DWS Investment GmbH – Jahresbericht 01.04.2022 bis 31.03.2023 DWS Balance Portfolio E (EUR) DE0008471301

DWS Investment GmbH

Frankfurt am Main

Jahresbericht 01.04.2022 bis 31.03.2023

DWS Balance Portfolio E
ISIN: DE0008471301

Anlageziel und Anlageergebnis im Berichtszeitraum

DWS ESG Balance Portfolio E strebt durch sektorale und regionale Diversifikation eine langfristige Substanzmehrung an. Damit ist jedoch keine Garantie verbunden. Um dies zu erreichen, wird weltweit investiert, wobei Euro-Anlagen derzeit im Vordergrund stehen. Der Portfolio-Mix aus Renten- und Aktieninvestments ist flexibel und orientiert sich insbesondere an Faktoren wie Bewertung, Renditeaussichten sowie erwarteter Risikowirkung. Derivate dürfen zu Investitions- und Absicherungszwecken erworben werden. Bei der Auswahl der geeigneten Anlagen sind ökologische und soziale Aspekte und die Grundsätze guter Unternehmensführung (sog. ESG-Standards) von entscheidender Bedeutung für die Umsetzung der nachhaltigen Anlagestrategie*.

DWS ESG Balance Portfolio E verzeichnete im abgelaufenen Geschäftsjahr bis Ende März 2023 einen Wertrückgang von 8,6% (nach BVI-Methode; in Euro).

Anlagepolitik im Berichtszeitraum

Als wesentliche Risiken im Berichtszeitraum wurden u. a. der Russland/​Ukraine-Krieg sowie die Unsicherheiten hinsichtlich des künftigen Kurses der Zentralbanken gesehen.

Die internationalen Kapitalmärkte gerieten im abgelaufenen Geschäftsjahr in zunehmend raueres Fahrwasser. Der Abwärtstrend setzte bereits zuvor mit dramatisch steigenden Inflationszahlen aufgrund von zunehmenden Lieferengpässen im Rahmen der steilen Konjunkturerholung nach dem Höhepunkt der COVID-19-Pandemie ein. Mit der russischen Invasion in die Ukraine am 24. Februar 2022 und dem in der Folge andauernden Ukraine-Krieg wurde die Situation weiter verschärft. Zunehmende Sanktionen der westlichen Länder gegen Russland sowie Lieferboykotte Russlands ließen die Preise für Energie (Öl, Gas, Kohle) und auch für Lebensmittel dramatisch ansteigen. Um der Inflation und deren Dynamik entgegenzuwirken, hoben viele Zentralbanken die Zinsen spürbar an und verabschiedeten sich damit von ihrer jahrelangen expansiven Geldpolitik. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf ein im Verlauf des Jahres 2022 sich abschwächendes Wirtschaftswachstum weltweit mehrten sich bei den Marktakteuren zunehmend Befürchtungen einer um sich greifenden Rezession.

In diesem Anlageumfeld kam es an den internationalen Aktienbörsen im Berichtszeitraum zunächst zu deutlichen Kursrückgängen. Ab Oktober 2022 setzte allerdings eine Kurserholung ein, die sich bis Ende März 2023, wenn auch unterschiedlich stark ausgeprägt, fortsetzte. Während viele Aktienmärkte weltweit per Saldo zum Ende des Berichtszeitraums noch im Minus schlossen, konnten die europäischen Börsen, begünstigt u.a. durch die abklingende Gaskrise, und Japans Aktienmarkt, unterstützt durch die Yen-Schwäche, von der japanische ExportUnternehmen profitierten, Kurssteigerungen verbuchen.

Angesichts global hoher Verschuldung und einer langjährigen Phase sehr niedriger Zinsen setzte sich der zuvor schon einsetzende Renditeanstieg an den internationalen Anleihemärkten im Berichtszeitraum per Saldo weiter fort, begleitet von merklichen Anleihekursrückgängen. Kerntreiber des Renditeanstiegs waren die Inflationsdynamik und die als Reaktion darauf deutlichen Zinsanhebungen der Zentralbanken. So erhöhte beispielsweise die US-Notenbank (Fed) in neun Schritten ab Mitte März 2022 bis zweite Märzhälfte 2023 ihren Leitzins um 4,75 Prozentpunkte auf eine Bandbreite von 4,75% p.a. – 5,00% p.a. Die Europäische Zentralbank (EZB) zog in der zweiten Julihälfte 2022 nach und hob ihren Leitzins nach knapp dreijähriger Pause in sechs Schritten um dreieinhalb Prozentpunkte auf insgesamt 3,50% p.a. an. Die Märkte für Unternehmensanleihen (Corporate Bondmärkte) mussten sowohl im InvestmentGrade-Segment als auch bei High Yield-Papieren per Saldo Kursrückgänge bei gestiegenen Renditen und ausgeweiteten Risikoprämien hinnehmen.

Die Portfoliopositionen des DWS ESG Balance Portfolio E verzeichneten in diesem herausfordernden Marktumfeld eine insgesamt negative Wertentwicklung. Einer der Anlageschwerpunkte lag im Berichtszeitraum bei Unternehmensanleihen. Darüber hinaus partizipierte der DWS ESG Balance Portfolio E mit seinem Engagement in Investmentfondsanteilen u. a. an der Entwicklung der internationalen Aktienmärkte.

DWS ESG Balance Portfolio E
Wertentwicklung auf 5-Jahres-Sicht

3/​2018 = 100

Angaben auf Euro-Basis

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.

Stand: 31.3.2023

DWS ESG Balance Portfolio E

Wertentwicklung im Überblick

ISIN 1 Jahr 3 Jahre 5 Jahre
DE0008471301 -8,6% 3,0% 1,6%

Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.

Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.

Stand: 31.3.2023

Angaben auf Euro-Basis

Wesentliche Quellen des Veräußerungsergebnisses

Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses waren überwiegend realisierte Verluste bei Renten und Investmentanteilen sowie überwiegend realisierte Gewinne bei Futures.

Informationen zu ökologischen und/​oder sozialen Merkmalen

Dieses Produkt berichtete gemäß Artikel 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).

Die Darstellung der offenzulegenden Informationen für regelmäßige Berichte für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 8(1) der Verordnung (EU) 2019/​2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, „Offenlegungsverordnung“) sowie im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2020/​852 (Taxonomie Verordnung) kann im hinteren Teil des Berichts entnommen werden.

Weitere Details sind im aktuellen Verkaufsprospekt dargestellt.

Jahresbericht

Vermögensübersicht zum 31.03.2023

Bestand in EUR %-Anteil am Fondsvermögen
I. Vermögensgegenstände
1. Anleihen (Emittenten):
Unternehmen 7.229.601,50 30,72
Institute 4.473.081,30 19,01
Sonst. Finanzierungsinstitutionen 3.496.550,30 14,86
Zentralregierungen 213.057,50 0,91
Summe Anleihen: 15.412.290,60 65,50
2. Investmentanteile 7.881.089,50 33,49
3. Derivate -87.560,00 -0,37
4. Bankguthaben 166.956,16 0,71
5. Sonstige Vermögensgegenstände 182.179,44 0,77
II. Verbindlichkeiten
1. Sonstige Verbindlichkeiten -16.229,86 -0,07
2. Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften -8.466,78 -0,03
III. Fondsvermögen 23.530.259,06 100,00

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Vermögensaufstellung zum 31.03.2023

Wertpapierbezeichnung Stück
bzw.
Whg.
in
1.000
Bestand Käufe/​
Zugänge
Verkäufe/​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
%-Anteil
am
Fonds-
vermögen
im Berichtszeitraum
Börsengehandelte Wertpapiere 15.412.290,60 65,50
Verzinsliche Wertpapiere
4,3750 % A2A 23/​03.02.2034
(XS2583205906)
EUR 380 380 % 98,2930 373.513,40 1,59
3,8750 % Acea 23/​24.01.2031 MTN (XS2579284469) EUR 800 800 % 98,5410 788.328,00 3,35
3,6250 % AIB Group 22/​04.07.2026
(XS2491963638)
EUR 270 370 100 % 97,9790 264.543,30 1,12
5,8000 % Assicurazioni Generali 22/​06.07.2032 MTN
(XS2468223107)
EUR 330 530 200 % 102,7750 339.157,50 1,44
4,2500 % Autoliv 23/​15.03.2028 MTN
(XS2598332133)
EUR 700 1.000 300 % 100,4760 703.332,00 2,99
1,1250 % Banque Fédérative Crédit Mu. 22/​19.01.32 MTN
(FR0014007PW1)
EUR 300 700 % 77,4440 232.332,00 0,99
1,2500 % Belgium 18/​22.04.33 S.86
(BE0000346552)
EUR 250 800 550 % 85,2230 213.057,50 0,91
0,8750 % BNP Paribas 21/​31.08.33 MTN
(FR00140057U9)
EUR 200 % 79,0010 158.002,00 0,67
4,2500 % Brambles Finance PLC 23 /​22.03.2031 MTN
(XS2596458591)
EUR 300 300 % 99,8870 299.661,00 1,27
5,7500 % Caixa Geral de Depósitos 22/​31.10.2028 MTN
(PTCGDDOM0036)
EUR 300 300 % 102,8560 308.568,00 1,31
3,0000 % Commerzbank 22/​14.09.27
(DE000CZ45W57)
EUR 500 500 % 92,7900 463.950,00 1,97
5,0000 % Deutsche Bank 22/​05.09.2030
(DE000A30VT06)
EUR 200 500 300 % 94,7140 189.428,00 0,81
3,2500 % Deutsche Bank 22/​24.05.28
(DE000DL19WU8)
EUR 500 500 % 90,0780 450.390,00 1,91
5,0000 % Deutsche Pfandbriefbank 23/​05.02.2027 MTN
(DE000A30WF84) 3)
EUR 500 710 210 % 97,9970 489.985,00 2,08
4,1100 % East Japan Railway 23/​22.02.2043 MTN
(XS2588859376)
EUR 500 720 220 % 99,4460 497.230,00 2,11
5,9430 % EDP – Energias de Portugal 23/​23.04.2083
(PTEDP4OM0025)
EUR 400 400 % 98,0660 392.264,00 1,67
3,6250 % Engie 23/​11.01.2030 MTN
(FR001400F1G3)
EUR 200 400 200 % 99,0120 198.024,00 0,84
4,8750 % Iberdrola Finanzas 23/​Und. MTN
(XS2580221658)
EUR 600 600 % 96,7030 580.218,00 2,47
4,1250 % ING Group 22/​24.08.2033
(XS2524746687)
EUR 600 600 % 94,3440 566.064,00 2,41
0,7500 % Intesa Sanpaolo 21/​16.03.28 MTN
(XS2317069685)
EUR 200 % 84,7910 169.582,00 0,72
4,7500 % Intesa Sanpaolo 22/​06.09.2027 MTN
(XS2529233814)
EUR 350 350 % 99,6370 348.729,50 1,48
5,0000 % Intesa Sanpaolo23/​08.03.2028 MTN
(XS2592650373) 3)
EUR 560 560 % 99,6770 558.191,20 2,37
0,6250 % KBC Groep 21/​07.12.31 MTN
(BE0002819002)
EUR 200 % 85,6080 171.216,00 0,73
3,5000 % Koninklijke Ahold Delhaize 23/​04.04.2028
(XS2596537972)
EUR 130 130 % 99,6100 129.493,00 0,55
1,0540 % National Grid North America 22/​20.01.31 MTN
(XS2434710872)
EUR 360 300 % 80,0380 288.136,80 1,22
4,0670 % NatWest Group 22/​06.09.2028 MTN
(XS2528858033)
EUR 300 300 % 97,6220 292.866,00 1,24
4,1250 % NBN 23/​15.03.2029 MTN
(XS2590621103)
EUR 600 600 % 101,8290 610.974,00 2,60
5,2500 % Nn Group Nv 22/​01.03.2043 MTN
(XS2526486159)
EUR 420 420 % 94,2390 395.803,80 1,68
4,7500 % Raiffeisen Bank Int 23/​26.01.2027 (XS2579606927) EUR 500 500 % 97,3480 486.740,00 2,07
4,6250 % Red Electrica Corporacion 23/​Und.
(XS2552369469)
EUR 700 700 % 98,9800 692.860,00 2,94
3,7500 % Selp Finance 22/​10.08.2027 MTN
(XS2511906310)
EUR 500 830 330 % 91,6700 458.350,00 1,95
4,0000 % Siemens Energy 23/​05.04.2026
(XS2601458602)
EUR 500 500 % 99,8120 499.060,00 2,12
0,7500 % Skandinaviska Enskilda Banken 21/​03.11.31 MTN
(XS2404247384)
EUR 260 % 85,3460 221.899,60 0,94
2,8750 % SSE PLC 22/​01.08.2029 MTN
(XS2510903862)
EUR 120 120 % 95,6140 114.736,80 0,49
0,8000 % Standard Chartered 21/​17.11.29
(XS2407969885)
EUR 450 % 81,0160 364.572,00 1,55
2,3750 % Suez 22/​24.05.2030 MTN (FR001400AFN1) EUR 600 600 % 89,0700 534.420,00 2,27
4,2500 % Swedbank 23/​11.07.2028 MTN
(XS2572496623)
EUR 400 1.000 600 % 98,8210 395.284,00 1,68
6,1350 % Telefónica Europe 23/​Und
(XS2582389156)
EUR 300 300 % 96,9170 290.751,00 1,24
4,2500 % VF 23/​07.03.2029 MTN
(XS2592659671)
EUR 610 610 % 99,2770 605.589,70 2,57
Sonstige Forderungswertpapiere
15,0000 % Bertelsmann 01/​Und. Genuss. S.A
(DE0005229942)
EUR 100 % 274,9875 274.987,50 1,17
Investmentanteile 7.881.089,50 33,49
Gruppeneigene Investmentanteile (inkl. KVG-eigene Investmentanteile) 7.881.089,50 33,49
DWS Invest ESG Qi LowVol World FC
(LU1230072396)
(0,750%)
Stück 6.500 6.500 EUR 155,0300 1.007.695,00 4,28
DWS Invest Qi Global Climate Action XC
(LU2178858333)
(0,375%)
Stück 27.200 4.200 EUR 121,6800 3.309.696,00 14,07
DWS Invest SDG Global Equities FC
(LU1891310895)
(0,750%)
Stück 12.450 6.000 EUR 155,6200 1.937.469,00 8,23
DWS Qi European Equity FC
(DE000DWS1742)
(0,750%)
Stück 9.150 EUR 177,7300 1.626.229,50 6,91
Summe Wertpapiervermögen 23.293.380,10 98,99
Derivate
Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen
Zins-Derivate -87.560,00 -0,37
(Forderungen /​ Verbindlichkeiten)
Zinsterminkontrakte
EURO-BOBL JUN 23 (EURX) EUR -3.500 -87.560,00 -0,37
Bankguthaben und nicht verbriefte Geldmarktinstrumente 166.956,16 0,71
Bankguthaben 166.956,16 0,71
Verwahrstelle (täglich fällig)
EUR – Guthaben EUR 165.950,72 % 100 165.950,72 0,71
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
US Dollar USD 1.094,92 % 100 1.005,44 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 182.179,44 0,77
Zinsansprüche EUR 172.215,21 % 100 172.215,21 0,73
Dividenden-/​Ausschüttungsansprüche. EUR 33,76 % 100 33,76 0,00
Quellensteueransprüche. EUR 9.222,63 % 100 9.222,63 0,04
Sonstige Ansprüche EUR 707,84 % 100 707,84 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten -16.229,86 -0,07
Verbindlichkeiten aus Kostenpositionen EUR -16.017,51 % 100 -16.017,51 -0,07
Andere sonstige Verbindlichkeiten EUR -212,35 % 100 -212,35 0,00
Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften EUR -8.466,78 % 100 -8.466,78 -0,03
Fondsvermögen 23.530.259,06 100,00
Anteilwert 31,86
Umlaufende Anteile 738.534,240

Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Marktschlüssel

Terminbörsen

EURX = Eurex (Eurex Frankfurt/​Eurex Zürich)

Devisenkurse (in Mengennotiz)

per 31.03.2023
US Dollar USD 1,089000 = EUR 1

Fußnoten

3) Diese Wertpapiere sind ganz oder teilweise als Wertpapier-Darlehen verliehen.

Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)

Wertpapierbezeichnung Stück bzw. Whg. in 1.000 Käufe bzw. Zugänge Verkäufe bzw. Abgänge
Börsengehandelte Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
2,5000 % A2A 22/​15.06.2026 MTN (XS2491189408) EUR 230 230
1,5000 % A2A 22/​16.03.28 MTN (XS2457496359) EUR 150
4,5000 % Aareal Bank 22/​25.07.2025 (DE000AAR0355) EUR 400 400
0,0000 % Acea 21/​28.09.25 MTN (XS2292486771) EUR 500 500
0,7500 % Akelius Residential Property Finan21/​22.02.30 MTN (XS2301127119) EUR 160
2,6250 % Alliander 22/​09.09.2027 MTN (XS2531420730) EUR 170 170
0,9500 % American Tower 21/​05.10.30 (XS2393701953) EUR 180
0,4500 % American Tower 21/​15.01.27 (XS2346206902) EUR 200
0,3750 % Aroundtown 21/​15.04.27 MTN (XS2421195848) EUR 300
2,2500 % ASML Holding 22/​17.05.32 MTN (XS2473687106) EUR 170 170
1,0000 % Atos 21/​12.11.29 (FR0014006G24) EUR 200
1,3750 % AXA 21/​07.10.41 MTN (XS2314312179) EUR 250
1,8750 % AXA 22/​10.07.42 MTN (XS2431029441) EUR 570
1,3750 % Balder Finland 21/​24.05.30 MTN (XS2345315142) EUR 160
0,8750 % Banco Bilbao Vizcaya Argentaria 22/​14.01.29 (XS2430998893) EUR 800
4,3750 % Banco Bilbao Vizcaya Argentaria 22/​14.10.2029 MTN (XS2545206166) EUR 400 400
0,6250 % Banque Fédérative Crédit Mu. 21/​03.11.28 MTN (FR0014003SA0) EUR 200
1,1250 % Banque Fédérative Crédit Mu. 21/​19.11.31 MTN (FR0014006KD4) EUR 600
0,2500 % Banque Fédérative Crédit Mut. 21/​19.07.28MTN (FR0014001I68) EUR 200
0,8770 % Barclays 22/​28.01.28 (XS2430951660) EUR 400
1,2500 % Belfius Bank 21/​06.04.34 MTN (BE6331190973) EUR 300
1,2500 % Berlin Hyp Ag 22/​25.08.2025 PF (DE000BHY0GK6) EUR 350 350
0,5000 % BNP Paribas 21/​19.01.30 MTN (FR0014001JT3) EUR 200
0,8750 % BNP Paribas 22/​11.07.30 MTN (FR0014007LK5) EUR 700
0,7500 % BPCE 21/​03.03.31 MTN (FR00140027U2) EUR 200
1,0000 % BPCE 21/​14.01.32 MTN (FR0014007LM1) EUR 700
2,1250 % Bpifrance 22/​29.11.2027 MTN (FR001400BB83) EUR 300 300
2,8750 % Caixa Geral de Depositos Finance 22/​15.06.2026 MTN (PTCGDNOM0026) EUR 800 800
5,3370 % Celanese US Holdings 22/​19.01.2029 (XS2497520887) EUR 410 410
5,6250 % Ceske Drahy 22/​12.10.2027 (XS2495084621) EUR 500 500
1,7230 % Comunidad Autbnoma de Madrid 22/​30.04.32 (ES00001010I2) EUR 750
0,5000 % Crédit Agricole 21/​21.09.29 MTN (FR0014005J14) EUR 200
1,5000 % Crédit Agricole Assurances 21/​06.10.31 (FR0014005RZ4) EUR 300
4,2500 % Credit Mutuel Arkea 22/​01.12.2032 MTN (FR001400E946) EUR 200 200
0,1000 % Deutsche Pfandbriefbank 21/​02.02.26 MTN (DE000A3H2ZX9) EUR 500 500
0,2500 % Deutsche Pfandbriefbank 21/​27.10.25 MTN (DE000A3T0X22) EUR 1.000 1.000
2,2500 % DIC Asset 21/​22.09.26 (XS2388910270) EUR 200
1,3750 % Digital Intrepid Holding 22/​18.07.32 (XS2428716000) EUR 600
1,8500 % East Japan Railway 22/​13.04.33 MTN (XS2459747874) EUR 380 380
1,8750 % EDP Finance 22/​21.09.29 MTN (XS2459544339) EUR 300
0,8750 % EQT 21/​14.05.31 Reg S (XS2338570331) EUR 210
2,8750 % EQT 22/​06.04.32 (XS2463990775) EUR 360
3,2790 % Eurogrid 22/​05.09.2031 MTN (XS2527319979) EUR 200 200
1,0000 % Fastighets AB Balder 21/​20.01.29 MTN (XS2288925568) EUR 150
0,4500 % FedEx 21/​04.05.29 (XS2337252931) EUR 200
0,5000 % Fomento Economico Mexicano 21/​28.05.28 (XS2337285519) EUR 150
0,8750 % Goldman Sachs Group 21/​09.05.29 MTN (XS2404642923) EUR 260
0,2500 % Goldman Sachs Group 21/​26.01.28 MTN (XS2292954893) EUR 200
1,8500 % Groupe DES Assurances Du Credit Mutuel 21/​21.04.42 (FR0014006144) EUR 300
1,1250 % Heathrow Funding 21/​08.10.30 MTN (XS2328823104) EUR 200
1,4750 % Holding d’Infrastructures Transp. 22/​18.01.31 MTN (XS2433135543) EUR 400
0,6250 % Icade 21/​18.01.31 (FR0014001IM0) EUR 200
1,0000 % Indonesia 21/​28.07.29 (XS2366690332) EUR 250
0,2500 % ING Groep 21/​01.02.30 (XS2281155254) EUR 200
2,1250 % Koninklijke Philips 22/​05.11.29 MTN (XS2475958059) EUR 210 210
1,7500 % LANXESS 22/​22.03.28 MTN (XS2459163619) EUR 300
0,7500 % Mediobanca – Banca Credito Fin. 21/​02.11.28 MTN (XS2386287689) EUR 250
2,3750 % Mexico 22/​11.02.30 MTN (XS2444273168) EUR 1.000
4,0290 % Mizuho Financial Group 22/​05.09.2032 MTN (XS2528311348) EUR 500 500
0,4970 % Morgan Stanley 21/​07.02.31 (XS2292263121) EUR 200
2,9500 % Morgan Stanley 22/​07.05.32 (XS2446386430) EUR 320 320
2,0000 % Nationwide Building Society 22/​28.04.27 (XS2473346299) EUR 380 380
1,0000 % OP Mortgage Bank 22/​05.10.27 MTN (XS2465142755) EUR 340
1,3750 % Orange 21/​und. MTN (FR0014003B55) EUR 100
5,2500 % Orsted 22/​08.12.3022 (XS2563353361) EUR 150 150
3,6250 % Orsted 23/​01.03.2026 MTN (XS2591026856) EUR 500 500
1,9500 % Peru 21/​17.11.36 (XS2408608219) EUR 1.000
2,0850 % Prosus 22/​19.01.30 Reg S (XS2430287362) EUR 460
4,1250 % Raiffeisen Bank International22/​08.09.2025 MTN (XS2526835694) EUR 200 200
4,6250 % RCI Banque 23/​13.07.2026 MTN 216 (FR001400F0U6) EUR 640 640
1,7500 % Romania 21/​13.07.30 MTN Reg S (XS2364199757) EUR 400
2,1250 % Royal Bank of Canada 22/​26.04.29 MTN (XS2472603740) EUR 400 400
1,1250 % SSB Treasury 21/​26.11.29 MTN (XS2346224806) EUR 200
2,6250 % Svenska Handelsbanken 22/​05.09.2029 (XS2527451905) EUR 340 340
1,3750 % Svenska Handelsbanken 22/​23.02.29 MTN (XS2447983813) EUR 400
3,7500 % Teleperformance 22/​24.06.29 MTN (FR001400ASK0) EUR 300 300
1,6250 % Tennet Holding 22/​17.11.26 MTN (XS2477935345) EUR 230 230
3,8750 % TenneT Holding 22/​28.10.2028 MTN (XS2549543143) EUR 270 270
2,3750 % Terna Rete Elettrica Nazionale 22/​Und. (XS2437854487) EUR 860
2,2500 % UPM Kymmene 22/​23.05.2029 MTN (XS2478685931) EUR 450 450
2,0000 % Veolia Environnement 21/​Und. (FR0014006IX6) EUR 600
0,3750 % Verizon Communications 21/​22.03.29 (XS2320759538) EUR 200
3,7500 % Volkswagen international finance 22/​28.09.2027 (XS2491738949) EUR 300 300
0,7660 % Westpac Banking 21/​13.05.31 (XS2342206591) EUR 190
0,3750 % Woolworths Group 21/​15.11.28 MTN (XS2384274440) EUR 150
0,9500 % WPC Eurobond 21/​01.06.30 (XS2306082293) EUR 150
0,5000 % Yorkshire Building Society 21/​01.07.28 (XS2358471246) EUR 200
2,0200 % Zürcher Kantonalbank 22/​13.04.28 (CH1170565753) EUR 200 200
6,0000 % Romania 22/​25.05.34 MTN Reg S (XS2485249523) USD 1.000 1.000
Verbriefte Geldmarktinstrumente
0,0000 % Bundesschatzanweisungen 22/​15.03.24 (DE0001104875) EUR 500 500
Nicht notierte Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
3,8750 % Acea 23/​24.01.2031 MTN (XS2586128170) EUR 360 360
Investmentanteile
Gruppenfremde Investmentanteile
BNP Paribas Easy-Low Car. 100 Eur PAB UCITS ETF (LU1377382368) (0,180%) Stück 8.400
Deka MSCI EMU Climate Change ESG UCITS ETF (DE000ETFL557) (0,200%) Stück 100.000
UBS IRL ETF-MSCI W. CL. P. AL. UCITS ETF A USD Acc (IE00BN4Q0370) (0,200%) Stück 100.000

Derivate (in Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumina der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)

Volumen in 1.000
Terminkontrakte
Aktienindex-Terminkontrakte
Verkaufte Kontrakte: EUR 1.291
(Basiswerte: Euro STOXX 50 Price Euro) Zinsterminkontrakte
Verkaufte Kontrakte: EUR 18.689
(Basiswerte: EURO-BOBL MAR 23, EURO-BUND DEC 22, EUROBUND JUN 22, EURO-BUND MAR 23, EURO-BUND SEP 22, US 10YR NOTE JUN 22, US 10YR NOTE SEP 22)
Devisenterminkontrakte
Verkauf von Devisen auf Termin
USD/​EUR EUR 949

Wertpapier-Darlehen (Geschäftsvolumen, bewertet auf Basis des bei Abschluss des Darlehensgeschäftes vereinbarten Wertes)

Volumen in 1.000
unbefristet EUR 14.500
Gattung: 3,8750 % Acea 23/​24.01.2031 MTN (XS2579284469), 5,8000 % Assicurazioni Generali 22/​06.07.2032 MTN (XS2468223107), 1,1250 % Banque Fédérative Crédit Mu. 22/​19.01.32 MTN (FR0014007PW1), 0,8770 % Barclays 22/​28.01.28 (XS2430951660), 0,5000 % BNP Paribas 21/​19.01.30 MTN (FR0014001JT3), 0,8750 % BNP Paribas 22/​11.07.30 MTN (FR0014007LK5), 1,0000 % BPCE 21/​14.01.32 MTN (FR0014007LM1), 5,6250 % Ceske Drahy 22/​12.10.2027 (XS2495084621), 3,0000 % Commerzbank 22/​14.09.27 (DE000CZ45W57), 0,1000 % Deutsche Pfandbriefbank 21/​02.02.26 MTN (DE000A3H2ZX9), 3,6250 % Engie 23/​11.01.2030 MTN (FR001400F1G3), 5,0000 % Intesa Sanpaolo 23/​08.03.2028 MTN (XS2592650373), 0,6250 % KBC Groep 21/​07.12.31 MTN (BE0002819002), 2,1250 % Koninklijke Philips 22/​05.11.29 MTN (XS2475958059), 2,9500 % Morgan Stanley 22/​07.05.32 (XS2446386430), 1,0540 % National Grid North America 22/​20.01.31 MTN (XS2434710872), 1,3750 % Orange 21/​und. MTN (FR0014003B55), 1,9500 % Peru 21/​17.11.36 (XS2408608219), 1,3750 % Svenska Handelsbanken 22/​23.02.29 MTN (XS2447983813), 3,8750 % TenneT Holding 22/​28.10.2028 MTN (XS2549543143), 2,0000 % Veolia Environnement 21/​Und. (FR0014006IX6), 0,3750 % Woolworths Group 21/​15.11.28 MTN (XS2384274440), 0,9500 % WPC Eurobond 21/​01.06.30 (XS2306082293), 0,5000 % Yorkshire Building Society 21/​01.07.28 (XS2358471246)

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.04.2022 bis 31.03.2023

I. Erträge
1. Zinsen aus inländischen Wertpapieren EUR 70.571,08
2. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) EUR 325.791,71
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 46.955,44
4. Erträge aus Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften EUR 5.438,75
davon:
aus Wertpapier-Darlehen EUR 5.438,75
5. Abzug ausländischer Quellensteuer 1) EUR 79.885,80
6. Sonstige Erträge EUR 2.055,66
Summe der Erträge EUR 530.698,44
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 2) EUR -2.166,77
davon:
Bereitstellungszinsen EUR -170,29
2. Verwaltungsvergütung EUR -190.190,72
davon:
Kostenpauschale EUR -190.190,723
Sonstige Aufwendungen EUR -4.047,28
davon:
erfolgsabhängige Vergütung aus Wertpapier-Darlehen EUR -1.765,20
Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten EUR -2.282,08
Summe der Aufwendungen EUR -196.404,77
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 334.293,67
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 888.649,32
2. Realisierte Verluste EUR -3.624.763,12
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR -2.736.113,80
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -2.401.820,13
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR -502.607,54
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 578.672,85
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 76.065,31
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -2.325.754,82

Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.

Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.

1) Es handelt sich um Quellensteuer-Rückerstattungen für die Vorjahre.

2) Enthalten sind negative Zinsen auf Bankguthaben.

Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 31.073.219,92
1. Ausschüttung/​Steuerabschlag für das Vorjahr EUR -39.820,37
2. Mittelzufluss (netto) EUR -5.032.974,78
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen EUR 237.960,68
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen EUR -5.270.935,46
3. Ertrags- und Aufwandsausgleich EUR -144.410,89
4. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -2.325.754,82
davon:
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne EUR -502.607,54
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste EUR 578.672,85
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 23.530.259,06

Verwendungsrechnung für das Sondervermögen

Berechnung der Ausschüttung Insgesamt Je Anteil
I. Für die Ausschüttung verfügbar
1. Vortrag aus dem Vorjahr EUR 3.866.464,17 5,24
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -2.401.820,13 -3,26
3. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet
1. Der Wiederanlage zugeführt EUR 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung EUR -1.043.679,52 -1,41
III. Gesamtausschüttung EUR 420.964,52 0,57

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR Anteilwert EUR
2023 23.530.259,06 31,86
2022 31.073.219,92 34,90
2021 33.395.382,48 35,43
2020 20.134.949,26 31,13

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte zu Grunde liegende Exposure:

EUR 3.477.390,00

Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens

63,33% ICE BofA Euro Corporate Index (ER00), 33,34% SX5GT Euro Stoxx 50 Gross Return Index, 3,33% Euro Short-Term Rate (EUR) RI

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko

kleinster potenzieller Risikobetrag % 64,712
größter potenzieller Risikobetrag % 96,561
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag % 82,110

Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 01.04.2022 bis 31.03.2023 auf Basis der VaR-Methode der historischen Simulation mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigsten Entwicklung von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt. Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an.

Die durchschnittliche Hebelwirkung aus der Nutzung von Derivaten betrug im Berichtszeitraum 1,1, wobei zur Berechnung der Hebelwirkung die Bruttomethode verwendet wurde.

Das durch Wertpapier-Darlehen erzielte Exposure:

Folgende Wertpapiere sind zum Berichtsstichtag als Wertpapier-Darlehen übertragen:

Gattungsbezeichnung Nominal in Stück bzw. Whg. in 1.000 befristet Wertpapier-Darlehen Kurswert in EUR unbefristet gesamt
5,0000 % Deutsche Pfandbriefbank 23/​05.02.2027 MTN EUR 500 489.985,00
5,0000 % Intesa Sanpaolo23/​08.03.2028 MTN EUR 500 498.385,00
Gesamtbetrag der Rückerstattungsansprüche aus Wertpapier-Darlehen 988.370,00 988.370,00

Vertragspartner der Wertpapier-Darlehen:

Barclays Bank Ireland PLC, Dublin; Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main

Gesamtbetrag der bei Wertpapier-Darlehen von Dritten gewährten Sicherheiten:

EUR 2.064.524,77

davon:

Schuldverschreibungen EUR 2.064.524,77

Erträge aus Wertpapier-Darlehen einschließlich der angefallenen direkten und indirekten Kosten und Gebühren:

Diese Positionen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung aufgeführt.

Sonstige Angaben

Anteilwert: EUR 31,86

Umlaufende Anteile: 738.534,240

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände:

Die Bewertung erfolgt durch die Verwahrstelle unter Mitwirkung der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Verwahrstelle stützt sich hierbei grundsätzlich auf externe Quellen.

Sofern keine handelbaren Kurse vorliegen, werden Bewertungsmodelle zur Preisermittlung (abgeleitete Verkehrswerte) genutzt, die zwischen Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft abgestimmt sind und sich so weit als möglich auf Marktparameter stützen. Diese Vorgehensweise unterliegt einem permanenten Kontrollprozess. Preisauskünfte Dritter werden durch andere Preisquellen, modellhafte Rechnungen oder durch andere geeignete Verfahren auf Plausibilität geprüft.

Die in diesem Bericht ausgewiesenen Anlagen werden nicht zu abgeleiteten Verkehrswerten bewertet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote:

Die Gesamtkostenquote belief sich auf 1,03% p.a. Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) einschließlich eventueller Bereitstellungszinsen als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.

Zudem fiel aufgrund der Zusatzerträge aus Wertpapierleihegeschäften eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 0,007% des durchschnittlichen Fondsvermögens an.

Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalgebühr von 0,80% p.a. vereinbart. Davon entfallen bis zu 0,15% p.a. auf die Verwahrstelle und bis zu 0,05% p.a. auf Dritte (Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung sowie Sonstige).

Im Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis 31. März 2023 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft DWS Investment GmbH für das Investmentvermögen DWS ESG Balance Portfolio E keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen, bis auf von Brokern zur Verfügung gestellte Finanzinformationen für Research-Zwecke.

Die Gesellschaft zahlt von dem auf sie entfallenden Teil der Kostenpauschale weniger als 10% an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen.

Für die Investmentanteile sind in der Vermögensaufstellung in Klammern die aktuellen Verwaltungsvergütungs-/​Kostenpauschalsätze zum Berichtsstichtag für die im Wertpapiervermögen enthaltenen Sondervermögen aufgeführt. Das Zeichen + bedeutet, dass darüber hinaus ggf. eine erfolgsabhängige Vergütung berechnet werden kann. Da das Sondervermögen im Berichtszeitraum andere Investmentanteile („Zielfonds“) hielt, können weitere Kosten, Gebühren und Vergütungen auf Ebene des Zielfonds angefallen sein.

Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung dargestellt.

Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten beliefen sich auf EUR 1.599,61. Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Eventuell gezahlte Finanztransaktionssteuern werden in die Berechnung einbezogen.

Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fondsvermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen (Anteil von fünf Prozent und mehr) sind, betrug 3,35 Prozent der Gesamttransaktionen. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 2.321.458,64 EUR.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Die DWS Investment GmbH („die Gesellschaft“) ist ein Tochterunternehmen der DWS Group GmbH & Co. KGaA („DWS KGaA“) und unterliegt im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der fünften Richtlinie betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW V-Richt-linie“) und der Richtlinie über die Verwaltung alternativer Investmentfonds („AIFM-Richtlinie“) sowie den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für solide Vergütungspolitiken („ESMA-Leitlinien“).

Vergütungsrichtlinie & Governance

Für die Gesellschaft gilt die gruppenweite Vergütungsrichtlinie, die die DWS KGaA für sich und alle ihre Tochterunternehmen (zusammen „DWS Konzern“ oder „Konzern“) eingeführt hat. Im Einklang mit der Konzernstruktur wurden Ausschüsse eingerichtet, die die Angemessenheit des Vergütungssystems und die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zur Vergütung sicherstellen und für deren Überprüfung verantwortlich sind.

So wurde unterhalb der DWS KGaA Geschäftsführung das DWS Compensation Committee mit der Entwicklung und Gestaltung von nachhaltigen Vergütungsgrundsätzen, der Erstellung von Empfehlungen zur Gesamtvergütung sowie der Sicherstellung einer angemessenen Governance und Kontrolle im Hinblick auf Vergütung und Zusatzleistungen für den Konzern beauftragt.

Weiterhin wurde das Remuneration Committee eingerichtet, um den Aufsichtsrat der DWS KGaA bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für alle Konzernmitarbeiter zu unterstützen. Dies erfolgt mit Blick auf die Ausrichtung der Vergütungsstrategie auf die Geschäfts- und Risikostrategie sowie unter Berücksichtigung der Auswirkung des Vergütungssystems auf das konzernweite Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement.

Im Rahmen der jährlichen internen Überprüfung auf Konzernebene wurde festgestellt, dass die Ausgestaltung des Vergütungssystems angemessen ist und keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten vorliegen.

Vergütungsstruktur

Die Mitarbeitervergütung setzt sich aus fixer und variabler Vergütung zusammen. Die fixe Vergütung entlohnt die Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation, Erfahrung und Kompetenzen sowie der Anforderung, der Bedeutung und des Umfangs ihrer Funktion. Die variable Vergütung spiegelt die Leistung auf Konzern-, Geschäftsbereichs- und individueller Ebene wider.

Grundsätzlich besteht die variable Vergütung aus zwei Elementen – der DWS-Komponente und der individuellen Komponente. Die DWS-Komponente wird auf Basis der Zielerreichung wesentlicher Konzernerfolgskennzahlen ermittelt. Für das Geschäftsjahr 2022 waren diese: Bereinigte Aufwand-Ertrag-Relation, Nettomittelaufkommen und ESG-Kenn-zahlen. Die individuelle Komponente der variablen Vergütung berücksichtigt eine Reihe von finanziellen und nicht-finanziellen Faktoren, Verhältnismäßigkeiten innerhalb der Vergleichsgruppe und Überlegungen zur Mitarbeiterbindung. Variable Vergütung kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen oder Fehlverhalten entsprechend reduziert oder komplett gestrichen werden. Sie wird grundsätzlich nur gewährt und ausgezahlt, wenn die Gewährung für den Konzern tragfähig ist. Im laufenden Beschäftigungsverhältnis werden keine Garantien für eine variable Vergütung vergeben. Garantierte variable Vergütung wird nur bei Neueinstellungen in eng begrenztem Rahmen und limitiert auf das erste Anstellungsjahr vergeben.

Die Vergütungsstrategie ist darauf ausgerichtet, ein angemessenes Verhältnis zwischen fester und variabler Vergütung zu erreichen. Dies trägt dazu bei, die Mitarbeitervergütung an den Interessen von Kunden, Investoren und Aktionären sowie an den Branchenstandards auszurichten. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die fixe Vergütung einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung ausmacht, um dem Konzern volle Flexibilität bei der Gewährung variablen Vergütung zu ermöglichen.

Festlegung der variablen Vergütung und angemessene Risikoadjustierung

Der Gesamtbetrag der variablen Vergütung unterliegt angemessenen Risikoanpassungsmaßnahmen, die Ex-ante- und Ex-post-Risikoanpassungen umfassen. Die solide Methodik soll sicherstellen, dass die Bestimmung der variablen Vergütung die risikobereinigte Performance sowie die Kapital- und Liquiditätsposition des Konzerns widerspiegelt. Bei der Bewertung der Leistung der Geschäftsbereiche werden eine Reihe von Überlegungen herangezogen. Die Leistung wird im Zusammenhang mit finanziellen und nicht-finanziellen Zielen auf der Grundlage von Balanced Scorecards bewertet. Die Zuteilung von variabler Vergütung zu den Infrastrukturbereichen und insbesondere zu den Kontrollfunktionen hängt zwar vom Gesamtergebnis des Konzerns ab, nicht aber von den Ergebnissen der von ihnen überwachten Geschäftsbereiche.

Auf individueller Mitarbeiterebene gelten Grundsätze für die Festlegung der variablen Vergütung. Diese enthalten Informationen über die Faktoren und Messgrößen, die bei Entscheidungen zur individuellen variablen Vergütung berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Investmentperformance, Kundenbindung, Erwägungen zur Unternehmenskultur sowie Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen im Rahmen des Ansatzes der Ganzheitliche Leistung. Zudem werden Hinweise der Kontrollfunktinen und Disziplinarmaßnahmen sowie deren Einfluss auf die variable Vergütung einbezogen.

Nachhaltige Vergütung

Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken sind elementarer Bestandteil bei der Bestimmung der variablen Vergütung. Dementsprechend steht die DWS Vergütungsrichtlinie mit den für den Konzern geltenden Nachhaltigkeitskriterien im Einklang. Dadurch schafft der DWS Konzern Verhaltensanreize, die sowohl die Investoreninteressen als auch den langfristigen Erfolg des Unternehmens fördern. Relevante Nachhaltigkeitsfaktoren werden regelmäßig überprüft und in die Gestaltung der Vergütungsstruktur integriert.

Vergütung für das Jahr 2022

Das DWS Compensation Committee hat die Tragfähigkeit der variablen Vergütung für das Jahr 2022 kontrolliert und festgestellt, dass die Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns über den regulatorisch vorgeschriebenen Mindestanforderungen und dem internen Schwellenwert für die Risikotoleranz liegt. Als Teil der im März 2023 für das Geschäftsjahr 2022 gewährten variablen Vergütung wird die DWS-Komponente auf Basis der Bewertung der festgelegten Leistungskennzahlen gewährt. Die Geschäftsführung hat für 2022 eine Auszahlungsquote der DWS-Komponente von 76,25 % festgelegt.

Vergütungssystem für Risikoträger

Gemäß den regulatorischen Anforderungen hat die Gesellschaft Risikoträger ermittelt. Das Identifizierungsverfahren wurde im Einklang mit den Konzerngrundsätzen durchgeführt und basiert auf der Bewertung des Einflusses folgender Kategorien von Mitarbeitern auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder einen von ihr verwalteten Fonds und: (a) Geschäftsführung/​Senior Management, (b) Portfolio-/​Investmentmanager, (c) Kontrollfunktionen, (d) Mitarbeiter mit Leitungsfunktionen in Verwaltung, Marketing und Human Resources, (e) sonstige Mitarbeiter (Risikoträger) mit wesentlichem Einfluss, (f) sonstige Mitarbeiter in der gleichen Vergütungsstufe wie sonstige Risikoträger, deren Tätigkeit einen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder des Konzerns hat.

Mindestens 40 % der variablen Vergütung für Risikoträger werden aufgeschoben vergeben. Des Weiteren werden für wichtige Anlageexperten mindestens 50 % sowohl des direkt ausgezahlten als auch des aufgeschobenen Teils in Form von aktienbasierten oder fondsbasierten Instrumenten des DWS Konzerns gewährt. Alle aufgeschobenen Komponenten unterliegen bestimmten Leistungs- und Verfallbedingungen, um eine angemessene nachträgliche Risikoadjustierung zu gewährleisten. Bei einer variablen Vergütung von weniger als EUR 50.000 erhalten Risikoträger ihre gesamte variablen Vergütung in bar und ohne Aufschub.

Zusammenfassung der Informationen zur Vergütung für die Gesellschaft für 2022 ¹⁾

Jahresdurchschnitt der Mitarbeiterzahl 482
Gesamtvergütung EUR 101.532.202
Fixe Vergütung EUR 63.520.827
Variable Vergütung EUR 38.011.375
davon: Carried Interest EUR 0
Gesamtvergütung für Senior Management 2) EUR 5.846.404
Gesamtvergütung für sonstige Risikoträger EUR 7.866.362
Gesamtvergütung für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen EUR 2.336.711

1) Vergütungsdaten für Delegierte, an die die Gesellschaft Portfolio- oder Risikomanagementaufgaben übertragen hat, sind nicht in der Tabelle erfasst.

2) „Senior Management“ umfasst nur die Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung erfüllt die Definition als Führungskräfte der Gesellschaft. Über die Geschäftsführung hinaus wurden keine weiteren Führungskräfte identifiziert.

Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (WpFinGesch.) und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/​2012 – Ausweis nach Abschnitt A

Wertpapierleihe Pensionsgeschäfte Total Return Swaps
Angaben in Fondswährung
1. Verwendete Vermögensgegenstände
absolut 988.370,00
in % des Fondsvermögens 4,20
2. Die 10 größten Gegenparteien
1. Name Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main
Bruttovolumen offene Geschäfte 498.385,00
Sitzstaat Bundesrepublik Deutschland
2. Name Barclays Bank Ireland PLC, Dublin
Bruttovolumen offene Geschäfte 489.985,00
Sitzstaat Irland
3. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
4. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
5. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
6. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
7. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
8. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
9. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
10. Name
Bruttovolumen offene Geschäfte
Sitzstaat
3. Art(en) von Abwicklung und Clearing
(z.B. zweiseitig, dreiseitig, zentrale Gegenpartei) zweiseitig
4. Geschäfte gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge)
unter 1 Tag
1 Tag bis 1 Woche
1 Woche bis 1 Monat
1 bis 3 Monate
3 Monate bis 1 Jahr
über 1 Jahr
unbefristet 988.370,00
5. Art(en) und Qualität(en) der erhaltenen Sicherheiten
Art(en):
Bankguthaben
Schuldverschreibungen 2.064.524,77
Aktien
Sonstige
Qualität(en):
Dem Fonds werden – soweit Wertpapier-Darlehensgeschäfte, umgekehrte Pensionsgeschäfte oder Geschäfte mit OTC-Derivaten (außer Währungstermingeschäften) abgeschlossen werden – Sicherheiten in einer der folgenden Formen gestellt:
– liquide Vermögenswerte wie Barmittel, kurzfristige Bankeinlagen, Geldmarktinstrumente gemäß Definition in Richtlinie 2007/​16/​EG vom 19. März 2007, Akkreditive und Garantien auf erstes Anfordern, die von erstklassigen, nicht mit dem Kontrahenten verbundenen Kreditinstituten ausgegeben werden, beziehungsweise von einem OECD-Mitgliedstaat oder dessen Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen und Behörden auf kommunaler, regionaler oder internationaler Ebene begebene Anleihen unabhängig von ihrer Restlaufzeit – Anteile eines in Geldmarktinstrumente anlegenden Organismus für gemeinsame Anlagen (nachfolgend „OGA“), der täglich einen Nettoinventarwert berechnet und der über ein Rating von AAA oder ein vergleichbares Rating verfügt
– Anteile eines OGAW, der vorwiegend in die unter den nächsten beiden Gedankenstrichen aufgeführten Anleihen /​ Aktien anlegt
– Anleihen unabhängig von ihrer Restlaufzeit, die ein Mindestrating von niedrigem Investment-Grade aufweisen
– Aktien, die an einem geregelten Markt eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder an einer Börse eines OECD-Mitgliedstaats zugelassen sind oder gehandelt werden, sofern diese Aktien in einem wichtigen Index enthalten sind.
Die Verwaltungsgesellschaft behält sich vor, die Zulässigkeit der oben genannten Sicherheiten einzuschränken. Des Weiteren behält sich die Verwaltungsgesellschaft vor, in Ausnahmefällen von den oben genannten Kriterien abzuweichen.
Weitere Informationen zu Sicherheitenanforderungen befinden sich in dem Verkaufsprospekt des Fonds/​Teilfonds.
6. Währung(en) der erhaltenen Sicherheiten
Währung(en): EUR
7. Sicherheiten gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge)
unter 1 Tag
1 Tag bis 1 Woche
1 Woche bis 1 Monat
1 bis 3 Monate
3 Monate bis 1 Jahr
über 1 Jahr
unbefristet 2.064.524,77
8. Ertrags- und Kostenanteile (vor Ertragsausgleich)*
Ertragsanteil des Fonds
absolut 3.904,86
in % der Bruttoerträge 68,00
Kostenanteil des Fonds
Ertragsanteil der Verwaltungsgesellschaft
absolut 1.878,42
in % der Bruttoerträge 32,00
Kostenanteil der Verwaltungsgesellschaft
Ertragsanteil Dritter
absolut
in % der Bruttoerträge
Kostenanteil Dritter
9. Erträge für den Fonds aus Wiederanlage von Barsicherheiten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps
absolut
10. Verliehene Wertpapiere in % aller verleihbaren Vermögensgegenstände des Fonds
Summe 988.370,00
Anteil 4,24
11. Die 10 größten Emittenten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps
1. Name Nordrhein-Westfalen, Land
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 935.979,56
2. Name European Investment Bank (EIB)
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 446.296,54
3. Name European Financial Stability Facility (EFSF)
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 251.214,76
4. Name Spain, Kingdom of
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 51.942,05
5. Name Deutschland, Bundesrepublik
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 46.818,49
6. Name European Union
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 46.589,47
7. Name Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 46.532,81
8. Name Netherlands, Kingdom of the
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 46.502,06
9. Name Kreditanstalt für Wiederaufbau
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 46.382,11
10. Name Luxembourg, Grand Duchy of
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) 45.536,18
12. Wiederangelegte Sicherheiten in % der empfangenen Sicherheiten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps
Anteil
13. Verwahrart begebener Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps (In % aller begebenen Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps)
gesonderte Konten /​ Depots
Sammelkonten /​ Depots
andere Konten /​ Depots
Verwahrart bestimmt Empfänger
14. Verwahrer/​Kontoführer von empfangenen Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps
Gesamtzahl Verwahrer/​ Kontoführer 1
1. Name State Street Bank International GmbH (Custody Operations)
verwahrter Betrag absolut 2.064.524,77

Eventuelle Abweichungen zu den korrespondierenden Angaben der detaillierten Ertrags- und Aufwandsrechnung beruhen auf Effekten im Rahmen des Ertragsausgleichs.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomie-konform sein oder nicht.

Name des Produkts: DWS ESG Balance Portfolio E

Unternehmenskennung (LEI-Code): 549300PRL8EEZKSIK781

ISIN: DE0008471301

Ökologische und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?

●● ☐ Ja ● ○ X Nein
☐ Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt:_​_​_​% X Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 44,77 % an nachhaltigen Investitionen
☐ in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind ☐ mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
☐ in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind X mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
X mit einem sozialen Ziel
☐ Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt:_​_​_​% ☐ Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt.

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds ökologische und soziale Merkmale in den Bereichen Klimaschutz, soziale Normen sowie Unternehmensführung (Governance) und der allgemeinen ESG-Qualität, indem eine Ausschlussstrategie unter Berücksichtigung folgender Ausschlusskriterien, angewendet wurde:

(1) Klima- und Transitionsrisiken,

(2) Norm-Verstöße im Hinblick auf die Einhaltung internationaler Normen für Unternehmensführung, Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Kunden- und Umweltsicherheit und Geschäftsethik,

(3) Im Bereich ESG-Qualität werden Emittenten allgemein zu ihrer Vergleichsgruppe in Bezug gesetzt und bei einem schlechten Vergleichsergebnis ausgeschlossen,

(4) Umstrittene Sektoren und kontroverse Tätigkeiten,

(5) Kontroverse Waffen.

Die oben genannten Ausschlusskriterien werden im Abschnitt „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“ detailliert beschrieben.

Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds zudem einen Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen, die einen positiven Beitrag zu einem oder mehreren Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung (UN-SDGs) leisten.

Es wurden keine Derivate verwendet, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen.

Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?

Die detaillierten Beschreibungen der verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die für die Auswahl der Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele verwendet wurden, sowie der Bewertungsmethodik, ob und in welchem Maße Vermögensgegenstände und Indikatoren die definierten ESG-Standards erfüllten, können dem Kapitel „Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?“ entnommen werden.

Zur Berechnung der ESG-Kennzahlen werden für die Vermögensgegenstände die Bewertungskurse aus dem Front-Office-System genutzt, so dass es zu geringfügigen Abweichungen zu den übrigen im Jahresbericht dargestellten Kurswerten, die aus dem Fondsbuchhaltungssystem abgeleitet werden, kommen kann.

Die Vermögensgegenstände erhielten in den einzelnen Bewertungsansätzen jeweils eine von sechs möglichen Bewertungen, wobei „A“ die beste Bewertung war und „F“ die schlechteste Bewertung war.

DWS ESG Balance Portfolio E

Indikatoren Beschreibung Performanz
Nachhaltigkeitsindikatoren
ESG-Qualitätsbewertung A 66,57 % des Portfoliovermögens
ESG-Qualitätsbewertung B 22,22 % des Portfoliovermögens
ESG-Qualitätsbewertung C 8,78 % des Portfoliovermögens
ESG-Qualitätsbewertung D 2,33 % des Portfoliovermögens
ESG-Qualitätsbewertung E 0 % des Portfoliovermögens
ESG-Qualitätsbewertung F 0 % des Portfoliovermögens
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung A 43,46 % des Portfoliovermögens
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung B 11,23 % des Portfoliovermögens
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung C 30,37 % des Portfoliovermögens
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung D 14,85 % des Portfoliovermögens
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung E 0 % des Portfoliovermögens
Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung F 0 % des Portfoliovermögens
Norm-Bewertung A 36,65 % des Portfoliovermögens
Norm-Bewertung B 23,27 % des Portfoliovermögens
Norm-Bewertung C 22,51 % des Portfoliovermögens
Norm-Bewertung D 13,74 % des Portfoliovermögens
Norm-Bewertung E 2,81 % des Portfoliovermögens
Norm-Bewertung F 0 % des Portfoliovermögens
Sovereign Freedom Bewertung A 0,92 % des Portfoliovermögens
Sovereign Freedom Bewertung B 0 % des Portfoliovermögens
Sovereign Freedom Bewertung C 0 % des Portfoliovermögens
Sovereign Freedom Bewertung D 0 % des Portfoliovermögens
Sovereign Freedom Bewertung E 0 % des Portfoliovermögens
Sovereign Freedom Bewertung F 0 % des Portfoliovermögens
Beteiligung an umstrittenen Sektoren
Kohle C 1,6 % des Portfoliovermögens
Kohle D 0 % des Portfoliovermögens
Kohle E 0 % des Portfoliovermögens
Kohle F 0 % des Portfoliovermögens
Ölsand C 0 % des Portfoliovermögens
Ölsand D 0 % des Portfoliovermögens
Ölsand E 0 % des Portfoliovermögens
Ölsand F 0 % des Portfoliovermögens
Rüstungsindustrie C 2,97 % des Portfoliovermögens
Rüstungsindustrie D 0 % des Portfoliovermögens
Rüstungsindustrie E 0 % des Portfoliovermögens
Rüstungsindustrie F 0 % des Portfoliovermögens
Tabak C 0 % des Portfoliovermögens
Tabak D 0 % des Portfoliovermögens
Tabak E 0 % des Portfoliovermögens
Tabak F 0 % des Portfoliovermögens
Zivile Handfeuerwaffen C 0 % des Portfoliovermögens
Zivile Handfeuerwaffen D 0 % des Portfoliovermögens
Zivile Handfeuerwaffen E 0 % des Portfoliovermögens
Zivile Handfeuerwaffen F 0 % des Portfoliovermögens
Beteiligung an kontroversen Waffen
Abgereicherte Uranmunition D 0 % des Portfoliovermögens
Abgereicherte Uranmunition E 0 % des Portfoliovermögens
Abgereicherte Uranmunition F 0 % des Portfoliovermögens
Antipersonenminen D 0 % des Portfoliovermögens
Antipersonenminen E 0 % des Portfoliovermögens
Antipersonenminen F 0 % des Portfoliovermögens
Atomwaffen D 0 % des Portfoliovermögens
Atomwaffen E 0 % des Portfoliovermögens
Atomwaffen F 0 % des Portfoliovermögens
Streumunition D 0 % des Portfoliovermögens
Streumunition E 0 % des Portfoliovermögens
Streumunition F 0 % des Portfoliovermögens
Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI)
PAII – 02. CO2-Fußabdruck – EUR Der CO2-Fußabdruck wird in Tonnen CO2-Emissionen pro Million investierter EUR ausgedrückt. Die CO2-Emissionen eines Emittenten werden durch seinen Unternehmenswert einschließlich liquider Mittel (EVIC) normalisiert. 590,76 tCO2-Emissionen /​ €M investiert
PAII – 03. Kohlenstoffintensität Gewichtete durchschnittliche Kohlenstoffintensität Scope 1+2+3 993,04 tCO2-Emissionen /​ €M Einkommen
PAII – 04. Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind. 17,72 % des Portfoliovermögens
PAII – 08. Emissionen in Wasser In Oberflächengewässer eingeleitete Abwässer (in Tonnen) als Folge von Industrie- oder Produktionstätigkeiten. 5,72 t Emissionen /​ €M
PAII – 10. Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die in Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen verwickelt waren 0 % des Portfoliovermögens
PAII – 14. Beteiligung an umstrittenen Waffen Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) 0 % des Portfoliovermögens

Stand: 31. März 2023

Die Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impact Indicators -PAII) werden anhand der Informationen in den DWS Backoffice- und Frontoffice-Systemen berechnet, die unter anderem auf den Daten externer ESG-Datenanbieter basieren. Falls es zu einzelnen Wertpapieren oder deren Emittenten keine Informationen über einen einzelnen PAII gibt, weil keine Daten verfügbar sind oder der Indikator auf den jeweiligen Emittenten oder das Wertpapier nicht anwendbar ist, können in einzelnen PAII-Berechnungsmethoden diese Wertpapiere oder Emittenten mit einem Wert von 0 eingehen. Bei Zielfonds erfolgt eine „Portfolio-Durchsicht“ abhängig von der Datenverfügbarkeit, unter anderem in Bezug auf die Datenaktualität der Zielfondbestände sowie der verfügbaren Informationen der zugehörigen Wertpapiere oder Emittenten. Die Berechnungsmethode für die einzelnen PAIIs kann sich in späteren Berichtsperioden infolge weiterentwickelter Marktstandards, einer geänderten Behandlung bestimmter Wertpapierkategorien (wie Derivaten), eines größeren Erfassungsbereichs der Daten oder aufgrund von aufsichtsrechtlicher Klarstellungen ändern.

DWS ESG-Bewertungsskala

In den folgenden Bewertungsansätzen erhielten die Vermögensgegenstände jeweils eine von sechs möglichen Bewertungen, wobei A die beste Bewertung war und F die schlechteste Bewertung war

Kriterium Umstrittene Sektoren 1 Kontroverse Waffen NormBewertung6 ESG-Qualitäts- Bewertung SDG- Bewertung Klima- & Transitionsrisiko-Bewertung
A Kein Bezug zum „kontroversen“ Sektor Kein Bezug zu kontroversen Waffen Keine Probleme Wahrer ESG Vorreiter (≥ 87.5 ESG Punkte) Wahrer SDG Beiträger (≥ 87.5 ESG Punkte) Wahrer Vorreiter (≥ 87.5 Punkte)
B Entfernter Bezug Entferner /​ Nur vermuteter Bezug Minimale Probleme ESG Vorreiter (75-87.5 ESG Punkte) SDG Beiträger (75-87.5 ESG Punkte) Klimalösungen (75-87.5 Punkte)
C 0% – 5% Dual-Purpose2 Probleme ESG oberes Mittelfeld (50-75 ESG Punkte) SDG oberes Mittelfeld (50-75 SDG Punkte) Kontrolliertes Risiko (50-75 Punkte)
D 5% – 10% (Kohle: 5% – 15%) Besitz3 /​ Mutter4 Schwerere Probleme ESG unteres Mittelfeld (25-50 ESG Punkte) SDG unteres Mittelfeld (25-50 SDG Punkte) Moderates Risiko (25-50 Punkte)
D 10% – 25% (Kohle 15% – 25%) Hersteller einer Komponente5 Ernste Probleme oder höchste Stufe mit Neubewertung 7 ESG Nachzügler (12.5-25 ESG Punkte) SDG Verhinderer (12 5-25 SDG Punkte) Hohes Risiko (12.5-25 Punkte)
F ≥ 25% Hersteller Waffe Höchste Stufe /​ UNGC Verletzung 8 Wahrer ESG Nachzügler (0-12.5 ESG Punkte) Signifikante SDG Verhinderer (0-12.5 SDG Punkte) Extremes Risiko (0-12.5 Punkte)

(1) Umsatz-/​Erlösschwellen nach Standardschema (höhere Granularität verfügbar l Schwellen können individuell gesetzt werden)

(2) Hierein fallen z.B. Waffenträgersysteme wie Kampfflugzeuge, die neben der kontroversen auch nicht-kontroverse Waffen tragen

(3) Mehr als 20% Eigenkapital

(4) Mutterfirma, die m Waffen auf der Stufe EJF involviert ist, halt mehr als 50% Eigenkapital.

(5) Einzweck-Komponenten

(6) Einschließlich ILO-Kontroversen sowie Unternehmensführung und Produktprobleme

(7) Bei der laufenden Bewertung berücksichtigt die DWS den Verstoß/​ die Verstöße gegen internationale Standard» beobachtet anhand von Daten von ESG-Datenanbietern – aber auch mögliche Fehler von ESG-Datenanbietern, die erwarteten zukünftigen Entwicklungen dieser Verstoße sowie die Bereitschaft die Emittenten einen Dialog über diesbezügliche Unternehmensentscheidungen aufzunehmen

(8) Eine Bewertung der Stufe F kann als eine Rückbestätigte Verletzung des UNGC angesehen werden insb. Vorsätzliche /​ strukturell bedingte Verletzung in eigenen Unternehmen.

Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?

Die Gesellschaft investierte für den Fonds teilweise in nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 der EU-Verordnung 2019/​2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungsverordnung“). Diese nachhaltigen Investitionen trugen zu mindestens einem der UN-SDG (sogenannte „SDGs“ (Sustainable Development Goals) – die UN (Vereinte Nationen)-Nachhaltigkeitsziele) bei, die ökologische und/​oder soziale Zielsetzungen haben, wie beispielsweise folgende (nicht abschließende) Liste:

Ziel 1: Keine Armut

Ziel 2: Kein Hunger

Ziel 3: Gesundheit und Wohlergehen

Ziel 4: Hochwertige Bildung

Ziel 5: Geschlechtergleichheit

Ziel 6: Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen

Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie

Ziel 10: Weniger Ungleichheit

Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden

Ziel 12: Nachhaltige/​r Konsum und Produktion

Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz

Ziel 14: Leben unter Wasser

Ziel 15: Leben an Land

Die Gesellschaft nutzte Daten von mehreren Datenanbietern, aus öffentlichen Quellen und internen Bewertungen (auf Grundlage einer festgelegten Bewertungsmethodik), um festzustellen, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit eine nachhaltige Investition gemäß Art. 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung nachhaltig ist. Wirtschaftliche Tätigkeiten, die einen positiven Betrag zu den UN-SDGs leisten, wurden nach Umsatz, Investitionsaufwendungen („CapEx“ – Capital Expenditure) und/​oder betrieblichen Aufwendungen („OpEx“ – Operational Expenditure) bewertet.

Wurde ein positiver Beitrag festgestellt, galt die wirtschaftliche Tätigkeit als nachhaltig, wenn das Unternehmen positiv bei der DNSH-Bewertung (Do Not Significantly Harm bedeutet keine erhebliche Beeinträchtigung) abschnitt und die Prüfung des Mindestschutzes („Safeguard Bewertung“) erfolgreich durchlief.

Die Bewertung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung („DNSH-Bewertung“) vorlag, beurteilt, ob durch eine Wirtschaftstätigkeit, die zu einem UN-SDG beiträgt, eines oder mehrere andere ökologische oder soziale Ziele erheblich beeinträchtigt werden. Wird eine erhebliche Beeinträchtigung festgestellt, besteht die Wirtschaftstätigkeit die DNSH-Bewertung nicht und kann damit nicht als nachhaltige Investition angesehen werden.

Die Safeguard Bewertung untersucht, inwieweit ein Unternehmen mit internationalen Normen im Einklang steht. Dies umfasst Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung internationaler Normen, wie beispielsweise der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien des United Nations Global Compact und der Standards der International Labour Organisation. Unternehmen, bei denen schwerste Verstöße gegen eine dieser internationalen Normen festgestellt und bestätigt wurden, bestehen die Safeguard-Bewertung nicht und ihre Wirtschaftstätigkeiten können nicht als nachhaltig eingestuft werden.

Der Umfang des Beitrags zu den einzelnen UN-SDGs variierte je nach den tatsächlichen Anlagen im Fondsvermögen.

Die Gesellschaft strebte mit dem Fonds keinen Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen an, die mit einem ökologischen Ziel gemäß der EU-Taxonomie im Einklang standen.

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?

Die Bewertung, ob eine erhebliche Beeinträchtigung („DNSH-Bewertung“) vorlag, war integraler Bestandteil der Feststellung, ob eine nachhaltige Investition gemäß Art. 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung vorlag.

Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Im Rahmen der DNSH-Bewertung wurden alle verpflichtenden Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen aus Tabelle 1 sowie relevante Indikatoren aus Tabelle 2 und 3 in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung integriert. Unter Berücksichtigung dieser nachteiligen Auswirkungen legte die Gesellschaft quantitative Schwellenwerte und/​oder qualitative Werte fest, anhand derer bestimmt wurde, ob eine Anlage die ökologischen oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigte. Diese Werte wurden auf der Grundlage verschiedener externer und interner Faktoren, wie Datenverfügbarkeit, politische Ziele oder Marktentwicklungen, festgelegt.

Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:

Die Safeguard-Bewertung war integraler Bestandteil der Feststellung, ob eine nachhaltige Investition gemäß Art. 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung vorlag. Im Rahmen der Safeguard-Bewertung stellte die Gesellschaft fest, ob Unternehmen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen und UN-Leitprinzipien standen.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die Unionskriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die Unionskriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Gesellschaft berücksichtigte für den Fonds die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung:

CO2-Fußabdruck (Nr. 2);

THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wird (Nr. 3);

Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind (Nr. 4);

Emissionen in Wasser (Nr. 8);

Verstöße gegen die UNGC- Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (Nr. 10) und

Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) (Nr. 14)

Die vorstehenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen wurden durch die Ausschlussstrategie des Fonds berücksichtigt.

Für nachhaltige Investitionen wurden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen darüber hinaus auch in der DNSH-Bewertung berücksichtigt.

DWS ESG Balance Portfolio E

Größte Investitionen Aufschlüsselung der Branchenstruktur /​ Emittenten In % des durchschnittlichen Portfoliovermögens Aufschlüsselung der Länder
DWS Invest Qi Global Climate Action XC Aktienfonds 12,1 % Luxemburg
DWS Qi European Equity FC Aktienfonds 6,0 % Deutschland
DWS Invest SDG Global Equities FC Aktienfonds 5,5 % Luxemburg
BNP Paribas Easy-Low Car. 100 Eur PAB UCITS ETF Aktienfonds 2,8 % Luxemburg
UBS IRL ETF-MSCI W. CL. P. AL. UCITS ETF A USD Acc Aktienfonds 2,8 % Irland
National Grid North America 22/​20.01.31 MTN Renten 1,9 % Vereinigte Staaten
BNP Paribas 22/​11.07.30 MTN Renten 1,8 % Frankreich
Suez 22/​24.05.2030 MTN Renten 1,8 % Frankreich
Selp Finance 22/​10.08.2027 MTN Renten 1,7 % Luxemburg
DWS Invest ESG Qi LowVol World FC Aktienfonds 1,7 % Luxemburg
Commerzbank 22/​14.09.27 Renten 1,6 % Deutschland
Standard Chartered 21/​17.11.29 Renten 1,5 % Vereinigtes Königreich
Deutsche Pfandbriefbank 21/​27.10.25 MTN Renten 1,5 % Deutschland
Assicurazioni Generali 22/​06.07.2032 MTN Renten 1,5 % Italien
ING Group 22/​24.08.2033 Renten 1,5 % Niederlande

für den Zeitraum vom 01. April 2022 bis zum 31. März 2023

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel: für den Zeitraum vom 01. April 2022 bis zum 31. März 2023

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen betrug zum Stichtag 99,9% des Fondsvermögens.

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

Wie sah die Vermögensallokation aus?

Dieser Fonds legte 99,9% in Vermögensgegenstände an, die den ESG-Standards entsprachen (#1 Ausgerichtet auf ökologische und soziale Merkmale). 44,77% wurden in nachhaltige Investitionen angelegt (#1A Nachhaltige Investitionen).

0,1% der Vermögensgegenstände des Fonds erfüllten die ESG-Standards nicht (#2 Andere Investitionen).

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst ökologisch und sozial nachhaltige Investitionen.

Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?

DWS ESG Balance Portfolio E

Aufschlüsselung der Branchenstruktur /​ Emittenten In % des Portfoliovermögens
Unternehmen 30,7 %
Institute 19,0 %
Sonst. Finanzierungsinstitutionen 14,9 %
Zentralregierungen 0,9 %
Aktienfonds 33,5 %
Beteiligung an Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 17,7 %

Stand: 31. März 2023

Inwiefern waren die nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?

Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert¹?

☐ Ja:
☐ In fossiles Gas ☐ In Kernenergie
X Nein

1 Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz‘) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

Mit Blick auf die EU-Taxonomiekonformität umfassen die Kriterien für fossiles Gas die Begrenzung der Emissionen und die Umstellung auf voll erneuerbare Energie oder CO2-arme Kraftstoffe bis Ende 2035. Die Kriterien für Kernenergie beinhalten umfassende Sicherheits- und Abfallentsorgungsvorsc hriften.

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:

Umsatzerlöse, die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln.

Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen.

Betriebs ausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln.

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

1. Taxonomiekonformität der Investitionen einschließlich Staatsanleihen*

2. Taxonomiekonformität der Investitionen ohne Staatsanleihen*

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

* Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

Aufgrund des Mangels an verlässlichen Daten bestand kein Mindestmaß für nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform waren. Daher betrug der aktuelle Anteil ökologisch nachhaltiger Investitionen, gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 (sogenannte TaxonomieVerordnung), 0% des Wertes des Fonds. Es konnte jedoch sein, dass einige nachhaltige Investitionen dennoch mit einem Umweltziel der Taxonomie-Verordnung konform waren.

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?

Es bestand kein Mindestanteil an Investitionen in Übergangswirtschaftstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten.

Wie hoch war der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?

Es bestand kein separater Mindestanteil für nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die nicht mit der EU-Taxonomie konform waren. Eine Trennung ist bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen, ob diese ökologische oder soziale Investitionen sind, nicht möglich. Der Gesamtanteil an nachhaltigen Investitionen betrug insgesamt 44,77% des Wertes des Fonds.

Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?

Die Gesellschaft hatte für den Fonds keine Mindestquote für ökologisch oder sozial nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung festgelegt. Da eine Trennung bei der Bewertung nachhaltiger Investitionen nicht möglich ist, soll der Gesamtanteil an ökologisch und sozial nachhaltigen Investitionen jedoch insgesamt 44,77% des Wertes des Fonds betragen.

Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurde mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?

Unter #2 Andere Investitionen fielen alle Vermögensgegenstände, die nicht den ESG-Standards entsprachen. Diese konnten alle in der Anlagepolitik vorgesehenen Vermögensgegenstände, einschließlich Bankguthaben und Derivate, umfassen.

„Andere Investitionen“ konnten zu Optimierung des Anlageergebnisses, für Diversifizierungs-, Liquiditäts- und Absicherungszwecke genutzt werden.

Es gab bei den „Anderen Investitionen“ keinen ökologischen oder sozialen Mindestschutz.

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Dieser Fonds verfolgte eine Multi-Asset-Strategie als Hauptanlagestrategie. Dabei wurde weltweit investiert, wobei Euro-Anlagen im Vordergrund standen. Der Fonds konnte bis zu 100% in Wertpapiere im Sinne von §193 KAGB investieren davon für bis zu 49% Aktien erwerben. Der Fonds durfte bis zu 10% in Contingent Convertibles investieren.

Weitere Details der Hauptanlagepolitik können dem Besonderen Teil des Verkaufsprospekts entnommen werden.

Das Fondsvermögen wurde vorwiegend in Anlagen investiert, die die definierten Standards für die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllten, wie in den folgenden Abschnitten dargelegt. Die Strategie des Fonds im Hinblick auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale war ein integraler Bestandteil der ESG-Bewertungsmethode und wurde über die Anlagerichtlinien des Fonds fortlaufend überwacht.

ESG-Bewertungsmethodik

Der Fonds legte zu mindestens 75% in Vermögensgegenstände an, die die definierten ESG-Standards in Bezug auf ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Merkmale erfüllten. Dabei wurden Anlagegrenzen festgelegt.

Um festzustellen, ob und in welchem Maße Vermögensgegenstände die definierten ESG-Standards erfüllten, bewertete eine unternehmensinterne ESG-Datenbank Vermögensgegenstände nach ESG-Kriterien, unabhängig von wirtschaftlichen Erfolgsaussichten.

Die ESG-Datenbank verarbeitete ESG-Daten mehrerer ESG-Datenanbieter sowie öffentlicher Quellen, und berücksichtigte interne Bewertungen nach einer definierten Bewertungs- und Klassifizierungsmethodik. Die ESG-Datenbank beruhte daher zum einen auf Daten und Zahlen und zum anderen auf Beurteilungen, die Faktoren berücksichtigte, die über die verarbeiteten Zahlen und Daten hinausgingen, wie zum Beispiel zukünftige erwartete ESG-Entwicklungen, Plausibilität der Daten im Hinblick auf vergangene oder zukünftige Ereignisse, Dialogbereitschaft zu ESG-Themen und Entscheidungen des Emittenten.

Die Vermögensgegenstände erhielten in den einzelnen Bewertungsansätzen jeweils eine von sechs möglichen Bewertungen, wobei „A“ die höchste Bewertung war und „F“ die niedrigste Bewertung war.

Die ESG-Datenbank nutzte zur Beurteilung, ob ESG-Standards bei den Vermögensgegenständen vorliegen, unterschiedliche Bewertungsansätze, unter anderem:

• Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung

Die ESG-Datenbank bewertete das Verhalten von Emittenten im Zusammenhang mit dem Klimawandel und Umweltveränderungen, zum Beispiel der Reduzierung von Treibhausgasen und Wasserschutz. Dabei wurden Emittenten, die zum Klimawandel und anderen negativen Umweltveränderungen weniger beitragen beziehungsweise die diesen Risiken weniger ausgesetzt sind, besser bewertet.

• Norm-Bewertung

Die ESG-Datenbank bewertete das Verhalten von Emittenten zum Beispiel im Rahmen der Prinzipien des United Nations Global Compact, der Standards der International Labour Organisation sowie das Verhalten im Rahmen allgemein anerkannter internationaler Normen und Grundsätze. Die NormBewertung prüfte zum Beispiel Menschenrechtsverletzungen, Verletzungen von Arbeitnehmerrechten, Kinder- oder Zwangsarbeit, nachteilige Umweltauswirkungen und Geschäftsethik.

• ESG-Qualitätsbewertung

Die ESG-Datenbank unterschied zwischen Unternehmen und staatlichen Emittenten.

Für Unternehmen verglich die ESG-Datenbank Emittenten auf Basis ihrer ESG-Qualität. Die ESG-Qualitätsbewertung berücksichtigte bei der Beurteilung des Emittenten unterschiedliche ESG-Faktoren, so zum Beispiel den Umgang mit Umweltveränderungen, Produktsicherheit, Mitarbeitermanagement oder Unternehmensethik.

Die ESG-Qualitätsbewertung folgte dem sogenannten „Klassenbester-Ansatz“ (aus dem englischen „best in class“). Dabei erhielten die Emittenten eine Bewertung relativ zu ihrer Vergleichsgruppe. Die Vergleichsgruppe wurde aus Unternehmen aus dem gleichen Sektor aus der gleichen Region gebildet. Die im Vergleich besser bewerteten Emittenten erhielten eine bessere Bewertung während die im Vergleich schlechter bewerteten Emittenten eine schlechtere Bewertung erhielten.

Für Staaten bewertete die ESG-Datenbank die ganzheitliche Regierungsführung unter anderem unter Berücksichtigung der Bewertung der politischen und bürgerlichen Freiheiten.

• Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren

Die ESG-Datenbank definierte bestimmte Geschäftsbereiche und Geschäftstätigkeiten als relevant.

Als relevant wurden Geschäftsbereiche und Geschäftstätigkeiten definiert, die die Produktion oder den Vertrieb von Produkten in einem umstrittenen Bereich betrafen („kontroverse Sektoren“). Als kontroverse Sektoren waren zum Beispiel die zivile Schusswaffenindustrie, die Rüstungsindustrie, Tabakwaren und Erwachsenenunterhaltung definiert.

Als relevant wurden weitere Geschäftsbereiche und Geschäftstätigkeiten definiert, die die Produktion oder den Vertrieb von Produkten in anderen Bereichen betrafen. Weitere relevante Bereiche waren zum Beispiel Kernenergie oder Abbau von Kohle und kohle-basierte Energiegewinnung.

Die ESG-Datenbank berücksichtigte bei der Bewertung von Emittenten den Anteil am Gesamtumsatz, den die Emittenten in den relevanten Geschäftsbereichen und Geschäftstätigkeiten erzielten. Je niedriger der prozentuale Anteil des Umsatzes aus den relevanten Geschäftsbereichen und Geschäftstätigkeiten war, desto besser war die Bewertung.

• Ausschluss-Bewertung für den Sektor „kontroverse Waffen“

Die ESG-Datenbank bewertete die Beteiligung eines Unternehmens an kontroversen Waffen. Zu kontroversen Waffen zählten beispielsweise Antipersonenminen, Streumunition, Waffen aus abgereichertem Uran, Nuklearwaffen, chemische und biologische Waffen.

Emittenten wurden vor allem nach dem Grad ihrer Beteiligung unter anderem bei der Produktion von kontroversen Waffen und ihren Bauteilen bewertet.

• Bewertung von Investmentanteilen

Die ESG-Datenbank bewertete Investmentanteile gemäß der ESG Qualitäts-Bewertung (ausgenommen der Bewertung von Staaten), Klima- und Transitionsrisiko- und Norm-Bewertung.

Bankguthaben wurden nicht bewertet.

Derivate wurden nicht eingesetzt, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen und wurden somit bei der Berechnung des Mindestanteils von Vermögenswerten, die diese Merkmale erfüllten, nicht berücksichtigt. Derivate auf einzelne Emittenten durften jedoch nur dann für den Fonds erworben werden, wenn die Emittenten der Basiswerte die ESG-Standards erfüllten.

Die jeweiligen Bewertungen des Vermögensgegenstands wurden dabei einzeln betrachtet. Hatte der Vermögensgegenstand in einem Bewertungsansatz eine Bewertung, die in diesem Bewertungsansatz als nicht geeignet betrachtet wurde, konnte der Vermögensgegenstand nicht erworben werden, auch wenn er in einem anderen Bewertungsansatz eine Bewertung hatte, die geeignet gewesen wäre.

Vermögensgegenstände, die in den einzelnen Bewertungsansätzen jeweils eine Bewertung von A-D hatten, in der Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren sowie in der Ausschluss-Bewertung für den Sektor „kontroverse Waffen“ eine Bewertung von A-C hatten, erfüllten die ESG-Standards.

Bis zu 15% des Wertes des Fonds konnten in Vermögensgegenstände angelegt werden, die eine ESG-Qualitätsbewertung von D haben. In Vermögensgegenstände, die eine ESG-Qualitätsbewertung von E haben, wird nicht angelegt.

Bis zu 5% des Wertes des Fonds konnten in Vermögensgegenstände angelegt werden, die eine Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung von E haben.

Bis zu 5% des Wertes des Fonds konnten in Vermögensgegenstände angelegt werden, die eine Norm-Bewertung von E haben.

In Vermögensgegenstände, die eine Bewertung von D oder E in der Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren sowie in der Ausschluss-Bewertung für den Sektor „kontroverse Waffen“ hatten, wurde nicht angelegt. Davon ausgenommen sind Vermögensgegenstände, die eine Bewertung von D hatten, soweit diese im Zusammenhang mit dem Abbau von Kohle und kohle-basierter Energiegewinnung standen.

Zudem galt ausdrücklich für den Fonds, dass Vermögensgegenstände ausgeschlossen waren, die von Emittenten ausgegeben wurden, deren Umsätze

aus der Herstellung oder dem Vertrieb aufgrund von internationalen Konventionen (zum Beispiel Chemiewaffenkonventionen) von geächteten Waffen generierten,

zu mehr als 10% aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/​von fossilen Brennstoffen (exklusive Erdgas) generierten,

zu mehr als 10% aus der Förderung von Kohle und Erdöl generierten,

zu mehr als 10% aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generierten.

Abweichend davon konnten die von den oben ausgeschlossenen Emittenten begebenen „Green Bonds“ (Grüne Anleihen), „Social Bonds“ (Soziale Anleihen) oder ähnliche Anleihen erworben werden, wenn diese Bonds den jeweiligen ICMA Bond Principles („International Capital Market Association“) entsprachen.

Es durften Emittenten für den Fonds erworben werden, die ihren Umsatz durch Aktivitäten im Zusammenhang mit der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/​von Atomenergie und Erdgas sowie Förderung von Uran oder Erdgas generierten.

In Vermögensgegenstände, die eine Bewertung von F in einem Bewertungsansatz hatten, wurde nicht angelegt.

Bis zu 25% des Wertes des OGAW-Sondervermögens wurden in Vermögensgegenstände angelegt, die den ESG Standards nicht entsprachen oder nicht bewertet wurden.

Zusätzlich stellte die Gesellschaft fest, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit eine nachhaltige Investition gemäß Art. 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung darstellte.

Mindestens 25% des Wertes des Fonds wurden in nachhaltige Investitionen im Sinne von Art. 2 Nummer 17 der Offenlegungsverordnung angelegt, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beitrugen, wobei die nachhaltigen Investitionen die oben genannten ESG-Standards erfüllten.

Die Anlagestrategie sah keine verbindliche Mindestreduzierung vor.

Die gute Unternehmensführung wurde mit der Norm-Bewertung bewertet.

Wie hat dieses Finanzprodukt im Vergleich zum bestimmten Referenzwert abgeschnitten?

Es wurde kein Index als Referenzwert festgelegt.

Bei den Referenzwerten handelt es sich um Indizes, mit denen gemessen wird, ob das Finanzprodukt die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht.

Hinweise

Wertentwicklung

Der Erfolg einer Investmentfondsanlage wird an der Wertentwicklung der Anteile gemessen. Als Basis für die Wertberechnung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen; bei inländischen thesaurierenden Fonds wird die – nach etwaiger Anrechnung ausländischer Quellensteuer – vom Fonds erhobene inländische Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag hinzugerechnet. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine Prognosen für die Zukunft.

Darüber hinaus sind in den Berichten auch die entsprechenden Vergleichsindizes – soweit vorhanden – dargestellt. Alle Grafik- und Zahlenangaben geben den Stand vom 31. März 2023 wieder (sofern nichts anderes angegeben ist).

Verkaufsprospekte

Alleinverbindliche Grundlage des Kaufs ist der aktuelle Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen sowie das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“, die Sie bei der DWS Investment GmbH oder den Geschäftsstellen der Deutsche Bank AG und weiteren Zahlstellen erhalten.

Angaben zur Kostenpauschale In der Kostenpauschale sind folgende Aufwendungen nicht enthalten:

a) im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung

von Vermögensgegenständen entstehende Kosten;

b) im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;

c) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens.

Details zur Vergütungsstruktur sind im aktuellen Verkaufsprospekt geregelt.

Ausgabe- und Rücknahmepreise

Börsentäglich im Internet
www.dws.de

Gesonderter Hinweis für betriebliche Anleger:

Anpassung des Aktiengewinns wegen des EuGH-Urteils in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH und der Rechtsprechung des BFH zu § 40a KAGG

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH (C-377/​07) entschieden, dass die Regelung im KStG für den Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot für Körperschaften, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam geltend zu machen, galt nach § 34 KStG bereits in 2001, während dies für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an inländischen Gesellschaften erst in 2002 galt. Dies widerspricht nach Auffassung des EuGH der Kapitalverkehrsfreiheit.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az. I R 27/​08) entschieden, dass die Rs. STEKO grundsätzlich Wirkungen auf die Fondsanlage entfaltet. Mit BMF-Schreiben vom 01.02.2011 „Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Oktober 2009 – I R 27/​08 beim Aktiengewinn („STEKO-Rechtsprechung“)“ hat die Finanzverwaltung insbesondere dargelegt, unter welchen Voraussetzungen nach ihrer Auffassung eine Anpassung eines Aktiengewinns aufgrund der Rs. STEKO möglich ist.

Der BFH hat zudem mit den Urteilen vom 25.6.2014 (I R 33/​09) und 30.7.2014 (I R 74/​12) im Nachgang zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 (1 BvL 5/​08, BGBl I 2014, 255) entschieden, dass Hinzurechnungen von negativen Aktiengewinnen aufgrund des § 40a KAGG i. d. F. des StSenkG vom 23. Oktober 2000 in den Jahren 2001 und 2002 nicht zu erfolgen hatten und dass steuerfreie positive Aktiengewinne nicht mit negativen Aktiengewinnen zu saldieren waren. Soweit also nicht bereits durch die STEKO-Rechtsprechung eine Anpassung des Anleger-Aktiengewinns erfolgt ist, kann ggf. nach der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Anpassung erfolgen. Die Finanzverwaltung hat sich hierzu bislang nicht geäußert.

Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen aufgrund der BFH-Rechtsprechung empfehlen wir Anlegern mit Anteilen im Betriebsvermögen, einen Steuerberater zu konsultieren.

Zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

Bezüglich der gemäß § 101 Abs. 2 Satz 5 des Kapitalanlagegesetzbuches erforderlichen Angaben nach § 134c Abs. 4 des Aktiengesetzes verweisen wir auf die Informationen, die auf der DWS-Homepage unter „Rechtliche Hinweise“ (www.dws.de/​footer/​rechtliche-hinweise) gegeben werden.

Die Angaben zur Umschlagsrate des betreffenden Fondsportfolios werden auf der Website „dws.de“ bzw. „dws.com“ unter „Fonds-Fakten“ veröffentlicht. Sie finden diese auch unter folgender Adresse:

DWS ESG Balance Portfolio E (https:/​/​www.dws.de/​gemischte-fonds/​de0008471301-dws-esg-balance-portfolio-e)

Russland/​Ukraine-Krise

Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine markiert einen dramatischen Wendepunkt in Europa, der unter anderem die Sicherheitsarchitektur und die Energiepolitik Europas nachhaltig beeinflusst und für erhebliche Volatilität gesorgt hat und auch weiterhin sorgen dürfte. Allerdings sind die konkreten bzw. möglichen mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Krise auf die Konjunktur, einzelne Märkte und Branchen sowie die sozialen Implikationen angesichts der Unsicherheit zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Berichts nicht abschließend beurteilbar. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft des Sondervermögens setzt deshalb ihre Bemühungen im Rahmen ihres Risikomanagements fort, um diese Unsicherheiten bewerten und ihren möglichen Auswirkungen auf die Aktivitäten, die Liquidität und die Wertentwicklung des Sondervermögens begegnen zu können. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ergreift alle als angemessen erachteten Maßnahmen, um die Anlegerinteressen bestmöglich zu schützen.

Umbenennung des Fonds

Das Sondervermögen DWS Balance Portfolio E wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2023 in DWS ESG Balance Portfolio E umbenannt.

 

Frankfurt am Main, den 7. Juli 2023

DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens DWS ESG Balance Portfolio E – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. März 2023, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der DWS Investment GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der DWS Investment GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der DWS Investment GmbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der DWS Investment GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die DWS Investment GmbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 7. Juli 2023

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Kuppler Neuf
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer