Am 29. Januar 2025 hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) gegen die LIBERO football finance AG ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro festgesetzt.
Hintergrund der Maßnahme ist ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB). Die Gesellschaft hatte es versäumt, die gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2023 fristgerecht elektronisch beim Betreiber des Bundesanzeigers einzureichen.
Die Sanktion stützt sich auf § 335 HGB, der bei Verletzung der Offenlegungspflichten Ordnungsgelder vorsieht.
Gegen den Bescheid hat die LIBERO football finance AG Beschwerde eingelegt.