Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft | Rechnungslegung/Finanzberichte | Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 | 30.04.2019 |
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![]() DEAG Deutsche Entertainment AktiengesellschaftBerlinGeschäftsbericht 2018// Bericht des AufsichtsratsSEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE, der Aufsichtsrat der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2018 regelmäßig und ausführlich mit der Lage und der Entwicklung des Unternehmens befasst. Den gesetzlichen Vorschriften und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprechend, haben wir den Vorstand bei der Geschäftsführung kontinuierlich überwacht und ihn bei Fragen zur Unternehmensleitung regelmäßig beraten. Wir konnten uns dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugen. Der Aufsichtsrat wurde in sämtliche Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, rechtzeitig und direkt eingebunden. Darüber hinaus wurde mit dem Vorstand die operative und strategische Entwicklung des Konzerns erörtert. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über die Geschäftsentwicklung, die Planung und die Lage des Unternehmens einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements informiert. Entscheidungsrelevante Unterlagen wurden vom Vorstand rechtzeitig im Vorfeld zu den Aufsichtsratssitzungen zur Verfügung gestellt. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden ausführlich erläutert und die Ursachen hierfür analysiert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere haben wir alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität überprüft. Mehrfach hat sich der Aufsichtsrat ausführlich mit der Risikosituation des Unternehmens, der Liquiditätsplanung und der Eigenkapitalsituation auseinandergesetzt. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war. Im Geschäftsjahr 2018 hat der Aufsichtsrat insgesamt acht Mal im Rahmen von ordentlichen Aufsichtsratssitzungen getagt, davon fünf Präsenzsitzungen und drei Sitzungen im Rahmen einer Telefonkonferenz. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat im vergangenen Geschäftsjahr zu weiteren sechs außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen getroffen, von denen zwei als Präsenzsitzung und vier Sitzungen im Rahmen von Telefonkonferenzen stattgefunden haben. Sämtliche Aufsichtsratsmitglieder waren bei mehr als der Hälfte der Sitzungen anwesend. Die Mitglieder des Vorstands haben an den Aufsichtsratssitzungen teilgenommen soweit der Aufsichtsratsvorsitzende nicht etwas anderes bestimmt hatte. Eilbedürftige Angelegenheiten wurden mit schriftlichen Umlaufbeschlüssen entschieden. Sämtliche Beschlüsse wurden jeweils auf Basis detaillierter Beschlussvorlagen und Erörterung mit dem Vorstand getroffen. Auch zwischen den Aufsichtsratssitzungen stand der Aufsichtsratsvorsitzende fortlaufend in engem persönlichem Dialog mit den Vorstandsmitgliedern. Im Anschluss informierte er jeweils die anderen Aufsichtsratsmitglieder über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle. Schwerpunkte der Beratungen im AufsichtsratIn den Aufsichtsratssitzungen am 21.03.2018 und 29.03.2018 wurden mit den Abschlussprüfern der Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 erörtert. In diesem Zusammenhang hatte sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Lage der Gesellschaft und ihren Tochterunternehmen auseinandergesetzt. Nach ausführlicher Diskussion und Prüfung der Vorlagen des Vorstands und nach Kenntnisnahme des Berichts des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und Konzernabschluss 2017 sowie den zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht gebilligt, da keine Einwände zu erheben waren. Auf der Aufsichtsratssitzung vom 29.05.2018 berichtete der Vorstand insbesondere zum Quartalsabschluss zum 31.03.2018, zum aktuellen Geschäftsverlauf und zum Forecast 1/2018. Hervorzuheben ist dabei die Gründung der Christmas Garden Deutschland GmbH, in der das sehr profitable Geschäft der Christmas Garden Veranstaltungen zentral gebündelt wird. Mit schriftlichem Umlaufbeschluss vom 26.06.2018 stimmte der Aufsichtsrat der Veräußerung der Anteile an der Raymond Gubbay Ltd. und dem Erwerb von 49 % der Aktien an der DEAG Classics AG von Sony Music zu. Auf der Aufsichtsratssitzung vom 27.06.2018, die im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft stattgefunden hat, berichtete der Vorstand über den aktuellen Geschäftsverlauf. Mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 28.06.2018 stimmte der Aufsichtsrat dem Erwerb des Belladrum Festival über die englische Tochtergesellschaft Kilimanjaro Holdings Ltd zu. Auf der Aufsichtsratssitzung vom 29.08.2018 berichtete der Vorstand zum Halbjahresabschluss zum 30.06.2018 sowie zum operativen Forecast 2/2018. Der Aufsichtsrat stimmte dem Plan des Vorstands zur Begebung einer Unternehmensanleihe zur Finanzierung weiteren Wachstums zu. Mit Umlaufbeschluss vom 02.10.2018 genehmigte der Aufsichtsrat die Gründung der FOH Rhein Main Concerts GmbH durch die beiden DEAG Tochtergesellschaften Wizard Promotions GmbH und handwerker promotion e. gmbh. Damit ist DEAG auch in der Metropolregion Rhein-Main durch einen eigenen örtlichen Veranstalter vertreten. Die Aufsichtsratssitzung vom 11.10.2018 hatte die Zustimmung des Aufsichtsrates zur Begebung von Inhaberschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 25 Mio. Euro zum Gegenstand. An diesem Tag wurde auch der Wertpapierprospekt für die Anleiheemission veröffentlicht. Auf der Sitzung des Aufsichtsrates vom 08.11.2018 berichtete der Vorstand zu der Wachstumsstrategie der Gesellschaft. Die Aufsichtsratssitzung vom 22.11.2018 hatte den Bericht des Vorstands zum Quartalsabschluss zum 30.09.2018 sowie zum Forecast 3/2018 zum Inhalt. Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzung vom 13.12.2018 waren die Verabschiedung des Budgets 2019 und die Beschlüsse zu den Empfehlungen des DCGK. Die Beschlussfassung zur Änderung der Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat waren ebenfalls Gegenstand der Beratungen im Aufsichtsrat. Besetzung von Vorstand und AufsichtsratDie Besetzung des Vorstandes hat sich im Geschäftsjahr 2018 nicht verändert. Der Vorstand besteht aus den vier Personen Herr Prof. Peter L.H. Schwenkow, Herr Christian Diekmann, Herr Detlef Kornett und Herrn Ralph Quellmalz. Der Aufsichtsrat hat mit Wirkung zum 01.04.2019 Herrn Roman Velke zum Finanzvorstand der Gesellschaft bestellt. Herr Roman Velke übernimmt die Position von seinem Vorgänger Herrn Ralph Quellmalz, der die Gesellschaft im besten Einvernehmen zum Ende der regulären Amtszeit auf eigenen Wunsch hin verlässt. Der Aufsichtsrat dankt Ralph Quellmalz ausdrücklich für seine erfolgreiche Tätigkeit und sein Engagement für die Gesellschaft und wünscht ihm für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg. Die Besetzung des Aufsichtsrates hat sich im Berichtszeitraum und auch für den Zeitraum danach nicht verändert. Der Aufsichtsrat besteht aus den drei Mitgliedern Frau Prof. Dr. Katja Nettesheim, Herrn Wolf-D. Gramatke und Herrn Michael Busch. Herrn Wolf-D. Gramatke ist Vorsitzender des Aufsichtsrates, Herr Michael Busch stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates. Ausschüsse des Aufsichtsrates wurden nicht gebildet, da der Aufsichtsrat nur aus drei Personen besteht. Alle Entscheidungen wurden im Gremium getroffen. Interessenskonflikte im Aufsichtsrat sind während des Berichtszeitraums nicht aufgetreten. Corporate Governance und EntsprechenserklärungDie Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07.02.2017 war Thema der Aufsichtsratssitzung vom 13.12.2018. An diesem Tag haben Vorstand und Aufsichtsrat die jährliche Erklärung nach § 161 AktG zu den Empfehlungen des Kodex abgegeben, nachdem der Aufsichtsrat die Effizienz seiner Tätigkeit überprüft hat. Der Aufsichtsrat hat dabei das bereits im letzten Jahr beschlossene Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat bestätigt. Die gemeinsame Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat ist auf der Internetseite der DEAG unter www.deag.de/ir dauerhaft zugänglich. Im Corporate Governance Bericht sowie im Konzernanhang zum Konzernabschluss finden Sie weitere Informationen zur Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Jahres- und KonzernabschlussprüfungDie Hauptversammlung der DEAG wählte am 27.06.2018 die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenberichten bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung. Der Abschlussprüfer prüfte den Jahresabschluss 2018 der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft, den Konzernabschluss 2018 des DEAG-Konzerns und den zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht und erteilte jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. In der Sitzung des Aufsichtsrats am 21.03.2019 wurde zusammen mit den Vertretern des Abschlussprüfers der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht des DEAG Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 eingehend erörtert. Der Abschlussprüfer hat dabei über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Der Abschlussprüfer hat ferner die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems beurteilt, was zu keinen Einwendungen geführt hat. In der Aufsichtsratssitzung am 29.03.2019 wurden mit dem Abschlussprüfer der Jahresabschluss und der Konzernabschluss weitergehend erörtert. Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats zur Prüfung und Beschlussfassung vor. Nach Prüfung und Diskussion des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts im Aufsichtsrat waren keine Einwendungen gegen das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses durch den Abschlussprüfer zu erheben. Der Aufsichtsrat hatte nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 zu erheben und hat diesen gebilligt, der damit nach §172 AktG festgestellt ist. Der Aufsichtsrat hat außerdem den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht des DEAG-Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 gebilligt und nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsleitung sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des DEAG-Konzerns für die im Geschäftsjahr 2018 geleistete Arbeit.
Berlin, im März 2019 Für den Aufsichtsrat Wolf-D. Gramatke, Vorsitzender des Aufsichtsrats // ZUSAMMENGEFASSTER Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 20181. GRUNDLAGEN DER GESELLSCHAFT UND DES KONZERNS1.1 GESCHÄFTSMODELL INKLUSIVE ZIELE UND STRATEGIEMit 40 Jahren Erfahrung ist die DEAG Deutsche Entertainment AG (DEAG) ein führendes Unternehmen der Live-Entertainment-Branche mit nationalen Schwerpunkten in Deutschland, der Schweiz und Großbritannien. Als Live-Entertainment-Dienstleister mit integriertem Geschäftsmodell verfügt DEAG über umfassende Expertise in der Konzeption, Organisation, Vermarktung und Durchführung von Live-Events. Mit ihrem breit diversifizierten Künstlerportfolio in den Geschäftsfeldern Rock/Pop, Classics & Jazz, Family-Entertainment und Arts+Exhibitions, mit über 800 unter Vertrag stehenden Künstlern und rund 4.000 Events jährlich, adressiert die DEAG zunehmend gezielt weniger wettbewerbsintensive, attraktive Nischenmärkte und positioniert sich in diesen frühzeitig mit starkem profitablem Content. DEAG fokussiert sich immer mehr auf eigene margenstarke Veranstaltungsformate. Hierzu zählen unter anderem das erfolgreiche Format „TimeRide“, das DEAG nun nach Erfolgen in Köln und Dresden auf weitere drei Städte bis 2019 ausweiten wird. Zur Vermarktung der jährlich mehr als 5 Millionen Tickets nutzt die DEAG zunehmend die eigene Ticketing-Plattform MyTicket. Mittelfristig soll der über die eigene Ticketing-Plattform vertriebene Anteil am selbstproduzierten Content stetig erhöht werden und MyTicket ferner auch als attraktive Alternative für Dritt-Content-Produzenten fungieren. Ende des Jahres 2018 wurden deshalb die Anteile an MyTicket erhöht und DEAG hält fortan 100 % an der Gesellschaft. Durch die Zusammenarbeit mit dem Schweizer Ticket-Software-Anbieter SecuTix werden in diesem Geschäftsfeld zudem deutliche Kosten eingespart und DEAG kann von neuen Technologien wie beispielsweise „Dynamic Pricing“ profitieren. 2018 wurden 56 % des Umsatzes in Deutschland und der Schweiz sowie 44 % in Großbritannien erwirtschaftet. Mit ihrem erfahrenen Management verfügt die DEAG über eine gute Reputation und einen sehr guten Zugang zu nationalen und internationalen Künstlern. Als Spezialist für Live-Entertainment-Veranstaltungen ist die DEAG zudem ein wichtiger Kooperationspartner für große Medienunternehmen. Durch diese gezielten Kooperationen eröffnet sich die DEAG zusätzliche Wachstumspotentiale. Über ihre Tochtergesellschaften ist die DEAG in ihren Kernmärkten Deutschland, Schweiz und Großbritannien heute eine etablierte Größe der Live-Entertainment-Branche. Mit der Übernahme des Belladrum Festivals im Juni 2018 wurde die Marktposition in Großbritannien weiter gestärkt. Auch zukünftig sollen die internationalen Aktivitäten weiter ausgebaut werden. Neben dem Ausbau des operativen Geschäfts soll das Wachstum auch extern durch selektive Akquisitionen von Wettbewerbern vorangetrieben werden. DEAG verfolgt weiterhin die Strategie durch Transaktionen, wie beispielsweise dem Erwerb weiterer 50 % an der The Classical Company AG, Schweiz, im Oktober letzten Jahres, Minderheitsbeteiligungen sukzessive zu reduzieren und dadurch das auf die Aktionäre der DEAG entfallende Ergebnis je Aktie zu steigern. Im Live-Geschäft ist die DEAG als Tourneeveranstalter und als örtlicher Veranstalter aktiv. Die Gesellschaft verfügt über starken, internationalen Content für weiteres Unternehmenswachstum in den kommenden Jahren. DEAG ist mit ihrem Ticketing-Geschäft aktuell vorrangig in den europäischen Wachstumsmärkten Deutschland und Großbritannien vertreten. DEAG hat damit im Geschäftsjahr 2018 ihre Strategie einer profitablen Geschäftsentwicklung durch die Konzentration auf die Wachstumsmärkte Deutschland, Großbritannien sowie die Schweiz weiter konsequent umgesetzt. 1.2 KONZERNSTRUKTUR, BETEILIGUNGEN, STANDORTE UND MITARBEITERDie DEAG berichtet in den Segmenten Live Touring und Entertainment Services über die Geschäftsentwicklung der DEAG-Holding als Konzernmuttergesellschaft mit ihren 39 verbundenen Gesellschaften an sieben Standorten in Deutschland, der Schweiz und Großbritannien. Im Segment Live Touring („reisendes Geschäft“) wird das Tourneegeschäft ausgewiesen. Hierzu zählen die Aktivitäten der Gesellschaften DEAG Classics (Berlin), DEAG Concerts (Berlin), KBK Konzert- u. Künstleragentur (Berlin), Wizard Promotions Konzertagentur (Frankfurt a.M.), Grünland Family Entertainment (Berlin), Global Concerts Touring (München), Christmas Garden Deutschland GmbH (Berlin), der Teilkonzern Kilimanjaro (London, Großbritannien) einschließlich der Flying Music Group sowie The Classical Company (Zürich, Schweiz). Im Segment Entertainment Services („stationäres Geschäft“) werden das regionale Geschäft sowie das gesamte Dienstleistungsgeschäft ausgewiesen. Hierzu zählen die Aktivitäten der AIO-Gruppe (Glattpark, Schweiz), Global Concerts (München), Concert Concept (Berlin), Grandezza Entertainment (Berlin), River Concerts (Berlin) und Elbklassik (Hamburg), handwerker promotion (Unna), LiveGeist Entertainment (Frankfurt a.M.), Kultur- und Kongresszentrum Jahrhunderthalle (Frankfurt a.M.), FOH Rhein Main Concerts (Frankfurt a.M.) sowie mytic myticket (Berlin) und Kultur im Park (Berlin). Im Berichtsjahr ergaben sich Veränderungen des Konsolidierungskreises im Wesentlichen bezogen auf die erstmals in den Konzern einbezogenen Tochterunternehmen Kultur- und Kongresszentrum Jahrhunderthalle GmbH (Frankfurt a.M.), Ben Wyvis Live (Glasgow/Schottland) und FOH Rhein Main Concerts GmbH (Frankfurt a.M.) sowie die Raymond Gubbay Limited, die entkonsolidiert wurde. Im Vorjahr wurden die Aktivitäten der Blue Moon Entertainment GmbH zum 31.12.2017 im geografischen Geschäftsbereich Österreich eingestellt. Aus Vorjahren bestand auch weiterhin in 2018 kein aktives Geschäft der DEAG Music GmbH. Beide Gesellschaften sind zum 31.12.2018 zu 100 % noch im Eigentum der DEAG und als nicht fortzuführende Bereiche separat ausgewiesen. Zum 31.12.2018 setzte sich die Mitarbeiterstruktur folgendermaßen zusammen: Insgesamt waren im Jahresdurchschnitt 200 Mitarbeiter (Vorjahr: 193) für den DEAG-Konzern im In- und Ausland tätig. Bei der DEAG-Holding waren im Jahresdurchschnitt 35 Mitarbeiter (Vorjahr: 33) beschäftigt. 1.3 STEUERUNGSSYSTEM UND LEISTUNGSINDIKATORENDas Finanzmanagement der DEAG ist zentral organisiert. Zur Minimierung von Risiken und Nutzung konzernübergreifender Optimierungspotenziale bündelt die Gesellschaft die wesentlichen finanziellen Entscheidungen innerhalb des Konzerns. Im Projektgeschäft werden die Bruttomarge sowie die Break-Even-Ticketanzahl als wichtigste Steuerungsgrößen herangezogen. Bei der Gesamtunternehmenssteuerung sind Umsatzerlöse und das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) die entscheidenden Kennziffern, die ebenso von Marktteilnehmern, Investoren und finanzierenden Banken zur Beurteilung herangezogen werden. Bei Unternehmensakquisitionen ist neben den unternehmensbezogenen Kennziffern die Amortisationsdauer des Kaufpreises ein wichtiges Entscheidungskriterium. Der Konzern steuert sein Kapital mit dem Ziel sicherzustellen, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können und zugleich die Erträge der Unternehmensbeteiligten durch Optimierung des Verhältnisses von Eigen- zu Fremdkapital zu maximieren. Die Erfüllung von Covenants-Kriterien im Zusammenhang mit in Anspruch genommenen Finanzierungen wird laufend überwacht. 2. WIRTSCHAFTSBERICHT2.1 GESAMTWIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND BRANCHENSPEZIFISCHE RAHMENBEDINGUNGENDie deutsche Wirtschaft ist im Berichtszeitraum nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts gewachsen. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2018 stieg um 1,5 % im Vergleich zum Vorjahr. Wesentlicher Grund für das Wachstum sind laut Statistischem Bundesamt gestiegene Konsumausgaben und Investitionen. Für die Jahre 2019 und 2020 prognostiziert das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin (DIW) für Deutschland einen BIP-Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von 1,6 % bzw. 1,8 %. Großbritannien verzeichnete mit 1,4 % im Jahr 2018 ein schwächeres Wirtschaftswachstum als noch im Vorjahr, als ein Anstieg der Wirtschaftsleistung von 1,8 % zu Buche stand. Der Internationale Währungsfonds (IWF) prognostiziert einen Anstieg der Wachstumsraten ab 2019. Unsicherheiten bestehen jedoch, da die genauen Auswirkungen eines Brexits weiterhin offen sind. Im Euroraum ließ der Konjunkturaufschwung im Berichtszeitraum nach. Das Wirtschaftswachstum fiel entsprechend gegenüber dem Vorjahr um 0,6 Prozentpunkte auf 1,8 % und soll sich in den nächsten zwei Jahren auf diesem Niveau bewegen. Für 2019 prognostiziert der IWF ein Wirtschaftswachstum für den Euroraum von 1,6 % bzw. 1,7 % für 2020. In ihrer Studie „German Entertainment and Media Outlook 2018 – 2022“ beziffert die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) das Marktvolumen des Deutschen Medien- und Entertainmentmarkts im Jahr 2018 auf 61,8 Mrd. Euro. Bis zum Jahr 2022 prognostiziert PwC einen jährlichen Anstieg von durchschnittlich 1,8 %. Für das Ticketing-Geschäft, ein wichtiger Wachstumstreiber der DEAG, das zurzeit vor allem von der digitalen Integration von Ticketverkäufen profitiert, wird bis 2022 ein jährliches Wachstum von 2,9 % erwartet. Nach Deutschland gilt Großbritannien als zweitgrößter Markt für die Medien- und Unterhaltungsbranche in Europa. Gemäß der Prognose von PwC zum Entertainment- und Medienmarkt in Großbritannien rechnen die Experten bis 2022 mit einer jährlichen Wachstumsrate von durchschnittlich 2,8 %. 2022 soll das Marktvolumen rund 76 Mrd. GBP umfassen. Live-Entertainment ist erfahrungsgemäß ein sehr emotionales Produkt, das als höchst individuelles Erlebnis eine überdurchschnittlich hohe Entkopplung von volkswirtschaftlichen Entwicklungen aufweist. Es ist daher auch zu erwarten, dass die Folgen eines Brexits für den Live-Entertainment-Markt in Großbritannien aus diesem Grund voraussichtlich unwesentlich sein werden. Die Nachfrage der Konsumenten im Live-Entertainment-Markt ist stark von der jeweiligen Attraktivität der Events gekennzeichnet und steht im Hinblick auf die zeitliche und finanzielle Kapazität der Konsumenten in unmittelbarer Konkurrenz mit anderen Freizeitangeboten wie beispielsweise Sportveranstaltungen. Die DEAG agiert in einem attraktiven, jedoch auch sehr kompetitiven Marktumfeld. Als Antwort hierauf identifiziert die DEAG gezielt weniger wettbewerbsintensive, attraktive Nischenmärkte und positioniert sich in diesen frühzeitig mit starkem Content. Die DEAG bietet daher mit ihrem breiten Produktportfolio und klarem regionalen Fokus auf die Wachstumsmärkte Deutschland, Schweiz und Großbritannien Events und Konzerte in allen Genres an, die sich an ein Publikum in nahezu jeder Altersgruppe richten. Insgesamt verzeichnet der Entertainmentmarkt eine positive Entwicklung und eröffnet der DEAG daher weiteres Wachstumspotenzial. Dabei gewinnen Live-Events für Künstler immer mehr an Bedeutung, da die Umsätze aus dem Verkauf von Tonträgern in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen sind und die Einnahmen aus Streaming diesen Verlust nicht haben kompensieren können. Als ein führender Anbieter für Events und Konzerte stärkt dies die Position der DEAG auf dem Entertainmentmarkt. 2.2 GESCHÄFTSVERLAUFDEAG hat den bisherigen Wachstumskurs weiter fortgesetzt. Im Berichtszeitraum konnte ein deutlicher Umsatzanstieg um 25 % von 159,8 Mio. Euro im Vorjahr auf 200,2 Mio. Euro verzeichnet werden. Das EBITDA verzeichnete gegenüber dem Vorjahr ein Plus von 123 % auf 14,6 Mio. Euro (Vorjahr: 6,5 Mio. Euro). Ebenso verbesserte sich das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) deutlich um 110 % auf 10,6 Mio. Euro (Vorjahr: 5,1 Mio. Euro). Auch wenn das vierte Quartal erwartungsgemäß beim Umsatz nicht so stark ausfiel wie im Vorjahr, lieferte das Weihnachtsgeschäft einen entsprechend signifikanten Umsatzbeitrag in Höhe von 24 % nach 32 % in 2017. Ursächlich für diese Entwicklung ist insbesondere der Wegfall der Erlöse aus der Raymond Gubbay Limited, die hauptsächlich im vierten Quartal erzielt wurden. Trotz der Entkonsolidierung der Gesellschaft wurde ein EBITDA von 4,2 Mio. Euro (Vorjahr: 4,5 Mio. Euro) erzielt, was Beleg für die hohe Profitabilität der Formate in den Bereichen Family-Entertainment und Arts+Exhibitions ist, die allgemein den Veranstaltungsmix im Schlussquartal prägen. Insgesamt ist die positive operative Entwicklung neben getätigten Akquisitionen und organischen Zuwächsen auf diverse Veranstaltungshighlights zurückzuführen. Darunter zählt im Geschäftsbereich Rock/Pop unter anderem die sehr erfolgreiche Open-Air-Saison mit Künstlern wie Ed Sheeran, Iron Maiden, Die Toten Hosen und den Foo Fighters. Zum dritten Quartal erwarb die DEAG über die Tochter Kilimanjaro Live Limited das Festival Belladrum. Belladrum ist ein etabliertes Festival in Schottland, das schon seit längerem erfolgreich mit Kilimanjaro verbunden ist. So nutzten Künstler wie die britischen Indie-Rockbands Bastille und Catfish and the Bottlemen sowie der britische Sänger Ed Sheeran dort bereits die Bühne als Sprungbrett und gehen seither mit Kilimanjaro auf Tour. Auch im Bereich Classics & Jazz verzeichnete die DEAG unter anderem mit dem Kölner Konzert der russischen Sopranistin Anna Netrebko und dem Startenor Yusif Eyvazov ein besonderes Highlight im Berichtszeitraum. Zudem konnte DEAG zu Beginn des Jahres 2018 die Zusammenarbeit mit Till Brönner um weitere drei Jahre verlängern und einen weiteren Grundstein für die zukünftige positive Geschäftsentwicklung legen. Darüber hinaus konnte die DEAG durch attraktiven, margenstärkeren eigenen Content auch abseits der klassischen Live-Musik- und Unterhaltungsveranstaltungen weitere Umsätze generieren. Das Geschäftsfeld Arts+Exhibitions bietet der DEAG nicht nur dank neu etablierten Formaten enormes Wachstumspotential. Die erstmalige Veranstaltung der Potsdamer Schlössernacht im Sommer 2018 war sehr gut besucht. Zudem zählt das Format TimeRide, das dem Besucher eine virtuelle Reise durch das Köln des frühen 20. Jahrhunderts ermöglicht, zu den Highlights. Auch die Christmas Gardens in Berlin, Stuttgart und Dresden verliefen sehr erfolgreich. Auch im Bereich Family-Entertainment hatte die DEAG im vergangenen Jahr wieder einige Highlights zu bieten, wie etwa das erfolgreiche Format „Disney on Ice“. Das Unternehmen plant die Show bis 2020 auf zwölf Städte auszubauen. Neben den bereits etablierten Formaten waren auch neue Formate wie „Game of Thrones in Concert“ und die Harry-Potter-Ausstellung 2018 ein voller Erfolg. Neben der positiven operativen Entwicklung setzt DEAG auch strategisch den eingeschlagenen Weg fort, Minderheitsbeteiligungen sukzessive zu reduzieren. Unter anderem wurde der Anteil an der The Classical Company AG (Schweiz) auf 100 % erhöht. Auch der Rückkauf von 49 % an der DEAG Classics AG von Sony Music Entertainment Germany GmbH im Juni 2018 eröffnet der DEAG europaweites Wachstum. Der Content der DEAG wird zunehmend über die eigene Ticketing-Plattform MyTicket vertrieben. Die Marktanteile von MyTicket wachsen stark und MyTicket hat die Chance, sich zu einer der führenden elektronischen Eintrittskartenplattformen zu entwickeln. Im Dezember 2018 hat DEAG aus diesem Grund 24,9 % der Anteile von der Axel Springer SE erworben und hält damit 100 % an der Gesellschaft. Zudem wird MyTicket ab Sommer 2019 mit dem Schweizer Ticket-Software-Anbieter SecuTix zusammenarbeiten. Durch SecuTix kommen zukünftig neueste Technologien, wie z.B. Blockchain oder auch „Dynamic Pricing“ zum Einsatz, um kundenorientiert agieren zu können und den Zweitmarkt zu unterbinden. Darüber hinaus spart DEAG durch den Anbieterwechsel erhebliche Kosten. 2.3 FINANZ-, VERMÖGENS- UND ERTRAGSLAGE2.3.1 Ertragslage des KonzernsDer DEAG-Konzern erzielte im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Umsatz in Höhe von 200,2 Mio. Euro gegenüber 159,8 Mio. Euro im Vorjahr. Hierin enthalten sind mit 9,1 Mio. Euro Erlöse aus dem Betrieb der Jahrhunderthalle in Frankfurt a.M. und Umsätze im Zusammenhang mit dem schottischen Festival Belladrum, deren Aktivitäten nunmehr vollkonsolidiert werden. Der übrige Umsatzanstieg resultiert im Wesentlichen aus organischem Wachstum. Dabei profitierte der Konzern von einer hohen Veranstaltungsdichte in allen drei Ländermärkten. Im Schlussquartal 2018 realisierte DEAG einen Umsatz in Höhe von 47,3 Mio. Euro und damit 24 % des Gesamtjahresumsatzes (Vorjahr: 32 %). Im Vorjahr waren noch Umsatzerlöse mit rd. 22,1 Mio. Euro enthalten, die auf die Raymond Gubbay Limited entfallen sind. Die Gesellschaft wurde im 1. Halbjahr entkonsolidiert. Der Umsatzbeitrag betrug bis zu diesem Zeitpunkt 6,5 Mio. Euro. Das Bruttoergebnis vom Umsatz beträgt 38,3 Mio. Euro nach 29,3 Mio. Euro im Vorjahr, was einer erhöhten Bruttomarge in Höhe von 19 % entspricht (Vorjahr: 18 %). Die Vertriebskosten sind mit 19,0 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr um 45 % gestiegen (Vorjahr: 13,1 Mio. Euro) und resultieren aus der deutlichen Umsatzsteigerung. Der Anstieg der Verwaltungskosten von 12,6 Mio. Euro auf 16,5 Mio. Euro betrifft im Wesentlichen erhöhte Personalaufwendungen. Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 8,5 Mio. Euro gegenüber 2,6 Mio. Euro in 2017. Die Position enthält mit 6,6 Mio. Euro im Wesentlichen Gewinne aus der Veränderung des Konsolidierungskreises, davon entfallen allein auf den Verkauf der Anteile an der Raymond Gubbay Limited (5,3 Mio. Euro). Unter Berücksichtigung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 1,0 Mio. Euro (Vorjahr: 1,2 Mio. Euro) beträgt das EBITDA 14,6 Mio. Euro nach 6,5 Mio. Euro im Vorjahr. Bereinigt um den Entkonsolidierungsgewinn liegt das operative EBITDA bei 9,3 Mio. Euro gegenüber 3.5 Mio. Euro im Vorjahr unter Berücksichtigung des Ergebnisses des stillgelegten Geschäftsfeldes Österreich. Dies entspricht einem Anstieg von 5,8 Mio. Euro bzw. 166 %. Die Abschreibungen in Höhe von 4,0 Mio. Euro (Vorjahr: 1,5 Mio. Euro) umfassen in 2018 planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte sowie erstmalig auf Leasing-Nutzungsrechte (1,7 Mio. Euro). Das EBIT belief sich im Berichtszeitraum auf 10,6 Mio. Euro und konnte gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 5,5 Mio. Euro mehr als deutlich gesteigert werden (Vorjahr: 5,1 Mio. Euro). Das Finanzergebnis belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf -3,2 Mio. Euro (Vorjahr: -2,1 Mio. Euro). Ursächlich für den Rückgang des Zinsergebnisses sind erhöhte Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der Erstanwendung von IFRS 16. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betragen 0,7 Mio. Euro (Vorjahr: 0,6 Mio. Euro). Das Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Bereichen (Discontinued Operations) betrifft im Berichtsjahr mit -0,1 Mio. Euro (Vorjahr: -3,0 Mio. Euro) im Wesentlichen das stillgelegte Geschäftsfeld Österreich (inkl. Blue Moon Entertainment GmbH). Im Vorjahr wurden die Aktivitäten der Blue Moon Entertainment GmbH zum 31.12.2017 im geografischen Geschäftsbereich Österreich eingestellt. Aus Vorjahren bestand auch weiterhin in 2018 kein aktives Geschäft der DEAG Music GmbH. Das Konzernergebnis vor Anteilen anderer Gesellschafter aus fortgeführten Bereichen beträgt 6.6 Mio. Euro (Vorjahr: -0,7 Mio. Euro), was einem Ergebnis von 0,20 Euro je Aktie (Vorjahr: 0,04 Euro je Aktie) entspricht und damit einer signifikanten Steigerung. 2.3.2 Entwicklung der SegmenteDie DEAG berichtet in einer unveränderten Segmentstruktur. Diese bildet die Aktivitäten des Konzerns zutreffend und übersichtlich ab: Im Segment Live Touring („reisendes Geschäft“) wird das Tourneegeschäft ausgewiesen. Hierzu zählen die Aktivitäten der Gesellschaften DEAG Classics (Berlin), DEAG Concerts (Berlin), KBK Konzert- u. Künstleragentur (Berlin), Wizard Promotions Konzertagentur (Frankfurt a.M.), Grünland Family Entertainment (Berlin), Global Concerts Touring (München), Christmas Garden Deutschland (Berlin), der Teilkonzern Kilimanjaro (London, Großbritannien) einschließlich der Flying Music Group sowie The Classical Company (Zürich, Schweiz). Im Segment Entertainment Services („stationäres Geschäft“) werden das regionale Geschäft sowie das gesamte Dienstleistungsgeschäft ausgewiesen. Hierzu zählen die Aktivitäten der AIO-Gruppe (Glattpark, Schweiz), Global Concerts (München), Concert Concept (Berlin), Grandezza Entertainment (Berlin), River Concerts (Berlin) und Elbklassik (Hamburg), handwerker promotion (Unna), LiveGeist Entertainment (Frankfurt a.M.), Kultur- und Kongresszentrum Jahrhunderthalle (Frankfurt a.M.), FOH Rhein Main Concerts (Frankfurt a.M.) sowie mytic myticket (Berlin) und Kultur im Park (Berlin). Die Segmententwicklung im Überblick: Geschäftsentwicklung der Segmente:
Segmentperformance:
Live TouringDer Umsatz im Segment Live Touring lag 2018 mit 131,6 Mio. Euro deutlich über dem Vorjahresniveau von 107,1 Mio. Euro. Zu dieser positiven Entwicklung trugen insbesondere die Zuwächse im Bereich Rock/Pop bedingt durch die sehr erfolgreich verlaufene Open-Air-Saison bei. Mit Veranstaltungen wie Ed Sheeran, Foo Fighters sowie Iron Maiden und die Toten Hosen bot das erste Halbjahr eine Reihe an Veranstaltungs-Highlights in diesem Bereich. Diese Entwicklung hat sich auch im dritten Quartal u.a. mit dem zum wiederholten Mal ausverkauften Belladrum-Festival in Schottland fortgesetzt. Im Bereich Family-Entertainment und Arts+Exhibitions lag der Fokus, wie auch in den Vorjahren, auf dem Weihnachtsgeschäft im vierten Quartal. Die Segment-Performance hat ferner vom Entkonsolidierungserfolg im Zusammenhang mit dem Verkauf der Anteile an Raymond Gubbay Ltd. profitiert. Entertainment ServicesDer Umsatz im Segment Entertainment Services betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 79,0 Mio. Euro nach 66,4 Mio. Euro im Vorjahr. In den Umsatzerlösen enthalten mit 6,2 Mio. Euro sind Erlöse aus dem Betrieb der Jahrhunderthalle in Frankfurt a.M., deren Aktivitäten nunmehr vollkonsolidiert werden. Die Örtlichen Veranstalter haben in der Berichtsperiode im Wesentlichen vom konzerneigenen Tourneegeschäft profitiert, wobei insbesondere die Markt- und Wettbewerbssituation in der Schweiz aufzeigt, dass es weiterer Anstrengungen bedarf, um bei Umsatz und Betriebsergebnis profitables Wachstum zu generieren. Das Segment Entertainment Services enthält bisher noch die Ticketingaktivitäten der konzerneigenen MyTicket-Vertriebsplattformen. Im Berichtsjahr wurden wesentliche strategische Maßnahmen umgesetzt. So hat DEAG ihren Anteil an der inländischen Gesellschaft mytic myticket AG auf 100 % aufgestockt und die Zusammenarbeit mit dem Schweizer Ticket-Software-Anbieter SecuTix ab Sommer 2019 vereinbart. In Großbritannien wurde eine Tochtergesellschaft gegründet und so die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um die Ticketingaktivitäten in UK zu bündeln und weiter auszubauen. 2.3.3 Vermögenslage des KonzernsDie Bilanzsumme hat sich zum 31.12.2018 gegenüber dem Vorjahr geringfügig um 1 Mio. Euro auf 133,0 Mio. Euro (31.12.2017: 132,0 Mio. Euro) erhöht. Die kurzfristigen Vermögenswerte verringerten sich um 19,5 Mio. Euro auf 63,9 Mio. Euro (31.12.2017: 83,4 Mio. Euro). Der Rückgang betrifft mit 15,6 Mio. Euro im Wesentlichen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Davon entfallen allein 6,6 Mio. Euro auf die Raymond Gubbay Limited. Weitere 8,4 Mio. Euro betreffen im Vorjahr angesetzte Forderungen aus Ticketverkäufen im Zusammenhang mit einer in 2018 durchgeführten Tournee. Zur Veränderung bei den liquiden Mitteln verweisen wir auf unsere Ausführungen im Abschnitt 2.3.4. dieses Berichtes. Zum Bilanzstichtag erhöhten sich die langfristigen Vermögenswerte deutlich um 20,6 Mio. Euro auf insgesamt 69,1 Mio. Euro (31.12.2017: 48,5 Mio. Euro). Ursächlich für die Entwicklung sind deutlich erhöhte Buchwerte für Sachanlagen (+17,0 Mio. Euro) und sonstige immaterielle Rechte (+5,5 Mio. Euro). Die Effekte resultieren im Wesentlichen aus der IFRS conversion (IFRS 16) sowie aus Zugängen im Zusammenhang mit den Erstkonsolidierungen der Jahrhunderthalle Frankfurt a.M. und des Festivals Belladrum. Gegenläufig hat sich die Entkonsolidierung der Raymond Gubbay Limited auf die Geschäfts- oder Firmenwerte ausgewirkt. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Stichtag betrugen 78,4 Mio. Euro und lagen damit um 34,3 Mio. Euro unter dem Vorjahr (112,7 Mio. Euro). Dabei verringerten sich die Vertragsverbindlichkeiten (Vorjahr: Umsatzabgrenzungsposten) um 33,0 Mio. Euro auf 34,6 Mio. Euro. Der Rückgang resultiert u.a. aus stichtagsbedingten Effekten. Ferner haben sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 6,8 Mio. Euro auf 10,1 Mio. Euro infolge planmäßiger Tilgungen und reduzierten Inanspruchnahmen von Betriebsmittellinien signifikant reduziert. Insgesamt ist die kurzfristige Verschuldung von 85 % auf 59 % gesunken. Ursächlich für das gegenüber dem Vorjahr deutlich veränderte Fälligkeitsprofil sind die im Berichtsjahr erstmalig angesetzten Leasingverbindlichkeiten (+14,0 Mio. Euro), denen in nahezu selber Höhe entsprechenden Nutzungsrechte gegenüberstehen, sowie der Netto-Zugang der im Oktober 2018 platzierten Unternehmensanleihe (+18,9 Mio. Euro), deren Restlaufzeit rund 5 Jahre beträgt. Wir verweisen auf unsere Ausführungen im Abschnitt 2.3.4. dieses Berichtes. Das Eigenkapital betrug 14,9 Mio. Euro (31.12.2017: 12,6 Mio. Euro), was einer Eigenkapitalquote von 11,2 % nach 9,5 % im Vorjahr entspricht. Die Veränderungen des Eigenkapitals betreffen im Wesentlichen das deutliche verbesserte Konzernergebnis sowie gegenläufig Dividendenzahlungen an andere Gesellschafter. 2.3.4 Finanzlage des Konzerns
Der Cashflow vor Änderungen des Nettoumlaufvermögens beträgt 5,7 Mio. Euro nach -3,6 Mio. Euro im Vorjahr. Die positive Entwicklung resultiert im Wesentlichen einerseits aus dem deutlich verbesserten Jahresergebnis und andererseits aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 und dem damit einhergehenden Ausweis der Auszahlungen zur Tilgung von Leasingverbindlichkeiten als Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit. Der Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit (Gesamt) beträgt nach einem Mittelzufluss in 2017 in Höhe von 16,7 Mio. Euro 13,3 Mio. Euro. Ursächlich hierfür ist der geringere Vorauszahlungssaldo in Höhe von 34,6 Mio. Euro nach 56,6 Mio. Euro im Vorjahr. Dieser war in 2017 von außergewöhnlich hohen erhaltenen Anzahlungen im Zusammenhang mit einer besonders großvolumigen Tournee im zweiten und dritten Quartal des Berichtsjahres im Bereich Rock/Pop (in UK) beeinflusst. Ohne diesen Effekt hat sich der Vorauszahlungssaldo nunmehr wieder auf einem normalen Niveau ausbalanciert. Er liegt auf einem sehr guten Niveau, wenn man das Geschäftsjahr 2016 mit 24,4 Mio. Euro als Vergleich heranzieht. Der Mittelzufluss aus Investitionstätigkeit (Gesamt) in Höhe von 2,9 Mio. Euro resultiert einerseits aus Netto-Einzahlungen (6,6 Mio. Euro) aus dem Verkauf eines konsolidierten Unternehmens und andererseits aus Auszahlungen für die Akquisition des Festivals Belladrum (3,0 Mio. Euro) und für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sach- und Finanzanlagen (1,7 Mio. Euro). Letztere betreffen u.a. die Beteiligung an der TimeRide GmbH sowie Kooperationen in UK. Der Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit (Gesamt) in Höhe von 5,7 Mio. Euro betrifft die Netto-Einzahlung aus der im Oktober 2018 begebenen Unternehmensanleihe (18,9 Mio. Euro). Gemindert wird diese Position um den Saldo aus der Aufnahme und vorübergehenden Tilgung von Finanzschulden (- 6,7 Mio. Euro), Auszahlungen für Zinsen (1,0 Mio. Euro) sowie Auszahlungen an andere Gesellschafter (2,1 Mio. Euro). Hinzukommen die Auszahlungen an Leasinggeber. Insgesamt – einschließlich der Wechselkurseffekte überwiegend bedingt durch die Entkonsolidierung der Raymond Gubbay Limited – reduzierte sich der Finanzmittelfonds im Berichtszeitraum um 5,4 Mio. Euro. Der DEAG stehen derzeit Finanzierungslinien in Höhe von 19,1 Mio. Euro zur Verfügung, die zum 31.12.2018 mit 7,5 Mio. Euro nicht in Anspruch genommen wurden. Einschließlich der Sichtguthaben bei Tochterunternehmen betrugen die vollständig in der Disposition des Konzerns befindlichen liquiden Mittel damit rd. 44 Mio. Euro, die neben weiteren 5 Mio. Euro aus der noch nicht platzierten Tranche der Unternehmensanleihe u.a. der Finanzierung von zusätzlichem internen und externen Wachstum zur Verfügung stehen. 2.3.5. Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der DEAG (Holding)Die weiteren Ausführungen zur DEAG Holding entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften. ErtragslageDie DEAG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Jahresgewinn in Höhe von 0,8 Mio. Euro erzielt (Vorjahr: Verlust 6,0 Mio. Euro). Hierin enthalten sind vollumfänglich sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Platzierung der Unternehmensanleihe (1,1 Mio. Euro), sodass künftige Perioden nicht mehr belastet werden. Die Erträge der DEAG resultierten hauptsächlich aus Dienstleistungserträgen, Provisionen sowie Lizenzgebühren und beliefen sich 2018 auf 2,8 Mio. Euro (Vorjahr: 2,4 Mio. Euro). Aufwendungen fielen im Wesentlichen durch Sachkosten und hier insbesondere Personalkosten an. Das Zinsergebnis hat sich auf -0,9 Mio. Euro gemindert. Das Beteiligungsergebnis beträgt 7,8 Mio. Euro nach 4,6 Mio. Euro im Vorjahr und belegt die deutlich verbesserte Profitabilität der Beteiligungsgesellschaften der DEAG. VermögenslageDie Bilanzsumme erhöhte sich von 47,5 Mio. Euro im Vorjahr auf 65,0 Mio. Euro zum 31.12.2018. Das Eigenkapital der DEAG belief sich auf 21,1 Mio. Euro (31.12.2017: 20,3 Mio. Euro), was einer Eigenkapitalquote von 33 % entspricht (31.12.2017: 43 %). Die Veränderung im Eigenkapital betrifft das Jahresergebnis. Das Finanzanlagevermögen zum 31.12.2018 belief sich auf 16,8 Mio. Euro (31.12.2017: 15,4 Mio. Euro). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen lagen mit 45,3 Mio. Euro über dem Vorjahr (30,7 Mio. Euro). Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen, dass die im Berichtsjahr zugeflossenen Mittel aus der Unternehmensanleihe an die Unternehmen des sog. inneren Finanzierungskreises transferiert wurden. Zum Bilanzstichtag 2018 betrugen die liquiden Mittel unverändert 0,1 Mio. Euro. Insgesamt stehen der DEAG Finanzierungslinien von 18,5 Mio. Euro zur Verfügung, die zum 31.12.2018 mit 6,9 Mio. Euro nicht in Anspruch genommen waren. Die Verbindlichkeiten erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr. Verantwortlich hierfür ist im Wesentlichen die im Oktober 2018 begebene Anleihe im Umfang von 20,0 Mio. Euro. Zu Einzelheiten verweisen wir auf unsere Ausführungen im Abschnitt 4.2.4. dieses Berichtes. 2.4 GESAMTAUSSAGE ZUR WIRTSCHAFTLICHEN LAGE DES UNTERNEHMENSDie Unternehmensentwicklung 2018 unterstreicht nach Ansicht des Vorstands, dass mit dem Ausbau des Event-Portfolios um weitere attraktive Formate mit einem klaren Fokus auf Profitabilität und der konsequenten Beendigung nicht profitabler Geschäftsaktivitäten die richtigen Schritte für eine nachhaltig positive Geschäftsentwicklung vollzogen wurden. Die Leistungsfähigkeit des Geschäftsmodells wurde im Geschäftsjahr 2018 insbesondere mit einem erneut erfolgreichen vierten Quartal eindrucksvoll belegt. Der Umsatz vor Konsolidierung erhöhte sich um 20 % auf 215 Mio. Euro (Vorjahr: 179 Mio. Euro), der Umsatz nach Konsolidierung erhöhte sich um 25 % auf 200,2 Mio. Euro (Vorjahr: 159,8 Mio. Euro). Überproportional zum Umsatz steigerte die DEAG im vergangenen Geschäftsjahr ihr Ergebnis und verbesserte die Profitabilität des Konzerns entsprechend weiter. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) verzeichnete gegenüber dem Vorjahr ein Plus von 123 % auf 14,6 Mio. Euro (Vorjahr: 6,5 Mio. Euro). Ebenso verbesserte sich das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) deutlich um 110 % auf 10,6 Mio. Euro (Vorjahr: 5,1 Mio. Euro). Demnach verzeichnete das Unternehmen profitables Wachstum und erfüllt seine letztjährige Umsatz- und Ergebnisprognose, die zuletzt im November 2018 aktualisiert worden war. Zusammenfassend wertet der Vorstand die Geschäftsentwicklung 2018 insgesamt als Bestätigung dafür, dass das Geschäftsmodell intakt und profitabel ist und die ergriffenen Maßnahmen richtig sind. Angesichts der positiven Entwicklungen der Segmente, dem Ticketing-Bereich sowie der gut gefüllten Event-Pipeline für 2019, geht der Vorstand davon aus, dass sich die verfolgte Strategie wieder zunehmend in Umsatzwachstum und einer wachsenden Profitabilität niederschlagen wird. 3. CORPORATE GOVERNANCEDie gemäß §§ 289f und 315d HGB abzugebende Erklärung zur Unternehmensführung haben wir für die DEAG Deutsche Entertainment AG und den Konzern zusammengefasst. Die Ausführungen gelten demgemäß für die DEAG Deutsche Entertainment AG und den Konzern, soweit nachfolgend nicht anders dargestellt. 3.1 ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG NACH §§ 289f und 315d HGB3.1.1. Leitung und Geschäftsführung durch den VorstandDer Vorstand der DEAG leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und vertritt die DEAG bei Geschäften mit Dritten. Der Vorstand ist personell strikt vom Aufsichtsrat getrennt. Kein Mitglied des Vorstands kann zugleich Mitglied des Aufsichtsrats sein. Der Vorstand legt die Unternehmensziele und die strategische Ausrichtung des DEAG-Konzerns fest. Er steuert und überwacht die Geschäftseinheiten des Konzerns durch Planung und Festlegung der Unternehmensbudgets, durch Zuweisung von Finanzmitteln und Managementkapazitäten, durch Begleitung und Entscheidung wesentlicher Einzelmaßnahmen und durch Kontrolle der operativen Geschäftsführung. Sein Handeln und seine Entscheidungen richtet er dabei am Unternehmensinteresse aus. Er verpflichtet sich dem Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts. Der Vorstand trifft seine Entscheidungen auf der Basis der Gesetze, der Satzung der DEAG und der Geschäftsordnung des Vorstands grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden. Ein Vetorecht gegen Beschlüsse des Vorstands hat der Vorstandsvorsitzende nicht. Im Übrigen ist jedes Vorstandsmitglied in den ihm zugewiesenen Arbeitsgebieten einzeln entscheidungsbefugt. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements und stimmt mit dem Aufsichtsrat die strategische Ausrichtung des Unternehmens ab. Für bestimmte, in der Satzung und Geschäftsordnung der DEAG festgelegte Geschäfte, muss der Vorstand vor Abschluss die Zustimmung des Aufsichtsrats einholen. Der Aufsichtsrat hat in seiner aktuellen Festlegung beschlossen, dass die Zielgröße für die Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat 30 % betragen soll. Aktuell beträgt die Frauenquote im Aufsichtsrat 33 %. Im Vorstand beträgt die Frauenquote 0 %. Die derzeitige Zielgröße für die Beteiligung von Frauen im Vorstand beträgt 0 %. Der Vorstand hat außerdem beschlossen, dass der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes (Bereichsvorstände) 30% erreichen soll. Mit einer Quote von 33 % (Stand: Dezember 2018) auf der Ebene der Bereichsvorstände hat das Unternehmen den Zielwert bereits erreicht. Eine weitere Führungsebene besteht nicht. Vorstand und Aufsichtsrat haben bislang kein eigenständiges Diversitätskonzept gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB im Hinblick auf die Zusammensetzung des vertretungsberechtigten Organs und des Aufsichtsrats in Bezug auf Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund aufgestellt. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass neben den Zielsetzungen für die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat, dem beschlossenen Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat und den bisher im Unternehmen umgesetzten und angestrebten Maßnahmen zur Förderung der Vielfältigkeit ein zusätzliches Diversitätskonzept keinen substantiellen Mehrwert mit sich bringt. Vorstand und Aufsichtsrat werden im Geschäftsjahr 2019 jedoch erneut prüfen, ob die Erstellung eines eigenständigen Diversitätskonzepts sinnvoll ist. 3.1.2 Bericht des AufsichtsratsDer Bericht des Aufsichtsrats wird zusammen mit diesem Lagebericht auf der Webseite der Gesellschaft unter www.deag.de im Investor Relations-Bereich veröffentlicht. 3.1.3. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat der DEAG haben am 13.12.2018 die Entsprechenserklärung zu den Verhaltensempfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der geltenden Fassung vom 07.02.2017 abgegeben und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht. Die vollständige Erklärung ist auf der Website der Gesellschaft (www.deag.de/ir) veröffentlicht. 3.2 ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDES GEMÄß §§ 289a und 315a HGBDas gezeichnete Kapital beträgt zum 31.12.2018 insgesamt 18.397.423,00 Euro. Es besteht aus 18.397.423 Inhaber-Stammaktien in Form von nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie. Unterschiedliche Aktiengattungen oder Aktien mit Sonderbefugnissen, die Kontrollrechte verleihen, bestehen nicht. Satzungsmäßige Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bestehen ebenfalls nicht. Entsprechende Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern sind dem Vorstand nicht bekannt. Die Vorstands-Dienstverträge enthalten jeweils eine Kündigungsmöglichkeit zugunsten der Vorstände im Falle eines Eigentümerwechsels (Change of Control). In Bezug auf Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern verweisen wir auf die hierzu gemachten Angaben im Konzernanhang. Plutus Holdings 2 Limited kontrolliert mittel- und/ oder unmittelbar mehr als 10 % der Aktien der Gesellschaft. Apeiron Investment Group Ltd. kontrolliert über 15 %. Soweit Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind, üben sie ihre Stimmrechte unmittelbar aus. Der Vorstand wird gemäß § 84 AktG vom Aufsichtsrat bestellt. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat bestimmt, der auch über die Laufzeit der Vorstandsmandate bestimmt. Der Aufsichtsrat ist befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen. Im Übrigen entscheidet über Satzungsänderungen die Hauptversammlung. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats aus dem von der Hauptversammlung beschlossenen genehmigten Kapital und aus dem von der Hauptversammlung beschlossenen bedingten Kapital der Gesellschaft, einmalig oder mehrmals neue Aktien auszugeben und dadurch das Grundkapital der Gesellschaft zu erhöhen. Bedingtes KapitalDas Grundkapital der DEAG ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 26.06.2014 um einen Betrag in Höhe von 6.800.000,00 Euro (Bedingtes Kapital 2014/I) bedingt erhöht. Eine bedingte Kapitalerhöhung kann nur insoweit durchgeführt werden, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands vom 26.06.2014 den von der Gesellschaft bis zum 25.06.2019 begebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen beigefügt werden, von ihrem Wandlungs- oder Optionsrecht Gebrauch machen oder zur Wandlung verpflichtete Inhaber der von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 26.06.2014 bis zum 25.06.2019 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Die neuen Aktien nehmen jeweils von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- und Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen. Der Beschluss über das bedingte Kapital (2014/I) wurde am 09.09.2014 im Handelsregister eingetragen. Im Jahr 2016 hat DEAG Wandelschuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Gesamtnennwert von EUR 5,7 Millionen ausgegeben. Wir verweisen auf Tz. 25 des Konzernanhangs. Es besteht daher ein noch verwendbares Bedingtes Kapital 2014/I im Umfang von EUR 5.171.453. Genehmigtes KapitalDie ordentliche Hauptversammlung am 26.06.2014 hat, unter Aufhebung des ungenutzten genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2011/I), neues genehmigtes Kapital geschaffen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 25.06.2019 um bis zu insgesamt 8.176.667,00 Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2014/I). Der Beschluss über die Schaffung des Genehmigten Kapitals 2014/I wurde am 09.09.2014 im Handelsregister eingetragen. Am 02.05.2017 beschloss der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats in teilweiser Ausnutzung des am 26.06.2014 geschaffenen genehmigten Kapitals, das Grundkapital der DEAG von 16.353.334,00 Euro um 2.044.089,00 Euro auf 18.397.423,00 Euro durch Ausgabe von 2.044.089 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag von 1,00 Euro je Aktie zu erhöhen. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 24.05.2017 in das Handelsregister eingetragen. Das Genehmigte Kapital 2014/I beläuft sich nach teilweiser Ausschöpfung noch auf 6.132.578,00 Euro. Erwerb eigener Aktien (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG)Die DEAG ist ferner durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.06.2015 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 24.06.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Entscheidung hierüber liegt beim Vorstand. Ein solcher Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes erfolgen. Diese Ermächtigung wurde bisher nicht ausgeübt. Am 31.12.2018 hielt die Gesellschaft 615 eigene Aktien. 3.3 VergütungsberichtDer Aufsichtsrat legt die Vergütung des Vorstands fest. Die Mitglieder des Vorstands erhalten neben einer Fixvergütung auch einen variablen Bestandteil (Tantiemen). Die Tantiemen für den Vorstand bemessen sich jeweils auf Basis von individuell vereinbarten vertraglichen Regelungen nach den erreichten Ergebnissen (EBITDA, EBIT) des Konzerns. Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat zusätzliche Vergütungen beschließen, wobei die zu erzielende Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied vertraglich gedeckelt ist. Hinzu kommen Sachbezüge, beispielsweise in Form der Gewährung eines Dienstwagens sowie Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die gewährten Gesamtbezüge, einschließlich Nebenleistungen des Vorstandes beliefen sich im Jahr 2018 auf insgesamt 2,9 Mio. Euro (Vorjahr: 1,7 Mio. Euro); Zuwendungen einschließlich Nebenleistungen in Höhe von 2,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1,9 Mio. Euro) sind im Berichtsjahr zugeflossen. Hierin enthalten sind Vergütungen für Tätigkeiten bei in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen (118 TEUR, 2017: 128 TEUR). Die Vergütung des Aufsichtsrats wird in der Satzung geregelt. Ab dem 01.01.2017 beträgt die feste jährliche Vergütung des Aufsichtsrats 28.000,00 Euro. Im Gegenzug entfällt die variable Vergütung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweifache der Vergütung, sein Stellvertreter das 1,5fache. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner für jede Sitzung ein Sitzungsgeld von 1.000,00 Euro sowie Ersatz aller Auslagen und die auf ihre Bezüge entfallende Umsatzsteuer. 4. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT4.1 INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEMGemäß § 91 Abs. 2 AktG ist der Vorstand verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen und insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft und des Konzerns gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Risiken sind ein inhärenter Teil unternehmerischen Handelns. Dies setzt voraus, dass die strategischen und operativen Risiken erkannt, bewertet und gemeldet werden. Gleichwohl sind die DEAG und der DEAG-Konzern stets einer Reihe allgemeiner Markt- und Geschäftsrisiken ausgesetzt sowie verschiedenen speziellen Risiken, die besonders mit der Branche verbunden sind, da es sich um ein volatiles Geschäft handelt. Bei der DEAG und im DEAG-Konzern ist ein Überwachungssystem eingerichtet, wodurch den Fortbestand der Gesellschaft und des Konzerns gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden sollen. Die Überwachung der Geschäftstätigkeit zur frühen Erkennung bestandsgefährdender Risiken wird gegenwärtig in weitem Umfang durch den Vorstand und den Bereich Unternehmenscontrolling in der Zentrale vorgenommen. Im Mittelpunkt des Risikomanagementsystems stehen die Liquiditätsplanung, die Projektkalkulationen und Überwachung der Vorverkaufszahlen aller operativen Töchter sowie die laufende Prognose der Ertragslage der Einzelgesellschaften und des Konzerns. Die Steuerung des Konzerns erfolgt auf Basis von finanziellen (Umsatz, EBITDA und EBIT) und nicht-finanziellen (Ticketabsatz) Leistungsindikatoren. Die erkannten Risiken werden unterjährig regelmäßig mit den Geschäftsbereichsverantwortlichen überprüft, mit dem Ziel vorhandene Risiken zu beseitigen oder zu minimieren. Im Rahmen dieses Prozesses werden die Chancen und Risiken identifiziert, gemeinsam von Vorstand und geschäftsleitenden Organen der Töchter quantifiziert und Steuerungsmaßnahmen festgelegt, die regelmäßig überprüft und angepasst werden, soweit erforderlich. Für die einzelnen Geschäftsbereiche werden regelmäßige Forecasts und Plan-/Istvergleiche erstellt. Auf Geschäftsbereichsebene werden für Projekte Vor- und Nachkalkulationen erstellt. Wichtigste operative Steuerungsgröße ist die Break-Even-Auslastung, deren Erreichung mittels regelmäßiger Abfrage der Vorverkaufszahlen überwacht wird. Für die wesentlichen Geschäftsbereiche des Konzerns werden regelmäßig Liquiditätsplanungen erstellt. Durch die Verlagerung des Rechnungswesens in die Holding bzw. durch einen standardisierten Informationsaustausch mit den Tochtergesellschaften ist der Vorstand laufend über die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage informiert. Das konzernweite Risikomanagement ist Aufgabe des kaufmännischen Zentralbereiches der DEAG. Er stellt die für das Risikomanagement erforderlichen Instrumente und Prozesse sowie das Know-how bereit. Die Erstellung der Einzelabschlüsse – einschließlich der Holding – nach jeweiligem nationalem Recht liegt in der Verantwortung der geschäftsführenden Organe. Die Buchhalter der Einzelgesellschaften -einschließlich der Holding – werden durch die Leitung Finanz- und Rechnungswesen und den Finanzvorstand in der Zentrale überwacht und fachlich unterstützt. Zu Spezialthemen werden Experten herangezogen. Ihre Expertisen werden in der Zentrale geprüft und die Ergebnisse anschließend im Rechnungswesen der betroffenen Einzelgesellschaft verarbeitet. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfolgt durch das Rechnungswesen der Muttergesellschaft, das auch die wesentlichen Prozesse und Termine festlegt. Für die konzerninternen Abstimmungen und übrigen Abschlussarbeiten bestehen verbindliche Anweisungen. Zur Abbildung der buchhalterischen Vorgänge in den Einzelabschlüssen sowie der Aufstellung des Konzernabschlusses wird Standardsoftware eingesetzt, wobei die jeweiligen Zugriffsberechtigungen der Beteiligten eindeutig geregelt sind. Die Funktionstrennung und das Vier-Augen-Prinzip werden bei allen Prozessen im Rechnungswesen konsequent umgesetzt. Dort wo aufgrund der geringen Größe des Bereiches Kontrolllücken entstehen könnten, werden diese von sachkundigen Mitarbeitern anderer Bereiche wahrgenommen. Durch das interne Kontrollsystem in der Finanzberichterstattung werden diese Grundsätze kontinuierlich überwacht. Die für den DEAG-Konzern wesentlichen Risiken in Bezug auf ein verlässliches Kontrollumfeld sowie eine ordnungsgemäße Finanzberichterstattung sind in einem Risikokatalog zentral erfasst. Dieser wird jährlich durch die Leitung Finanz- und Rechnungswesen und den Finanzvorstand überprüft und aktualisiert. Nach den handelsrechtlichen Vorschriften sind wir verpflichtet, auf Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung hinzuweisen. Dieser zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht sowie die weiteren Informationen zum Geschäftsjahr enthalten in die Zukunft gerichtete Annahmen und Schätzungen, die mit Risiken verbunden sind, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse von unseren Erwartungen abweichen. 4.2 RISIKOBERICHT4.2.1. Markt/WettbewerbDer DEAG-Konzern ist in einem wettbewerbsintensiven Markt tätig. Unser Bestreben ist es, Veränderungen des Marktes frühzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren. Dennoch kann sich das Marktumfeld überraschend ändern, womit Risiken für die Geschäftstätigkeit des Konzerns verbunden sein könnten. Dies gilt beispielsweise für mögliche Änderungen des Freizeit- und Konsumverhaltens, welche den Kartenabsatz im Live-Entertainment negativ beeinflussen könnten. Das Geschäft des DEAG-Konzerns ist in großem Maße vom Ticketverkauf abhängig. Auch könnten sich die Rahmenbedingungen für die Verfügbarkeit von Künstlern, welche den Publikumsgeschmack treffen, ändern und womöglich neue, starke Anbieter in den Markt eintreten und sich damit in Konkurrenz zum DEAG-Konzern begeben. Darüber hinaus ist der Geschäftserfolg insbesondere im Rock/Pop-Bereich davon abhängig, inwieweit es den Tochtergesellschaften der DEAG gelingt, den steigenden Gagenforderungen der Künstler entgegenzuwirken. Durch den Rückgang der Tonträgerumsätze steigt die Bedeutung der Veranstalter, was die Verhandlungsposition verbessert. Das Geschäft des DEAG-Konzerns wird auch davon bestimmt, dass entsprechende Spielstätten zur Verfügung stehen. Über die 49 %-Beteiligung an der Kultur und Kongresszentrum Jahrhunderthalle GmbH, die auf Basis eines Pachtvertrages als Betriebsgesellschaft fungiert, hat der DEAG-Konzern einen Zugang zur Jahrhunderthalle in Frankfurt a.M. Die restlichen Spielstätten werden für das jeweilige Event angemietet. Sollte die Bespielbarkeit der jeweiligen Örtlichkeiten nicht möglich sein, so kann dies das Geschäft des Konzerns negativ beeinflussen. Die Geschäftsentwicklung der DEAG und die Ausweitung des Geschäftsvolumens ist auch abhängig davon, inwieweit es gelingt Mehrheitsbeteiligungen an attraktiven Unternehmen zu identifizieren und zu erwerben, die bezüglich ihrer Herkunft und ihres Geschäftsmodells geeignet sind. Grundsätzlich bieten sich unverändert gute Möglichkeiten über Zukäufe, Wachstum und Synergien beizusteuern, auch wenn DEAG in einem sich zunehmend konsolidierenden Markt agiert. Um breitere Diversifizierung zu erreichen, prüft DEAG kontinuierlich die Möglichkeit, bestehende Genre auszubauen und/oder neue Geschäftsfelder zu erschließen. Des Weiteren besteht eine Abhängigkeit von Künstlern, Agenten, Produzenten und sonstigen Akteuren der Branche bei bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie beim Aufbau von neuen Geschäftsbeziehungen. Auch die Verfügbarkeit von Vertriebskanälen, insbesondere von Vorverkaufssystemen, hat eine große Auswirkung auf den Geschäftserfolg. Der Geschäftsverlauf des Konzerns wird darüber hinaus davon beeinflusst, ob es weiterhin gelingt, qualifizierte Mitarbeiter und Branchenkenner für das Unternehmen zu gewinnen, zu halten bzw. im Falle eines Abgangs das Know-how zu kompensieren. Dies ist besonders in der Entertainmentbranche, die stark von den Beziehungen und Kontakten einzelner Personen abhängt, der Fall. Besondere Bedeutung haben hier die Vorstandsmitglieder der DEAG und die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften und Beteiligungen. Der Geschäftserfolg im Rock/Pop-Segment hängt von der erfolgreichen Integration erworbener Beteiligungen in Deutschland sowie möglichen weiteren Unternehmensakquisitionen ab. Im Bereich Classics & Jazz hängt der weitere Geschäftserfolg davon ab, inwieweit etablierte Topstars mittel- und langfristig gebunden werden und neue Nachwuchskünstler nachrücken können. Der Konzern begegnet diesem Risiko mit einem breit aufgestellten Portfolio an Künstlern. Terroristische Attacken werden bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen oder Konzerten leider präsenter. Sofern sich solche Anschläge auch in Zukunft vermehrt ereignen sollten, kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies negative Auswirkungen auf die Nachfrage nach Veranstaltungstickets hat. Bei der DEAG-Gruppe bestehen verschiedene Versicherungen. Mit diesen Versicherungen sollen Risiken im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit, insbesondere mit der Durchführung und dem Ausfall von Konzerten und anderen Veranstaltungen, abgedeckt werden. Hervorzuheben ist das Risiko, dass Konzerte oder andere Veranstaltungen kurzfristig abgesagt werden müssen, weil der jeweilige Künstler nicht auftritt oder nicht auftreten kann. Sollte ein in den Konzernabschluss einbezogenes Unternehmen in einem solchen Fall oder bei anderen Schadensereignissen nicht oder nicht ausreichend versichert sein, könnten die aus dem jeweiligen Schadensereignis entstehenden Verpflichtungen die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage dieses Unternehmens erheblich beeinträchtigen. 4.2.2. Bewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten und anderen immateriellen VermögenswertenAufgrund der beschriebenen Unwägbarkeiten im operativen Geschäft des DEAG-Konzerns können zukünftig, sollten die tatsächlichen Ergebnisse der Tochtergesellschaften von den Erwartungen abweichen, weitere Abschreibungen auf die Geschäfts- oder Firmenwerte bzw. Finanzanlagen sowie der im Rahmen der Kaufpreisallokation bilanzierten sonstigen immateriellen Vermögenswerte des Konzerns nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt sowohl für die bestehenden, als auch für gegebenenfalls neu hinzukommende Geschäfts- oder Firmenwerte aus weiteren Firmenkäufen. Für die Geschäfts- oder Firmenwerte jeder Cash Generating Unit des Konzerns werden Impairment-Tests durchgeführt. Im Konzern wird ein Teil des Unterschiedsbetrages zwischen Kaufpreis und Eigenkapital der erworbenen Unternehmensanteile dem Auftragsbestand sowie den Künstler- und Agentenbeziehungen zugeordnet. Dieser Teil wird planmäßig abgeschrieben. 4.2.3. Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienDer Konzern weist unverändert in der Bilanz unter der Position „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ zum Verkauf bzw. zur Bebauung anstehende Teilgrundstücke rund um die Frankfurter Jahrhunderthalle aus (Tz. 17 des Konzernanhanges). DEAG hat in 2015 im Zusammenhang mit der Jahrhunderthallen-Transaktion mit einem in Frankfurt a.M. ansässigen Immobilieninvestor ein 50:50-Joint-Venture gegründet und die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke aufschiebend bedingt an dieses veräußert. Mit Erteilung einer Baugenehmigung soll die Eigentumsübertragung vollzogen und das Gesamtareal bzw. Teile davon durch das gemeinsame Joint Venture unter der Federführung des Immobilieninvestors vollständig entwickelt und vermarktet werden. Im Falle einer positiven und erfolgreichen Entwicklung der Grundstücke wird ein zusätzlicher Gewinn generiert, der den Buchwert (5,6 Mio. Euro) übersteigt. Bisher haben störfallrechtliche Bedenken im Hinblick auf die Nachbarschaft zum Industriepark Hoechst und daraus resultierende rechtliche Fragestellungen in Bezug auf die Anwendbarkeit der sog. Seveso-III-Richtlinie, nach der Mindestabstände zwischen Bauvorhaben und bestimmten Betriebsbereichen einzuhalten sind, konkrete Planverfahren blockiert. DEAG stuft dennoch die Schaffung von Baurecht mittelfristig als realistisch ein und sieht sich darin durch die Entwicklungen in 2018 bestärkt. So hatten sich die Stadt Frankfurt sowie die Industrieparkbetreiber auf eine Vereinbarung verständigt, nach der die Betreiber des Industrieparks gegen (Wohn-) Bauvorhaben außerhalb eines Radius von 500m (gemessen von der Betriebsgrenze) künftig keine rechtlichen Schritte einleiten werden. Im Gegenzug verpflichtete sich die Stadt Frankfurt a.M. keine besonders schutzbedürftigen Nutzungen wie Wohngebäude, Schulen und Seniorenheime zu planen und zu genehmigen, die innerhalb des 500m-Umkreises liegen. Die durch diese Vereinbarung entstandene Rechtssicherheit ermöglicht nunmehr den Bau von bis zu 3.000 Wohnungen nahe des Industrieparks, insb. auch in der Parkstadt Unterliederbach an der Jahrhunderthalle, und eine damit verbundene Infrastrukturbebauung, wie z.B. mit Einzelhandel. Sollte die Bebaubarkeit nicht wie geplant genehmigt werden oder sich die geschätzten Preise je Quadratmeter aus anderen Gründen wesentlich mindern, besteht das Risiko einer wesentlichen Wertminderung, was negative Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft hätte. 4.2.4. Finanzielle VerpflichtungenDie Finanzierung des operativen Geschäftes hängt von der Fähigkeit der Unternehmen der DEAG-Gruppe ab, in einem volatilen Geschäft ausreichend Cashflow zu generieren bzw. externe Finanzierungsquellen (Fremd- oder Eigenkapital) zu erschließen. Die DEAG hat daher mit vier Hausbanken umfangreiche Rahmenlinien ohne weitere Laufzeitbegrenzung vereinbart, die für Zwecke der Akquisitionsfinanzierung (2,5 Mio. Euro), der Vorfinanzierung von Tournee- und Konzertveranstaltungen (6,0 Mio. Euro) sowie des laufenden Geschäfts (10,6 Mio. Euro) vorgehalten werden. Die laufende Verzinsung der jeweiligen Ziehungen und Inanspruchnahmen basiert einerseits auf der allgemeinen EURIBOR-Entwicklung, andererseits auf vereinbarten Bilanz- und Ertragsrelationen (finanzielle Covenants), die zu einer Erhöhung bzw. zu einer Reduzierung der Zinszahlungen führen können. Die finanziellen und nicht finanziellen Covenants gegenüber Kreditinstituten werden laufend überwacht und die daraus abzuleitenden Zinsmargen mit den betreffenden Kreditinstituten einvernehmlich abgestimmt. Die jeweiligen Finanzierungskonditionen spiegeln das günstige Marktniveau sowie das Rating der DEAG wider. Die Rahmenlinien könnten auf Basis der allgemeinen Geschäftsbedingungen gekündigt werden, soweit sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der DEAG-Gruppe nachhaltig gegenüber dem Zeitpunkt der jeweiligen Gewährung verschlechtert hat und kompensierende Maßnahmen (etwa durch die Bestellung bzw. die Verstärkung bankmäßiger Sicherheiten zur Absicherung der jeweiligen Ansprüche) nicht gelingen. Darüber hinaus hat die DEAG in 2016 eine Wandelanleihe in Höhe von 5,7 Mio. Euro erfolgreich platziert. Die Laufzeit der Wandelschuldverschreibung begann am 30.06.2016 und läuft über zwei Jahre bis zum 30.06.2018, mit einer Verlängerungsoption zu denselben Bedingungen um ein weiteres Jahr bis zum 30.06.2019. In Ausübung der Verlängerungsoption wurden 4,3 Mio. Euro von den 5,7 Mio. Euro um ein weiteres Jahr bis zum 30.06.2019 verlängert. Ferner hat die DEAG im Oktober 2018 eine Unternehmensanleihe in Höhe von 20 Mio. Euro begeben. Diese Unternehmensanleihe kann um weitere 5,0 Mio. Euro aufgestockt werden. Die Schuldverschreibungen aus der Unternehmensanleihe 2018/2023 sind am Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die Schuldverschreibungen werden in Höhe von 6 % p.a. verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich jeweils im Oktober eines jeden Jahres zahlbar. Sofern nicht bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt oder angekauft und entwertet, ist die DEAG verpflichtet, die Schuldverschreibungen am 31.10.2023 zum Nennbetrag zurückzuzahlen. Auch die diesbezüglichen finanziellen und nicht finanziellen Covenants werden laufend überwacht. DEAG ist bei der Finanzierung des operativen Geschäfts einschließlich des organischen und externen Wachstums von einem erfolgreichen Ticketverkauf und somit positiven Geschäftsverlauf abhängig. In Einzelfällen ist die DEAG Verpflichtungen (insbesondere für Gagenzahlungen) eingegangen und muss liquiditätsseitig Vorleistungen erbringen, da zwischen den Auszahlungen und Einzahlungen aus Ticketverkäufen temporär Unterschiede bestehen. In diesen Fällen müssten die betreffenden Vorlaufkosten aus anderen Quellen – etwa aus sonstigen ungebundenen finanziellen Mitteln oder durch Inanspruchnahme von Rahmenlinien bei den Hausbanken – gedeckt werden. Auf Basis aktueller Umsatz- und Ergebnisprognosen und der daraus abgeleiteten Liquidität schätzt der Vorstand diese und die finanzielle Lage der Gesellschaft und des Konzerns auch im Hinblick auf Finanzierungsbedarfe für internes und externes Wachstum als gut ein. Bezüglich der Prognose verweisen wir auf 5. Prognosebericht. Sollte sich der Geschäftsverlauf gegenüber der Planung, z.B. in Folge eines signifikanten Rückgangs der Ticketverkäufe, und damit die Ertragskraft der DEAG-Gruppe dauerhaft und nachhaltig verschlechtern, könnte eine Liquiditätsunterdeckung eintreten, wenn die geplanten finanziellen Mittelzuflüsse und Rahmenlinien nicht im ausreichenden Maß zur Verfügung stehen. DEAG wäre dann auf die Erschließung zusätzlicher Finanzierungsquellen (Fremd- oder Eigenkapital) angewiesen. 4.2.5. FinanzinstrumenteDer DEAG-Konzern unterliegt hinsichtlich seiner Vermögenswerte, seiner Verbindlichkeiten sowie im operativen Geschäft Zins-, Währungs-, Bonitäts- und Liquiditätsrisiken. Teile der Zinszahlungen der durch den Konzern aufgenommenen Kredite erfolgen direkt auf EURIBOR-Basis. Die Kapitalkosten unterliegen somit teilweise dem Zinsänderungsrisiko. Der Vorstand schätzt angesichts der aktuellen Zinsentwicklung das Risiko für die DEAG und den Konzern als gering ein, daher wurden im Berichtszeitraum keine Zinssicherungen vorgenommen. Gagenzahlungen für Künstler, Orchester, Showproduktionen etc. erfolgen teilweise auf USD-Basis und unterliegen somit dem Währungsrisiko gegenüber dem Euro bzw. dem CHF oder dem GBP. Das Gleiche gilt für Dividendenzahlungen ausländischer Tochtergesellschaften, die in CHF und GBP erfolgen. Die Gesellschaft unternimmt regelmäßig Analysen, um die Auswirkungen von Währungsschwankungen vorwegzunehmen und zu beurteilen, ob Kurssicherungsgeschäfte vorteilhaft sind. Im Berichtszeitraum und für das diesem nachfolgenden Geschäftsjahr wurden Währungssicherungstransaktionen (GBP) für Dividenden, Intercompany-Darlehen sowie den für das Konzernbudget 2019 angenommen Wechselkurs vorgenommen. Bezüglich der Forderungen gegenüber Geschäftspartnern sind die DEAG und der DEAG-Konzern auf das Fortbestehen sowie deren Bonität und damit deren Zahlungsfähigkeit angewiesen. Zur Risikominderung wird ein aktives Forderungsmanagement betrieben. Zusätzlich werden Abschlagszahlungen vereinbart. Im Berichtszeitraum wurde Vorsorge durch die Einzelwertberichtigung einiger Forderungen vorgenommen. Mögliche Liquiditätsrisiken werden über Kurz- und Mittelfristplanungen erfasst. Aufgabe des Finanzmanagements ist es, die fristgerechte Bedienung aller Verbindlichkeiten sicher zu stellen. Darüber hinaus wird die Einhaltung von finanziellen und nichtfinanziellen Covenants gegenüber Kreditinstituten laufend überwacht. Die Gesellschaft hat sowohl langfristige, als auch kurzfristige Kreditbeziehungen. Der Bestand an originären Finanzinstrumenten wird in der Bilanz ausgewiesen; die Höhe der finanziellen Vermögenswerte entspricht dem maximalen Ausfallrisiko. Soweit bei den finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertberichtigungen erfasst. 4.2.6. Steuerliche RisikenDie DEAG hat für die Holding und ihre wesentlichen Tochtergesellschaften ein Risikomanagementsystem etabliert. Dieses umfasst Maßnahmen für die Erfassung, Bewertung und die Minderung von potentiellen steuerlichen Risiken. Zu Spezialthemen werden Experten herangezogen. Ihre Expertisen werden in der Zentrale geprüft und die Ergebnisse anschließend entsprechend berücksichtigt. Für hinreichend konkrete, abschätzbare steuerliche Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit überwiegend wahrscheinlich ist, wurden bestehende Steuerguthaben gemindert bzw. entsprechende Rückstellungen passiviert. Darüber hinaus könnten sich im Ergebnis laufender und künftiger Betriebsprüfungen weitere Zahlungsverpflichtungen ergeben, deren Höhe zurzeit nicht verlässlich geschätzt werden kann. 4.2.7. Rechtsstreitigkeiten und ProzesseDer Konzern führt derzeit sowohl Aktiv- als auch Passivprozesse durch. Soweit Risiken erkennbar sind, werden diese Risiken grundsätzlich im Jahresabschluss einerseits durch Wertberichtigungen bei den Vermögenswerten und andererseits durch Rückstellungen erfasst. Im Berichtsjahr wurden ausschließlich Verfahrenskosten zurückgestellt. Rückstellungspflichtige Einzelrisiken aus Passivprozessen bestehen nicht. Potentielle Vermögensmehrungen im Zusammenhang mit gerichtlich geltend gemachten Forderungen aus Schadenersatz und aus Vertragserfüllung sind zum Stichtag nicht angesetzt. Die Ansprüche ohne Zinsen beziffern sich auf insgesamt 7,8 Mio. Euro. 4.2.8. HoldingstrukturDie Gesellschaft selbst betreibt nahezu kein operatives Geschäft, sondern fungiert als Holding der DEAG-Gruppe. Die Aktiva der Gesellschaft bestehen derzeit zum größten Teil aus den Anteilen an ihren operativen Tochtergesellschaften und Forderungen gegenüber diesen. Mit diesen ist die Gesellschaft teilweise durch Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge verbunden. Die Gesellschaft selbst ist daher zur Erzielung von Erträgen darauf angewiesen, dass die operativ tätigen Gesellschaften der DEAG-Gruppe Gewinne erwirtschaften und an sie abführen. Umgekehrt ist die Gesellschaft gegenüber den mit ihr mit Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen verbundenen Beteiligungsunternehmen verpflichtet, bei diesen etwa anfallende Verluste auszugleichen. Daraus können sich wesentliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft ergeben. Zur Vermeidung bzw. Minimierung dieser Risiken betreibt die Gesellschaft auf Konzernebene ein Risikomanagementsystem, in das alle Tochtergesellschaften einbezogen sind (vgl. 5.1 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem). Durch dieses Risikomanagementsystem werden die Chancen und Risiken auf Konzernebene erfasst, bewertet, Steuerungsmaßnahmen festgelegt und überwacht sowie der einheitliche Konzernrechnungslegungsprozess sichergestellt. 4.3 CHANCENBERICHTDer DEAG-Konzern geht von einem erfolgreichen Geschäftsverlauf 2019 und in den Folgejahren aus. Die Gesellschaft sieht interne wie auch externe Chancen für eine gute Geschäftsentwicklung und hat ihre Wachstumspläne durch die Begebung der Anleihe 2018/2023 mit einem Gesamtvolumen von 25 Mio. Euro (davon 20,0 Mio. Euro bereits in 2018 platziert) langfristig solide finanziert.
5. PROGNOSEBERICHTIm Geschäftsjahr 2018 hat die DEAG als Live-Entertainment-Dienstleister ihr breit diversifiziertes Geschäftsmodell mit den fünf Geschäftsfeldern Rock/Pop, Classic & Jazz, Familiy-Entertainment, Arts+Exhibitions sowie Ticketing am Markt weiter gefestigt und durch die Begebung der Unternehmensanleihe die Unternehmensfinanzierung auf eine grundsätzliche neue Basis gestellt. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, um die sich bietenden Wachstumschancen nutzen zu können und damit die DEAG bei Umsatz und Ergebnis nachhaltig profitabel weiterzuentwickeln. Auch wenn im Berichtsjahr das Geschäftsfeld Rock/Pop von einigen großvolumigen Shows und Tourneen geprägt war, erwartet der Vorstand für 2019 eine solide Entwicklung in den Geschäftsfeldern Rock/Pop und Classic & Jazz. Für die Geschäftsfelder Family-Entertainment und Arts+Exhibitions sind deutlichere Wachstumsimpulse absehbar. Das Ticketing-Geschäft wird vom eigenen Content profitieren und zusätzlich durch die Zusammenarbeit mit dem Schweizer Ticket-Software-Anbieter SecuTix stärkt. Mit SecuTix kommen nicht nur neueste Technologien zum Einsatz, um so noch kundenorientierter agieren und den Zweitmarkt unterbinden zu können. Die DEAG spart darüber hinaus mit diesem Schritt erhebliche Kosten gegenüber der Vergangenheit. Unter Berücksichtigung der Chancen und Risiken, des erwartungsgemäß verlaufenden Starts in das Geschäftsjahr 2019 und der bereits jetzt guten Visibilität im Hinblick auf den weiteren Geschäftsverlauf ist der Vorstand optimistisch, dass der Konzern in 2019 bei Umsatz und EBITDA moderat gegenüber 2018 wächst. Die Prognose basiert auf der Annahme konstanter Wechselkurse und berücksichtigt keine Änderungen des Wettbewerbsumfelds. Aufgrund der Art der Geschäftstätigkeit der DEAG als Muttergesellschaft, ist deren zukünftige Entwicklung eng mit der Entwicklung des Konzerns verbunden. Aus diesem Grund wird auf die obige Prognose des Konzerns verwiesen, der auch die Erwartungen des Managements hinsichtlich der Entwicklung der Muttergesellschaft darstellt. Zukunftsgerichtete AussagenDer Bericht enthält neben den Vergangenheitszahlen im Rahmen des Jahresabschlusses auch zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen können von der tatsächlich eintretenden Entwicklung abweichen.
Berlin, 29.03.2019 DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft Der Vorstand Prof. Peter L. H. Schwenkow Christian Diekmann Detlef Kornett Ralph Quellmalz // KonzernbilanzAKTIVA
* ausweisbedingte Anpassung Vorjahr // Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
// KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG
// KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG (Tz. 44)
// KONZERN-EIGENKAPITAL-VERÄNDERUNGSRECHNUNG (Tz. 30)
1 Zuerwerbe/Aufstockungen (-1.519 TEUR; VJ: 54 TEUR) // Anhang zum KonzernABSCHLUSS1. GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNGDEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG) ist eine in Deutschland gegründete Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland, 10785 Berlin, Potsdamer Straße 58. Die Gesellschaft wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 69474 B geführt. Die DEAG ist ein führender Entertainment-Dienstleister und Anbieter von Live-Entertainment in Europa und mit Konzerngesellschaften in ihren Kernmärkten präsent. DEAG produziert und veranstaltet profitabel ein breites Spektrum an Events und Konzerten. Als Live-Entertainment-Dienstleister mit integriertem Geschäftsmodell verfügt DEAG über umfassende Expertise in der Organisation, Vermarktung und Durchführung von Events sowie im Ticketvertrieb über die eigene Ticketing-Plattform „MyTicket“ für eigenen und Dritt-Content. Das hoch skalierbare Geschäftsmodell von MyTicket stärkt die DEAG auf ihrem Weg zu steigender Profitabilität. Rund 4.000 Konzerte und Events führt DEAG pro Jahr durch und setzt dabei aktuell über 5 Mio. Tickets um – davon ein beständig wachsender Anteil über die ertragsstarken Ticketing-Plattformen von MyTicket. Die Kern-Geschäftsfelder der DEAG umfassen die Bereiche Rock/Pop, Classics & Jazz, den wachstumsstarken Bereich Family-Entertainment sowie Arts+Exhibitions. Insbesondere der Bereich Family-Entertainment ist ein elementarer Baustein für die Weiterentwicklung des eigenen Contents. Ein Netzwerk mit starken Partnern positioniert die DEAG hervorragend im Markt als international tätigen Live-Entertainment-Konzern. Der vorliegende Konzernabschluss der DEAG zum 31.12.2018 ist nach den am Abschlussstichtag anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, wie sie in der EU anzuwenden sind und den ergänzend nach § 315 e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften, aufgestellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS) sowie die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRS IC). Die DEAG stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen auf. Dem Konzernabschluss liegen Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften zugrunde, die unter Anwendung des Handelsgesetzbuches (HGB), einschließlich der am Abschlussstichtag gemäß § 342 HGB verabschiedeten Rechnungslegungsstandards vom Deutschen Standardisierungsrat (DRSC) und des Aktiengesetzes (AktG), bei ausländischen Gesellschaften nach deren nationalen Vorschriften, nach stetig und einheitlich angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen zu einem einheitlichen Bilanzstichtag erstellt wurden. Für in den Vollkonsolidierungskreis einbezogene Gesellschaften mit abweichendem Geschäftsjahr vom 01.07. – 30.06. (Teilkonzern Flying Music Holdings Limited, London/ Großbritannien) waren Zwischenabschlüsse zu erstellen. Die Einzelabschlüsse sowie die Zwischenabschlüsse der einbezogenen Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses erstellt. Wertansätze, die auf steuerlichen Vorschriften beruhen, werden nicht in den Konzernabschluss übernommen. Die Überleitung der Wertansätze entsprechend der Regeln der IFRS erfolgte außerhalb der handelsrechtlichen Einzelabschlüsse auf Ebene des Konzerns in einer sogenannten Handelsbilanz II. Die in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns zusammengefassten Posten sind im Konzernanhang erläutert. Bei der Erstellung des Konzernabschlusses müssen in einem begrenzten Umfang Ermessen ausgeübt, Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die Auswirkungen auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualforderungen und -verbindlichkeiten haben. Dies gilt insbesondere für den jährlich durchzuführenden Impairment-Test der Geschäfts- oder Firmenwerte. Grundlage des Impairment-Tests war jeweils der Nutzungswert der CGU’s, deren Berechnung auf prognostizierten Erträgen in Abhängigkeit der CGU’s aus einer Ein- bis Dreijahresplanung abgeleitet wurde. Die Bestimmung des Nutzungswertes erfolgte unter Anwendung des Discounted-Cashflow-Verfahrens. Diesen Berechnungen müssen Annahmen zugrunde gelegt werden, die auf Schätzungen des Managements beruhen. Sofern sich Entwicklungen ergeben, die außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegen, können die künftigen Buchwerte von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Wenn die tatsächliche Entwicklung von der erwarteten abweicht, werden die Prämissen und, falls erforderlich, die Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte von 23.915 TEUR (Vorjahr: 26.321 TEUR) entsprechend angepasst. Auf unsere Ausführungen in Tz. 13/14 wird verwiesen. Darüber hinaus sind Schätzungen und Annahmen beim Wertansatz und der Wertberichtigung von Forderungen und geleisteten Anzahlungen, der Bemessung und Schätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit in Bezug auf Rückstellungen und Eventualschulden, der Schätzungen der Höhe der nutzbaren aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge erforderlich und insbesondere des Werthaltigkeitstests von nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen und die Ermittlung beizulegender Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten. Ferner hat das Management Ermessensentscheidungen im Bereich der Abgrenzung des Konsolidierungskreises und im Rahmen von Kaufpreisallokationen getroffen. Wir verweisen hierzu auf unsere Ausführungen in Tz. 3. 2. ÄNDERUNGEN VON RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDSFür Geschäftsjahre, die am 01.01.2018 beginnen, sind die folgenden neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen erstmals für DEAG verpflichtend anzuwenden:
Mit Ausnahme von IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden hatten andere neue oder geänderte IFRS Standards, deren erstmalige Anwendung in der EU zum 01.01.2018 verpflichtend war, keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Des Weiteren hat die DEAG den neuen Standard IFRS 16 Leasingverhältnisse erstmalig und vorzeitig zum 01.01.2018 angewendet. Die Auswirkungen von IFRS 9 Finanzinstrumente, IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden und IFRS 16 Leasingverhältnisse auf diesen Konzernabschluss werden im Verlauf dieses Abschnitts näher erläutert. Im Konzernabschluss wurden alle am Abschlussstichtag in der EU verpflichtend anzuwendenden Standards des IASB sowie die gültigen IFRIC bzw. SIC berücksichtigt. Für Geschäftsjahre, die am 01.01.2018 beginnen, wurden die folgenden Änderungen erstmals angewendet. IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit KundenDie DEAG hat zum 01.01.2018 den neuen Standard zur Umsatzrealisierung, IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“, erstmalig nach dem modifizierten rückwirkenden Ansatz angewendet. Die Vergleichsperiode ist deshalb im Einklang mit den bis dahin gültigen Rechnungslegungsgrundsätzen dargestellt. IFRS 15 ersetzt vollständig die bisherigen Vorschriften zur Erfassung von Umsatzerlösen nach IAS 18 „Umsatzerlöse“ und IAS 11 „Fertigungsaufträge“ einschließlich der entsprechenden Interpretationen. Umsatzerlöse sind nunmehr zu realisieren, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus diesen ziehen kann. Die Umsatzerlöse sind mit dem Betrag der Gegenleistung anzusetzen, den das Unternehmen voraussichtlich erhalten wird. Der neue Standard sieht ein fünfstufiges Verfahren vor, wonach die Höhe der Umsätze und der Zeitpunkt bzw. der Zeitraum der Realisierung zu ermitteln ist. Das Modell stellt sich wie folgt dar: Identifikation des Vertrags mit dem Kunden, Identifikation der separaten Leistungsverpflichtungen, Bestimmung des Transaktionspreises, Allokation des Transaktionspreises auf die separaten Leistungsverpflichtungen sowie Realisierung der Umsätze bei Erfüllung einzelner Leistungsverpflichtungen. IFRS 15 hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umsatzrealisierung, da der weit überwiegende Teil der Umsätze im Konzernabschluss auf Grund von Routinetransaktionen (Erlösrealisation im Zeitpunkt der Übertragung der Verfügungsmacht) realisiert wird. Es liegen im Konzern keine Vereinbarungen vor, die mehrere Leistungen innerhalb eines Vertrages oder innerhalb mehrerer Verträge regeln (Multielement-Arrangements). Der Konzern ist zu dem Schluss gekommen, dass er bei fast allen seinen Umsatztransaktionen als Auftraggeber oder Prinzipal handelt, da er die Verfügungsgewalt bei allen Umsatztransaktionen besitzt, die Preise festsetzt und das Ausfallrisiko trägt. Bis zum 31.12.2017 wurden Umsatzerlöse auf Basis des IAS 18 „Umsatzerlöse“ bilanziert. Umsatzerlöse wurden realisiert, wenn die Höhe der Umsatzerlöse verlässlich bestimmt werden konnte, wenn es wahrscheinlich war, dass der künftige Nutzen dem Unternehmen unabhängig von der eigentlichen Zahlung und wenn Bestandsrisiken und Chancen auf den Kunden übertragen sind. Erhaltene Anzahlungen von Kunden für zukünftige Leistungsverpflichtungen werden nach IFRS 15 als Vertragsverbindlichkeiten erfasst. Im Vorjahr wurden die erhaltenen Anzahlungen als Umsatzabgrenzungsposten ausgewiesen. IFRS 9 FinanzinstrumenteFinanzinstrumente des Konzerns umfassen im Wesentlichen Liquide Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. IFRS 9 ersetzt die Vorschriften des IAS 39, der den Ansatz und die Bewertung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten betreffen. IFRS 9 sieht einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten vor, der sich grundsätzlich an dem Geschäftsmodell des Unternehmens und den Zahlungsströmen des Finanzinstruments orientiert. Darüber hinaus beinhaltet IFRS 9 ein neues Wertminderungsmodell, nach dem nicht nur bereits eingetretene Verluste, sondern auch bereits erwartete Ausfälle zu erfassen sind, sowie neue Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Der Standard wurde erstmalig retrospektiv zum 01.01.2018 angewendet, ohne die Vergleichsperiode anzupassen. Der Konzern hat die Merkmale der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme der finanziellen Vermögenswerte analysiert und festgestellt, dass sie mit einer Ausnahme die Kriterien für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten nach IFRS 9 erfüllen. Nach IAS 39 wurden finanzielle Vermögenswerte als Kredite und Forderungen klassifiziert und zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode bewertet. Folgende Reklassifizerung auf Basis der Bilanzierung zum Vorjahr (nach IAS 39) wurde vorgenommen:
Die im Vorjahr als zur Veräußerung verfügbar klassifizierten Beteiligungen, die nicht konsolidiert oder nicht nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden, wurden zum Erstanwendungszeitpunkt in die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte umgegliedert. Die Änderungen des IFRS 9 hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Klassifizierung oder Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten für den Konzern. Finanzielle Verbindlichkeiten, die im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sowie finanziellen Verbindlichkeiten und Darlehen umfassen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode bewertet. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (langfristig) werden ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Die erstmalige Anwendung des IFRS 9 führte zu keiner wesentlichen Anpassung der erfassten Wertberichtigung auf zweifelhafte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Auf sonstige finanzielle Vermögenswerte wirkte sich das neue Wertberichtigungsmodel des IFRS 9 nicht wesentlich aus. Die Übernahme der neuen Standards führte dementsprechend zu keiner Anpassung in den Gewinnrücklagen. IFRS 16 LeasingverhältnisseZum 31.12.2017 sowie zum 30.06.2018 hatte der Konzern noch nicht erwartet den neuen Standard zur Leasingbilanzierung erstmalig und vorzeitig zum 01.01.2018 anzuwenden. Allerdings wurden die Untersuchungen der Auswirkungen aus der Anwendung des IFRS 16 auf den Konzernabschluss früher abgeschlossen als erwartet. Durch die Änderung der Rechnungslegungsmethode und damit frühere Anwendung des IFRS 16 Standards, wird eine verbesserte Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet. Zum 01.01.2018 wurde der neue Standard zur Leasingbilanzierung, IFRS 16 „Leasingverhältnisse“, erstmalig und vorzeitig nach dem modifizierten rückwirkenden Ansatz ergebnisneutral angewendet, ohne die Vergleichsperiode anzupassen. Effekte in der Gewinnrücklage ergaben sich in Höhe von -466 TEUR. Die Vorschriften des Standards werden nur auf materielle Vermögenswerte angewendet und es wird außerdem von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, auf eine Aktivierung des Nutzungsrechtes und eine Passivierung der Verpflichtung für kurzfristige Leasingverhältnisse (Laufzeit kleiner zwölf Monate) und Leasingverhältnisse von geringem Wert (< EUR 5.000) zu verzichten. IFRS 16 löst den bisherigen Standard IAS 17 „Leasingverhältnisse“ sowie die zugehörigen Interpretationen ab. Gemäß IFRS 16 haben Leasingnehmer grundsätzlich alle Leasingverhältnisse in Form eines Nutzungsrechts und einer korrespondierenden Leasingverbindlichkeit zu bilanzieren. Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn die Vertragserfüllung von der Nutzung eines identifizierbaren Vermögenswerts abhängt und der Kunde zugleich die Kontrolle über diesen Vermögenswert erlangt. Die Neuregelungen wirken sich insbesondere auf die Bilanzierung und Bewertung von Miet- und Leasingobjekten aus, die zuvor als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert wurden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um angemietete Büroflächen, Leasingfahrzeuge und sonstige mietweise überlassene Betriebs- und Geschäftsausstattung, die nun grundsätzlich zu entsprechenden Nutzungsrechten und korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten führen. Die Erstanwendung von IFRS 16 zum 01.01.2018 hatte auf Basis der zum Erstanwendungszeitpunkt existierenden Leasingverhältnisse folgende Auswirkungen auf den Konzernabschluss: Erstmalig wurden Leasing-Nutzungsrechte in Höhe von 2.239 TEUR und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 2.702 TEUR angesetzt. Aufgrund der Erfassung von Abschreibungen auf Nutzungsrechte und Effekten aus der Aufzinsung von Leasingverbindlichkeiten – anstatt der bislang im sonstigen betrieblichen Aufwand erfassten Leasingaufwendungen – erhöhte sich das bereinigte Konzern-EBITDA des Geschäftsjahres 2018 um 1.290 TEUR. Wesentliche Effekte auf das Konzern-EBIT und den Konzernüberschuss ergaben sich nicht. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sowie der Free Cashflow des Berichtszeitraums stiegen aufgrund des Ausweises der Leasingzahlungen im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit um 1.290 TEUR. Die zukünftigen Mindestleasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen zum 31.12.2017 einschließlich weiterer Leasingverhältnisse mit Leasingbeginn im Geschäftsjahr 2018 betrugen 2.535 TEUR. Die sich daraus ergebenden Brutto-Leasingverbindlichkeiten wurden mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz von 6,0 % abgezinst, woraus sich Leasingverbindlichkeiten zum 01.01.2018 in Höhe von 2.702 TEUR ergeben. Direkte Kosten wurden bei der Ermittlung des Nutzungsrechts unberücksichtigt gelassen. Nachträgliche Erkenntnisse in Bezug auf Verlängerungs- und Kündigungsoptionen wurden bei der Bestimmung der Laufzeiten berücksichtigt. Neue, noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften des IASB und IFRSICDie folgenden Standards und Interpretationen wurden vom IASB und IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) verabschiedet. Diese sind für das Geschäftsjahr 2018 noch nicht verpflichtend anzuwenden und wurden nicht angewendet: Bereits in das EU-Recht übernommen:
Noch nicht in das EU-Recht übernommen:
Der Konzern beabsichtigt diese Standards und Interpretationen ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anzuwenden. Die Auswirkungen dieser Standards auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des DEAG-Konzerns werden noch geprüft und werden voraussichtlich insgesamt von untergeordneter Bedeutung sein. 3. GRUNDSÄTZE DER KONSOLIDIERUNGKonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss bezieht die DEAG als Mutterunternehmen diejenigen Gesellschaften ein, bei denen wegen eines beherrschenden Einflusses das Control-Konzept erfüllt wird. Gesellschaften, die im Laufe des Geschäftsjahres gegründet, erworben oder veräußert wurden, sind ab dem Zeitpunkt der Gründung, des Erwerbs- bzw. bis zum Veräußerungsdatum einbezogen worden. Der Konsolidierungskreis umfasst im Berichtsjahr neben der DEAG 39 (Vorjahr: 37) vollkonsolidierte in- und ausländische Unternehmen. Acht (Vorjahr: neun) Beteiligungen werden als Gemeinschaftsunternehmen bzw. assoziierte Unternehmen nach der Equity-Methode bewertet. Ein (Vorjahr: Fünf) verbundenes Unternehmen und 12 (Vorjahr: neun) Beteiligungen sind aufgrund ihrer unwesentlichen Bedeutung zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Eine weitere Beteiligung ist mit dem Fair Value angesetzt. KonsolidierungsmethodenBei der Kapitalkonsolidierung werden die Anschaffungskosten der Beteiligungen mit dem beizulegenden Zeitwert des Eigenkapitals zum Zeitpunkt der Gründung bzw. des Erwerbs des jeweiligen Tochterunternehmens verrechnet. Abschreibungen auf Anteile an Tochtergesellschaften im Einzelabschluss des Mutterunternehmens werden zum Zwecke der Konsolidierung eliminiert. Zwischengewinne und -verluste aus konzerninternen Beteiligungsverkäufen werden storniert. Die in den Wertansätzen der Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen enthaltenen Unterschiedsbeträge werden nach den gleichen Grundsätzen ermittelt. Die sich aus der Kapitalkonsolidierung ergebenden verbleibenden aktivischen Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwerte in der Konzernbilanz, nach Aufdeckung stiller Reserven oder Lasten bei dem erworbenen Unternehmen (Neubewertung) erfasst. Sofern sich ein negativer Unterschiedsbetrag ergibt, wird nochmals beurteilt, ob alle erworbenen Vermögenswerte und alle übernommenen Schulden richtig identifiziert und alle bei dieser Prüfung zusätzlich identifizierten Vermögenswerte oder Schulden angesetzt wurden. Ein danach noch bestehender negativer Unterschiedsbetrag wird erfolgswirksam erfasst. Änderungen der Beteiligungsquoten des Konzerns an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung über dieses Tochterunternehmen führen, werden als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Die Buchwerte der vom Konzern gehaltenen Anteile und der nicht beherrschenden Anteile werden so angepasst, dass sie die Änderungen der an den Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die nicht beherrschenden Anteile angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten und erhaltenen Gegenleistung wird unmittelbar im Eigenkapital erfasst und den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zugeordnet. Forderungen, Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen sowie Aufwendungen und Erträge zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften sowie etwaige Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen werden eliminiert. Sofern in den Einzelabschlüssen Abschreibungen oder Wertberichtigungen auf konzerninterne Forderungen vorgenommen wurden, werden diese zugunsten des Konzernüberschusses zurückgenommen. Auf konsolidierungsbedingte Ergebnisse werden Steuerabgrenzungen vorgenommen, soweit sich diese steuerlich in der Zukunft auswirken. Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bewertet werden, sind mit dem anteiligen Eigenkapital angesetzt. Zum Bilanzstichtag werden neben der DEAG als Mutterunternehmen die folgenden Unternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen:
DEAG steht seit dem 01.01.2018 ein Letztentscheidungsrecht für die Genehmigung des jährlichen Budgets bei der Kultur- und Kongresszentrum Jahrhunderthalle GmbH, Frankfurt a.M., zu, damit ist das Control-Konzept gemäß IFRS 10.7 erfüllt. Die bisher als assoziiertes Unternehmen bilanzierte Kultur- und Kongresszentrum Jahrhunderthalle GmbH wird nunmehr im Rahmen der Vollkonsolidierung in den DEAG-Konzern einbezogen und 51,0 % der Eigenkapitalanteile werden den nicht-beherrschenden Gesellschaftern zugerechnet. In diesem Zusammenhang wurden die zu übernehmenden Vermögenswerte und Schulden sowie wesentlichen Vertragsverhältnisse im Hinblick auf die anzuwendenden Grundsätze der Rechnungslegung, Konsolidierung, Bilanzierung und Bewertung analysiert. Demnach wurde eine Sachgesamtheit ohne Unternehmensqualität erworben, so dass der Unterschiedsbetrag (-49 TEUR) nach Maßgabe der relativen Fair Values auf das erworbene Vermögen aufgeteilt wurde. Ferner wurde ein Vertrag über den Betrieb der Jahrhunderthalle als Finanzierungsleasing eingestuft und daher ein Nutzungsrecht (Vermögenswert) und eine Leasingverbindlichkeit mit einem Zugangswert in Höhe von jeweils 10.687 TEUR erfasst. Am 26.06.2018 hat die DEAG 49 % der Aktien an der DEAG Classics AG von Sony Music Entertainment Germany GmbH erworben und hält damit 100 % an DEAG Classics AG samt deren Beteiligung an der The Classical Company AG (Schweiz). Im Rahmen der Transaktion veräußerte DEAG Classics AG ihre Geschäftsanteile an der englischen Raymond Gubbay Limited an Sony Music Entertainment International Limited. Daraufhin wurden die Vermögenswerte (11.845 TEUR), Schulden (TEUR 3.698 TEUR) und der Fremdanteil (3.232 TEUR) der verkauften Gesellschaft entkonsolidiert. In den abgehenden Vermögenswerten ist ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 2.790 TEUR enthalten. Der Ertrag aus der diesbezüglichen Veränderung des Konsolidierungskreises betrug 5,3 Mio. Euro, der in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen ist. Die vereinbarten Kaufpreise sind vollständig bezahlt. Am 02.07.2018 hat DEAG 24,9 % der Aktien an der mytic myticket AG von der Starwatch Entertainment GmbH zurückerworben und ihre Anteile an der Gesellschaft auf 75,1 % aufgestockt. DEAG hat mit Wirkung zum 23.07.2018 über ihre 51 %ige Tochtergesellschaft Kilimanjaro Live Limited mit Sitz in London 100 % des renommierten Festivals Belladrum in Schottland erworben und einen langjährigen Pachtvertrag, welcher den exklusiven Zugang zum Festivalgelände nebst Infrastruktur sichert, abgeschlossen. Erwerber war die Ben Wyvis Live, Glasgow, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Kilimanjaro Holdings Limited, London. Am 05.10.2018 hat DEAG über ihre Tochtergesellschaft DEAG Classics AG 50 % an der The Classical Company AG, Zürich, Schweiz, erworben und damit ihren Anteil auf insgesamt 100 % aufgestockt. Am 19.12.2018 hat der Aufsichtsrat der mytic myticket AG dem Erwerb von 24,9 % der Aktien gehalten von Axel Springer SE durch DEAG zugestimmt. Damit hat DEAG ihren Anteil an der Gesellschaft auf 100 % aufgestockt. DEAG Music und Blue Moon Entertainment sind den nicht fortzuführenden Bereichen zugeordnet; wir verweisen auf unsere Ausführungen in Tz. 40. Folgende Gesellschaften werden als Gemeinschaftsunternehmen geführt und nach den Vorschriften der Equity-Methode bewertet und damit mit dem anteiligen Eigenkapital angesetzt.
Folgende Gesellschaften werden als assoziierte Unternehmen bilanziert:
Die Gesellschaften werden nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. An der Rock the Ring AG, Hinwil (Schweiz) ist die AIO Group AG, Glattpark (Schweiz) mit 35 % beteiligt. An der Twin Peaks Festival Limited, London (Großbritannien) ist die Kilimanjaro Holdings Limited, London (Großbritannien) mit 50 % beteiligt. An der Seefestspiele Berlin GmbH ist die DEAG Classics AG mit 40 % beteiligt. Folgende Gesellschaft ist für den Konzernabschluss der DEAG unwesentlich und für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nicht relevant und wird daher nicht konsolidiert: GOLD Entertainment GmbH (vormals: EBC Entertainment Bau Concept Gesellschaft für kulturelles Bauen GmbH, Berlin). Die Gesellschaft ist inaktiv. Die Angaben nach §§ 315e Abs. 1 HGB i.V.m. § 313 Abs. 2 HGB lauten wie folgt:
Der Konsolidierungskreis des DEAG-Konzerns hat sich im Geschäftsjahr 2018 wie folgt verändert:
4. GRUNDSÄTZE DER WÄHRUNGSUMRECHNUNGDer Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens und der Darstellungswährung des Konzerns, aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, erfolgen Angaben in TEUR. Die Beträge sind jeweils kaufmännisch gerundet. Die funktionale Währung der ausländischen Tochtergesellschaften in der Schweiz ist der Schweizer Franken (CHF) und in Großbritannien das Britische Pfund (GBP). Die funktionale Währung der inländischen Tochtergesellschaften des Konzerns sowie der ausländischen Tochtergesellschaft in Österreich ist der Euro (EUR). Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Nichtmonetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nichtmonetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist. Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe werden im Rahmen der Konsolidierung zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zum Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden im kumulierten sonstigen Ergebnis als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst. Der im Eigenkapital für einen ausländischen Geschäftsbetrieb erfasste kumulative Betrag wird bei der Veräußerung dieses ausländischen Geschäftsbetriebs erfolgswirksam aufgelöst. Die Wechselkurse der für uns wichtigen Währungen veränderten sich wie folgt:
5. GRUNDSÄTZE DER BILANZIERUNG UND BEWERTUNGErläuterungen zur BilanzEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über ihre voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer von 3 bis 15 Jahren linear abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte – in der Regel Künstler- und Agentenbeziehungen und Auftragsbestände, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwert erfasst und im Erwerbszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. In den Folgeperioden werden diese immateriellen Vermögenswerte genauso wie einzeln erworbene Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Im Falle der Künstler- u. Agentenbeziehungen beträgt der Abschreibungszeitraum in der Regel 15 Jahre, Auftragsbestände werden nach Abschluss der betreffenden Konzertveranstaltungen abgeschrieben. Darüber hinaus beinhaltet der Posten sonstige Rechte, im Wesentlichen Lizenz-, Nutzungs- und Durchführungsrechte, die entsprechend der vertraglich gesicherten Zeiträume (3 bis 24 Jahre) abgeschrieben werden. Bei erworbenen Marken für die i.d.R. eine bestimmte Nutzungsdauer nicht definierbar ist, unterbleibt eine planmäßige Abschreibung solange bis das Management beschließt die Marke nur noch über einen bestimmten Zeitraum weiterzuführen. Die Marken werden jährlich einem Werthaltigkeits- (Impairment-) Test unterzogen und gegebenenfalls außerplanmäßig abgeschrieben. Erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte im Zusammenhang mit Akquisitionen werden in Übereinstimmung mit IFRS 3 (Business Combinations) mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Das Wahlrecht zur Anwendung der Full-Goodwill-Methode wird nicht in Anspruch genommen. Diese Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich einem Werthaltigkeits- (Impairment-) Test auf Basis Zahlungsmittel generierender Einheiten („Cash generating units“, CGU) unterzogen und gegebenenfalls außerplanmäßig abgeschrieben. Zuschreibungen auf einmal abgeschriebene Geschäfts- oder Firmenwerte sind nicht gestattet. Sachanlagen, mit Ausnahme von Leasing-Nutzungsrechten werden zu Anschaffungskosten, zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, abzüglich Anschaffungspreisminderungen bei abnutzbaren Gegenständen abzüglich nutzungsbedingter Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Nutzungsrechte, die sich aus Leasingverhältnissen ergeben, werden innerhalb der Sachanlagen ausgewiesen. Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn der Konzern berechtigt ist, über einen bestimmten Zeitraum einen identifizierbaren Vermögenswert, über den Kontrolle erlangt wurde, gegen Entgelt nutzen zu können. Leasing-Nutzungsrechte werden zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses („Bereitstellungsdatum“) zu Anschaffungskosten bewertet, die sich insbesondere in Höhe der korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten, und geleisteter Leasingvorauszahlungen unter Berücksichtigung erhaltener Leasinganreize ergeben. Laufende Abschreibungen werden linear vorgenommen. Die DEAG hat sich dazu entschlossen, Nicht-Leasingkomponenten (sog. Servicekomponenten) im Rahmen der Ermittlung der Nutzungsrechte mit einzubeziehen. Leasingverbindlichkeiten werden zum Bereitstellungsdatum zum Barwert der noch nicht geleisteten Leasingzahlungen angesetzt und innerhalb der Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Die Abzinsung wird grundsätzlich unter Anwendung laufzeit- und währungsspezifischer Grenzfremdkapitalzinssätze ermittelt, da die den Leasingverhältnissen zugrundeliegenden Zinssätze regelmäßig nicht bestimmt werden können. Die Fortschreibung der Leasingverbindlichkeiten erfolgt gemäß der Effektivzinsmethode. Entsprechende Zinsaufwendungen werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Leasingzahlungen im Zusammenhang mit Leasingverträgen mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten und Leasingverhältnissen über sogenannte geringwertige Vermögenswerte (Neuwert von bis zu € 5.000) werden vereinfachend als sonstige betriebliche Aufwendungen über die jeweilige Laufzeit der Leasingverhältnisse erfasst. Soweit Wertminderungen bei immateriellen Vermögenswerten oder Sachanlagen feststellbar sind, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Der den immateriellen Vermögenswerten oder Sachanlagen beizulegende Zeitwert wird auf Basis zukünftiger Einnahmeüberschüsse oder Nettoveräußerungserlöse ermittelt (Impairment-Test). Eine Überprüfung findet statt, sofern ein Grund zur Annahme einer Wertminderung besteht. Planmäßige Abschreibungen werden anteilig bei den Umsatzkosten bzw. Verwaltungskosten ausgewiesen, Zuschreibungen unter den sonstigen betrieblichen Erträgen und außerplanmäßige Abschreibungen unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Als Finanzinvestition gehaltene Grundstücke werden mit dem Fair Value nach IAS 40.30/40.33 bewertet. Die Anteile an Gemeinschaftsunternehmen und an assoziierten Unternehmen werden zum anteiligen Eigenkapital (at-equity) bilanziert. Für die Zuordnung von Unterschiedsbeträgen aus der Erstkonsolidierung gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Vollkonsolidierung. Ein Joint Venture basiert auf einer vertraglichen Vereinbarung, aufgrund derer der Konzern und andere Vertragsparteien eine wirtschaftliche Tätigkeit durchführen, die der gemeinschaftlichen Führung unterliegt; dies ist der Fall, wenn die mit der Geschäftstätigkeit des Joint Ventures verbundene strategische Finanz- und Geschäftspolitik die Zustimmung aller gemeinschaftlich führender Parteien erfordert. Anteile an Joint Ventures werden entsprechend der Equity-Methode bilanziert. Die konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Anteil des Konzerns an den Erträgen und Aufwendungen sowie an Eigenkapitalveränderungen der at-equity bewerteten Beteiligungen. Wenn der Konzernanteil am Verlust des Joint Ventures den at-equity bewerteten Anteil übersteigt, wird dieser Anteil bis auf null abgeschrieben. Weitere Verluste werden nicht erfasst, es sei denn, der Konzern hat eine vertragliche Verpflichtung oder hat Zahlungen zugunsten des Joint Ventures geleistet. Unrealisierte Gewinne oder Verluste aus Transaktionen von Konzernunternehmen mit dem Joint Venture werden gegen den Beteiligungswert des Joint Ventures eliminiert (Verluste maximal bis zur Höhe des Beteiligungswertes). Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten. Sofern die Nettoveräußerungserlöse am Bilanzstichtag unter den Anschaffungskosten liegen, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Geleistete Anzahlungen sind im Voraus gezahlte Kosten, die Veranstaltungen nach dem Bilanzstichtag betreffen und entsprechend abgegrenzt werden. Erhaltene Anzahlungen von Kunden für zukünftige Leistungsverpflichtungen werden nach IFRS 15 als Vertragsverbindlichkeiten erfasst. Im Vorjahr wurden die erhaltenen Anzahlungen als Umsatzabgrenzungsposten ausgewiesen. Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum Bilanzstichtag notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen abzudecken. Langfristige Rückstellungen werden gemäß IAS 37 abgezinst. Sofern der Abzinsungseffekt wesentlich ist, erfolgt der Ansatz der Rückstellungen in Höhe des Barwerts der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme. Steuerabgrenzungen werden gemäß IAS 12 auf unterschiedliche Wertansätze von Aktiva und Passiva in Handels- und Steuerbilanz, auf Sachverhalte im Rahmen der Handelsbilanz II, auf Konsolidierungsvorgänge und auf realisierbare Verlustvorträge berechnet. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden insoweit angesetzt, als diese innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren verbraucht werden. Weitere aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden nur in der Höhe angesetzt, in denen ihnen verrechenbare passive latente Steuern gegenüberstehen. Aktivische und passivische latente Steuerabgrenzungen werden in der Bilanz in der Höhe saldiert ausgewiesen, soweit eine Verrechnungsmöglichkeit bei gleichen Steuerbehörden vorhanden ist. Die Vorsorgeverpflichtungen (Defined Benefit Obligation) wurden in Übereinstimmung mit IAS 19 nach der Projected Unit Credit Methode berechnet. Dabei wird auf die zum jeweiligen Berechnungszeitpunkt geleisteten Dienstjahre abgestellt und zukünftige Entwicklungen durch den Einbezug von Diskontierung, Lohnentwicklung und Austrittswahrscheinlichkeit bis zum Beginn der Leistungsauszahlung sowie der Rentenindexierung in den Jahren nach der erstmaligen Auszahlung von wiederkehrenden Leistungen berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden sofort erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Finanzinstrumente des Konzerns umfassen im Wesentlichen Liquide Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Beim erstmaligen bilanziellen Ansatz werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Transaktionspreis, alle übrigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Zeitwert angesetzt. Transaktionskosten werden einbezogen, sofern die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Anderenfalls sind sie sofort aufwandswirksam zu erfassen. Erstmalige bilanzielle Erfassung und Abgang marktüblicher Verkäufe und Käufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Erfüllungstag vorgenommen. IFRS 9 sieht für die Klassifizierung und Folgebewertung die folgenden drei Bewertungskategorien vor:
Sofern ein Vermögenswert zur Vereinnahmung vertraglich vereinbarter Tilgungs- und Zinszahlungen gehalten wird, erfolgt die Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten. Wird ein Vermögenswert darüber hinaus auch für einen möglichen Verkauf gehalten, wird dieser erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. In allen anderen Fällen erfolgt die Bewertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung von wesentlichen Beteiligungen, die nicht konsolidiert oder nicht nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden, erfolgt erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Bei finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten für die eine Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts vorgesehen ist, wird die nachfolgend beschriebene Bewertungshierarchie verwendet:
Die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren wird bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts möglichst hoch und die Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering gehalten. Am Ende jeder Berichtsperiode wird die Einordnung der verschiedenen Bemessungsverfahren in die einzelnen Stufen überprüft. zu fortgeführten Anschaffungskosten nach IFRS 9 bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Die Amortisierung mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gesamtergebnisrechnung als Teil des Finanzergebnisses enthalten. Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten (Earnout-Vereinbarungen) aus Unternehmenserwerben werden nach dem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bilanziert und unter den finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sofern verlässlich ermittelbar, ergibt sich der Zeitwert aus den geschätzten Ergebnissen der erworbenen Gesellschaften in den Jahren vor den möglichen Ausübungszeitpunkten. Zeitwertänderungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung (Finanzergebnis) erfasst. Die Diskontierungszinssätze werden auf Basis gewichteter Kapitalkostenzinssätze des Konzerns ermittelt. Bei den der Bewertung zugrunde gelegten Ergebnissen handelt es sich in der Regel um das EBIT. Wesentliche Beteiligungen werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert wird anhand von Börsen- oder Marktpreisen bzw. mittels anerkannter Bewertungsmethoden ermittelt. Dazu gehört insbesondere die Discounted-Cashflow-Methode (DCF-Methode) auf Basis der erwarteten Beteiligungsergebnisse. Die aus der Veränderung des Zeitwerts resultierenden unrealisierten Gewinne und Verluste werden unmittelbar ergebniswirksam im Beteiligungsergebnis erfasst. Das Wertminderungsmodell des IFRS 9 berücksichtigt erwartete Kreditverluste (ECL). Das Modell erfordert Einschätzungen des Vorstands im Zusammenhang mit der Frage wie sich die Änderungen wirtschaftlicher Faktoren auf erwartete Kreditverluste auswirken. Dazu werden Annahmen auf Basis belastbarer gewichteter Informationen vorgenommen. Der Konzern wendet das Modell für finanzielle Vermögenswerte an, die zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert werden. Die DEAG wendet den vereinfachten Ansatz an, um Ausfallrisiken zu bewerten und berechnet die erwartenden Kreditverluste (ECL) über eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste, unabhängig davon wann das Ausfallereignis eintritt. Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste sind Kreditverluste, die aus allen möglichen Ausfallereignissen während der erwarteten Laufzeit des Finanzinstruments resultieren. Um die Risikovorsorge abzubilden, hat der Konzern eine Analyse erstellt, die auf historischen Ausfallereignissen basiert. Da Umsätze im Wesentlichen aus Vorverkäufen generiert werden und die vergangenen Ausfallereignisse aus Konzernsicht unwesentlich sind, wurde auf die Darstellung einer Wertminderungsmatrix verzichtet. Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Hinweise bestehen, dass eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Objektive Hinweise, dass ein finanzieller Vermögenswert wertgemindert ist, sind unter anderem:
Finanzielle Vermögenswerte werden wertgemindert, wenn die Eindringlichkeit als sehr unwahrscheinlich eingestuft wird. Der Wertberichtigungsbedarf wird in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Finanzielle Vermögenswerte werden nur dann ausgebucht, wenn das vertragliche Anrecht auf Zahlungsströme aus dem Vermögenswert ausläuft oder an Dritte übertragen wird oder wenn der Konzern sich verpflichtet hat, die eingenommenen Zahlungsströme an einen Dritten weiterzuleiten und diesem die Risiken und Chancen oder die Kontrolle über den Vermögenswert zu übertragen. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, sofern die Verpflichtung, die der jeweiligen Verbindlichkeit zugrunde liegt, entweder erloschen, aufgehoben oder bereits erfüllt ist. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung, Wertberichtigungen sowie Währungsumrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Nicht fortgeführte Aktivitäten stellen einen als zur Veräußerung verfügbar gehalten klassifizierten wesentlichen geografischen oder operativen Geschäftszweig des Konzerns dar. Transaktionskosten, die mit einer Kapitalerhöhung direkt verbunden sind, werden mit dem Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien durch die DEAG verrechnet. Diese Kosten betreffen im Wesentlichen Beratungskosten sowie Emissionsgebühren. Die Bestandteile der emittierten Wandelschuldverschreibung werden als zusammengesetztes Finanzinstrument entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarung und den Definitionen gemäß IAS 32 getrennt als finanzielle Verbindlichkeit und als Eigenkapital erfasst. Eine Wandelschuldverschreibung, die nur durch Austausch eines festen Betrages an flüssigen Mitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten gegen eine feste Anzahl eigener Eigenkapitalinstrumente erfüllt wird, ist ein Eigenkapitalinstrument. Zum Ausgabezeitpunkt wird der beizulegende Zeitwert der Fremdkapitalkomponente anhand der für vergleichbare nicht wandelbare Instrumente geltenden Marktverzinsung ermittelt. Dieser Betrag wird als finanzielle Verbindlichkeit auf Basis der fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bis zur Erfüllung bei Wandlung oder Fälligkeit des Instruments bilanziert. Die als Eigenkapital erfasste Wandeloption wird durch Subtraktion des Werts der Fremdkapitalkomponente von dem beizulegenden Zeitwert des gesamten Instruments bestimmt. Der resultierende Wert wird, abzüglich der Ertragssteuereffekte in der Kapitalrücklage erfasst und unterliegt in der Folge keiner Bewertung. Durch die Ausübung oder das Auslaufen der Wandeloption entstehen keine Gewinne oder Verluste. Transaktionskosten, die im Zusammenhang mit der Wandelschuldverschreibung stehen, werden auf die Eigen- und Fremdkapitalkomponente in Relation zur Verteilung der Nettoerlöse aufgeteilt. Die der Eigenkapitalkomponente zuzurechnenden Transaktionskosten werden direkt im Eigenkapital erfasst. Die der Fremdkapitalkomponente zuzurechnenden Transaktionskosten sind im Buchwert der Verbindlichkeit enthalten und werden über die Laufzeit der Wandelanleihe unter Anwendung der Effektivzinsmethode amortisiert. Die Bewertung der Anleihe erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die der Anleihe direkt zuzurechnenden Transaktionskosten sind im Buchwert der Verbindlichkeit enthalten und werden über die Laufzeit der Anleihe unter Anwendung der Effektivzinsmethode amortisiert. Die Bilanz ist nach IAS 1 nach lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden gegliedert. Als kurzfristig werden solche Vermögenswerte und Schulden angegeben, die innerhalb eines Jahres fällig sind, deren Realisierung innerhalb des normalen Geschäftszyklusses erwartet wird oder die zu Handelszwecken gehalten werden. Entsprechend IAS 12 werden latente Steuern als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen und nicht abgezinst. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungIn den Umsatzerlösen und sonstigen Erlösen werden alle Erträge für bereits erbrachte Leistungen ausgewiesen. Die Leistung für ein Konzert, eine Show oder eine Tournee gilt grundsätzlich mit Ablauf des Konzerts oder der Show als erbracht. Die im jeweiligen Vorverkaufszeitraum vereinnahmten Ticketgelder werden bis dahin als Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. Wir verweisen auf Tz. 2 für Änderungen durch IFRS 15. Aufwendungen werden im Zeitpunkt ihres Eintretens erfolgswirksam erfasst und als geleistete Anzahlungen ausgewiesen, sofern diese Veranstaltungen nach dem Bilanzstichtag betreffen. Zinsen und sonstige Kosten auf Fremdkapital werden als laufender Aufwand gebucht. 6. SEGMENTBERICHTERSTATTUNGEntsprechend den Regeln von IFRS 8 sind einzelne Jahresabschlussdaten nach Arbeitsgebieten und Regionen segmentiert, wobei sich die Darstellung an unserer internen Berichterstattung orientiert. Durch die Segmentrechnung sollen Ertragskraft und Erfolgsaussichten der einzelnen Geschäftsaktivitäten des Konzerns sichtbar gemacht werden. Erläuterungen zu den SegmentenDie Segmentberichterstattung folgt den internen Management- und Berichterstattungsstrukturen. Der DEAG Konzern teilt seine fortgeführten Geschäftsaktivitäten in die Segmente Live-Touring und Entertainment-Services ein. Im Segment Live Touring („reisendes Geschäft“) wird das Tourneegeschäft ausgewiesen. Hierzu zählen die Aktivitäten der Gesellschaften DEAG Classics (Berlin), DEAG Concerts (Berlin), KBK Konzert- u. Künstleragentur (Berlin), Wizard Promotions Konzertagentur (Frankfurt a.M.), Grünland Family Entertainment (Berlin), Global Concerts Touring GmbH (München), Christmas Garden Deutschland GmbH (Berlin), der Teilkonzern Kilimanjaro (London, Großbritannien) einschließlich der Flying Music Group sowie The Classical Company (Zürich, Schweiz). Im Segment Entertainment Services („stationäres Geschäft“) werden das regionale Geschäft sowie das gesamte Dienstleistungsgeschäft ausgewiesen. Hierzu zählen die Aktivitäten der AIO-Gruppe (Glattpark, Schweiz), Global Concerts (München), Concert Concept (Berlin), Grandezza Entertainment (Berlin), River Concerts (Berlin) und Elbklassik (Hamburg), handwerker promotion (Unna), LiveGeist Entertainment GmbH (Frankfurt a.M.), Kultur- und Kongresszentrum Jahrhunderthalle GmbH (Frankfurt a.M.) sowie mytic myticket (Berlin) und Kultur im Park GmbH (Berlin).
* Angaben enthalten die anteiligen, planmäßigen Abschreibungen Die Außenumsatzerlöse umfassen Erlöse aus dem Verkauf von Tickets und der Erbringung von Dienstleistungen. Die Leistung für ein Konzert, eine Show oder eine Tournee gilt grundsätzlich mit Ablauf des Konzerts oder der Show als erbracht. Erlösrealisation nach IFRS 15 findet somit im Zeitpunkt der Übertragung der Verfügungsmacht statt. Die Innenerlöse betreffen die Leistungen zwischen den Konzerngesellschaften verschiedener Segmente sowie der DEAG als Mutterunternehmen. Innersegmentäre Leistungsbeziehungen werden innerhalb eines Segments eliminiert. Der Leistungsaustausch zwischen den Segmenten sowie der Segmente und der Holdinggesellschaft wird in der Konsolidierungsspalte der nachfolgenden Überleitung von Segment- auf Konzerndaten bereinigt. Die Konsolidierungsspalte enthält darüber hinaus auch die Leistungen der DEAG Holding. Die Leistungen werden auf der Basis marktüblicher Preise abgerechnet und entsprechen grundsätzlich den Preisen im Verhältnis zu fremden Dritten. Die Umsatzrendite errechnet sich aus dem Segmentbetriebsergebnis (EBIT) dividiert durch den Segmentumsatz. Es werden keine Umsatzerlöse mit externen Kunden generiert, die mindestens 10 % der gesamten Umsatzerlöse betragen. Überleitung von Segment- auf Konzerndaten
Das Ergebnis assoziierter Unternehmen betrifft mit -1 TEUR (2017: 5 TEUR) die DEAG. Geografische InformationenDie Aktivitäten des DEAG Konzerns erstrecken sich im Wesentlichen auf Deutschland, Großbritannien und die Schweiz. Für die geografische Segmentberichterstattung werden die Umsätze nach dem Sitz des Kunden und das Vermögen sowie die Investitionen nach dem Sitz der Gesellschaft segmentiert.
Die Umsatzerlöse der übrigen Länder entfallen mit 85.864 TEUR (2017: 47.058 TEUR) auf die Kilimanjaro-Gruppe, Großbritannien und mit 16.060 TEUR (2017: 12.543 TEUR) die AIO-Gruppe, Schweiz. 7. LIQUIDE MITTELAls liquide Mittel werden Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen. 8. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGENDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Wertberichtigungen haben sich durch Verbrauch um 294 TEUR (2017: – TEUR), durch Auflösung um 17 TEUR (2017: 1 TEUR) sowie durch Zuführung um 120 TEUR (2017: 7 TEUR) verändert. Die Wertberichtigungen wurden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Die abgeschriebenen Forderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Bewertung auf Grundlage der erwarteten Kreditverluste gemäß IFRS 9 (Vorjahr: Modell der eingetretenen Verluste gemäß IAS 39). Da die Wertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Konzern in 2018 und auch in naher Zukunft nicht wesentlich sind, wurde auf die Darstellung einer Wertminderungsmatrix aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet. 9. GELEISTETEN ANZAHLUNGENDie Geleisteten Anzahlungen betreffen im Wesentlichen Gagenvorauszahlungen und einzeln zurechenbare Veranstaltungskosten, die Veranstaltungen nach dem Bilanzstichtag betreffen. 10. VORRÄTEDie Vorräte betreffen Fertigerzeugnisse und Waren. 11. SONSTIGE KURZFRISTIGE FINANZIELLE UND NICHT FINANZIELLE VERMÖGENSWERTEDie sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen kurzfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen:
12. ANGABEN ZU TOCHTERUNTERNEHMEN12.1 ZUSAMMENFASSENDE FINANZINFORMATIONEN VON TOCHTERUNTERNEHMENFür Tochterunternehmen bzw. Teilkonzerne des Konzerns mit nicht beherrschendem Anteil, der wesentlich für den Konzern ist, werden nachfolgend zusammengefasste Finanzinformationen dargestellt. Die zusammengefassten Finanzinformationen entsprechen den Beträgen vor konzerninternen Eliminierungen. Die zusammenfassenden Finanzdaten von Tochterunternehmen bzw. Teilkonzernen des Konzerns entsprechen den Beträgen der nach IFRS aufgestellten Abschlüsse der Gesellschaften und wurden zu Zwecken der Konzernbilanzierung entsprechend angepasst. Wesentliche nicht beherrschende Anteile im Segment Live Touring: Teilkonzern KilimanjaroIm Teilkonzern Kilimanjaro sind die in den Konzern einbezogenen Tätigkeiten der Kilimanjaro Holdings Limited, London, der Kilimanjaro Live Limited, London sowie der Wakestock Limited, London, mit der erworbenen Flying Music Group zusammengefasst. Die Twin Peaks Limited wird als assoziiertes Unternehmen gehalten und ist in den Finanzanlagen ausgewiesen.
12.2 AKQUISITIONENAkquisitionen werden im Sinne von IFRS 3 (Business Combinations) nach der Erwerbsmethode erfasst. DEAG hat mit Wirkung zum 23.07.2018 über ihre 51 %ige Tochtergesellschaft Kilimanjaro Live Limited mit Sitz in London sämtliche Vermögenswerte betreffend das renommierte Festival „Belladrum Tartan Heart Festival“ in Schottland erworben und sich ein langjähriges Nutzungsrecht (bis 2024) an der für das Festival genutzten Fläche gesichert sowie einen entsprechenden Pachtvertrag, welcher den exklusiven Zugang zum Festivalgelände nebst Infrastruktur gewährleistet, abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag waren die Untersuchungen in Bezug auf die übernommenen Vermögenswerte und Schulden abgeschlossen. Zum Erstkonsolidierungszeitpunkt wurden Vermögenwerte (7.345 TEUR) mit 7.232 TEUR und 113 TEUR die Nutzungs- und Durchführungsrechte sowie Andere Anlagen, Büro- und Geschäftsausstattung übernommen. Abzüglich der latenten Steuerschulden betraf das erworbene Nettoreinvermögen 5.971 TEUR. Der Gesamtkaufpreis einschließlich einer variablen Kaufpreiskomponente, deren endgültige Höhe abhängig von der Geschäftsentwicklung in 2019 ist, belief sich auf 4.486 TEUR. Zum Bilanzstichtag war die fixe Kaufpreiskomponente mit 3.030 TEUR beglichen. Im vorliegenden Konzernabschluss ist der maximal anfallende, bedingte Kaufpreisbestandteil als Verbindlichkeit mit dem Barwert in Höhe von 1.442 TEUR passiviert. Da die Summe der beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Nettovermögenswerte den Gesamtkaufpreis übersteigt, wurde unter der Berücksichtigung der Anschaffungsnebenkosten (132 TEUR) – nach Reassessment – ein Gewinn (negativer Unterschiedsbetrag im Sinne von IFRS 3.34) in Höhe von 1.354 TEUR erfasst, der in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen ist. Der negative Unterschiedsbetrag resultiert im Wesentlichen aus für den Veräußerer nicht vorhandenen Verbundeffekten. Anders als der Veräußerer hat die DEAG Zugang zu Ressourcen und dem Markt (insbesondere Booking- und Ticketingaktivitäten), die eine günstige Verhandlungsposition begründen. Die Aktivitäten werden seit dem 01.08.2018 über das Tochterunternehmen Ben Wyvis Live Limited in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung der DEAG Gruppe einbezogen. Der Beitrag zu den Umsatzerlösen in 2018 betrug 3.283 TEUR und zum Konzernergebnis 885 TEUR. Wenn der Erwerb bereits um 01.01.2018 erfolgt wäre, hätten sich nach Schätzungen des Managements die Umsätze und das Konzernergebnis nicht wesentlich erhöht und/ oder reduziert. 13. GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE SOWIE SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEDie Werte entwickelten sich in den Geschäftsjahren 2018 und 2017 wie folgt:
14. GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTEDie ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte entfallen zum 31.12.2018 mit 11.396 TEUR (2017: 14.185 TEUR) auf das Segment Live Touring und mit 12.520 TEUR (2017: 12.136 TEUR) auf das Segment Entertainment Services. Die Geschäfts- oder Firmenwerte im Segment Live Touring betreffen mit 2.473 TEUR (2017: 5.263 TEUR) die DEAG Classics AG, mit 1.592 TEUR unverändert die Wizard Promotions Konzertagentur GmbH, mit 853 TEUR unverändert die KBK Konzert- und Künstleragentur GmbH und mit 6.475 TEUR unverändert den Teilkonzern Kilimanjaro. Die Veränderungen bei den Geschäfts- oder Firmenwerten betreffen den Abgang im Zusammenhang mit dem Verkauf der Anteile an der Raymond Gubbay Ltd. (2.790 TEUR). Im Segment Entertainment Services entfallen 741 TEUR (2017: 741 TEUR) auf die inländischen Gesellschaften dieses Segments, 1.405 TEUR (2017: 1.405 TEUR) auf den inländischen Teilkonzern Handwerker Promotion sowie 10.374 TEUR (2017: 9.990 TEUR) auf die AIO-Gruppe, die sich währungskursbedingt erhöht hat. Die Geschäfts- oder Firmenwerte spiegeln die mit den Akquisitionen einhergehenden Synergieerwartungen des DEAG-Konzerns im Hinblick auf Netzwerkerweiterung, Zugang zu Spielstätten bedingt durch die regionale Ausweitung sowie Steigerung des Ticketvolumens wider. Darüber hinaus wird von einer Stärkung des Segments Entertainment Services durch die Andienung von Shows und Tourneen ausgegangen. Die vorstehende Aufteilung gilt auch für die Bestimmung der CGU. Für die Geschäfts- oder Firmenwerte jeder CGU wurden planmäßig Impairment-Tests durchgeführt. Ein Wertminderungsaufwand wurde nicht identifiziert. Grundlage der Impairment-Tests war jeweils der Nutzungswert der CGU’s, deren Berechnung auf prognostizierten Erträgen in Abhängigkeit der CGU’s aus einer Einjahresplanung abgeleitet wurde. Die Bestimmung des Nutzungswertes erfolgte unter Anwendung des Discounted-Cashflow-Verfahrens. Dem Discounted-Cashflow-Verfahren lagen vom Management genehmigte Unternehmensplanungen der relevanten CGU’s sowie unterstellte Wachstumsraten und EBIT-Margen, die sich an den in der Planung berücksichtigten Veranstaltungen, Vorverkäufen und Erfahrungswerten orientierten, zugrunde. Für das Normjahr (ewige Rente) wurden die Planzahlen des letzten Planjahres angesetzt. Als Diskontierungssätze wurden Vorsteuerzinssätze für die CGU’s AIO-Gruppe, den Teilkonzern Kilimanjaro und den Teilkonzern DEAG Classics von 5,9 % (Vorjahr: 4,1 %), 7,7 % (Vorjahr: 6,5 %) bzw. 7,6 % (Vorjahr: 5,9 %) verwendet; für die übrigen CGU’s 7,4 % (Vorjahr: 4,9 %). Für das Berichts- und Vorjahr wurden jeweils keine Wachstumsabschläge im Normjahr angesetzt. Auch nach einer Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um 1 %-Punkt lägen bei den Geschäfts- oder Firmenwerten keine relevanten Anzeichen für Wertminderungen vor. 15. SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEDie in der Bilanz ausgewiesenen sonstigen immateriellen Vermögenswerte haben eine begrenzte Nutzungsdauer. Die Aktivierung des Auftragsbestandes sowie der Künstler- u. Agentenbeziehungen und sonstiger Rechte erfolgt u.a. aus Unternehmenszusammenschlüssen. Die Veränderungen betreffen den Abgang im Zusammenhang mit dem Verkauf der Anteile an der Raymond Gubbay Limited sowie den Zugang durch den erstmaligen Einbezug der Aktivitäten rund um das Festival Belladrum. Die Künstler- u. Agentenbeziehungen werden linear über 15 Jahre abgeschrieben, die sonstigen Rechte entsprechend der jeweiligen Vertragslaufzeit. Die Abschreibung des Auftragsbestandes erfolgte nach Abschluss der betreffenden Konzertveranstaltungen. Die verbleibende Amortisationsdauer bei den Künstler- u. Agentenbeziehungen beträgt zwischen 2 bis 11 Jahren, bei den sonstigen Rechten zwischen 3 bis 24 Jahren. 16. SACHANLAGENDie Entwicklung des Sachanlagevermögens stellt sich in den Geschäftsjahren 2018 und 2017 wie folgt dar:
Zum 31.12.2018 entfielen die Leasingnutzungsrechte und diesbezügliche Abschreibungen im Wesentlichen auf Immobilien. Zu den Effekten aus der erstmaligen Anwendung der neuen Leasingbilanzierung (IFRS 16) zum 01.01.2018 verweisen wir auf Tz. 2. 17. ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE GRUNDSTÜCKSFLÄCHENSeit 2001 hat die DEAG die als Finanzinvestition gehaltenen Grundstücksflächen, die nicht im Rahmen der operativen Aktivitäten im DEAG-Konzern genutzt werden, nach dem Fair Value Modell auf Grundlage hinreichend objektivierbarer Marktpreise durch einen externen Gutachter bewerten lassen und eine entsprechende Zu-/Abschreibung auf den beizulegenden Zeitwert am Stichtag vorgenommen. Bereits im Geschäftsjahr 2015 hat DEAG gemeinsam mit einem in Frankfurt a.M. ansässigen Immobilieninvestor ein 50:50-Joint Venture gegründet und die unter der Position „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ zum Verkauf bzw. zur Bebauung anstehende Teilgrundstücke rund um die Frankfurter Jahrhunderthalle aufschiebend bedingt an das Joint Venture veräußert. Mit Erteilung einer Baugenehmigung soll die Eigentumsübertragung vollzogen und das Gesamtareal bzw. Teile davon durch das Joint Venture unter der Federführung des Immobilieninvestors vollständig entwickelt und vermarktet werden. Im Rahmen der aufschiebend bedingten Veräußerung wurde zwischen den Parteien ein Mindestpreis für die Teilgrundstücke vereinbart, der wegen des Zustandekommens in einer Transaktion vorrangig vor einem durch gutachterliche Wertfeststellung ermittelten, beizulegenden Zeitwert heranzuziehen ist. Für das Geschäftsjahr 2018 wurde der in 2015 aufschiebend bedingt vereinbarte Preis weiterhin als bester Indikator des beizulegenden Zeitwerts herangezogen. Die Grundstücksflächen um die Jahrhunderthalle in Frankfurt a.M. werden ausgehend vom aufschiebend bedingt vereinbarten Mindestkaufpreis abzüglich vorgenommener Sicherheitsabschläge wegen nicht gesicherter Bebaubarkeit mit 5.625 TEUR (2017: 5.340 TEUR) bilanziert. Die Veränderung des Buchwertes resultiert aus teilweise vorgenommenen Reduzierungen der Abschläge, die in Folge der im Frühjahr des Berichtsjahres bekannt gewordenen Vereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt a.M. und dem Betreiber des Industrieparks Höchst gutachterlich neu überprüft wurden. Unter der Berücksichtigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Entwicklung der Grundstücke hat sich die Erhöhung des Buchwertes mit 132 TEUR ausgewirkt. In Tz. 54 sind Einzelheiten und Angaben zu den Hierarchiestufen der beizulegenden Zeitwerte der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien des Konzerns zum 31.12.2018 und zum 31.12.2017 dargestellt. 18. BETEILIGUNGEN UND NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE FINANZANLAGEN18.1 BETEILIGUNGENFür finanzielle Vermögenswerte, die zum Fair Value bewertet werden, besteht ein Wahlrecht die Veränderungen erfolgswirksam oder erfolgsneutral zu erfassen. Zu den zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten gehören sonstige Beteiligungen (grundsätzlich Anteile mit einer Beteiligungsquote von weniger als 20 %) an Kapitalgesellschaften (Eigenkapitalinstrumente) und Aktien, die die DEAG hält. Für die Beteiligungen hat sich die DEAG entschieden die Veränderungen des Fair Value erfolgswirksam zu erfassen. Die Ermittlung des Fair Value wird anhand einheitlicher Bewertungsmethoden sowie Bewertungsparameter vorgenommen (Vgl. Tz. 5). Aus der Bewertung der TimeRide Beteiligung ergab sich zum Stichtag 31.12.2018 ein Fair Value von 12,2 Mio. Euro. Im Vergleich zum 31.12.2017 hat sich der Buchwert dieser Beteiligung auf 1.464 TEUR erhöht, wobei die Veränderung im Wesentlichen (1.005 TEUR) auf die erfolgswirksame Anpassung des Fair Value zum 31.12.2018 entfällt. Darüber hinaus enthält der Posten im Wesentlichen die Minderheitsbeteiligungen in Großbritannien mit 388 TEUR (Vorjahr: 458 TEUR) und in der Schweiz mit 44 TEUR (Vorjahr: 45 TEUR). 18.2 NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE FINANZANLAGENDie folgende Tabelle fasst die Finanzinformationen der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen (getrennt nach Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen) zusammen.
IFRS 11 regelt gemeinsame Vereinbarungen als vertragliche Vereinbarung zur gemeinsamen Beherrschung, dabei ist die Art und Form der vertraglichen Vereinbarung nicht explizit geregelt. Der Konzern hatte im Berichtsjahr zwei (Vorjahr: drei) Kooperationsvereinbarungen zur gemeinsamen Veranstaltung von Projekten. Die Kooperationsvereinbarungen sahen jeweils ein gemeinsames Entscheidungsrecht für alle wesentlichen Sachverhalte vor und eine paritätische Aufteilung des Ergebnisses. Entsprechend wurden diese Kooperationsvereinbarungen als Joint Ventures klassifiziert und dem Ergebnis assoziierter Unternehmen zugeordnet. Die Joint Ventures hatten keine eigenen Vermögenswerte und Schulden. Die quantitative Auswirkung aus der Anwendung von IFRS 11 stellt sich wie folgt dar:
19. AUSLEIHUNGEN AN ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN/ SONSTIGE LANGFRISTIGE FINANZIELLE FORDERUNGENDie Position Ausleihungen an assoziierte Unternehmen enthielt im Vorjahr mit 1.221 TEUR eine Darlehensforderung mit einer Laufzeit bis 31.12.2020, die seit dem 01.01.2018 gegenüber einem Tochterunternehmen besteht und daher im Rahmen der Schuldenkonsolidierung zu eliminieren war. Die sonstigen langfristigen finanziellen Forderungen haben eine Laufzeit von mehr als 1 Jahr, diese enthalten im Wesentlichen mit 1.013 TEUR (2017: -) eine Kaufoption sowie mit 1.000 TEUR unverändert Darlehensforderungen. 20. LATENTE STEUERNDie aktiven latenten Steuern in Höhe von 2,5 Mio. EUR (2017: 1,9 Mio. EUR) betreffen vorwiegend latente Steuern auf Verlustvorträge, von denen 1,2 Mio. EUR (2017: 1,2 Mio. EUR) mit passiven latenten Steuern verrechnet wurden (gleiche Finanzbehörden). Wir verweisen auf unsere Ausführungen in der Tz. 40. 21. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTENUnter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden Investitionsdarlehen sowie die Inanspruchnahme von Betriebsmittellinien ausgewiesen. 22. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGENDie Verbindlichkeiten sind alle innerhalb eines Jahres fällig. Besicherungen bestehen nicht. 23. RÜCKSTELLUNGENDer Posten hat sich wie nachfolgend dargestellt entwickelt:
(1) Betrifft die Einbeziehung der Kultur- und Kongresszentrum Jahrhunderthalle GmbH und den Abgang der Raymond Gabbay Ltd.
(1) Betrifft den Zugang von Flying Music Group und Kultur im Park GmbH und den Abgang von Manfred Hertlein Veranstaltungs GmbH Die Rückstellungen – mit Ausnahme von 238 TEUR (2017: – TEUR) Personalverpflichtungen – sind grundsätzlich innerhalb eines Jahres fällig. Die Rückstellungen für Personalverpflichtungen betreffen im Berichtsjahr neben den Verpflichtungen bezüglich der AIO Group (Tz. 44) mit 175 TEUR die Veränderung des Konsolidierungskreises. 24. VERTRAGSVERBINDLICHKEITENUnter diesem Posten werden die von Kunden vereinnahmten Gelder für Konzert- und Theaterkarten sowie Garantiezahlungen für Veranstaltungen nach dem Bilanzstichtag ausgewiesen. Die Vertragsverbindlichkeiten werden am Tag der jeweiligen Veranstaltung ertragswirksam. Der zum 31.12.2017 erfasste Umsatzabgrenzungsposten (nach IFRS 15: Vertragsverbindlichkeiten) war nahezu im vollen Umfang in den Umsatzerlösen des Berichtsjahres enthalten. Veränderungen des Postens aufgrund von Veränderungen des Konsolidierungskreises waren nicht wesentlich. 25. ANLEIHEZur Finanzierung von Maßnahmen des externen und des internen Wachstums hat die DEAG im Oktober 2018 eine Unternehmensanleihe in Höhe von EUR 20.000.000,00 begeben. Diese Unternehmensanleihe kann um weitere EUR 5.000.000,00 aufgestockt werden. Die Schuldverschreibungen aus der Unternehmensanleihe 2018/2023 sind am Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die Schuldverschreibungen werden in Höhe von 6 % p.a. verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich jeweils im Oktober eines jeden Jahres zahlbar. Sofern nicht bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt oder angekauft und entwertet, ist die DEAG verpflichtet, die Schuldverschreibungen am 31.10.2023 zum Nennbetrag zurückzuzahlen. Der Effektivzins der Verbindlichkeit beträgt 7,37 % p.a. Die Basisdaten der Anleihe und weitere Informationen sind auf der Webseite des Unternehmens abrufbar unter: www.deag.de/navi-bottom/investors/investor-relations/anleihe-2018.html. 26. WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGIn 2016 wurde eine Wandelschuldverschreibung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zum Nominalbetrag ausschließlich an institutionelle und private Investoren ausgegeben. Die zufließenden Mittel dienten der Stärkung der Finanzstruktur der DEAG und der Finanzierung der weiteren Unternehmensentwicklung. Die begebene Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von 5,7 Mio. Euro ist eingeteilt in untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je 100.000,00 Euro. Die Laufzeit der Wandelschuldverschreibung begann am 30.06.2016 und lief über zwei Jahre bis zum 30.06.2018, mit einer Verlängerungsoption seitens der Anleiheinhaber zu denselben Bedingungen um ein weiteres Jahr bis zum 30.06.2019. Zum 31.12.2017 hatten Anleiheinhaber mit einem Anleihevolumen in Höhe von 4,3 Mio. Euro von der Option Gebrauch gemacht. Die Anleiheinhaber sind berechtigt in dem am 15.12.2016 beginnenden Wandlungszeitraum eine Wandlung in Stammaktien zum Wandlungspreis von 3,50 Euro vorzunehmen. Abhängig vom Erreichen eines Kursziels von 4,20 Euro besteht am Ende der Laufzeit eine Wandlungspflicht zu einem Wandlungspreis von ebenfalls 3,50 Euro. Im Falle der vollständigen Wandlung aller Wandelschuldverschreibungen können so bis zu 1.628.571 neue Aktien ausgegeben werden. Wird das Wandlungsrecht nicht ausgeübt und liegen die Bedingungen für die Pflichtwandlung nicht vor, sind die Anleihen am Endfälligkeitstag zum Nominalbetrag zurückzuzahlen. Die Zinszahlung erfolgt jährlich und beträgt 6 % p.a. Zur Besicherung der Ansprüche der Anleiheinhaber hat DEAG den Anspruch auf anteiligen Mehrerlös bei Veräußerung der als Finanzinvestition gehaltenen Grundstücksflächen rund um die Jahrhunderthalle in Frankfurt a.M. zu einem 8 Mio. Euro übersteigenden Kaufpreis abgetreten. Zum 31.12.2018 erfolgt der Ausweis der Fremdkapitalkomponente in Höhe von 4,3 Mio. Euro unter den kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten im separaten Posten „Wandelschuldverschreibung“, die Eigenkapitalkomponente ist mit 0,1 Mio. Euro im Eigenkapital im Posten „Kapitalrücklage“ erfasst. Der Effektivzins der Verbindlichkeit unter Berücksichtigung der im Eigenkapital erfassten Optionskomponente und den abgegrenzten Fremdkapitalbeschaffungskosten beträgt 10,11 % p.a. 27. SONSTIGE KURZFRISTIGE FINANZIELLE UND NICHT FINANZIELLE VERBINDLICHKEITENDie Bilanzposten setzen sich wie folgt zusammen:
28. SONSTIGE LANGFRISTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
Der Posten beinhaltet neben der Verpflichtung für eine bedingte Kaufpreiszahlung (im Zusammenhang mit der Akquisition des Festivals Belladrum) im Wesentlichen Leasingverbindlichkeiten, die mit 9.924 TEUR das Finanzierungsleasing der Jahrhunderthalle in Frankfurt a.M. betreffen und mit 4.101 TEUR auf die übrigen Leasingverpflichtungen entfallen. Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen in Tz. 2. 29. BESICHERUNGZur Sicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (31.12.2018: 2.167 TEUR; 31.12.2017: – TEUR) im Zusammenhang mit einer Akquisitionsfinanzierung wurden Dividendenansprüche gegenüber einem Tochterunternehmen an das finanzierende Kreditinstitut abgetreten. Im Berichtsjahr wurden zur Sicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (2018: 4.617 TEUR, 2017: 5.694 TEUR), im Zusammenhang mit Tourneevorfinanzierungen, Forderungen aus Kartengeldern sowie Versicherungsansprüche an das finanzierende Kreditinstitut abgetreten. Zur Besicherung der Wandelschuldverschreibung verweisen wir auf unsere Ausführungen in Tz. 26. 30. EIGENKAPITALDas Grundkapital der DEAG beträgt 18.397.423,00 EUR (31.12.2017: 18.397.423,00 EUR) eingeteilt in 18.397.423 (2017: 18.397.423) Inhaber-Stammaktien in Form von nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie. Das Grundkapital der Gesellschaft ist voll eingezahlt. Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien sowie die Eigenkapitalkomponente von durch die DEAG begebenen Wandelschuldverschreibungen (2018: – TEUR, 2017: 142 TEUR), vermindert um die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zur Anpassung des gezeichneten Kapitals aufgrund der Umstellung auf den Euro sowie vermindert um die Kosten der jeweiligen Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhungen/ Platzierung von Wandelschuldverschreibungen) des jeweiligen Jahres in Höhe von – TEUR (2017: 434 TEUR). Die Transaktionskosten betrugen im Wesentlichen Beratungskosten sowie Emissionsgebühren. Die in Vorjahren gebildete Neubewertungsrücklage für Sachanlagen resultierte aus der Neubewertung von selbstgenutzten Grundstücken nach Abzug von latenten Steuern gem. IAS 16. In Folge der Jahrhunderthallen- Transaktion wurde die noch vorhandene Neubewertungsrücklage in 2015 vollständig, erfolgsneutral in die Kapitalrücklage umgebucht. Der Bilanzverlust enthält die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen und den Konzernüberschuss des laufenden Geschäftsjahres. Die Veränderung der Gewinnrücklage betrifft vollständig die zum 01.01.2018 vorgenommene Erfassung der Leasingverhältnisse durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16. Wir verweisen auf unsere Ausführungen in Tz. 2. Das Ergebnis je Aktie errechnet sich, indem der Konzernüberschuss durch die gewichtete Anzahl der ausstehenden Aktien geteilt wird. Die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie gemäß IAS 33 erfolgt auf Basis von 18.396.808 Aktien (18.397.423 ausgegebene Aktien abzgl. 615 eigene Aktien). Der gewichtete Durchschnitt der Aktien für 2018 beträgt 18.396.808 (2017: 17.595.973). Das zugrunde gelegte Konzernergebnis beträgt 3.489.696,79 EUR. Für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie in 2018 ist der gewichtete Durchschnitt der Aktien um die potentiellen Aktien aus den Wandelschuldverschreibungen (1.628.571) erhöht. Für 2017 sind diese gemäß IAS 33 nicht zu berücksichtigen, daher entspricht das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie. Bedingtes KapitalDas Grundkapital der DEAG ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 26.06.2014 um einen Betrag in Höhe von 6.800.000,00 EUR (Bedingtes Kapital 2014/I) bedingt erhöht. Eine bedingte Kapitalerhöhung kann nur insoweit durchgeführt werden, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands vom 26.06.2014 den von der Gesellschaft bis zum 25.06.2019 begebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen beigefügt werden, von ihrem Wandlungs- oder Optionsrecht Gebrauch machen oder zur Wandlung verpflichtete Inhaber der von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 26.06.2014 bis zum 25.06.2019 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Die neuen Aktien nehmen jeweils von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- und Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen. Der Beschluss über das bedingte Kapital (2014/I) wurde am 09.09.2014 im Handelsregister eingetragen. Im Vorjahr hat DEAG eine Wandelschuldverschreibung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zum Nominalbetrag ausgegeben. Wir verweisen auf Tz. 25. Genehmigtes KapitalDie ordentliche Hauptversammlung am 26.06.2014 hat, unter Aufhebung des ungenutzten genehmigten Kapitals (genehmigtes Kapital 2011/I), neues genehmigtes Kapital geschaffen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 25.06.2019 um insgesamt 8.176.667,00 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2014/I). Der Beschluss über das genehmigte Kapital 2014/I wurde am 09.09.2014 im Handelsregister eingetragen. Das genehmigte Kapital (2014/I) beläuft sich nach teilweiser Ausschöpfung im Vorjahr noch auf 6.132.578,00 EUR. Erwerb eigener Aktien (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG)Die DEAG ist ferner durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.05.2015 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt bis zum 24.06.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Entscheidung hierüber liegt beim Vorstand. Ein solcher Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes erfolgen. Diese Ermächtigung wurde bisher nicht ausgeübt. Am 31.12.2018 hielt die Gesellschaft unverändert 615 eigene Anteile. Kumuliertes sonstiges ErgebnisDas kumulierte sonstige Ergebnis hat sich in 2018 bzw. in 2017 wie folgt entwickelt:
Anteile anderer GesellschafterAls Anteile anderer Gesellschafter werden die Anteile am bezahlten und erwirtschafteten Eigenkapital ausgewiesen, die weder direkt noch indirekt von der DEAG gehalten werden. Sie werden gem. IAS 10.22 im Eigenkapital ausgewiesen. 31. ANGABEN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONENGemäß IAS 24 kommen als sogenannte „related parties“ (nahe stehende Personen sowie Unternehmen) grundsätzlich der Vorstand der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft, deren Aktionäre und der Aufsichtsrat sowie diesen verwandte Personen und von ihnen beherrschte Unternehmen in Betracht. Sämtliche nachfolgend dargestellte Geschäftsbeziehungen mit nahe stehenden Personen sowie Unternehmen erfolgten zu marktüblichen Bedingungen. Zu den sonstigen nahe stehenden Personen und Unternehmen im Sinne von IAS 24.19 gehörten im Berichtsjahr:
Insgesamt wurden an diese Personen und Unternehmen im Berichtsjahr Vergütungen und Honorare in Höhe von 356 TEUR (2017: 260 TEUR) abgerechnet. Die gewährten Gesamtbezüge einschließlich Nebenleistungen des Vorstandes beliefen sich im Jahr 2018 auf insgesamt 2,9 Mio. Euro (Vorjahr: 1,7 Mio. Euro); Zuwendungen einschließlich Nebenleistungen in Höhe von 2,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1,9 Mio. Euro) sind im Berichtsjahr zugeflossen. Hierin enthalten sind Vergütungen für Tätigkeiten bei in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen (118 TEUR, 2017: 128 TEUR). Diese setzen sich wie folgt zusammen:
Die Vorstände unterliegen jeweils einem umfassenden, nachvertraglichen Wettbewerbsverbot für die Dauer von 24 Monaten nach Beendigung des zugrundeliegenden Dienstverhältnisses. Hierfür zahlt die DEAG eine Entschädigung in Relation zu den Bezügen. Im Falle einer Erkrankung bzw. vorübergehender Berufsunfähigkeit des Vorstandsvorsitzenden verpflichtet sich die Gesellschaft zur Zahlung der festen Bezüge längstens bis zur Beendigung des Dienstvertrags. Im Falle einer Erkrankung bzw. vorübergehender Berufsunfähigkeit des COO/CDO, CMO, CFO verpflichtet sich die Gesellschaft zur Zahlung der festen Bezüge für die Dauer von 6 Monaten sowie 50 % der festen Bezüge für die Dauer von weiteren 6 Monaten, längstens jedoch bis zur Beendigung des Dienstvertrags. Im Falle des Ablebens im aktiven Dienst erhalten die Hinterbliebenen des CEO für 6 Monate und des COO/CDO, CMO und CFO für 3 Monate 100 % der festen Bezüge sowie einen Teil der bis zu diesem Zeitpunkt verdienten variablen Vergütung. Sowohl für den Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung einvernehmlich bzw. durch Niederlegung des Vorstandsamtes auf Wunsch der DEAG, als auch für den Fall eines Change of Control Events gewährt die DEAG den Vorständen eine Abfindung. Die jeweils hierzu getroffenen Vereinbarungen entsprechen den hierzu gemachten Empfehlungen durch den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 05.05.2015. AufsichtsräteDen Mitgliedern des Aufsichtsrats werden auf der Grundlage der Satzung Aufsichtsratsvergütungen gewährt. Die laufende Vergütung beträgt im Berichtsjahr 172 TEUR (2017: 166 TEUR). 32. UMSATZERLÖSEDie Gliederung der Umsatzerlöse nach Geschäftsfeldern und geographischen Märkten ergibt sich aus der Segmentberichterstattung (Tz. 6). Wir verweisen auf unsere Ausführungen zu den Details zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen in Textziffer 5. 33. UMSATZKOSTENAls Umsatzkosten werden die Materialkosten, die bezogenen Leistungen (insbesondere Gagen), der Personalaufwand, veranstaltungsbezogene Mieten und die sonstigen Sachkosten (einschließlich anteiliger planmäßiger Abschreibungen), die zur Erzielung der Umsatzerlöse anfallen, erfasst. 34. VERTRIEBSKOSTENAls Vertriebsaufwendungen werden die Personalkosten (1,6 Mio. Euro, 2017: 1,7 Mio. Euro), Systemgebühren (6,9 Mio. Euro, 2017: 4,5 Mio. Euro) und die sonstigen vertriebsbedingten Sachkosten (10,5 Mio. Euro, 2017: 6,8 Mio. Euro) erfasst. Sie haben sich um 5,9 Mio. Euro auf 19,0 Mio. Euro erhöht. 35. VERWALTUNGSKOSTENUnter den Verwaltungskosten sind der Personalaufwand (9,6 Mio. Euro, 2017: 6,8 Mio. Euro), und die sonstigen verwaltungsbezogenen Sachkosten (5,7 Mio. Euro, 2017: 5,4 Mio. Euro) zuzüglich anteiliger planmäßiger Abschreibungen (1,2 Mio. Euro, 2017: 0,4 Mio. Euro) erfasst. Die Verwaltungskosten sind um 3,9 Mio. Euro auf 16,5 Mio. Euro abgestiegen. 36. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEDie sonstigen betrieblichen Erträge (8.549 TEUR) betreffen mit 6.645 TEUR Erträge aus der Veränderung des Konsolidierungskreises (2017: 831 TEUR), mit 467 TEUR Erträge aus Versicherungserstattungen (2017: 423 TEUR) und mit 672 TEUR Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten (2017: 808 TEUR). Die Erträge aus der Veränderung des Konsolidierungskreises entfallen mit 5.291 TEUR auf die Raymond Gubbay Ltd. und mit 1.354 TEUR auf die Ben Wyvis Live Ltd. 37. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGENDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen (975 TEUR) betreffen neben Wertberichtigungen (91 TEUR), Verlusten aus Schadensfällen (170 TEUR), Währungskursverlusten (52 TEUR) auch Aufwendungen im Zusammenhang mit beendeten Verträgen (162 TEUR) sonstige Steuern und Nebenleistungen (138 TEUR). Den Währungsverlusten stehen Währungsgewinne in Höhe von 46 TEUR gegenüber. 38. ZINSERTRÄGE/ -AUFWENDUNGENDer Posten setzt sich wie folgt zusammen:
Der Anstieg der Zinsaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten im Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 1.539 TEUR. Wir verweisen auf die Ausführungen in Tz 2. 39. BETEILIGUNGSERGEBNISDas Beteiligungsergebnis beträgt 682 TEUR (2017: 71 TEUR). Das Ergebnis enthält im Wesentlichen den Ertrag aus der Bewertung der Beteiligung an TimeRide sowie gegenläufig Wertminderungen von Beteiligungen in Großbritannien. Wir verweisen auf unsere Ausführungen in Tz 18. 40. STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAGDie tatsächlichen Steuerschulden für das laufende Geschäftsjahr und die Vorjahre werden mit den Beträgen bemessen, die erwartungsgemäß an die Finanzbehörde zu zahlen sind. Latente Steueransprüche bzw. Steuerschulden werden auf Basis der Steuersätze, die am Bilanzstichtag Gültigkeit haben, bemessen.
Die Ertragsteuern umfassen die in den jeweiligen Ländern gezahlten oder zahlbaren Ertragsteuern sowie alle latenten Steuern. Die Ertragsteuern umfassen Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer sowie die entsprechenden ausländischen Steuern. Latente Steuern werden gebildet, um alle wesentlichen zeitlich begrenzten Unterschiede zwischen dem Einzelabschluss und der Steuerbilanz sowie die zeitlich begrenzten Unterschiede aufgrund von Konsolidierungsanpassungen zu erfassen. Latente Steuern werden mit den jeweils gültigen nationalen Einkommensteuersätzen berechnet. Bei den inländischen Gesellschaften wurden im Berichtsjahr 2018 ein Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15,0 % sowie ein effektiver Gewerbesteuersatz von 15,0 % angewandt. Unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlages und der Gewerbesteuer ergibt sich für die Berechnung der latenten Steuern bei inländischen Gesellschaften ein Steuersatz von rund 30,0 %. Der Ertragsteuersatz beträgt in der Schweiz ca. 20,0 % und in Großbritannien ca. 19,0 %. Sofern keine Vorjahresangabe genannt ist, blieben die jeweiligen Steuersätze gegenüber dem Vorjahr unverändert. Der sich bei Anwendung der DEAG ergebende Steueraufwand lässt sich zum tatsächlichen Steueraufwand wie folgt überleiten:
Die aktiven latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:
Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden in Höhe von 2.463 TEUR angesetzt. Die Steueransprüche wurden in der Höhe saldiert ausgewiesen, sofern eine Verrechnungsmöglichkeit bei der gleichen Finanzbehörde besteht. Die steuerlichen Verlustvorträge im DEAG-Konzern betrugen zum 31.12.2018 rund 94,0 Mio. EUR für Körperschaftsteuer (2017: 81,0 Mio. EUR) sowie rund 54,8 Mio. EUR für Gewerbesteuer (2017: 51,6 Mio. EUR). Aufgrund der Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste konnte der laufende Steueraufwand um 520 TEUR (2017: 1.297 TEUR) gemindert werden. Die ausgewiesenen passiven latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:
41. NICHT FORTZUFÜHRENDE BEREICHE (DISCONTINUED OPERATIONS)Im Vorjahr wurden die Aktivitäten der Blue Moon Entertainment GmbH zum 31.12.2017 im geografischen Geschäftsbereich Österreich eingestellt. Aus Vorjahren, bestand auch weiterhin in 2018 kein aktives Geschäft der DEAG Music GmbH. Beide Gesellschaften sind zum 31.12.2018 zu 100 % noch im Eigentum der DEAG und als nicht fortzuführende Bereiche separat ausgewiesen. Das Ergebnis nach Steuern aus nicht fortzuführenden Bereichen (Discontinued Operations) enthält im Berichtsjahr mit noch 132 TEUR den Geschäftsbereich Österreich einschließlich der Blue Moon Entertainment GmbH sowie die DEAG Music GmbH (2017: 3.045 TEUR). Beide Geschäftsbereiche sind dem Segment Entertainment Services zugeordnet. Auf eine Unterteilung des Ergebnisses der nicht fortzuführenden Bereiche auf Erlöse und Kosten wurde aus Gründen der Wesentlichkeit verzichtet. Das Ergebnis nach Steuern aus nicht fortzuführenden Bereichen ist ausschließlich den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zuzurechnen. 42. PERSONALAUFWAND
Auf die nicht fortzuführenden Geschäftsbereiche entfallen im Berichtsjahr Entgelte in Höhe von – TEUR (2017: 321 TEUR) und soziale Abgaben in Höhe von – TEUR (2017: 93 TEUR). 43. MIETAUFWANDMietaufwendungen des Berichtsjahres für kurzfristige Leasingverhältnisse sowie Aufwendungen für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte bestehen nicht in einem wesentlichen Umfang. 44. KAPITALFLUSSRECHNUNGDer Finanzmittelfonds betrifft ausschließlich die liquiden Mittel. Im Rahmen der Veränderungen des Konsolidierungskreises ergaben sich folgende Änderungen des Finanzmittelfonds sowie der sonstigen Vermögenswerte und Schulden:
Es gab folgende Investitions- und Finanzierungsvorgänge: Die Veränderungen des Konsolidierungskreises im Berichtsjahr wurden vollständig aus der Konzernliquidität finanziert. Die sich im Rahmen der Investitionstätigkeit ergebenden Auszahlungen aus dem Zugang der Beteiligungen in Höhe von 2.253 TEUR betreffen mit 777 TEUR liquide Mittel (über die Beherrschung erlangt wurde) und mit 3.030 TEUR das gezahlte Entgelt.
Es gab folgenden Desinvestitions- und Finanzierungsvorgang: Der Kaufpreis aus der Anteilsveräußerung der im Berichtsjahr durchgeführten Desinvestition (Tz. 3) ist vollständig zugeflossen. Die sich im Rahmen der Investitionstätigkeit ergebenden Einzahlungen aus dem Abgang der Beteiligung in Höhe von 6.647 TEUR betreffen mit 4.520 TEUR liquide Mittel (über die Beherrschung verloren wurde) und mit 11.167 TEUR das zugeflossene Entgelt abzüglich direkt zuordenbarer Beratungskosten. Es wurden Ertragssteuern in Höhe von 1.651 TEUR (2017: 1.307 TEUR) gezahlt, die als Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit klassifiziert wurden. 45. ANGABEN ZU VERPFLICHTUNGEN AUS ALTERSVORSORGE (IAS 19)Aus dem beitragsorientierten Altersversorgungssystem in Deutschland zahlt der Konzern Beiträge aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an staatliche Rentenversicherungsträger. Im Geschäftsjahr betrug der Beitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung 9,30 % (2017: 9,35 %). Die laufenden Beitragszahlungen werden als soziale Abgaben im Personalaufwand ausgewiesen und betragen 770 TEUR (2017: 670 TEUR). Für die Mitarbeiter Kilimanjaro Live Ltd. bestehen die Altersversorgung im Rahmen des gesetzlichen beitragsorientierten Plans. Darüber hinaus sind die Direktoren der Gesellschaft über individuelle beitragsorientierte Rentenversicherungen versichert. Im Berichtszeitraum wurden vom Teilkonzern Kilimanjaro in Höhe von 93 TEUR (2017: 59 TEUR) entrichtet. Die in der Schweiz ansässigen Unternehmen des DEAG-Konzerns haben sich zwecks Erfüllung ihrer Altersvorsorgepflichten aus dem Schweizer Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) einer Sammelstiftung angeschlossen. Neben der Zahlung von laufenden Beiträgen in diese Versorgungseinrichtung besteht für sie auch eine Pflicht, die Unterdeckung dieser Vorsorgeeinrichtung bei Bedarf auszugleichen (vgl. Art. 65d BVG). Aus diesem Grund ist dieses Altersvorsorgesystem als leistungsorientierter gemeinschaftlicher Versorgungsplan mehrerer Arbeitgeber im Sinne von IAS 19.29 einzustufen. Ein unabhängiger Sachverständiger hat zum 31.12.2018 die Verpflichtungen aus Altersvorsorge ermittelt. Die entsprechenden Werte wurden in den Konzernabschluss übernommen und sind Bestandteile der Personalverpflichtungen im Konzern. Auf unsere Ausführungen in Tz. 23 wird verwiesen. Auf die weiteren Angaben gemäß IAS 19 wird aus Gründen der Wesentlichkeit verzichtet. 46. IM JAHRESDURCHSCHNITT BESCHÄFTIGTE MITARBEITER
In nicht fortzuführenden Bereichen waren keine Arbeitnehmer (2017: 5), die im Entertainment Service enthalten sind, tätig. Am 31.12.2018 beschäftigte der Konzern 219 (2017: 221) Arbeitnehmer in fortgeführten Bereichen. 47. NICHT IN DER BILANZ ENTHALTENE HAFTUNGSVERHÄLTNISSE/ EVENTUALSCHULDEN/ EVENTUALFORDERUNGENZum Bilanzstichtag bestehen Haftungsverhältnisse aus sonstigen Gewährleistungen in Höhe von 307 TEUR (2017: 324 TEUR). Hierin enthalten ist mit 307 TEUR (2017: 324 TEUR) der Betrag für den die DEAG im Zusammenhang mit der Abgabe einer Patronatserklärung gegenüber einem Gemeinschaftsunternehmen haftet. Für hinreichend konkrete, abschätzbare steuerlichen Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit überwiegend wahrscheinlich ist, wurden bestehende Steuerguthaben gemindert bzw. entsprechende Rückstellungen passiviert. Darüber hinaus könnten sich im Ergebnis künftiger Betriebsprüfungen weitere Zahlungsverpflichtungen ergeben, deren Höhe zurzeit nicht verlässlich geschätzt werden kann. Der Konzern führt derzeit sowohl Aktiv- als auch Passivprozesse durch. Soweit Risiken erkennbar sind, werden diese Risiken grundsätzlich im Jahresabschluss einerseits durch Wertberichtigungen bei den Vermögenswerten und andererseits durch Rückstellungen erfasst. Im Berichtsjahr wurden ausschließlich Verfahrenskosten zurückgestellt. Rückstellungspflichtige Einzelrisiken aus Passivprozessen bestehen nicht. Potentielle Vermögensmehrungen im Zusammenhang mit gerichtlich geltend gemachten Forderungen aus Schadenersatz und aus Vertragserfüllung sind zum Stichtag nicht angesetzt. Die Ansprüche ohne Zinsen beziffern sich auf insgesamt 7,8 Mio. Euro. 48. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGENNeben den Rückstellungen und Verbindlichkeiten in der Bilanz und den Haftungsverhältnissen bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Verpflichtungen über 5 Jahre bestehen nicht. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen für das Geschäftsjahr 2017 betreffen:
Bei Eintritt von der Gesellschaft nicht zu beeinflussender Umstände können sich zusätzliche finanzielle Verpflichtungen gegenüber den vier Vorständen von 4.103 TEUR (2017: 3.100 TEUR) ergeben. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme wird als gering eingestuft. 49. ABSCHLUSSPRÜFERHONORARDas vom Abschlussprüfer, Mazars GmbH & Co. KG, Hamburg, im Geschäftsjahr 2018 in Rechnung gestellte Honorar stellt sich wie folgt dar:
Neben den Kosten für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses (218 TEUR) sind in 2018 Aufwendungen im Rahmen der prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes (TEUR 38) sowie weitere Abschlussprüfungsleistungen (TEUR 42), die unmittelbar durch die Abschlussprüfung veranlasst sind oder im Rahmen der Abschlussprüfung genutzt werden, angefallen, die gemäß den zugrundeliegenden Vorschriften den Abschlussprüfungsleistungen zuzurechnen sind. Die sonstigen Leistungen wurden für Leistungen im Rahmen von Finanzierungsmaßnahmen beauftragt. 50. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG GEMÄSS § 161 AKTGErklärung zum Corporate Governance Kodex: Der Vorstand und Aufsichtsrat der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft haben die Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 314 Nr. 8 HGB i. V. m. § 161 AktG am 13.12.2018 abgegeben und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht. Die vollständige Erklärung ist im Internet auf der Webseite der Gesellschaft (www.deag.de/ir) veröffentlicht. 51. RECHTSSTREITIGKEITENVerschiedene Gesellschaften der DEAG-Gruppe führen gerichtliche Rechtsstreitigkeiten oder außergerichtliche Auseinandersetzungen. Zu möglichen Auswirkungen verweisen wir auf Tz 46. Nicht in der Bilanz enthaltene Haftungsverhältnisse/ Eventualschulden/ Eventualforderungen. 52. KAPITALSTEUERUNGDie DEAG unterliegt, über die aktienrechtlichen Bestimmungen hinaus, keinen weitergehenden satzungsmäßigen oder vertraglichen Verpflichtungen zum Kapitalerhalt. Die Finanzkennzahlen, die für die interne Steuerung des Unternehmens verwendet werden, sind erfolgsorientiert und sollen der Wertsteigerung des Aktionärsvermögens bei gleichzeitiger Wahrung des Liquiditätsgleichgewichtes dienen. Im Projektgeschäft werden die Bruttomarge sowie die Break Even-Ticketanzahl als wichtigste Steuerungsgröße herangezogen. Bei der Gesamtunternehmenssteuerung sind Umsatzerlöse und das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) die entscheidenden Kennziffern, die ebenso von Marktteilnehmern, Investoren und finanzierenden Banken zur Beurteilung herangezogen werden. Bei Unternehmensakquisitionen ist neben den unternehmensbezogenen Kennziffern die Amortisationsdauer des Kaufpreises ein wichtiges Entscheidungskriterium. Der Konzern steuert sein Kapital mit dem Ziel, sicherzustellen, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können, und zugleich die Erträge der Unternehmensbeteiligten durch Optimierung des Verhältnisses von Eigen- zu Fremdkapital zu maximieren. Die Gesamtstrategie ist gegenüber 2017 unverändert. Die Erfüllung von Covenants-Kriterien im Zusammenhang mit in Anspruch genommen Finanzierungen werden laufend überwacht. Hinsichtlich einer zusammenfassenden Darstellung der Kennziffern für das Berichts- und Vorjahr (EBITDA, Konzernergebnis, Umsatzrenditen) verweisen wir auf die Angaben zur Segmentberichterstattung in Tz. 6. 53. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN ÜBER FINANZINSTRUMENTE UND RISIKOMANAGEMENTDer DEAG-Konzern unterliegt, aufgrund der internationalen Geschäftstätigkeit sowie der Investitions- und Finanzierungstätigkeit hinsichtlich der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten sowie des operativen Geschäfts-, Zins-, Währungs-, Bonitäts- und Liquiditätsrisiken. ZinsrisikenDer Konzern ist auf der Aktiv- und Passivseite Zinsschwankungen ausgesetzt. Während auf der Aktivseite insbesondere die Erträge aus kurzfristigen Geldanlagen dem Zinsänderungsrisiko unterliegen, handelt es sich auf der Passivseite im Wesentlichen um die Zinsaufwendungen bezüglich der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Eine Risikoreduzierung ergibt sich aus der Tatsache, dass sowohl die Geldanlagen als auch Teile der Zinszahlungen für durch den Konzern aufgenommene Finanzierungen variabel verzinst sind. Die laufende Verzinsung für Ziehungen und Inanspruchnahmen der bestehenden Finanzierungslinien basieren einerseits auf der allgemeinen EURIBOR-Entwicklung, andererseits zum Teil auf vereinbarte Bilanz- und Ertragsrelationen (finanzielle Covenants), die zu einer Erhöhung bzw. zu einer Reduzierung der Zinszahlungen führen können. Diesen Finanzierungen liegen Zinsaufschlagsgitter mit einer Skalierung von 0,25 %-Punkten zugrunde. Der Zinsaufschlag auf den EURIBOR ist abhängig vom jährlich zu ermittelnden Netto-Verschuldungsgrad und Zinsdeckungsgrad. Die finanziellen und nicht finanziellen Covenants gegenüber Kreditinstituten werden laufend überwacht und die daraus abzuleitenden Zinsmargen mit den betreffenden Kreditinstituten einvernehmlich abgestimmt. Die durch den IFRS 7 geforderte Sensitivitätsanalyse bezieht sich auf Zinsänderungsrisiken aus variabel verzinsten monetären Verbindlichkeiten. Im Falle eines hypothetischen Anstiegs des EURIBOR um 1 % würden sich bei den variabel verzinsten Finanzierungen die Zinszahlungen um 116 TEUR erhöhen. Eine Minderung um 1 % ist aufgrund des niedrigen Zinsniveaus derzeit unmöglich. Im Falle eines hypothetischen Anstiegs (Rückgangs) des Zinsaufschlages um 0,25 % würden sich bei den variabel verzinsten Finanzierungen die Zinszahlungen um 29 TEUR (2017: 41 TEUR) erhöhen (vermindern). WährungsrisikenGagenzahlungen für Künstler, Orchester, Showproduktionen etc. erfolgen teilweise auf USD-Basis und unterliegen somit dem Währungsrisiko gegenüber dem Euro bzw. dem CHF oder dem GBP. Das Gleiche gilt für Dividendenzahlungen ausländischer Tochtergesellschaften, die in CHF und GBP erfolgen. Die Gesellschaft unternimmt regelmäßig Analysen um die Auswirkungen von Währungsschwankungen vorwegzunehmen und zu beurteilen, ob Kurssicherungsgeschäfte vorteilhaft sind. Im Berichtszeitraum und für das diesem nachfolgenden Geschäftsjahr wurden Währungssicherungstransaktionen (GBP) für Dividenden, Intercompany-Darlehen sowie den für das Konzernbudget 2019 angenommen Wechselkurs vorgenommen. BonitätsrisikenDer DEAG-Konzern ist im operativen Geschäft und bei sonstigen Transaktionen etwa bei Beteiligungsverkäufen einem Ausfallrisiko ausgesetzt, wenn die Vertragspartner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Die vorhandenen Geldanlagen sind mit Hausbanken guter Bonität abgeschlossen. Das maximale Ausfallrisiko wird durch die Buchwerte wiedergegeben. Durch die Anlage bei verschiedenen Geldhäusern ist eine Streuung des Ausfallrisikos gewährleistet. Auch im operativen Geschäft wird bei der Wahl der Geschäftspartner streng auf deren Bonität geachtet. Die Forderungen werden fortlaufend überwacht. Etwaige Ausfallrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Zum Bilanzstichtag lagen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass über die gebuchten Wertberichtigungen bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den sonstigen Vermögenswerten hinausgehende Risiken bestehen. LiquiditätsrisikenDie Finanzierung des operativen Geschäftes hängt von der Fähigkeit der Unternehmen der DEAG-Gruppe ab, in einem volatilen Geschäft ausreichend Cashflow zu generieren bzw. externe Finanzierungsquellen (Fremd- oder Eigenkapital) zu erschließen. Die DEAG hat daher mit vier Hausbanken umfangreiche Rahmenlinien ohne weitere Laufzeitbegrenzung vereinbart, die für Zwecke der Akquisitionsfinanzierung (2,5 Mio. Euro), der Vorfinanzierung von Tournee- und Konzertveranstaltungen (6,0 Mio. Euro) sowie des laufenden Geschäfts (10,6 Mio. Euro) vorgehalten werden. Die laufende Verzinsung der jeweiligen Ziehungen und Inanspruchnahmen basiert einerseits auf der allgemeinen EURIBOR-Entwicklung, andererseits auf vereinbarten Bilanz- und Ertragsrelationen (finanzielle Covenants), die zu einer Erhöhung bzw. zu einer Reduzierung der Zinszahlungen führen können. Die finanziellen und nicht finanziellen Covenants gegenüber Kreditinstituten werden laufend überwacht und die daraus abzuleitenden Zinsmargen mit den betreffenden Kreditinstituten einvernehmlich abgestimmt. Die jeweiligen Finanzierungskonditionen spiegeln das günstige Marktniveau sowie das Rating der DEAG wider. Die Rahmenlinien könnten auf Basis der allgemeinen Geschäftsbedingungen gekündigt werden, soweit sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der DEAG-Gruppe nachhaltig gegenüber dem Zeitpunkt der jeweiligen Gewährung verschlechtert hat und kompensierende Maßnahmen (etwa durch die Bestellung bzw. die Verstärkung bankmäßiger Sicherheiten zur Absicherung der jeweiligen Ansprüche) nicht gelingen. Darüber hinaus hat die DEAG in 2016 eine Wandelanleihe in Höhe von 5,7 Mio. Euro erfolgreich platziert. Die Laufzeit der Wandelschuldverschreibung begann am 30.06.2016 und läuft über zwei Jahre bis zum 30.06.2018, mit einer Verlängerungsoption zu denselben Bedingungen um ein weiteres Jahr bis zum 30.06.2019. In Ausübung der Verlängerungsoption wurden 4,3 Mio. Euro von den 5,7 Mio. Euro um ein weiteres Jahr bis zum 30.06.2019 verlängert. Ferner hat die DEAG im Oktober 2018 eine Unternehmensanleihe in Höhe von 20 Mio. Euro begeben. Diese Unternehmensanleihe kann um weitere 5,0 Mio. Euro aufgestockt werden. Die Schuldverschreibungen aus der Unternehmensanleihe 2018/2023 sind am Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die Schuldverschreibungen werden in Höhe von 6 % p.a. verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich jeweils im Oktober eines jeden Jahres zahlbar. Sofern nicht bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt oder angekauft und entwertet, ist die DEAG verpflichtet, die Schuldverschreibungen am 31.10.2023 zum Nennbetrag zurückzuzahlen. Auch die diesbezüglichen finanziellen und nicht finanziellen Covenants werden laufend überwacht. DEAG ist bei der Finanzierung des operativen Geschäfts, einschließlich des organischen und externen Wachstums, von einem erfolgreichen Ticketverkauf und somit positiven Geschäftsverlauf abhängig. In Einzelfällen ist die DEAG Verpflichtungen (insbesondere für Gagenzahlungen) eingegangen und muss liquiditätsseitig Vorleistungen erbringen, da zwischen den Auszahlungen und Einzahlungen aus Ticketverkäufen temporär Unterschiede bestehen. In diesen Fällen müssten die betreffenden Vorlaufkosten aus anderen Quellen – etwa aus sonstigen ungebundenen finanziellen Mitteln oder durch Inanspruchnahmen von Rahmenlinien bei den Hausbanken – gedeckt werden. Auf Basis aktueller Umsatz- und Ergebnisprognosen und der daraus abgeleiteten Liquidität schätzt der Vorstand diese und die finanzielle Lage der Gesellschaft und des Konzerns auch im Hinblick auf Finanzierungsbedarfe für internes und externes Wachstum als gut ein. Sollte sich der Geschäftsverlauf gegenüber der Planung, z.B. in Folge eines signifikanten Rückgangs der Ticketverkäufe, und damit die Ertragskraft der DEAG-Gruppe dauerhaft und nachhaltig verschlechtern, könnte eine Liquiditätsunterdeckung eintreten, wenn die geplanten finanziellen Mittelzuflüsse und Rahmenlinien nicht im ausreichendem Maß zur Verfügung stehen. DEAG wäre dann auf die Erschließung zusätzlicher Finanzierungsquellen (Fremd- oder Eigenkapital) angewiesen. Nachfolgende Tabellen zeigen die vertraglich fixierten Zahlungen aus finanziellen Verbindlichkeiten. Die Werte zeigen die undiskontierten Verbindlichkeiten. Im Falle von variablen Zinszahlungen wird auf das zum Bilanzstichtag gültige Zinsniveau abgestellt.
Bezüglich der näheren Beschreibung der Risiken verweisen wir auf den zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht, Kapitel 4. Die Aufgabe des Risikomanagements ist es, diesen Risiken durch genaue Marktbeobachtung, Risikoeinschätzung, Reduzierung des net-exposures und gezielte Sicherungsmaßnahmen, z.B. über Finanzderivate, zu begegnen. Bei der Wahl der Geschäftspartner wird zudem streng auf deren Bonität geachtet. 54. FinanzinstrumenteAlle finanziellen Vermögenswerte des Konzerns werden gemäß IFRS 9 (2017: Kredite und Forderungen gemäß IAS 39) zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Es wird auf die in Tz. 5 erläuterten Rechnungslegungsmethoden verwiesen. Die finanziellen Vermögenswerte gestalten sich wie folgt:
Die folgenden finanziellen Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und gestalten sich wie folgt:
Von den sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten in Höhe von 1.442 TEUR (VJ: 309 TEUR) ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst (Tz. 28). In 2018 und 2017 hatten Liquide Mittel, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, sowie kurzfristige Finanzverbindlichkeiten überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Wir gehen davon aus, dass die beizulegenden Zeitwerte von sonstigen langfristigen Forderungen annährend den Buchwerten entsprechen, da sich die Rahmenbedingungen nicht wesentlich verändert haben. Der Bestand an originären Finanzinstrumenten wird in der Bilanz ausgewiesen, die Höhe der finanziellen Vermögenswerte entspricht dem maximalen Ausfallrisiko. Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Wir gehen davon aus, dass die beizulegenden Zeitwerte der Wandelschuldverschreibung und der Anleihe nahezu den Buchwerten entsprechen, da sich das Zinsniveau und die Bonität im Vergleich zum Ausgabezeitpunkt nicht signifikant geändert haben. Nachfolgend sind die ergebniswirksam erfassten Nettogewinne und -verluste des Jahres 2018 dargestellt:
Die Nettogewinne der Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten“ resultierten im Wesentlichen aus der Bewertung TimeRide. Bei den Nettogewinnen bzw. -verlusten der Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte“ handelte es sich im Wesentlichen um Zinserträge abzüglich Wertberichtigungen. Das Nettoergebnis der Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ beinhaltet im Wesentlichen Zinsaufwendungen, Währungsgewinne und -verluste sowie Erträge aus dem Erlass von Verbindlichkeiten. Im Vorjahr ergaben sich folgende Nettogewinn und -verluste:
Die Nettogewinne bzw. -verluste der Kategorien „Kredite und Forderungen“ sowie „Finanzielle Verbindlichkeiten“ betrafen insbesondere: Finanzielle VermögenswerteErträge und Aufwendungen in der Kategorie:
Finanzielle VerbindlichkeitenErträge und Aufwendungen in der Kategorie:
Die nachfolgende Tabelle stellt für alle nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten die verwendete Bewertungshierarchie dar (Tz. 5): Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
In der Berichtsperiode gab es keine Umgruppierungen zwischen Stufe 1, Stufe 2 und Stufe 3 der Bewertungshierarchie. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
In der Berichtsperiode gab es keine Umgruppierungen zwischen Stufe 1, Stufe 2 und Stufe 3 der Bewertungshierarchie. 55. BEFREIUNG VON DER OFFENLEGUNG GEMÄSS § 264 ABS. 3 HGBFolgende Gesellschaften nehmen die Befreiungsvorschrift von der Offenlegung der Jahresabschlüsse und Lageberichte gemäß § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch:
56. BEKANNTMACHUNG GEMÄSS §§ 21, 26 WPHGGemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) teilen wir mit, dass der DEAG von Beginn des Geschäftsjahres 2018 bis zum Zeitpunkt der Abschlussaufstellung nachfolgend aufgeführte Beteiligungen und Stimmrechtsveränderungen entsprechend den Mitteilungspflichten nach §§ 21 ff. (seit 03.01.2018 nach §§ 33, 34) Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) vorlagen. Ferner werden auch Mitteilungen aus früheren Geschäftsjahren angegeben. Die Angaben entsprechen der jeweils zeitlich letzten Mitteilung eines Meldepflichtigen an die Gesellschaft. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bei den genannten Stimmrechtsanteilen nach den angegebenen Zeitpunkten Veränderungen ergeben haben können, die der DEAG gegenüber nicht meldepflichtig waren oder die der Gesellschaft nicht gemeldet wurden. Sämtliche Beteiligungsmeldungen wurden von der DEAG gemäß § 26 Abs. 1 (seit 03.01.2018 nach § 40 Abs. 1) WpHG veröffentlicht und sind auf der Webseite des Unternehmens abrufbar unter: www.deag.de/Investor Relations/Wertpapiergeschäfte. Folgende Personen und Unternehmen haben der DEAG bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses Stimmrechtsmitteilungen nach § 21 bzw. 33 Abs. 1 WpHG übermittelt: Die Plutus Holdings 2 Limited, Road Town, Tortola, British Virgin Islands, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13.12.2011 korrigierend zur Meldung vom 12.12.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft, Berlin, Deutschland am 08.12.2011 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,37 % (das entspricht 1.285.256 Stimmrechten) betragen hat. Die Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29.07.2016 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft, Berlin, Deutschland, am 26.07.2016 die Schwelle von 10 % unterschritten hat und an diesem Tag 9,98 % (dies entspricht 1.632.624 Stimmrechten) betragen hat. Herr Bernd Förtsch hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 23.04.2018 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft, Berlin, Deutschland, am 20.04.2018 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,99 % (dies entspricht 551.813 Stimmrechten) betragen hat. 2,99 % dieser Stimmrechte (dies entspricht 551.813 Stimmrechten) sind der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. Die Stichting Administratiekantoor Monolith, Amsterdam, Niederlande, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 25.04.2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft, Berlin, Deutschland, am 20.04.2018 die Schwellen von 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00 % (dies entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. 0,00 % dieser Stimmrechte (dies entspricht 0 Stimmrechten) sind der Monolith Duitsland B.V. gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. Herr Samuel Singer hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 27.06.2018 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft, Berlin, Deutschland, am 25.06.2018 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 7,63 % (dies entspricht 1.403.421 Stimmrechten) betragen hat. 7,63 % dieser Stimmrechte (dies entspricht 1.403.421 Stimmrechten) sind der SRE Holding GmbH gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. Herr Christian Angermayer hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 15.11.2018 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft, Berlin, Deutschland, am 13.11.2018 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 15,65 % (dies entspricht 2.878.676 Stimmrechten) betragen hat. 15,65 % dieser Stimmrechte (dies entspricht 2.878.676 Stimmrechten) sind der Apeiron Investment Group Ltd gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. Nachmeldung aus 2016: Die FundPartner Solutions (Europe) S.A., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 19.12.2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft, Berlin, Deutschland am 01.12.2016 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,41 % (dies entspricht 885.000 Stimmrechten) betragen hat. 5,41 % dieser Stimmrechte (dies entspricht 885.000 Stimmrechten) sind der QUAERO CAPITAL FUNDS (LUX) SICAV gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. Sonstige Informationen: FundPartner Solutions (Europe) S.A. wurde als Verwaltungsgesellschaft der QUAERO CAPITAL FUNDS (LUX) SICAV bestellt, welche die rechtliche Eigentümerin der Aktien ist und die Aktien in ihren Unterfonds hält. Herr Michael Novogratz hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 31.01.2019 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft, Berlin, Deutschland, am 29.01.2019 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,0004202 % (dies entspricht 552.000 Stimmrechten) betragen hat. 3,0004202 % dieser Stimmrechte (dies entspricht 552.000 Stimmrechten) sind der Novofam Macro LLC gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. Die Axxion S.A., Grevenmacher, Luxemburg, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 07.02.2019 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft, Berlin, Deutschland, am 06.02.2019 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,71 % (dies entspricht 867.304 Stimmrechten) betragen hat. 57. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAGAus Sicht des Vorstands haben sich in der Zeit vom 01.01.2019 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichtes keine weiteren wesentlichen Ereignisse ergeben. 58. PERSONALIENZum Bilanzstichtag setzte sich der Vorstand wie folgt zusammen:
Zum Bilanzstichtag setzte sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen:
59. ZEITPUNKT DER FREIGABE ZUR VERÖFFENTLICHUNGDer Vorstand der DEAG hat den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht am 29.03.2019 zur Weiterleitung an den Aufsichtsrat freigegeben. Die Billigung des Abschlusses erfolgt in der Sitzung des Aufsichtsrates am 29.03.2019.
Berlin, 29.03.2019 DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft Der Vorstand Prof. Peter L. H. Schwenkow Christian Diekmann Detlef Kornett Ralph Quellmalz // Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft, Berlin Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des KonzernsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die in Abschnitt 3.1 des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder FirmenwerteZugehörige Informationen im Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht und KonzernlageberichtZu den bezüglich der Geschäfts- oder Firmenwerte angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angabe im Konzernanhang im Abschnitt (5) „Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung“. Für die damit in Zusammenhang stehenden Angaben zu Ermessensausübungen der gesetzlichen Vertreter und zu Quellen von Schätzungsunsicherheit verweisen wir auf die Angabe im Konzernanhang im Abschnitt (1) „Grundsätze der Rechnungslegung“. Für quantitative Angaben zum Geschäfts- oder Firmenwert verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang im Abschnitt (13) „Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte“ und Abschnitt (14) „Geschäfts- oder Firmenwerte“. Dort sind auch Angaben zu Sensitivität enthalten. Sachverhalt und Risiko für die PrüfungIm Konzernabschluss der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von insgesamt T€ 23.915 ausgewiesen, die das bilanzielle Eigenkapital des Konzerns um T€ 8.967 übersteigen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße davon abhängig, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen und die jeweils verwendeten Diskontierungszinssätze ableiten. Aufgrund der der Bewertung zugrundeliegenden Komplexität sowie der im Rahmen der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume erachten wir die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt. Prüferisches Vorgehen und ErkenntnisseIm Rahmen unserer Prüfung haben wir den von den gesetzlichen Vertretern der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft implementierten Prozess sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben zur Ermittlung der erzielbaren Beträge von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet wurden, auf mögliche Fehlerrisiken analysiert und uns ein Verständnis über die Prozessschritte und die implementierten internen Kontrollen verschafft. Wir haben das Vorgehen der Gesellschaft bei der Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze sowie bei der Ableitung der Zukunftserfolge auf Vereinbarkeit mit IAS 36 gewürdigt. Wir haben die Unternehmensplanungen durch einen Vergleich mit den in der Vergangenheit tatsächlich erzielten Ergebnissen und aktuellen Entwicklungen der Geschäftszahlen analysiert. Die wesentlichen Annahmen der Unternehmensplanungen zum Wachstum und Geschäftsverlauf haben wir nachvollzogen, indem wir diese mit den gesetzlichen Vertretern der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft ausführlich diskutiert haben. Auf dieser Grundlage haben wir deren Angemessenheit beurteilt. Die Angemessenheit der sonstigen wesentlichen Bewertungsannahmen, wie beispielsweise des Diskontierungszinssatzes, wurde mit Unterstützung von internen Bewertungsspezialisten auf Basis einer Analyse von Marktindikatoren untersucht. Wir haben die bei der Bestimmung der verwendeten Diskontierungszinssätze herangezogenen Parameter im Hinblick auf die sachgerechte Ableitung analysiert und ihre Berechnung unter Beachtung der dafür vorliegenden Anforderungen des IAS 36 nachvollzogen. Durch Sensitivitätsanalysen haben wir Wertminderungsrisiken bei Änderungen von wesentlichen Bewertungsannahmen eingeschätzt. Ferner haben wir die rechnerische Richtigkeit der Bewertungsmodelle unter Beachtung der Anforderungen des IAS 36 nachvollzogen. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinsichtlich der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte begründet und ausgewogen sind. Abbildung des Erwerbs des Belladrum Tartan Heart FestivalsZugehörige Informationen im Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht und KonzernlageberichtZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angabe im Konzernanhang im Abschnitt (3) „Grundsätze der Konsolidierung“. Für die damit in Zusammenhang stehenden Angaben zu Ermessensausübungen der gesetzlichen Vertreter verweisen wir auf die Angabe im Konzernanhang im Abschnitt (1) „Grundsätze der Rechnungslegung“. Für quantitative Angaben zu den Unternehmenszusammenschlüssen verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang im Abschnitt (12.2) „Akquisitionen“, (28) „Sonstige langfristige Verbindlichkeiten“ und (36) „Sonstige betriebliche Erträge“. Sachverhalt und Risiko für die PrüfungDie DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft hat im Berichtsjahr über ihre 51 %-ige Tochtergesellschaft Kilimanjaro Live Limited, London/Großbritannien, sämtliche Vermögenswerte betreffend das Festival „Belladrum Tartan Heart Festival“ in Schottland erworben und sich ein langjähriges Nutzungsrecht an der für das Festival genutzten Fläche gesichert sowie einen entsprechenden Pachtvertrag, welcher den exklusiven Zugang zum Festivalgelände nebst Infrastruktur gewährleistet, abgeschlossen. Die Aktivitäten werden in dem von der Kilimanjaro Ltd. neu gegründeten 100 %-igen Tochterunternehmen Ben Wyvis Live Ltd. abgebildet. Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass die erworbene Einheit unzutreffend abgebildet wird bzw. dass die erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden unzutreffend identifiziert oder fehlerhaft bewertet sind. Ermessen besteht insbesondere bei der Abgrenzung und Bewertung der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden. Die Bewertung der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte ist in hohem Maße davon abhängig, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen und die jeweils verwendeten Diskontierungszinssätze ableiten. Aufgrund der materiellen Bedeutung, der der Bewertung zugrundeliegenden Komplexität und der ermessensbehafteten Annahmen der gesetzlichen Vertreter, erachten wir die Abbildung des Erwerbs des Belladrum Tartan Heart Festivals als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt. Prüferisches Vorgehen und ErkenntnisseIm Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen bei der Abbildung des Unternehmenszusammenschlusses sowie in Bezug auf den erstmaligen Ansatz und die Bewertung im Rahmen der Kaufpreisallokationen auf Vereinbarkeit mit IFRS 3 gewürdigt, um die Konsolidierungsentscheidung des Konzerns zu überprüfen. Wir haben die der Transaktion zugrundeliegenden vertraglichen Regelungen und Gesellschaftervereinbarungen, insbesondere im Hinblick darauf kritisch gewürdigt, ob die Transaktion eine business combination im Sinne des IFRS 3 darstellt. Des Weiteren haben wir uns davon überzeugt, dass im Rahmen der Kaufpreisallokation die Abgrenzung von Vermögenswerten und Schulden zutreffend erfolgt ist und deren Bewertung sachgerecht vorgenommen wurde. Dazu haben wir uns u.a. das Vorgehen erläutern lassen und die zugrundeliegenden Annahmen und Parameter der Kaufpreisallokation anhand von internen und externen Unterlagen, wie z. B. Unternehmensplanungen und wesentlichen Verträgen, gewürdigt. Bezüglich der Abbildung des bargain purchase haben wir außerdem überprüft, ob die Gesellschaft ein reassessment aller erworbenen Vermögensgegenstände und aller übernommenen Schulden vorgenommen hat. Die korrekte Abbildung im Rahmen der Konsolidierung wurde durch Abstimmung der Ergebnisse mit den tatsächlich gebuchten Werten untersucht. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Annahmen und Parameter der Kaufpreisallokation hinsichtlich der Abbildung des Erwerbs des Belladrum Tartan Heart Festivals begründet und ausgewogen sind. Bewertung der Beteiligungen nach IFRS 9Zugehörige Informationen im Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht und KonzernlageberichtZu den bezüglich der Beteiligungen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angabe im Konzernanhang im Abschnitt (5) „Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung“. Für die damit in Zusammenhang stehenden Angaben zu Ermessensausübungen der gesetzlichen Vertreter und zu Quellen von Schätzungsunsicherheit verweisen wir auf die Angabe im Konzernanhang im Abschnitt (1) „Grundsätze der Rechnungslegung“. Für Angaben zu den Auswirkungen durch die erstmalige Anwendung von IFRS 9 verweisen wir auf die Angabe im Konzernanhang im Abschnitt (2) „Änderungen von Rechnungslegungsstandards“. Für quantitative Angaben zu den Beteiligungen verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang im Abschnitt (18) „Beteiligungen und nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen“ und (39) „Beteiligungsergebnis“. Sachverhalt und Risiko für die PrüfungFür bestimmte finanzielle Vermögenswerte die zum Fair Value bewertet werden, besteht ein Wahlrecht, die Veränderungen erfolgswirksam oder erfolgsneutral zu erfassen. Zu den zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten gehören Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (Eigenkapitalinstrumente), für die sich die DEAG entschieden hat, die Veränderungen des Fair Value erfolgswirksam zu erfassen. Im Rahmen der Ermittlung der Fair Values hat sich bei einer Beteiligung ein Anstieg in Höhe von T€ 1.005 ergeben, der erfolgswirksam erfasst wurde. Die Ermittlung des Fair Value ist in hohem Maße von Annahmen über zukünftige Entwicklungen der Beteiligungen abhängig und wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen und die jeweils verwendeten Diskontierungszinssätze ableiten. Aufgrund der der Bewertung zugrundeliegenden Komplexität sowie der im Rahmen der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume erachten wir die Bewertung der Beteiligungen nach IFRS 9 als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt. Prüferisches Vorgehen und ErkenntnisseIm Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen für die Bewertung von Beteiligungen und die Ermittlung von Fair Values auf Vereinbarkeit mit IFRS 9 und IFRS 13 gewürdigt, um die Bewertung durch die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft zu überprüfen. Wir haben die uns vorgelegten Unternehmensplanungen mit der Unterstützung von internen Bewertungsspezialisten analysiert. Die wesentlichen Annahmen der Unternehmensplanungen zum Wachstum und Geschäftsverlauf haben wir nachvollzogen, indem wir diese mit den gesetzlichen Vertretern der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft ausführlich diskutiert haben. Darüber hinaus haben wir die den Beteiligungen zugrundeliegenden vertraglichen Regelungen und Beteiligungsvereinbarungen des Geschäftsjahres 2018, insbesondere im Zusammenhang mit erfolgten Kapitalmaßnahmen unter Beteiligung Dritter kritisch gewürdigt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinsichtlich Bewertung der Beteiligungen nach IFRS 9 begründet und ausgewogen sind. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Der Aufsichtsrat ist für die folgenden sonstigen Informationen verantwortlich: den Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht 2018 Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir hierzu weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen:
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des KonzernsDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des KonzernsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN ÜbrigeAngaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 27. Juni 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 18. Juli 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Abschlussprüfer der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist David Reinhard.
Berlin, 29. März 2019 Mazars GmbH & Co. KG Udo Heckeler, Wirtschaftsprüfer David Reinhard, Wirtschaftsprüfer // VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß der anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben werden.
Berlin, 29.03.2019 DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft Der Vorstand Prof. Peter L. H. Schwenkow Christian Diekmann Detlef Kornett Ralph Quellmalz // KURZFASSUNG EINZELABSCHLUSS DER DEAGDEAG Deutsche Entertainment AktiengesellschaftKurzfassung der Bilanz (HGB)Aktiva
DEAG Deutsche Entertainment AktiengesellschaftKurzfassung der Gewinn- und Verlustrechnung (HGB)
// CORPORATE GOVERNANCE-BERICHTVorstand und Aufsichtsrat beschäftigten sich im Geschäftsjahr 2018 kontinuierlich mit der Weiterentwicklung der Corporate Governance im Unternehmen. Die Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07.02.2017 werden von Vorstand und Aufsichtsrat berücksichtigt. Gemäß Nummer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) berichten Vorstand und Aufsichtsrat über die Corporate Governance bei der Gesellschaft wie folgt: EntsprechenserklärungVorstand und Aufsichtsrat der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft haben am 13.12.2018 die gesetzlich erforderlich jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Entsprechenserklärung lautet: Den Verhaltensempfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 05.05.2015 sowie nach dessen Änderung in der nunmehr geltenden Fassung vom 07.02.2017 wurde und wird mit Ausnahme der nachstehenden Abweichungen entsprochen: 1. Die D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat sieht keinen Selbstbehalt vor, da dies im Hinblick auf die moderate Höhe der Aufsichtsratvergütung zur Verhaltenssteuerung weder angemessen noch erforderlich erscheint. (3.8 DCGK) 2. Die Empfehlung der Einrichtung von geschützten Hinweisgebersystemen ist aufgrund damit verbundener umfangreicher arbeits- und datenschutzrechtlicher Aspekte und einem damit einhergehenden hohen administrativen Aufwand nicht umgesetzt. Im Hinblick auf die überschaubare Größe des Unternehmens, die geringe Anzahl von Mitarbeitern sowie das konkrete Risikoprofil des DEAG Konzerns wird die Einrichtung eines solchen Hinweisgebersystems für nicht erforderlich erachtet. (4.1.3 DCGK) 3. Ausschüsse des Aufsichtsrats werden nicht gebildet. Bei einem Aufsichtsrat der nur aus drei Mitgliedern besteht kann jede Sachfrage, die eine Mitwirkung des Aufsichtsrats erfordert, unter unmittelbarer Einbindung aller Aufsichtsratsmitglieder erfolgen. Eine Steigerung der Effizienz der Aufsichtsratstätigkeit ist durch eine Ausschussbildung bei dieser Sachlage nicht zu erwarten. (5.3.1 bis 5.3.3 DCGK) 4. Der Konzernabschluss wird nicht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte werden nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich gemacht. Die Veröffentlichung erfolgt jeweils im Rahmen der gesetzlichen und börsenrechtlichen Fristen. Eine frühere Veröffentlichung ließe sich, auch angesichts verschiedener nicht börsennotierter Tochter- und Beteiligungsgesellschaften im Ausland, nur mit deutlich erhöhtem personellem und organisatorischem Aufwand und damit nur mit erheblichen Mehrkosten erreichen. (7.1.2 DCGK) Zusammensetzung AufsichtsratGemäß Nummer 5.4.1 DCGK ist der Aufsichtsrat so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Aus Sicht des Aufsichtsrates sind diese Kriterien durch den bestehenden Aufsichtsrat erfüllt. Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Für seine Zusammensetzung soll er im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenskonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2 DCGK, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen. Darüber hinaus soll der Aufsichtsrat für den Anteil von Frauen Zielgrößen festlegen. Der Aufsichtsrat strebt im Hinblick auf diese Vorgaben an, bei der Zusammensetzung des Gremiums folgende Kriterien zu berücksichtigen:
Alle vorgenannten Ziele wurden im Geschäftsjahr 2018 vollständig umgesetzt. Der Aufsichtsrat hat ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet. Auch dessen Vorgaben sind aktuell umgesetzt. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind alle derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrates unabhängig von den Anteilseignern. AktienoptionsprogrammAktienoptionsprogramme und ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme der Gesellschaft existieren derzeit nicht. Vergütungssystem Vorstand und AufsichtsratErläuterungen zum Vergütungssystem und zur individuellen Vergütung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrat finden Sie im Vergütungsbericht unter Ziffer 3.3 des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlagebericht und unter Ziffer 31 im Konzernanhang dieses Geschäftsberichts. Die Aufsichtsräte erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 eine Netto-Vergütung (in TEUR) wie folgt: Die Aufsichtsräte erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 eine Netto-Vergütung (in TEUR) wie folgt:
Die sonstigen Bezüge der Aufsichtsräte enthalten im Wesentlichen Sitzungsgelder. Erklärung zur UnternehmensführungDie Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB befindet sich unter Ziffer 3.1 des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlagebericht. RisikomanagementZum Risikomanagement des Unternehmens verweisen wir auf die ausführlichen Erläuterungen im Chancen- und Risikobericht unter Ziffer 4. des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlagebericht.
Berlin, im März 2019 DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft Für den Aufsichtsrat Wolf-D. Gramatke, Aufsichtsratsvorsitzender Für den Vorstand Prof. Peter L.H. Schwenkow, Vorstandsvorsitzender |