Insolvenz der ELEMENT Insurance AG: Was Versicherte jetzt wissen und tun sollten

Die ELEMENT Insurance AG, ein auf White-Label-Versicherungen spezialisierter Schaden- und Unfallversicherer mit Sitz in Berlin, ist offiziell insolvent. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 1. März 2025 das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet, nachdem zuvor keine Rettungslösung durch eine Bestandsübertragung gefunden werden konnte.

Die Insolvenz trifft viele Versicherungsnehmer, da ELEMENT zum Jahresbeginn 2025 noch rund 320.000 aktive Versicherungsverträge führte, darunter Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen.

Hier erfahren Sie, welche Auswirkungen die Insolvenz hat und welche Schritte Versicherte nun unternehmen sollten.


Warum ist ELEMENT insolvent?

ELEMENT meldete am 20. Dezember 2024 Insolvenz an, nachdem dem Unternehmen kurzfristig der Rückversicherungsschutz gekündigt wurde. Dadurch konnte die Gesellschaft ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen und geriet in Überschuldung. Die BaFin verhängte daraufhin ein Neugeschäftsverbot, um weitere Risiken für Versicherte zu minimieren.


Welche Folgen hat die Insolvenz für Versicherte?

Die meisten Versicherungsverträge enden am 1. April 2025 um 24:00 Uhr – also einen Monat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das bedeutet:

  • Bis zum Stichtag besteht noch Versicherungsschutz, jedoch ist nicht garantiert, dass alle bis dahin gemeldeten Schäden vollständig erstattet werden.
  • Bestehende Ansprüche müssen von den Versicherten aktiv beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.
  • Wer über ELEMENT versichert ist, sollte umgehend eine neue Versicherung suchen, um nahtlosen Schutz sicherzustellen.

Wie wirkt sich die Insolvenz auf bestehende Schäden aus?

  • Schäden, die vor dem 1. April 2025 eintreten, sind grundsätzlich noch gedeckt, allerdings kann nicht garantiert werden, dass sie vollständig ausgezahlt werden.
  • Die Regulierung erfolgt aus dem Sicherungsvermögen von ELEMENT. Falls dieses nicht ausreicht, erfolgt eine anteilige Auszahlung.
  • Es ist noch unklar, wann und in welcher Höhe die Auszahlungen stattfinden können.

Was bedeutet die Insolvenz für White-Label-Versicherungen?

ELEMENT agierte als White-Label-Versicherer, das heißt, viele Kunden wissen möglicherweise nicht, dass sie bei ELEMENT versichert sind. In diesen Fällen ist auf den Vertragsunterlagen oft nur der Kooperationspartner sichtbar.

Versicherte sollten daher ihre Unterlagen sorgfältig prüfen, um festzustellen, ob ihre Police von ELEMENT getragen wurde.


Welche Schritte sollten Versicherte jetzt unternehmen?

Vertragsunterlagen prüfen: Wer über ELEMENT versichert ist, sollte den Versicherungsschutz auf alternative Anbieter prüfen.

Neuen Versicherungsschutz abschließen: Ein lückenloser Übergang ist wichtig, insbesondere bei existenziellen Versicherungen wie Haftpflicht, Wohngebäude oder Unfallversicherung.

Ansprüche anmelden: Versicherte müssen ihre offenen Forderungen beim Insolvenzverwalter unter www.element-insolvenz.de anmelden. Die Frist dafür endet am 27. Mai 2025.

Erstattung von Prämien prüfen: Falls bereits gezahlte Versicherungsprämien nicht aufgebraucht wurden, könnte ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung bestehen. Auch dies muss als Insolvenzforderung geltend gemacht werden.

Informationen des Insolvenzverwalters beachten: Versicherte erhalten schriftliche Mitteilungen zum Verfahren, Fristen und weiteren Schritten.


Wichtiger Hinweis zur Beratung

Die BaFin bietet keine individuelle Beratung zur Anmeldung von Ansprüchen oder zum Wechsel des Versicherers. Wer Unterstützung benötigt, sollte sich an Versicherungsberater, Verbraucherschutzorganisationen oder einen Anwalt wenden.

Weitere Informationen zur Insolvenz von ELEMENT und Antworten auf häufige Fragen finden Versicherte auf der offiziellen Website www.element-insolvenz.de.