkungen, die eine Beurlaubung auf den Beitrag zum Geschäft gehabt haben könnte;
• Risikosteuerung im Rahmen der für Kunden von BlackRock angemessenen Risikoprofile;
• strategische Geschäftsanforderungen, unter anderem Pläne zur Mitarbeiterbindung;
• Marktwissen;
• Bedeutung für das Geschäft; und
• Unterstützung der Ansätze des Unternehmens in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren sowie Vielfalt, Gerechtigkeit und Integration.
Ein primärer Produktaspekt ist das Risikomanagement. So werden Mitarbeiter zwar für eine starke Performance bei der Verwaltung ihrer Kundenanlagen vergütet, müssen aber das Risiko innerhalb der für ihre Kunden angemessenen Risikoprofile steuern. Daher werden Mitarbeiter nicht für riskante Transaktionen außerhalb festgelegter Parameter belohnt. Die Vergütungspraktiken bieten keine unangemessenen Anreize zur kurzfristigen Planung oder für kurzfristige finanzielle Gewinne, sie belohnen keine unangemessenen Risiken und bieten ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den zahlreichen und erheblichen mit dem Geschäft der Anlageverwaltung, des Risikomanagements und der Beratung verbundenen Risiken.
BlackRock wendet ein Gesamtvergütungsmodell an, das ein vertragliches Grundgehalt und ermessensabhängige Boni umfasst.
BlackRock wendet ein System jährlicher ermessensabhängiger Bonuszahlungen an. Grundsätzlich kommen zwar alle Mitarbeiter für einen ermessensabhängigen Bonus infrage, es besteht jedoch keine vertragliche Verpflichtung, einem Mitarbeiter einen ermessensabhängigen Bonus nach diesem System zu gewähren. Bei der Ermessensausübung im Zusammenhang mit der Gewährung eines ermessensabhängigen Bonus können die vorstehend (unter der Überschrift „Zusammenhang zwischen Bezahlung und Leistung“) aufgeführten Faktoren neben anderen Aspekten berücksichtigt werden, die bei der Ausübung von Ermessen im Laufe eines Performance-Jahres relevant werden können.
Ermessensabhängige Bonuszahlungen für alle Mitarbeiter, einschließlich Führungskräften, unterliegen einer Richtlinie, welche die Bar- und die BlackRock-Aktienkomponente der Bonuszahlung bestimmt und darüber hinaus zusätzliche Erdienungs-/Rückforderungsbedingungen festlegt. Die Zuerkennung von Aktien erfolgt vorbehaltlich einer weiteren Beurteilung der Wertentwicklung aufgrund der Veränderung des Aktienkurses der BlackRock, Inc. im Erdienungszeitraum. Mit der jährlichen Gesamtvergütung steigt auch die Aktienkomponente. Das MDCC hat diesen Ansatz 2006 beschlossen, um die Mitarbeiter stärker an das Unternehmen zu binden und das Vergütungspaket für entsprechende Mitarbeiter, wie Führungskräfte, stärker an den Interessen der Aktionäre auszurichten. Die Aktienkomponente wird in drei gleichmäßigen Raten über einen Zeitraum von drei Jahren nach Gewährung übertragen.
Ergänzend zu den vorstehend beschriebenen jährlichen ermessensabhängigen Bonuszahlungen kann an ausgewählte Mitarbeiter eine Aktienkomponente geleistet werden, um die Vergütung stärker an künftige Geschäftsergebnisse zu koppeln. Diese langfristigen Leistungsanreize werden individuell bestimmt, um sinnvolle Anreize für eine kontinuierliche Leistung über mehrere Jahre zu bieten, bei der die Bedeutung der Rolle des betreffenden Mitarbeiters, seine fachliche Kompetenz und seine Führungsqualitäten berücksichtigt werden.
Ausgewählte leitende Führungskräfte haben Anspruch auf leistungsorientierte, aktienbasierte Boni aus dem „BlackRock Performance Incentive Plan“ („BPIP“). Für die Boni aus dem BPIP gilt ein dreijähriger Performance-Zeitraum, der auf der Messung der bereinigten operativen Marge* und des organischen Umsatzwachstums** basiert.
Die tatsächliche Höhe des Bonus wird basierend auf der Performance von BlackRock mit Blick auf die angestrebten Finanzergebnisse am Ende des Performance-Zeitraums bestimmt. Die Höchstzahl der Aktien, die an eine Führungskraft ausgezahlt werden kann, beläuft sich auf 165 % des Bonus, wenn beide Kennzahlen die zuvor festgelegten finanziellen Ziele erreichen. Wenn das finanzielle Ergebnis von BlackRock bei beiden vorstehend genannten Kennzahlen unterhalb einer zuvor definierten Performance-Grenze liegt, werden keine Aktien zugeteilt. Diese Kennzahlen wurden als Schlüsselkennzahlen für einen über Marktzyklen hinweg gültigen Shareholder Value ausgewählt.
Eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern im Investmentbereich erhalten einen Teil des jährlichen ermessensabhängigen Bonus (wie vorstehend beschrieben) in Form einer aufgeschobenen Barzahlung, die eine Anlage in ausgewählte, von dem Mitarbeiter verwaltete Produkte nominell nachbildet. Hintergrund ist die Absicht, Mitarbeiter im Investmentbereich entsprechend dem Anlageertrag der von ihnen verwalteten Produkte zu vergüten, indem die Vergütung in diese Produkte umgewandelt wird. Kunden und externe Gutachter beurteilen diese Produkte zunehmend positiv, bei denen für wichtige Anleger aufgrund ihrer bedeutenden persönlichen Anlagen „viel auf dem Spiel steht“.
Identifizierte Mitarbeiter
Die OGAW-Vergütungsrichtlinie legt das Verfahren fest, das zur Identifizierung von Mitarbeitern, d.h. Kategorien von Mitarbeitern der KVG, verwendet wird, darunter Führungskräfte, Risikoträger, Kontrollfunktionen und andere Mitarbeiter, die sich aufgrund Ihrer Gesamtvergütung in derselben Einkommensstufe befinden wie die Geschäftsleitung und Risikoträger und deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf die Risikoprofile der KVG oder der von ihr verwalteten Fonds haben.
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* Bereinigte operative Marge: bezeichnet in der externen Berichterstattung von BlackRock den bereinigten Betriebsgewinn geteilt durch den Gesamtumsatz nach Aufwendungen für Vertrieb und Serviceleistungen sowie Abschreibung der aufgeschobenen Verkaufsprovision.
** Organisches Umsatzwachstum: entspricht den im Jahr netto generierten neuen Basisgebühren zuzüglich des neuen Aladdin-Nettoumsatzes (in Dollar).
Die Liste identifizierter Mitarbeiter wird regelmäßig überprüft, wobei eine formale Überprüfung unter anderem in folgenden Fällen erfolgt:
• organisatorische Veränderungen;
• neue Geschäftsinitiativen;
• Änderungen der Liste von Funktionen mit wesentlichem Einfluss;
• Änderungen von Aufgabenbereichen; und
• Veränderung des regulatorischen Umfelds.
Quantitative Offenlegung der Vergütung
Die Gesellschaft ist gemäß der Richtlinie zu einer quantitativen (numerischen) Offenlegung der Vergütung verpflichtet. Diese Offenlegung erfolgt in Übereinstimmung mit BlackRocks Verständnis der gegenwärtig verfügbaren regulatorischen Leitlinien über die quantitative Offenlegung der Vergütung. Aufgrund von Entwicklungen der Markt- oder regulatorischen Praxis, behält sich BlackRock das Recht vor, entsprechende Änderungen an der Art und Weise vorzunehmen, in der die quantitative Offenlegung der Vergütung berechnet wird. Werden solche Änderungen vorgenommen, kann dies zu Unterschieden zwischen den Offenlegungen eines Fonds im Vergleich zwischen dem aktuellen und dem Vorjahr, oder im Vergleich zu Offenlegungen anderer BlackRock – Fonds im selben Jahr, führen.
Offenlegungen werden vorgenommen in Bezug auf:
• die Mitarbeiter der Gesellschaft und Mitarbeiter der Auslagerungsunternehmen, an die die Gesellschaft Anlageverwaltungsfunktionen delegiert hat;
• Mitarbeiter der Gesellschaft oder Auslagerungsunternehmen, bei denen es sich um leitende Angestellte handelt; und
• Mitarbeiter der Gesellschaft oder Auslagerungsunternehmen, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil des Fonds haben, einschließlich Personen, die, wenn sie auch nicht von der Gesellschaft beschäftigt sind, von ihrem Arbeitgeber damit beauftragt sind, Leistungen für die Gesellschaft zu erbringen.
Alle Personen, die in die offengelegten aggregierten Werte eingeschlossen sind, werden gemäß der Vergütungsrichtlinie von BlackRock für ihre Verantwortlichkeiten im relevanten Geschäftsbereich von BlackRock vergütet. Da alle Personen Verantwortlichkeiten in einer Reihe von Gebieten erfüllen, wird nur jener Anteil der Vergütung für solche Leistungen von Personen in die offengelegten aggregierten Werte eingeschlossen, der dem Fonds zuzuordnen ist.
Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsleitung der Gesellschaft erbringen üblicherweise sowohl OGAW-bezogene Leistungen als auch Leistungen ohne Bezug zu OGAW im Zusammenhang mit mehreren Fonds, Kunden und Funktionen der Gesellschaft und im Rahmen der breiteren BlackRock-Gruppe. Umgekehrt können Mitarbeiter und Führungskräfte der breiteren BlackRock-Gruppe sowohl OGAW- als auch Nicht-OGAW-bezogene Dienstleistungen in Bezug auf mehrere Fonds, Kunden und Funktionen der breiteren BlackRock-Gruppe und der Gesellschaft erbringen. Daher handelt es sich bei den veröffentlichten Zahlen um die Summe der individuellen Vergütungsanteile, die der Gesellschaft nach einer objektiven Aufteilungsmethode zuzurechnen sind, die den Charakter der Mehrfachdienstleistungen der Gesellschaft und der breiteren BlackRock-Gruppe berücksichtigt. Dementsprechend sind die Zahlen nicht repräsentativ für die tatsächliche Vergütung der einzelnen Personen oder deren Vergütungsstruktur.
Die Gesamtvergütung, die den Mitarbeitern der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr der Gesellschaft gewährt wurde, beläuft sich auf 3.801 TEUR. Dieser Betrag setzt sich aus einer festen Vergütung von 3.282 TEUR und einer variablen Vergütung von 519 TEUR zusammen. Insgesamt gab es 19 Empfänger der oben beschriebenen Vergütungen.
Der Gesamtbetrag der von der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr gewährten Vergütung belief sich auf 0 EUR für die Geschäftsleitung und auf 474 TEUR für andere Mitarbeiter, deren Handlungen potenziell einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder ihrer Fonds haben. Diese Zahlen beziehen sich auf die gesamte Gesellschaft und nicht auf den Fonds.
Die Höhe der Gesamtvergütung, die den Mitarbeitern, an die die Gesellschaft Anlageverwaltungsfunktionen delegiert hat, für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr gewährt wurde, betrug 33.726 TEUR. Dieser Betrag setzt sich aus einer festen Vergütung in Höhe von 19.930 TEUR und einer variablen Vergütung in Höhe von 13.796 TEUR zusammen. Es gab insgesamt 3.783 Begünstigte der oben beschriebenen Vergütung. Diese Zahlen wurden von den jeweiligen Auslagerungsunternehmen zur Verfügung gestellt.
Die Gesellschaft zahlt keine Vergütung direkt aus dem Fonds an die Mitarbeiter des/der Auslagerungsunternehmen.
Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben gem. § 7 Nr. 9 d) KARBV
Erläuterung zur Berechnung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste
Die Ermittlung der Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilspreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nichtrealisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nichtrealisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden.
Angaben gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB
In Erfüllung der Anforderung, der zum 1.1.2020 in Kraft getretenen Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie, berichten wir gem. § 134c Abs. 4 AktG Folgendes:
1) Wesentliche mittel- bis langfristigen Risiken:
Hinsichtlich der mittel- bis langfristigen Risiken des Sondervermögens verweisen wir auf die Darstellung im Tätigkeitsbericht. Die im Tätigkeitsbericht aufgeführten Risiken sind vergangenheitsbezogen, jedoch erwarten wir mittel- bis langfristig keine Änderung der dort dargestellten Risikoeinschätzung.
2) Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten:
Hinsichtlich der Zusammensetzung des Portfolios verweisen wir auf die Vermögensaufstellung. Die Portfolioumsätze können ebenfalls der Vermögensaufstellung sowie der Angabe zu den während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen, entnommen werden. Die Portfolioumsatzkosten sind den Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3 KARBV zu entnehmen.
3) Die Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung:
Die Anlageziele und Anlagepolitik des Sondervermögens werden im Tätigkeitsbericht dargestellt. Das Sondervermögen bildet möglichst genau die Wertentwicklung des zugrundeliegenden Index ab, sodass die mittel- bis langfristige Entwicklung der jeweiligen Gesellschaften kein primäres Entscheidungskriterium für Investitionen ist.
4) Einsatz von Stimmrechtsberatern:
BlackRock folgte nicht den Abstimmungsempfehlungen eines einzelnen Stimmrechtsberaters obwohl BlackRock vertragliche Beziehungen zu zwei Stimmrechtsberatern unterhält. Unsere Analyse der Stimmabgabe und unseres Engagements wird durch mehrere Informationen bestimmt, darunter die eigenen Angaben eines Unternehmens und unsere Aufzeichnungen über frühere Engagements.
5) Handhabung der Wertpapierleihe und zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften, insbesondere durch Ausübung von Aktionärsrechten:
Im Geschäftsjahr 2022/2023 hat das Sondervermögen keinerlei Wertpapierleihegeschäfte getätigt. Interessenkonflikte werden identifiziert und überwacht.
Aufnahme von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien („ESG-Kriterien“)
Der Fonds erfüllt nicht die Kriterien für Artikel 8 oder 9 der EU-Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzen („SFDR“), und die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Anlagen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten.
Zusätzliche Anhangangaben gemäß Verordnung (EU) 2015/2365 über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte
Im Berichtszeitraum wurden keine Geschäfte i.S.d. Artikel 3 Nr. 11 bzw. Nr. 18 der Verordnung (EU) 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, d.h. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte oder Gesamtrendite-Swaps, abgeschlossen.
München, den 16. August 2023
Peter Scharl
Harald Klug
VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die BlackRock Asset Management Deutschland AG, München
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens iShares Dow Jones Global Titans 50 UCITS ETF (DE) – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2022 bis zum 30. April 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. April 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2022 bis zum 30. April 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der BlackRock Asset Management Deutschland AG, München, (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die von uns vor Datum dieses Vermerks erlangten Teile der Publikation „Jahresbericht“ – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresberichts nach § 7 KARBV sowie unseres Vermerks.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
• wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht nach § 7 KARBV oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
• anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV
Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.
• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts nach § 7 KARBV insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 18. August 2023
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Simon Boßhammer Wirtschaftsprüfer |
ppa. Arndt Herdzina Wirtschaftsprüfer |