Finanzreporting-Verstoß: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen LIBERO football finance AG

Am 29. Januar 2025 hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) gegen die LIBERO football finance AG ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro festgesetzt.

Hintergrund der Maßnahme ist ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB). Die Gesellschaft hatte es versäumt, die gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2023 fristgerecht elektronisch beim Betreiber des Bundesanzeigers einzureichen.

Die Sanktion stützt sich auf § 335 HGB, der bei Verletzung der Offenlegungspflichten Ordnungsgelder vorsieht.

Gegen den Bescheid hat die LIBERO football finance AG Beschwerde eingelegt.