Deka Investment GmbH – Jahresbericht zum 30. Juni 2023. Deka-Zielfonds 2025-2029 DE000DK0A0F6

Deka Investment GmbH

Frankfurt am Main

Deka-Zielfonds 2025-2029

Jahresbericht zum 30. Juni 2023.

Ein OGAW-Sondervermögen deutschen Rechts.

Tätigkeitsbericht.

Das Anlageziel des Deka-Zielfonds 2025-2029 ist die Erwirtschaftung eines mittel- bis langfristigen Kapitalwachstums durch ein breit gestreutes Anlageportfolio sowie eine positive Entwicklung der im Fonds enthaltenen Vermögensgegenstände. Fondswährung ist der Euro. Der Fonds ist bis zum 30. Juni 2029 befristet.

Um dies zu erreichen, kann der Fonds bis zu 100 Prozent in Investmentanteile investieren, wie z.B. Aktienfonds, Rentenfonds und Mischfonds. Daneben erfolgen Anlagen insbesondere in Geldmarktinstrumente und Bankguthaben. Im Rahmen eines vorgegebenen Umschichtungspfades erfolgt während der Laufzeit des Fonds eine Anpassung der Zusammensetzung des Portfolios von anfangs hauptsächlich chancenorientierten Investments in Investmentanteilen der Anlageklasse „Aktien“ hin zu den ertragsorientierten Investments der Anlageklassen „Renten“, „Geldmarkt“ und „Liquidität“ bis zum Ende der Laufzeit.

Dem Fonds liegt ein aktiver Investmentansatz zugrunde. Der Investmentprozess basiert auf einer fundamental orientierten Kapitalmarkteinschätzung. Dabei werden die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen bewertet. Weitere Auswahlkriterien (z.B. Bewertung, Liquidität, Gewinne, Sentiment) fließen in die Chance-Risiko-Analyse ein. Auch sind die Auswahlkriterien wie bspw. Bonität, Regionen und Sektoren bei der Portfoliokonstruktion maßgebend. Danach werden die erfolgversprechenden Zielfonds ausgewählt. Bei der Investition in die Zielfonds orientiert sich das Fondsmanagement hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung an einem Musterportfolio. Dabei wird der Anlagebetrag auf die zulässigen Anlageklassen verteilt. Je nach Einschätzung der Entwicklungschancen einzelner Anlageklassen weicht das Management bei der Verteilung des Anlagebetrages auf die Anlageklassen von der Gewichtung des Musterportfolios ab. Im Rahmen des Investmentansatzes wird auf die Nutzung eines Referenzwertes (Index) verzichtet, da die Fondsallokation nicht mit einem Index vergleichbar ist.

Es können Derivate zu Investitions- und/​oder Absicherungszwecken eingesetzt werden. Ein Derivat ist ein Finanzinstrument, dessen Wert – nicht notwendig 1:1 – von der Entwicklung eines oder mehrerer Basiswerte wie z. B. Wertpapieren oder Zinssätzen abhängt.

Mit der Ausübung der Anlageentscheidungen (Fondsmanagement) hat die Verwaltungsgesellschaft die Deka Vermögensmanagement GmbH beauftragt.

Positive Wertentwicklung

Während die Corona-Pandemie sukzessive in den Hintergrund rückte, stand Russlands Krieg gegen die Ukraine insbesondere in der ersten Berichtshälfte im Fokus der internationalen Finanzmärkte. Hohe Energie- und Rohstoffpreise als Folge von Sanktionsmaßnahmen sorgten zeitweise für erhebliche Verunsicherung und volatile Kurse an den Aktienmärkten.

Wichtige Kennzahlen
Deka-Zielfonds 2025-2029

*Berechnung nach BVI-Methode, die bisherige Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.

Performance* 1 Jahr 3 Jahre p.a. 5 Jahre p.a.
1,8% -1,9% -1,6%
ISIN DE000DK0A0F6

 

Veräußerungsergebnisse im Berichtszeitraum
Deka-Zielfonds 2025-2029

Realisierte Gewinne aus in Euro
Renten und Zertifikate 0,00
Aktien 0,00
Zielfonds und Investmentvermögen 437.414,28
Optionen 0,00
Futures 0,00
Swaps 0,00
Metallen und Rohstoffen 0,00
Devisentermingeschäften 0,00
Devisenkassageschäften 4.463,85
sonstigen Wertpapieren 0,00
Summe 441.878,13
Realisierte Verluste aus in Euro
Renten und Zertifikate 0,00
Aktien 0,00
Zielfonds und Investmentvermögen -689.529,20
Optionen 0,00
Futures 0,00
Swaps 0,00
Metallen und Rohstoffen 0,00
Devisentermingeschäften -10,13
Devisenkassageschäften -0,10
sonstigen Wertpapieren 0,00
Summe -689.539,43

Vor allem in Europa stellte sich vor dem Winter die Ungewissheit um die Versorgungssicherheit im Energiesektor besonders belastend dar. Im weiteren Verlauf schwangen sich Inflation und die Geldpolitik der Notenbanken zu den dominierenden Themen an den Börsen auf. Die internationalen Währungshüter sahen sich angesichts der weltweit anziehenden Teuerungsraten gezwungen, die Zinswende mit einem ambitionierten geldpolitischen Straffungsprogramm rasch voranzutreiben. Die US-Notenbank Federal Reserve sowie die Europäische Zentralbank erhöhten die Leitzinsen kräftig. Insgesamt sind die Renditen in der Berichtsperiode weiter gestiegen und belasteten damit das Rentenmarktumfeld spürbar.

Im Rahmen des oben beschriebenen Umschichtungskonzeptes nahm das Fondsmanagement Anpassungen in der Fondsstruktur vor. Zum Ende des Berichtsjahres war der Fonds zu 99,2 Prozent des Fondsvermögens in Wertpapiere investiert. Der Anteil des Rentensegments, welches zum Stichtag 86,5 Prozent des Fondsvermögens umfasste, wurde per saldo ausgebaut. Die Engagements erstreckten sich auf Zielfonds mit unterschiedlichen thematischen und regionalen Schwerpunkten wie Staatsanleihen aus Euroland und Unternehmensanleihen. Rentenfonds mit Ausrichtung auf kurzlaufende Titel rundeten die Portfoliostruktur im Rentensegment ab.

Der Anteil des Aktiensegments wurde im Berichtszeitraum weiter verringert. Die Aktienfonds waren auf Anlagen in verschiedenen Regionen und Themen ausgerichtet. Der Aktienbereich umfasste zuletzt 12,7 Prozent des Fondsvermögens.

Durch den Aktienfondsanteil konnte der Fonds in 2023 partiell von der Aufwärtsbewegung an den Börsen profitieren. Belastungen auf der Rentenseite konnten hierdurch kompensiert werden. In der Berichtsperiode verzeichnete der Deka-Zielfonds 2025-2029 eine Wertentwicklung von plus 1,8 Prozent.

Anteile an dem Sondervermögen sind Wertpapiere, deren Preise durch die börsentäglichen Kursschwankungen der im Fonds befindlichen Vermögensgegenstände bestimmt werden und deshalb steigen oder auch fallen können (Marktpreisrisiken).

Die Risiken von Investmentanteilen, die für einen Fonds erworben werden (so genannte „Zielfonds“), stehen in engem Zusammenhang mit den Risiken der in diesen Zielfonds enthaltene Vermögensgegenständen. Da die Manager der einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig handeln, kann es vorkommen, dass mehrere Zielfonds gleiche Engagements tätigen.

Dieses Sondervermögen enthält Anteile an anderen Fonds, die in Aktien und Renten investieren. Insofern unterliegt der Fonds mittelbar spezifischen Risiken wie dem Zinsänderungs- und Adressenausfallrisiko sowie Aktienkursrisiken.

Aufgrund der Investitionen in fremde Währungen unterlag der Fonds Fremdwährungsrisiken.

Die Einschätzung der im Berichtsjahr eingegangenen Liquiditätsrisiken orientiert sich an der Veräußerbarkeit von Vermögenswerten, die potenziell eingeschränkt sein kann. Der Fonds verzeichnete im Berichtszeitraum keine wesentlichen Liquiditätsrisiken.

Zur Bewertung und Vermeidung operationeller Risiken führt die Gesellschaft detaillierte Risikoüberprüfungen durch. Das Sondervermögen unterlag im Berichtszeitraum keinen besonderen operationellen Risiken.

Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten (Angaben gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2020/​852).

Fondsstruktur
Deka-Zielfonds 2025-2029

Geringfügige Abweichungen zur Vermögensaufstellung des Berichts resultieren aus der Zuordnung von Zins- und Dividendenansprüchen zu den jeweiligen Wertpapieren sowie aus rundungsbedingten Differenzen.

Rentenfonds 86,5%
Aktienfonds 12,7%
Barreserve, Sonstiges 0,8%

PAI-Berücksichtigung

Bei den Anlageentscheidungen dieses Finanzproduktes in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente wurden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (nachfolgend auch Principal Adverse Impacts oder PAI) berücksichtigt. PAI beschreiben die negativen Auswirkungen der (Geschäfts-)Tätigkeiten von Unternehmen und Staaten in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Dazu wurden auch systematische Verfahrensweisen zur Messung und Bewertung, sowie Maßnahmen zum Umgang mit den PAI in den Investitionsprozessen angewendet. Diese beinhalteten einen Steuerungsmechanismus, der bei schwerwiegenden negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen keine Investition in Emittenten erlaubte, sofern dazu aussagekräftige Daten herangezogen werden konnten. Bei weniger schwerwiegenden negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen konnten Investitionen nur begründet erfolgen. Im Ergebnis hielt der Fonds seit dem 01.09.2022 keine Anlagen in Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten von Unternehmen und Staaten mit schwerwiegenden negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen. Es wurde somit nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen investiert, die an der Herstellung oder dem Verkauf von kontroversen Waffen beteiligt waren, denen Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen wurden oder die einen Schwellenwert bei ihrer Treibhausgasemissionsintensität oder Energieverbrauchsintensität überschritten haben. Darüber hinaus wurde seit dem 01.09.2022 auch nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten investiert, deren Treibhausgasemissionsintensität einen Schwellenwert überschritten hat. Bei Unternehmen und Staaten mit weniger schwerwiegenden negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen erfolgte bei den zuvor genannten Indikatoren eine Investition nur in begründeten Fällen. Zudem erfolgten nur begründete Investitionen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen haben und nur begründete Investitionen in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen, die gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstoßen haben. Zielfonds, bei denen festgelegte Schwellenwerte für bestimmte PAI überstritten wurden, konnten seit dem 01.12.2022 nicht mehr für das Sondervermögen erworben werden, vorausgesetzt einer ausreichenden Datenverfügbarkeit bei den PAI-Indikatoren. Bereits vor dem 01.12.2022 gehaltene Zielfonds, bei denen die festgelegten Schwellenwerte überschritten wurden, wurden unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger bis zum 31.12.2022 veräußert.

Durch das systematische, abgestufte Vorgehen wurden die negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen, die mit den Investitionen des Fonds verbunden waren, begrenzt. Die negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen von Unternehmen wurden auch im Rahmen der Mitwirkungspolitik der Verwaltungsgesellschaft berücksichtigt mit der Absicht auf eine Reduzierung der PAI der Emittenten im Anlageuniversum hinzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkungspolitik sind im aktuellen Engagement-Bericht zu finden https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​ueber-uns/​deka-investment-im-profil/​corporate-governance.

Vermögensübersicht zum 30. Juni 2023.

Gliederung nach Anlageart – Land Kurswert % des Fonds-
in EUR vermögens *)
I. Vermögensgegenstände
1. Investmentanteile 51.103.509,87 99,20
Deutschland 4.914.602,20 9,54
Irland 1.799.707,50 3,49
Luxemburg 44.131.022,74 85,67
Österreich 258.177,43 0,50
2. Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds 453.008,93 0,88
3. Sonstige Vermögensgegenstände 2.073,08 0,00
II. Verbindlichkeiten -39.998,61 -0,08
III. Fondsvermögen 51.518.593,27 100,00

 

Gliederung nach Anlageart – Währung Kurswert % des Fonds-
in EUR vermögens *)
*) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich.
I. Vermögensgegenstände
1. Investmentanteile 51.103.509,87 99,20
EUR 48.320.939,52 93,80
USD 2.782.570,35 5,40
2. Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds 453.008,93 0,88
3. Sonstige Vermögensgegenstände 2.073,08 0,00
II. Verbindlichkeiten -39.998,61 -0,08
III. Fondsvermögen 51.518.593,27 100,00

Vermögensaufstellung zum 30. Juni 2023.

ISIN Gattungsbezeichnung Markt Stück bzw. Bestand Käufe/​ Verkäufe/​ Kurs Kurswert % des
Anteile bzw. 30.06.2023 Zugänge Abgänge in EUR Fondsver-
Whg. Im Berichtszeitraum mögens *)
*) Rundungsbedingte Differenzen bei den Prozent-Anteilen sind möglich.
Wertpapier-Investmentanteile 51.103.509,87 99,20
KVG-eigene Wertpapier-Investmentanteile 4.914.602,20 9,54
EUR 4.914.602,20 9,54
DE000ETFL490 Deka Eurozone Rendite Plus 1-10 UCITS ETF ANT 13.874 1.904 1.141 EUR 80,244 1.113.305,26 2,16
DE000ETFL573 Deka MSCI USA Climate Change ESG UCITS ETF ANT 11.531 9.671 37.525 EUR 36,670 422.841,77 0,82
DE0007019416 Deka-Institutionell Renten Europa ANT 36.948 3.062 977 EUR 61,590 2.275.627,32 4,42
DE000DK2J6R7 Deka-RentenStrategie Global PB ANT 14.813 1.566 708 EUR 74,450 1.102.827,85 2,14
Gruppeneigene Wertpapier-Investmentanteile 3.874.564,63 7,52
EUR 3.874.564,63 7,52
LU1117993268 DekaLux-Japan Flex Hedged Euro E (A) ANT 6.724 3.549 1.209 EUR 128,030 860.873,72 1,67
LU0230155797 Deka-Renten konservativ ANT 57.962 119.255 124.505 EUR 47,540 2.755.513,48 5,35
AT0000A34MN2 Deka-SektorInvest VTIA ANT 2.581 2.581 0 EUR 100,030 258.177,43 0,50
Gruppenfremde Wertpapier-Investmentanteile 42.314.343,04 82,14
EUR 39.531.772,69 76,74
LU2386877729 AGI-All.China A Opp. Act. au Port. WT3 Acc. ANT 334 204 583 EUR 615,220 205.483,48 0,40
LU1797226666 AGIF-Allianz Credit Opportuni. WT9 ANT 20 1 1 EUR 100.549,780 2.010.995,60 3,90
LU1559747883 BGF – Emerging Markets Fund Act. Nom. Classe I2 ANT 41.839 38.083 22.538 EUR 13,450 562.734,55 1,09
LU0368229703 BGF – Euro Bond Fund Actions Nominatives I2 ANT 170.744 19.202 9.054 EUR 13,080 2.233.331,52 4,34
LU1864665606 BGF-Sustainable Em.Mkts Bd Fd Act. Nom. I2 Hd Acc. ANT 361.592 28.471 13.440 EUR 9,530 3.445.971,76 6,69
LU0438336264 BlackRock Str.F-Fxd Inc.Str.Fd Act. Nom. A ANT 14.785 765 419 EUR 119,970 1.773.756,45 3,44
LU1992937299 Fidelity Fds-Em. Market Debt Reg.Shs I Acc. Hed. ANT 432.821 77.026 35.670 EUR 7,872 3.407.166,91 6,61
LU2216205182 Fr.Temp.Inv.Fds-F.Eur.Tot.Ret. Act. Nom. S Acc. ANT 124.964 2.714 0 EUR 8,920 1.114.678,88 2,16
LU1004011935 Jan.Hend.Hor.-J.H.H.Eu.Co.Bd Actions Nom.G2 (Acc.) ANT 52.851 4.991 2.112 EUR 107,030 5.656.642,53 10,98
LU1727361658 JPMorg.I.-Gbl High Yield Bd Fd Na.-An.I2 (a.) (h.) ANT 8.784 8.784 8.552 EUR 102,960 904.400,64 1,76
LU1727354448 JPMorgan Fds-Gl Corp. Bon. AN.JPM Gl Co.B.I2(acc) ANT 31.025 2.854 929 EUR 93,750 2.908.593,75 5,65
LU2018762653 M.U.Lu.-Lyx.US Cur.St.2-10ETF Acc. ANT 6.578 6.578 0 EUR 82,306 541.408,87 1,05
LU1071420456 Robeco Cap.Gr.F.-R.Glob.Cred. Act. Nom. Cl.IH ANT 26.501 1.899 1.256 EUR 110,570 2.930.215,57 5,69
LU0209860427 Robeco Sust.European Stars Eq. Act. Nom. Cl.I ANT 5.405 5.137 1.637 EUR 270,040 1.459.566,20 2,83
LU1078767826 Schroder ISF Euro Corp.Bond IZ Acc. ANT 240.971 20.018 11.864 EUR 23,358 5.628.528,33 10,93
LU1496798478 Schroder ISF Euro High Yield Namensant. IZ Acc. ANT 23.323 40.427 25.824 EUR 154,874 3.612.130,97 7,01
LU1849560120 Threadneedle L-Credit Opport. Act.N. 2E Acc. (INE) ANT 116.969 8.706 0 EUR 9,713 1.136.166,68 2,21
USD 2.782.570,35 5,40
LU1960219225 BGF – World Healthscience Fd Act.Nom.Cl.I2 ANT 29.960 15.242 26.447 USD 14,710 405.942,62 0,79
IE00BFZP7V49 BlackRock I-BR Adv.US Equ.6 Reg.Shs D Acc. ANT 9.906 8.408 15.718 USD 164,878 1.504.427,27 2,92
IE00BG0J4C88 iShsIV-Digital Security UC.ETF Reg.Shares (Acc) ANT 47.825 11.586 0 USD 6,703 295.280,23 0,57
LU2146192534 Robeco Cap.Gr.F-Sust Water Eq. Act. Nom. I Acc. ANT 549 148 184 USD 584,460 295.554,31 0,57
LU2016064037 Schroder ISF – Gl.Ener.Trans. Act. Nom. IZ Acc. ANT 1.526 521 208 USD 200,174 281.365,92 0,55
Summe Wertpapiervermögen EUR 51.103.509,87 99,20
Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds
Bankguthaben
EUR-Guthaben bei der Verwahrstelle
DekaBank Deutsche Girozentrale EUR 412.187,65 % 100,000 412.187,65 0,80
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
DekaBank Deutsche Girozentrale JPY 148,00 % 100,000 0,94 0,00
DekaBank Deutsche Girozentrale USD 44.316,60 % 100,000 40.820,34 0,08
Summe Bankguthaben EUR 453.008,93 0,88
Summe der Bankguthaben, Geldmarktpapiere und Geldmarktfonds EUR 453.008,93 0,88
Sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Anteilscheingeschäften EUR 274,80 274,80 0,00
Forderungen aus Zielfondsrückvergütungen EUR 1.798,28 1.798,28 0,00
Summe Sonstige Vermögensgegenstände EUR 2.073,08 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften EUR -6.100,56 -6.100,56 -0,01
Allgemeine Fondsverwaltungsverbindlichkeiten EUR -33.898,05 -33.898,05 -0,07
Summe Sonstige Verbindlichkeiten EUR -39.998,61 -0,08
Fondsvermögen EUR 51.518.593,27 100,00
Umlaufende Anteile STK 938.121,000
Anteilwert EUR 54,92

 

Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 30.06.2023
Vereinigte Staaten, Dollar (USD) 1,08565 = 1 Euro (EUR)
Japan, Yen (JPY) 157,25000 = 1 Euro (EUR)

 

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:
– Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

 

ISIN Gattungsbezeichnung Stück bzw. Käufe/​ Verkäufe/​
Anteile bzw. Zugänge Abgänge
Nominal in Whg.
Wertpapier-Investmentanteile
KVG-eigene Wertpapier-Investmentanteile
EUR
DE000DK0LMT4 Deka-Absolute Return Defensiv ANT 0 11.212
DE000DK2J829 DekaFonds AV ANT 592 3.535
Gruppenfremde Wertpapier-Investmentanteile
EUR
LU1548499471 AGIF-All.Gl.Artif.Intelligence W ANT 0 44
DE000A0H08M3 iShares STOXX Europe 600 Oil & Gas UCITS ETF (DE) ANT 1.322 9.033
DE000A0Q4R02 iShares STOXX Europe 600 Utilities UCITS ETF (DE) ANT 0 9.614
USD
LU0474363545 Robeco CGF-R.BP US Lar.Cap Eq. Actions Nom. I ANT 0 2.526
LU2016067568 Schroder ISF – Healthc.Innov. Act. Nom. IZ Acc. ANT 228 1.805

 

Gattungsbezeichnung Stück bzw. Volumen
Anteile bzw. Whg. in 1.000
Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe.)
Devisentermingeschäfte
Devisenterminkontrakte (Verkauf)
Verkauf von Devisen auf Termin:
USD/​EUR EUR 175
Der Anteil der Wertpapiertransaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 92,30 Prozent. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 38.450.942 Euro.

 

Entwicklung des Sondervermögens
EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 50.296.386,52
1 Ausschüttung bzw. Steuerabschlag für das Vorjahr -.–
2 Zwischenausschüttung(en) -.–
3 Mittelzufluss (netto) 311.151,86
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 2.769.792,63
davon aus Anteilschein-Verkäufen EUR 2.769.792,63
davon aus Verschmelzung EUR 0,00
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR -2.458.640,77
4 Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 1.656,93
5 Ergebnis des Geschäftsjahres 909.397,96
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 450.863,84
davon Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 987.210,81
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 51.518.593,27

 

Vergleichende Übersicht der letzten drei Geschäftsjahre
Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert
EUR EUR
30.06.2020 52.942.647,58 58,13
30.06.2021 56.771.316,16 61,83
30.06.2022 50.296.386,52 53,95
30.06.2023 51.518.593,27 54,92

 

*) Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich
Ertrags- und Aufwandsrechnung
für den Zeitraum vom 01.07.2022 – 30.06.2023
(einschließlich Ertragsausgleich)
EUR EUR
I. Erträge insgesamt je Anteil *)
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) 0,00 0,00
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00 0,00
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 0,00 0,00
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 0,00 0,00
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 11.402,03 0,01
davon Negative Einlagezinsen -418,35 -0,00
davon Positive Einlagezinsen 11.820,38 0,01
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00 0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen 81.355,86 0,09
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00 0,00
9a. Abzug inländischer Körperschaftsteuer 0,00 0,00
9b. Abzug ausländischer Quellensteuer 0,00 0,00
10. Sonstige Erträge 44.293,07 0,05
davon Kick-Back-Zahlungen 36.831,49 0,04
davon Rückvergütung aus Zielfonds 7.461,58 0,01
Summe der Erträge 137.050,96 0,15
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 0,00 0,00
2. Verwaltungsvergütung -357.238,24 -0,38
3. Verwahrstellenvergütung -51.034,17 -0,05
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -9.665,04 -0,01
5. Sonstige Aufwendungen -128,90 -0,00
davon fremde Depotgebühren -128,90 -0,00
Summe der Aufwendungen -418.066,35 -0,45
III. Ordentlicher Nettoertrag -281.015,39 -0,30
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 441.878,13 0,47
2. Realisierte Verluste -689.539,43 -0,74
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -247.661,30 -0,26
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -528.676,69 -0,56
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 450.863,84 0,48
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 987.210,81 1,05
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 1.438.074,65 1,53
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 909.397,96 0,97

 

*) Rundungsbedingte Differenzen bei den je Anteil-Werten sind möglich.
1) Die Zuführung dient der Bereitstellung des Steuerabzugsbetrages bzw. resultiert aus der Berücksichtigung realisierter Verluste.
Verwendung der Erträge des Sondervermögens
Berechnung der Wiederanlage
EUR EUR
I. Für die Wiederanlage verfügbar insgesamt je Anteil*)
1 Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -528.676,69 -0,56
2 Zuführung aus dem Sondervermögen1) 528.676,69 0,56
3 Zur Verfügung gestellter Steuerabzugsbetrag 0,00 0,00
II. Wiederanlage 0,00 0,00
Umlaufende Anteile: Stück 938.121

Anhang.

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotenzial wurde für dieses Sondervermögen gemäß der DerivateV nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt (relativer Value-at-Risk gem. § 8 DerivateV).

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens (§ 37 Abs. 5 DerivateV i. V. m. § 9 DerivateV)
01.07.2022 – 24.05.2023: 60% ICE BofA 5-7 Year Euro Corporate Index in EUR, 30% MSCI World RI in EUR, 10% Zinsbenchmark mit tgl. EURIBOR 3M mit quartalsweisem Zinseszins (30/​360)
25.05.2023 – 30.06.2023: 80% ICE BofA 1-5 Year Euro Corporate Index in EUR, 10% MSCI World RI in EUR, 10% Zinsbenchmark mit tgl. EURIBOR 3M mit quartalsweisem Zinseszins (30/​360)

Dem Sondervermögen wird ein derivatefreies Vergleichsvermögen gegenübergestellt. Es handelt sich dabei um eine Art virtuelles Sondervermögen, dem keine realen Positionen oder Geschäfte zugrunde liegen. Die Grundidee besteht darin, eine plausible Vorstellung zu entwickeln, wie das Sondervermögen ohne Derivate oder derivative Komponenten zusammengesetzt wäre. Das Vergleichsvermögen muss den Anlagebedingungen, den Angaben im Verkaufsprospekt und den wesentlichen Anlegerinformationen des Sondervermögens im Wesentlichen entsprechen, ein derivatefreier Vergleichsmaßstab wird möglichst genau nachgebildet. In Ausnahmefällen kann von der Forderung des derivatefreien Vergleichsvermögens abgewichen werden, sofern das Sondervermögen Long/​Short-Strategien nutzt oder zur Abbildung von z.B. Rohstoffexposure oder Währungsabsicherungen.

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko (§ 37 Abs. 4 Satz 1 und 2 DerivateV i. V. m. § 10 DerivateV)
01.07.2022 – 18.09.2022
kleinster potenzieller Risikobetrag 1,92%
größter potenzieller Risikobetrag 2,24%
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 2,11%

19.09.2022 – 30.06.2023
kleinster potenzieller Risikobetrag 2,09%
größter potenzieller Risikobetrag 2,75%
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 2,57%

Der potenzielle Risikobetrag für das Marktrisiko des Sondervermögens wird über die Risikokennzahl Value-at-Risk (VaR) dargestellt. Zum Ausdruck gebracht wird durch diese Kennzahl der potenzielle Verlust des Sondervermögens, der unter normalen Marktbedingungen mit einem Wahrscheinlichkeitsniveau von 99% (Konfidenzniveau) bei einer angenommenen Haltedauer von 10 Arbeitstagen auf Basis eines effektiven historischen Betrachtungszeitraumes von einem Jahr nicht überschritten wird. Wenn zum Beispiel ein Sondervermögen einen VaR-Wert von 2,5% aufwiese, dann würde unter normalen Marktbedingungen der potenzielle Verlust des Sondervermögens mit einer Wahrscheinlichkeit von 99% nicht mehr als 2,5% des Wertes des Sondervermögens innerhalb von 10 Arbeitstagen betragen. Im Bericht wird die maximale, minimale und durchschnittliche Ausprägung dieser Kennzahl auf Basis einer Beobachtungszeitreihe von maximal einem Jahr oder ab Umstellungsdatum veröffentlicht. Der VaR-Wert des Sondervermögens darf das Zweifache des VaR-Werts des derivatefreien Vergleichsvermögens nicht übersteigen. Hierdurch wird das Marktrisiko des Sondervermögens klar limitiert.

Risikomodell (§ 37 Abs. 4 Satz 3 DerivateV i. V. m. § 10 DerivateV)
01.07.2022 – 18.09.2022: Varianz-Kovarianz Ansatz
19.09.2022 – 30.06.2023: historische Simulation

Im Berichtszeitraum genutzter Umfang des Leverage gemäß der Brutto-Methode (§ 37 Abs. 4 Satz 4 DerivateV i. V. m. § 5 Abs. 2 DerivateV)
100,38%

Emittenten oder Garanten, deren Sicherheiten mehr als 20% des Wertes des Fonds ausgemacht haben (§ 37 Abs. 6 DerivateV):
Im Berichtszeitraum wiesen keine Sicherheiten eine erhöhte Emittentenkonzentration nach § 27 Abs. 7 Satz 4 DerivateV auf.

Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften EUR 0,00
Aufwendungen aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften EUR 0,00
Umlaufende Anteile STK 938.121
Anteilwert EUR 54,92

Angaben zu Bewertungsverfahren
Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verwaltungsgesellschaft auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen im Kapitalanlagegesetzbuch (§ 168) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV).
Aktien /​ aktienähnliche Genussscheine /​ Beteiligungen
Aktien und aktienähnliche Genussscheine werden grundsätzlich mit dem zuletzt verfügbaren Kurs ihrer Heimatbörse bewertet, sofern die Umsatzvolumina an einer anderen Börse mit gleicher Kursnotierungswährung nicht höher sind. Für Aktien, aktienähnliche Genussscheine und Unternehmensbeteiligungen, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben.
Renten /​ rentenähnliche Genussscheine /​ Zertifikate /​ Schuldscheindarlehen
Für die Bewertung von Renten, rentenähnlichen Genussscheinen und Zertifikaten, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen sind, wird grundsätzlich der letzte verfügbare handelbare Kurs zugrunde gelegt. Renten, rentenähnliche Genussscheine und Zertifikate, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mit marktnahen Kursstellungen (in der Regel Brokerquotes, alternativ mit sonstigen Preisquellen) bewertet, welche auf Basis geeigneter Verfahren validiert werden. Die Bewertung von Schuldscheindarlehen erfolgt in der Regel mit Modellbewertungen, die von externen Dienstleistern bezogen und auf Basis geeigneter Verfahren validiert werden.
Investmentanteile
Investmentanteile werden zum letzten von der Investmentgesellschaft festgestellten Rücknahmepreis bewertet, sofern dieser aktuell und verlässlich ist. Exchange-traded funds (ETFs) werden mit dem zuletzt verfügbaren Börsenkurs bewertet.
Derivate
Die Bewertung von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt gehandelt werden, erfolgt grundsätzlich anhand des letzten verfügbaren handelbaren Kurses. Futures und Optionen, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mit Verkehrswerten bewertet, welche mittels marktgängiger Verfahren (z.B. Black-Scholes-Merton) ermittelt werden. Die Bewertung von Swaps erfolgt anhand von Fair Values, welche mittels marktgängiger Verfahren (z.B. Discounted-Cash-Flow-Verfahren) ermittelt werden. Devisentermingeschäfte werden nach der Forward Point Methode bewertet.
Bankguthaben
Bankguthaben wird zum Nennwert bewertet.
Sonstiges
Der Wert aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, welche nicht in der Währung des Fonds geführt werden, wird in diese Währung zu den jeweiligen Devisenkursen (i.d.R. Reuters-Fixing) umgerechnet.

Gesamtkostenquote (laufende Kosten) 1,29%

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.
Die anteiligen laufenden Kosten für die Zielfondsbestände sind auf Basis der zum Geschäftsjahresende des Dachfonds verfügbaren Daten ermittelt.

Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Fonds an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu.

Die Gesellschaft gewährt an Vermittler, z.B. Kreditinstitute, wiederkehrend – meist jährlich – Vermittlungsentgelte als so genannte „Vermittlungsprovisionen“ bzw. „Vermittlungsfolgeprovisionen“.

Für den Erwerb und die Veräußerung der Investmentanteile sind keine Ausgabeaufschläge und keine Rücknahmeabschläge berechnet worden.
Für die Investmentanteile wurden von der verwaltenden Gesellschaft auf Basis des Zielfonds folgende Verwaltungsvergütungen in % p.a. erhoben:

AGI-All.China A Opp. Act. au Port. WT3 Acc. 0,82
AGIF-All.Gl.Artif.Intelligence W 0,53
AGIF-Allianz Credit Opportuni. WT9 0,22
BGF – Emerging Markets Fund Act. Nom. Classe I2 0,75
BGF – Euro Bond Fund Actions Nominatives I2 0,40
BGF-Sustainable Em.Mkts Bd Fd Act. Nom. I2 Hd Acc. 0,65
BGF – World Healthscience Fd Act.Nom.Cl.I2 0,75
BlackRock I-BR Adv.US Equ.6 Reg.Shs D Acc. 0,30
BlackRock Str.F-Fxd Inc.Str.Fd Act. Nom. A 1,00
Deka-Absolute Return Defensiv 0,19
Deka Eurozone Rendite Plus 1-10 UCITS ETF 0,15
DekaFonds AV 1,36
Deka-Institutionell Renten Europa 0,55
DekaLux-Japan Flex Hedged Euro E (A) 1,00
Deka MSCI USA Climate Change ESG UCITS ETF 0,25
Deka-Renten konservativ 0,18
Deka-RentenStrategie Global PB 0,75
Deka-SektorInvest VTIA 0,40
Fidelity Fds-Em. Market Debt Reg.Shs I Acc. Hed. 0,65
Fr.Temp.Inv.Fds-F.Eur.Tot.Ret. Act. Nom. S Acc. 0,10
iShsIV-Digital Security UC.ETF Reg.Shares (Acc) 0,40
iSh.ST.Eu.600 Oil&Gas U.ETF DE Inhaber-Anlageakt. 0,45
iSh.ST.Eur.600 Utilit.U.ETF DE Inhaber-Anlageakt. 0,45
Jan.Hend.Hor.-J.H.H.Eu.Co.Bd Actions Nom.G2 (Acc.) 0,40
JPMorgan Fds-Gl Corp. Bon. AN.JPM Gl Co.B.I2(acc) 0,32
JPMorg.I.-Gbl High Yield Bd Fd Na.-An.I2 (a.) (h.) 0,34
M.U.Lu.-Lyx.US Cur.St.2-10ETF Acc. 0,30
Robeco Cap.Gr.F.-R.Glob.Cred. Act. Nom. Cl.IH 0,35
Robeco Cap.Gr.F-Sust Water Eq. Act. Nom. I Acc. 0,80
Robeco CGF-R.BP US Lar.Cap Eq. Actions Nom. I 1,25
Robeco Sust.European Stars Eq. Act. Nom. Cl.I 0,70
Schroder ISF Euro Corp.Bond IZ Acc. 0,45
Schroder ISF Euro High Yield Namensant. IZ Acc. 0,50
Schroder ISF – Gl.Ener.Trans. Act. Nom. IZ Acc. 0,75
Schroder ISF – Healthc.Innov. Act. Nom. IZ Acc. 0,75
Threadneedle L-Credit Opport. Act.N. 2E Acc. (INE) 0,50

 

Wesentliche sonstige Erträge
Kick-Back-Zahlungen EUR 36.831,49
Rückvergütung aus Zielfonds EUR 7.461,58

 

Wesentliche sonstige Aufwendungen
Fremde Depotgebühren EUR 128,90
Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt EUR 8.262,14

Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die Deka Investment GmbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihrer Vergütungssysteme. Zudem gilt die für alle Unternehmen der Deka-Gruppe verbindliche Vergütungsrichtlinie, die gruppenweite Standards für die Ausgestaltung der Vergütungssysteme definiert. Sie enthält die Grundsätze zur Vergütung und die maßgeblichen Vergütungsparameter.
Das Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird mindestens einmal jährlich durch einen unabhängigen Vergütungsausschuss, das „Managementkomitee Vergütung“ (MKV) der Deka-Gruppe, auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung überprüft.

Vergütungskomponenten
Das Vergütungssystem der Deka Investment GmbH umfasst fixe und variable Vergütungselemente sowie Nebenleistungen.
Für die Mitarbeitenden und Geschäftsführung der Deka Investment GmbH findet eine maximale Obergrenze für den Gesamtbetrag der variablen Vergütung in Höhe von 200 Prozent der fixen Vergütung Anwendung.
Weitere sonstige Zuwendungen im Sinne von Vergütung, wie z.B. Anlageerfolgsprämien, werden bei der Deka Investment GmbH nicht gewährt.

Bemessung des Bonuspools
Der Bonuspool leitet sich – unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Deka Investment GmbH – aus dem vom Konzernvorstand der DekaBank Deutsche Girozentrale nach Maßgabe von § 45 Abs. 2 Nr. 5a KWG festgelegten Bonuspool der Deka-Gruppe ab und kann nach pflichtgemäßem Ermessen auch reduziert oder gestrichen werden.
Bei der Bemessung der variablen Vergütung sind grundsätzlich der individuelle Erfolgsbeitrag des Mitarbeitenden, der Erfolgsbeitrag der Organisationseinheit des Mitarbeitenden, der Erfolgsbeitrag der Deka Investment GmbH bzw. die Wertentwicklung der von dieser verwalteten Investmentvermögen sowie der Gesamterfolg der Deka-Gruppe zu berücksichtigen. Zur Bemessung des individuellen Erfolgsbeitrags des Mitarbeitenden werden sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien verwendet, wie z.B. Qualifikationen, Kundenzufriedenheit. Negative Erfolgsbeiträge verringern die Höhe der variablen Vergütung. Die Erfolgsbeiträge werden anhand der Erfüllung von Zielvorgaben ermittelt.
Die Bemessung und Verteilung der Vergütung an die Mitarbeitenden erfolgt durch die Geschäftsführung. Die Vergütung der Geschäftsführung wird durch den Aufsichtsrat festgelegt.

Variable Vergütung bei risikorelevanten Mitarbeitenden
Die variable Vergütung der Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaft und von Mitarbeitenden, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben, sowie bestimmten weiteren Mitarbeitenden (zusammen als „risikorelevante Mitarbeitende“) unterliegt folgenden Regelungen:

Die variable Vergütung der risikorelevanten Mitarbeitenden ist grundsätzlich erfolgsabhängig, d.h. ihre Höhe wird nach Maßgabe von individuellen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeitenden sowie den Erfolgsbeiträgen des Geschäftsbereichs und der Deka-Gruppe ermittelt.

Für die Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird zwingend ein Anteil von 60 Prozent der variablen Vergütung über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren aufgeschoben. Bei risikorelevanten Mitarbeitenden unterhalb der Geschäftsführungs-Ebene beträgt der aufgeschobene Anteil 40 Prozent der variablen Vergütung und wird über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren aufgeschoben.

Jeweils 50 Prozent der sofort zahlbaren und der aufgeschobenen Vergütung werden in Form von Instrumenten gewährt, deren Wertentwicklung von der nachhaltigen Wertentwicklung der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Unternehmenswertentwicklung der Deka-Gruppe abhängt. Diese nachhaltigen Instrumente unterliegen nach Eintritt der Unverfallbarkeit einer Sperrfrist von einem Jahr.

Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während der Wartezeit risikoabhängig, d.h. er kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeitenden, der Kapitalverwaltungsgesellschaft bzw. der von dieser verwalteten Investmentvermögen oder der Deka-Gruppe gekürzt werden oder komplett entfallen. Jeweils am Ende eines Jahres der Wartezeit wird der aufgeschobene Vergütungsanteil anteilig unverfallbar. Der unverfallbar gewordene Baranteil wird zum jeweiligen Zahlungstermin ausgezahlt, die unverfallbar gewordenen nachhaltigen Instrumente werden erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt.

Risikorelevante Mitarbeitende, deren variable Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr einen Schwellenwert von 75 TEUR nicht überschreitet, erhalten die variable Vergütung vollständig in Form einer Barleistung ausgezahlt.

Überprüfung der Angemessenheit des Vergütungssystems

Die Überprüfung des Vergütungssystems gemäß den geltenden regulatorischen Vorgaben für das Geschäftsjahr 2022 fand im Rahmen der jährlichen zentralen und unabhängigen internen Angemessenheitsprüfung des MKV statt. Dabei konnte zusammenfassend festgestellt werden, dass die Grundsätze der Vergütungsrichtlinie und aufsichtsrechtlichen Vorgaben an Vergütungssysteme von Kapitalverwaltungsgesellschaften eingehalten wurden. Das Vergütungssystem der Deka Investment GmbH war im Geschäftsjahr 2022 angemessen ausgestaltet. Es konnten keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der

Deka Investment GmbH* gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 57.636.189,51
davon feste Vergütung EUR 43.854.381,97
davon variable Vergütung EUR 13.781.807,54
Zahl der Mitarbeiter der KVG 461

 

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr der
Deka Investment GmbH* gezahlten Vergütung an bestimmte Mitarbeitergruppen** EUR 11.962.579,80
Geschäftsführer EUR 2.094.112,05
weitere Risk Taker EUR 1.991.350,34
Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen EUR 387.352,00
Mitarbeiter in gleicher Einkommensstufe wie Geschäftsführer und Risk Taker EUR 7.489.765,41

* Mitarbeiterwechsel innerhalb der Deka-Gruppe werden einheitlich gemäß gruppenweitem Vergütungsbericht dargestellt.

** weitere Risk Taker: alle sonstigen Risk Taker, die nicht Geschäftsführer oder Risk Taker mit Kontrollfunktionen sind. Mitarbeiter in Kontrollfunktionen: Mitarbeiter in Kontrollfunktionen, die als Risk Taker identifiziert wurden oder sich auf derselben Einkommensstufe wie Risk Taker oder Geschäftsführer befinden.

Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall (Portfolioverwaltung)

Das Auslagerungsunternehmen (Deka Vermögensmanagement GmbH) hat folgende Informationen veröffentlicht:

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des

Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 12.281.087,97
davon feste Vergütung EUR 10.362.360,62
davon variable Vergütung EUR 1.918.727,35
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 121

Zusätzliche Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften
(Angaben pro Art des Wertpapierfinanzierungsgeschäfts/​Total Return Swaps)

Das Sondervermögen hat im Berichtszeitraum keine Wertpapier-Darlehen-, Pensions- oder Total Return Swap-Geschäfte getätigt. Zusätzliche Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften sind daher nicht erforderlich.

Angaben gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB

Basierend auf dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) macht die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu § 134c Abs. 4 AktG folgende Angaben:

Wesentliche mittel- bis langfristige Risiken
Informationen zu den wesentlichen allgemeinen mittel- bis langfristigen Risiken des Sondervermögens sind im Verkaufsprospekt unter dem Abschnitt „Risikohinweise“ aufgeführt. Für die konkreten wesentlichen Risiken im Geschäftsjahr verweisen wir auf den Tätigkeitsbericht.

Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten
Die Zusammensetzung des Portfolios und die Portfolioumsätze können der Vermögensaufstellung bzw. den Angaben zu den während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäften, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen, entnommen werden. Die Portfolioumsatzkosten werden im Anhang des vorliegenden Jahresberichts ausgewiesen (Transaktionskosten).

Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung
Die Anlageziele und Anlagepolitik des Fonds werden im Tätigkeitsbericht dargestellt. Bei den Anlageentscheidungen werden die mittel- bis langfristigen Entwicklungen der Portfoliogesellschaften berücksichtigt. Dabei soll ein Einklang zwischen den Anlagezielen und Risiken sichergestellt werden.

Einsatz von Stimmrechtsberatern
Zum Einsatz von Stimmrechtsberatern informieren der Mitwirkungsbericht sowie der Stewardship Code der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Dokumente stehen auf folgender Internetseite zur Verfügung: https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​ueber-uns/​deka-investment-im-profil (Corporate Governance).

Handhabung der Wertpapierleihe und Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften, insbesondere durch Ausübung von Aktionärsrechten
Auf inländischen Hauptversammlungen von börsennotierten Aktiengesellschaften übt die Kapitalverwaltungsgesellschaft das Stimmrecht entweder selbst oder über Stimmrechtsvertreter aus. Verliehene Aktien werden rechtzeitig an die Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückübertragen, sodass diese das Stimmrecht auf Hauptversammlungen wahrnehmen kann. Für die in den Sondervermögen befindlichen ausländischen Aktien erfolgt die Ausübung des Stimmrechts insbesondere bei Gesellschaften, die im EURO STOXX 50® oder STOXX Europe 50® vertreten sind, sowie für US-amerikanische und japanische Gesellschaften mit signifikantem Bestand, falls diese Aktien zum Hauptversammlungstermin nicht verliehen sind. Zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften informieren der Stewardship Code und der Mitwirkungsbericht der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die entsprechenden Dokumente stehen Ihnen auf folgender Internetseite zur Verfügung: https:/​/​www.deka.de/​privatkunden/​ueber-uns/​deka-investment-im-profil (Corporate Governance).

Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben

Ermittlung Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste:
Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Berichtszeitraum die in den Anteilpreis einfließenden Wertansätze der im Bestand befindlichen Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Berichtszeitraumes mit den Summenpositionen zum Anfang des Berichtszeitraumes die Nettoveränderungen ermittelt werden.

Bei den unter der Kategorie „Nichtnotierte Wertpapiere“ ausgewiesenen unterjährigen Transaktionen kann es sich um börsengehandelte bzw. in den organisierten Markt einbezogene Wertpapiere handeln, deren Fälligkeit mittlerweile erreicht ist und die aus diesem Grund der Kategorie nichtnotierte Wertpapiere zugeordnet wurden.

Die Klassifizierung von Geldmarktinstrumenten erfolgt gemäß Einstufung des Informationsdienstleisters WM Datenservice und kann in Einzelfällen von der Definition in § 194 KAGB abweichen. Insofern können Vermögensgegenstände, die gemäß § 194 KAGB unter Geldmarktinstrumente fallen, in der Vermögensaufstellung außerhalb der Kategorie „Geldmarktpapiere“ ausgewiesen sein.

 

Frankfurt am Main, den 27. September 2023

Deka Investment GmbH

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers.

An die Deka Investment GmbH,
Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Deka-Zielfonds 2025-2029 – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. Juni 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Deka Investment GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die allgemeinen Angaben zum Management und zur Verwaltung des Sondervermögens.

Unser Prüfungsurteil zum Abschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir diesbezüglich weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung ab.

Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortlichkeit die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht des Sondervermögens Deka-Zielfonds 2025-2029 unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der Deka Investment GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die Deka Investment GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Deka Investment GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Deka Investment GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Deka Investment GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Deka Investment GmbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 29. September 2023

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Andreas Koch
Wirtschaftsprüfer
Mathias Bunge
Wirtschaftsprüfer