Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 17. Januar 2025 gegen die pferdewetten.de AG ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro verhängt. Der Grund für die Sanktion ist ein Verstoß gegen die gesetzlichen Offenlegungspflichten gemäß § 325 Handelsgesetzbuch (HGB).
Hintergrund des Verstoßes
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Jahres- und Konzernabschlüsse fristgerecht beim Bundesanzeiger einzureichen. Diese Transparenz dient dazu, Investoren, Gläubiger und andere Marktteilnehmer über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu informieren. Die pferdewetten.de AG hat ihre Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2023 jedoch nicht rechtzeitig übermittelt, womit sie gegen diese Offenlegungspflicht verstoßen hat.
Das Bundesamt für Justiz ahndet Verstöße dieser Art regelmäßig mit Ordnungsgeldern, um die Einhaltung der Publizitätsvorgaben sicherzustellen. Die Rechtsgrundlage für die Sanktion bildet § 335 HGB, der dem BfJ die Befugnis gibt, Ordnungsgelder bei nicht fristgerechter Offenlegung zu verhängen.
Reaktion der pferdewetten.de AG
Das Unternehmen hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt. Damit bleibt offen, ob die Strafe in vollem Umfang bestehen bleibt oder durch eine Überprüfung reduziert oder aufgehoben wird. Der Fall könnte in einem weiteren Schritt vor Gericht landen, falls die Gesellschaft eine gerichtliche Klärung anstrebt.
Bedeutung des Falls für Unternehmen
Der Fall zeigt, dass das Bundesamt für Justiz weiterhin konsequent gegen Verstöße bei der Finanzberichterstattung vorgeht. Gerade für börsennotierte Unternehmen, die dem Kapitalmarkt verpflichtet sind, hat die fristgerechte Veröffentlichung von Geschäftsberichten eine hohe Bedeutung.
Das Verfahren unterstreicht zudem die rechtlichen Risiken, die mit verspäteten oder unvollständigen Offenlegungen verbunden sind. Neben finanziellen Strafen können solche Verstöße das Vertrauen von Investoren und Geschäftspartnern beeinträchtigen. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass ihre Finanzberichterstattung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, um Ordnungsgelder und mögliche Reputationsschäden zu vermeiden.