purus Aktiengesellschaft: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
purus Aktiengesellschaft
Wiesbaden
Rechnungslegung/Finanzberichte Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 30.04.2019

purus Aktiengesellschaft

Wiesbaden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz zum 31. Dezember 2017

purus Aktiengesellschaft, Wiesbaden

AKTIVA

31.12.2017 31.12.2016
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 252.212,00 280.498,00
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 21.564,00 28.296,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 162.401,00 196.615,00
436.177,00 505.409,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Fertige Erzeugnisse und Waren 7.705,56 2.708,51
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.541.770,57 1.158.789,32
2. Sonstige Vermögensgegenstände 361.599,16 363.699,16
1.903.369,73 1.522.488,48
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 8.627,99 96.818,74
1.919.703,28 1.622.015,73
C. Rechnungsabgrenzungsposten 109.693,26 79.199,03
2.465.573,54 2.206.623,76

PASSIVA

31.12.2017 31.12.2016
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Grundkapital 201.000,00 201.000,00
II. Gewinnrücklagen 5.678,59 7.785,47
III. Bilanzgewinn 0,00 147.923,72
206.678,59 356.709,19
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 3.851,00 9.983,50
2. Sonstige Rückstellungen 295.320,00 251.140,00
299.171,00 261.123,50
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 528.823,80 308.729,98
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 119.258,68 89.645,54
3. Sonstige Verbindlichkeiten 1.232.888,27 1.102.830,05
davon aus Steuern: EUR 514.588,92 (EUR 479.603,14)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 98.315,28 (EUR 11.243,61)
1.880.970,75 1.501.205,57
D. Latente Steuern
passive latente Steuern 78.753,20 87.585,50
2.465.573,54 2.206.623,76

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

purus Aktiengesellschaft, Wiesbaden

2017 2016
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 14.780.242,65 12.506.400,33
2. sonstige Betriebliche Erträge 116.005,88 115.925,15
3. Materialaufwand
a) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -82.210,63 -60.778,73
b) bezogene Leistungen -812.102,03 -684.898,88
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -10.690.754,78 -8.910.221,56
b) Soziale Abgaben und Altersvers. -2.005.086,55 -1.762.210,77
5. Abschreibungen -129.645,65 -97.696,51
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.297.518,63 -989.576,88
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 664,78 4.487,84
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -32.397,66 -13.959,05
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 8.847,20 -80.300,41
10. Ergebnis nach Steuern -143.955,42 27.170,53
11. sonstige Steuern -6.075,18 -5.407,17
12. Jahresfehlbetrag, -überschuss -150.030,60 21.763,36
13. Gewinnvortrag aus Vorjahr 147.923,72 127.248,53
14. Entnahme/Einstellung gesetzliche Rücklage 2.106,88 -1.088,17
15. Bilanzgewinn 0,00 147.923,72

Anhang für das Geschäftsjahr 2017

I. Allgemeine Angaben

Die purus AG mit Firmensitz in Wiesbaden, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Wiesbaden unter HRB 25118, ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung der Vorschriften des Aktiengesetzes sowie der Regelung der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Die nach § 284 Abs. 3 HGB erforderliche Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in einer gesonderten, dem Anhang beigefügten Tabelle dargestellt (Anlage III, 9)

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.

II. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Das Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gem. § 248 Abs. 2 HBG wurde in Anspruch genommen. Der Zugang im Wirtschaftsjahr betrug TEUR 0 (Vorjahr TEUR 283). Die planmäßige Abschreibung erfolgt über einen Zeitraum von 10 Jahren, Die passiven latenten Steuern betragen TEUR 79 (Vorjahr TEUR 88). Es besteht eine Ausschüttungssperre im Sinne des § 268 Abs. 8 HGB in Höhe von TEUR 173 (Vorjahr TEUR 192). Diese resultiert aus der Saldierung des Postens selbst geschaffenen immaterielle Vermögensgegenstände zum 31.12.2017 in Höhe von TEUR 252 (Vorjahr TEUR 280) und der ausgewiesenen passiven latenten Steuern zum Stichtag in Höhe von TEUR 79 (Vorjahr TEUR 88).

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bewertet. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut €410 nicht übersteigen.

Die Vorräte wurden durch körperliche Bestandaufnahme zu Einstandspreisen zum Abschlussstichtag ermittelt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt.

Das Grundkapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

III. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Auf die besonderen Ausführungen zu selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände unter Punkt II wird verwiesen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferung und Leistung sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegenüber dem Vorstand in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 19) enthalten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich zum 31. Dezember 2017 wie folgt dar:

Gesamt Restlaufzeiten
Bis zu einem Jahr 2 bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre
TEUR TEUR TEUR TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.542 1.542 0 0
Sonstigen Vermögensgegenstände 361 238 123 0
Summe 1.903 1.780 123 0

Es bestehen sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr in Höhe von TEUR 123 (Vorjahr TEUR 159).

Eigenkapital

Das Grundkapital beträgt EUR 201.000, eingeteilt in 201.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von EUR 1 je Aktie.

Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung erfolgte eine Entnahme aus der gesetzlichen Rücklage in Höhe von EUR 2.106,88 zur Deckung des Jahresfehlbetrages analog § 150 Abs. 3 AktG.

Gemäß § 268 Abs. 8 HGB ist ein Betrag aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände von TEUR 173 zu verzeichnen. Insoweit besteht in dieser Höhe eine Ausschüttungssperre.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus dem Personalbereich (Urlaub, Überstunden).

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von TEUR 608 (Vorjahr TEUR 569) Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt. In Höhe von TEUR 291 (Vorjahr TEUR 181) bestehen Verbindlichkeiten aus Lohn und Kirchensteuer, sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit. Umsatzsteuerverbindlichkeiten bestehen in Höhe von TEUR 242 (Vorjahr TEUR 217).

Passive latente Steuern

Aufgrund der Aktivierung des immateriellen Vermögensgegenstandes wird eine passive latente Steuer ausgewiesen. Die passive latente Steuer wurde im Geschäftsjahr um TEUR 9 aufgelöst.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind gegenüber dem Vorjahr keine periodenfremde Erträge (Vorjahr TEUR 2) ausgewiesen. Die wesentlichen Erträge rekrutieren sich aus steuerlichen Sachbezügen in Höhe von TEUR 107 (Vorjahr TEUR 101).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Telefon und EDV in Höhe von TEUR 206 (Vorjahr TEUR 137), Mieten und Nebenkosten in Höhe von TEUR 338 (Vorjahr TEUR 271), Kfz-Kosten in Höhe von TEUR 224 (Vorjahr TEUR 166) sowie für Gestattungs- und Ausweisdienste in Höhe von TEUR 38 (Vorjahr TEUR 33).

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belaufen sich auf TEUR -9 (Vorjahr TEUR 80). Es handelt sich hier im Wesentlichen um passive latente Steuern (vgl. Punkt II).

V. Sonstige Pflichtangaben

Zahl der Arbeitnehmer

Während des Geschäftsjahres betrug die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer 485, davon 432 gewerbliche Arbeitnehmer und 53 Angestellte.

Aufsichtstrat

Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2017:

Mustafa Güventürk, Dipl.-Kfm., Wiesbaden (Vorsitzender)

Rahime Güventürk, Kauffrau, Wiesbaden

Habibe Güventürk, Kauffrau, Wiesbaden

Bezüge des Aufsichtsrats sind im laufenden Geschäftsjahr nicht angefallen.

Vorstand

Vorstand im Geschäftsjahr 2017 waren:

Haci Güventürk, Kaufmann, Wiesbaden (Vorsitzender)

Ilhami Güventürk, Dipl.-Ing., Wiesbaden

Ahmet Güventürk, Kaufmann, Wiesbaden

Da nur 3 Vorstände Bezüge von der Gesellschaft erhalten, wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB auf eine Angabe verzichtet.

Mitgliedern des Vorstandes wurden Kredite wie folgt eingeräumt:

1. Januar 2017 Rückzahlungen Zugang 31. Dezember 2017
TEUR TEUR TEUR TEUR
Vorstand 19 26 7 0

Der Zinssatz für diese Kredite betrug 3 %. Den Krediten liegen ansonsten folgende wesentliche Bedingungen zugrunde: Die Kredithöhe darf nicht den Betrag von TEUR 10 überschreiten.

Die Kredite wurden im Geschäftsjahr vollständig zurückgezahlt.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt:

Gesamt Restlaufzeiten
TEUR Bis zu einem Jahr
TEUR
1 bis 5 Jahre
TEUR
Mehr als 5 Jahre
TEUR
Miet-, Pacht- und Leasingverträge 1.759 544 1.215 14
1.759 544 1.215 14

Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären.

Die Miet-, Pacht- und Leasingverträge betreffen das Verwaltungsgebäude, den Fuhrpark und bestimmte Büro- und Geschäftsausstattungen (Kopierer, Drucker). In allen Fällen handelt es sich um sog. Operating-Lease Verträge, die zu keiner Bilanzierung der Objekte bei der Gesellschaft führen. Der Vorteil dieser Verträge liegt in der geringeren Kapitalbindung im Vergleich zum Erwerb und im Wegfall des Verwertungsrisikos. Risiken könnten sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Objekte nicht mehr vollständig genutzt werden könnten, wozu es derzeit keine Anzeichen gibt.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres:

Am 03.04.2018 wurde die außerordentliche Hauptversammlung wegen Verlustanzeige gem. § 92 Abs. 1 AktG einberufen. Mit außerordentlicher Hauptversammlung vom 18.12.2018 wurde eine Kapitalerhöhung um € 150.000,00 beschlossen, um den Verlust des Geschäftsjahres 2018 auszugleichen. Die Einzahlungen wurden von den Aktionären am 18.01.2019 erbracht und mit dem 28.02.2019 erfolgte die Eintragung des Grundkapitals von € 351.000,00 ins Handelsregister. Mit Datum vom 19.03.2019 wurde eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, die gem. § 92 Abs. 1 AktG notwendig wurde.

Gewinnverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn von TEUR 0, der sich aus dem Jahresfehlbetrag von TEUR 150, dem Gewinnvortrag von TEUR 147 und der Entnahme aus der gesetzliche Rücklage von TEUR 2 ergibt, auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Wiesbaden, den 10. April 2019

Haci Güventürk, Vorstandsvorsitzender

Ilhami Güventürk, Vorstand

Ahmet Güventürk, Vorstand

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017

1 Geschäftsmodell des Unternehmens

Der Hauptsitz der purus AG ist die Hessische Landeshauptstadt Wiesbaden. Von hier aus werden die innerbetrieblichen Geschäftsprozesse, das bundesweite Vertriebsnetz und die zehn weiteren Niederlassungen gesteuert.

Das operative Geschäft der purus AG gliedert sich unverändert in folgende vier Geschäftsbereiche: Personal Services, Facility Services, Airport Services und Call Center Services.

Der Geschäftsbereich Personal Services umfasst mit personalwirtschaftlichen Dienstleistungen am Kunden ein sehr breites Spektrum und nimmt wichtige Funktionen für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt wahr. In diesem Geschäftsfeld akquiriert, vermittelt und überlässt die purus AG Personal und stellt dieses Kunden bedarfsgerecht unterstützend zur Verfügung. Ebenso werden Personaleinsatzplanung und -controlling für Kunden übernommen. In 2017 gibt es neben dem Hauptsitz in Wiesbaden zehn weitere unselbständige Niederlassungen im Bereich Personal Services – Frankfurt, Darmstadt, Hanau, Mannheim, Stuttgart, Mainz, Gießen, Köln, Heilbronn und die im Januar neu eröffnete Niederlassung in Heidelberg.

Der Geschäftsbereich Facility Services vereint die Verwaltung, Pflege und Bewirtschaftung von Gebäuden sowie deren technische Anlagen und Einrichtungen und sorgt für einen langfristigen Erhalt oder eine Erhöhung der Vermögenswerte von Unternehmen in Form von Bausubstanz, Anlagen und Einrichtungen. Dazu gehören technische und infrastrukturelle Aufgaben wie zum Beispiel schwerpunktmäßig im Bereich der Gebäudereinigung alle Formen der Schmutzbeseitigung, die in und um Gebäude anfallen.

Klassischerweise wird im Rahmen der Unterhaltsreinigung die Glas- und Bodenreinigung eingeschlossen, jedoch geht die moderne Gebäudereinigung aber auch auf alle spezifischen Anforderungen des zu reinigenden Objekts ein, z.B. in Form von Teppichreinigung, Schädlingsbekämpfung oder indem sie spezielle Lösungen für ausgewählte Umfelder anbietet, wie z.B. in der Klinikreinigung und Industriereinigung.

Der Geschäftsbereich Airport Services vereint beide zuvor genannten Geschäftsfelder und spezialisiert sich in der Dienstleistung auf die Anforderungen rund um den Luftverkehr mit maßgebendem Know-how. In den letzten Jahren seines Bestehens hat sich die purus AG in diesem Geschäftsfeld zu einem herausragenden Spezialisten für Bodenverkehrsdienste und Abfertigungskoordination mit hohen Service- und Sicherheitsstandards entwickelt. Die purus AG bietet sämtliche Dienstleistungen zwischen Ankunft und Abflug einer Maschine, die das Flugzeug physisch und planerisch für seinen nächsten Einsatz vorbereiten. Mit dem Hauptsitz in Wiesbaden ist die purus AG mit seinen Dienstleistungen in diesem Geschäftsbereich neben einigen Regionalflughäfen auch am größten Flughafen Deutschlands, dem Frankfurter Flughafen, vertreten.

Der Geschäftsbereich Call Center Services schafft telefonische Marktkontakte sowohl aktiv als outbound-, als auch passiv als inbound-Service. Dabei wird eine Vielzahl von Aufgaben erfüllt, sei es zu Informationszwecken als Hotline zu Produktinformationen oder als Kundendienst, Beschwerdemanagement, Markt- und Meinungsforscher, Auftrags- und Bestellannahmestelle. Die purus AG übernimmt bei Auftragserteilung die Einstellung und Planung der Mitarbeiter.

Der bundesweite Vertrieb in allen vier Geschäftsbereichen wird durch den Hauptsitz in Wiesbaden gesteuert. Lediglich im Bereich Personal Services wird der zentrale Vertrieb durch die zehn Niederlassungen bundesweit unterstützt.

2 Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft

2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Bereits seit 2013 zeichnet sich die konjunkturelle Lage in Deutschland durch ein kräftiges Wirtschaftswachstum aus. Dieser andauernde Konjunkturaufschwung setze sich auch im fünften Jahr in Folge durch und sorgte 2017 für ein um 2,2% gestiegenes preisbereinigtes Bruttoinlandsprodukt (BIP). Zwar schwankte das preis-, kalender- und saisonbereinigte BIP auch in 2017 von Quartal zu Quartal, aber das nur relativ gering. Demzufolge hatten globale Unsicherheiten, wie bspw. die protektionistischen Züge der neuen US-Regierung und der angekündigte Austritt Großbritanniens aus der EU, nicht den ursprünglich erwarteten Einfluss und beeinträchtigten das Wirtschaftswachstum Deutschlands nur wenig. Das zeigt einmal mehr, dass positive Wirtschaftsimpulse auch 2017 primär aus dem Inland kamen. Nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren die privaten Konsumausgaben preisbereinigt um 2,0 % höher als im Vorjahr und insbesondere die Bruttoanlageinvestitionen legten 2017 im Vorjahresvergleich überdurchschnittlich zu (+ 3,0 %).

Auch am Arbeitsmarkt setzten sich die günstigen Trends der Vorjahre fort. Wichtigster Motor war hier weiterhin der Anstieg der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 1,5%. Das entspricht der höchsten Zunahme seit dem Jahr 2007. Die Zahl der Arbeitnehmer, die ausschließlich einen Minijob ausüben, und die Zahl der Selbstständigen waren dabei allerdings rückläufig. Eine höhere Erwerbsbeteiligung sowie die Zuwanderung von Arbeitskräften aus dem Ausland glichen altersbedingte demografische Effekte aus. Damit nahm die Arbeitslosenquote gegenüber 2016 um 0,4 Prozentpunkte ab. Sie befand sich damit auf dem niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung.

2.2 Arbeitnehmerüberlassung

Das Beschäftigungsmodell der Arbeitsnehmerüberlassung ist mittlerweile eine feste Größe am deutschen Arbeitsmarkt. Sie ist gekennzeichnet durch ein Dreiecksverhältnis zwischen einem Verleiher, einem Arbeitnehmer und einem Entleiher. Die Entwicklung dieser Branche ist zum einen durch die Konjunktur und zum anderen auch durch gesetzliche Änderungen geprägt, die, wie nicht wirklich anders zu erwarten war, insbesondere 2017 eine maßgebliche Rolle gespielt haben. Durch die Große Koalition wurde die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes umgesetzt und hat maßgeblich gesetzliche „Stellschrauben“ im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) neu justiert.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeitsnehmerüberlassung sind in Deutschland seit dem 11. Oktober 1972 im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Ursprünglich sollte das Gesetz nur den Schutz der Zeitarbeitnehmer sicherstellen. Mittlerweile dient es jedoch auch der Umsetzung von arbeitsmarktpolitischen Zielen des Gesetzgebers. Seit seinem Bestehen wurde das AÜG mehreren wesentlichen Reformen unterzogen. Bereits am 25. November 2016 hat der Bundesrat die neue AÜG-Reform verabschiedet, welches erst am 1. April 2017 in Kraft trat. Zu den zentralen Vorschriften, die seit dem gelten, gehören die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, der Equal Pay-Anspruch nach 9 Monaten sowie die Kennzeichnungs- und Konkretisierungspflichten.

Grundsätzlich sieht die Regelung für die Höchstüberlassungsdauer vor, dass ein Leiharbeiter für die Dauer von 18 Monaten an denselben Kunden überlassen werden darf. Die vor dem Inkrafttreten angefallenen Überlassungszeiten werden nicht betrachtet, so dass der Stichtag für den Beginn der Frist am 1. April 2017 war und damit frühestens am 30. September 2018 greift.

Die zweite wesentliche Änderung betrifft den Grundsatz der gesetzlich tarifübergreifenden Verankerung von gleicher Bezahlung. Danach greift das sogenannte Equal Pay nach neun Monaten, wenn ein Tarifvertrag angewendet wird und der Leiharbeiter ununterbrochen an denselben Kunden überlassen wird. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes angefallene Einsatzzeiten werden nicht gezählt. Stichtag für den Beginn des Fristenlaufs war der 1. April 2017 und damit wurde Equal Pay erstmalig am 01. Januar 2018 ausgelöst.

Auch hinsichtlich der Kennzeichnungs- und Konkretisierungspflichten gibt es neue Vorschriften: Künftig muss der schriftliche Vertrag zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Kunden vor Beginn der Überlassung ausdrücklich als „Arbeitnehmerüberlassungsvertrag“ bezeichnet werden. Des Weiteren ist der jeweilige Zeitarbeitnehmer vor der Überlassung unter Bezugnahme auf den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (namentlich) zu konkretisieren. Die Überlassung eines Arbeitnehmers ohne ausdrückliche Bezeichnung des Vertrages als Arbeitnehmerüberlassung und die fehlende namentliche Konkretisierung des einzelnen Arbeitnehmers führen zur Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit dem Kunden.

Die Neuregelungen des AÜG führen dazu, dass Arbeitnehmerüberlassung unflexibler geworden ist und sowohl auf Seiten der Unternehmen (Entleiher) als auch der (Personal-) Dienstleister (Verleiher) im Falle von Verstößen durch den umfangreichen und teils sehr scharfen Sanktionskatalog stark risikobehaftet ist.

Dennoch waren im Durchschnitt 1,03 Mio. Leiharbeitnehmer 2017 in Deutschland entweder sozialversicherungspflichtig oder ausschließlich geringfügig beschäftigt. Im Vergleich zum Vorjahr gab es also einen Anstieg um 4%. Der Anteil der Leiharbeitnehmer an der Gesamtbeschäftigung hingegen (37,18 Millionen) beträgt nach wie vor weniger als 3% und betrachtet man die Beschäftigungsformen separat, so waren 3,0 % der 32,23 Millionen sozialversicherungspflichtig beschäftigt und 1,4 % der 4,95 Millionen ausschließlich geringfügig Beschäftigten als Leiharbeitnehmer beschäftigt. Zu einem Großteil sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in der Leiharbeit in Vollzeit: 2017 waren es 84 % der sozialversicherungspflichtigen Leiharbeitnehmer, die Vollzeit beschäftigt und 16 %, die Teilzeit beschäftigt waren. Relativ gesehen wuchs die Zahl der teilzeitbeschäftigten Leiharbeitnehmer stärker als die der Vollzeitbeschäftigten (+5 %bzw. +4 %). Dies entspricht dem Trend bei allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Im Vergleich dazu sind Minijobs in der Branche wenig verbreitet. 2017 waren es z.B. durchschnittlich 72.000 Leiharbeitnehmer und damit 1.000 mehr als im Vorjahreszeitraum. Während insgesamt 13 Prozent aller Beschäftigten eine ausschließlich geringfügige Beschäftigung ausübten, war es bei den Leiharbeitnehmern nur sieben Prozent.

Langfristig gesehen, kann man einen Trend insbesondere in den Dienstleistungsberufen beobachten. Dort ist, z.B. in Call Centern, als Lager- und Transportarbeiter, aber auch in Gesundheits- und sozialen Berufen, die Zahl der Leiharbeitnehmer gestiegen. Die Entwicklung des deutschen Arbeitsmarkts wird zunehmend von Migration bestimmt, denn die Zuwanderung hat sich in den vergangenen Jahren deutlich beschleunigt. Viele EU-Bürger nutzen die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit, um sich einen Job in Deutschland zu suchen. Die europäische Schuldenkrise hat ihres dazu beigetragen, die Zuwanderung aus den südlichen Euro-Staaten in den Norden zu verstärken. Die eigentliche Herausforderung dabei stellen jedoch Migranten aus nichteuropäischen Asylherkunftsländern dar, die, wenn Sie keine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung vorweisen können als Leiharbeiter in Tätigkeiten arbeiten, die mit einem niedrigeren Anforderungsniveau verbunden sind. Mehr als jeder Zweite Leiharbeiter übte im Jahresdurchschnitt 2017 eine Helfertätigkeit aus, im Durchschnitt über alle Branchen war es jeder Fünfte. Demgegenüber sind hochqualifizierte Tätigkeiten in der Branche seltener vertreten: Während unter allen Beschäftigten jeweils 12% eine Experten- oder eine Spezialistentätigkeit ausübten, beliefen sich diese Anteile bei Leiharbeitnehmern auf 4 bzw. 5%. Gut ein Drittel der Leiharbeitnehmer ist als Fachkraft tätig, bei den Beschäftigten insgesamt sind es mehr als die Hälfte. Die Zeitarbeit kann so für Personen mit vergleichsweise niedrigen formalen Qualifikationen und für Menschen, die nach Phasen von Nichterwerbstätigkeit gegebenenfalls an Arbeitsmarktnähe verloren haben, eine Chance für den (Wieder-) Einstieg in Beschäftigung darstellen.

3 Darstellung des Geschäftsverlaufs

Der Umsatz konnte im Berichtsjahr überproportional im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 12.506 auf TEUR 14.780, was einer Erhöhung von 18,18% entspricht, gesteigert werden. Das im Vorjahr prognostizierte Gesamtergebnis konnte nicht erzielt werden. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Relaunch der Webseite, durch die Erneuerung der Server und dem Leasing/Entwicklung der neuen Software und der Vergrößerung der Mieträume der Zentrale in Wiesbaden. Die purus AG verfügt im Geschäftsjahr 2017 neben der Zentrale in Wiesbaden noch über die Niederlassungen in Mannheim, Stuttgart, Hanau, Köln, Darmstadt, Frankfurt, Mainz, Gießen, Heilbronn und Heidelberg. Wobei die Standorte in Köln und Stuttgart zum 31.12.2018 geschlossen wurden.

4 Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

4.1 Vermögenslage

Die Vermögenslage der purus AG ist im Berichtsjahr von einer Erhöhung der Bilanzsumme von TEUR 2.207 in 2016 auf TEUR 2.465 in 2017 gekennzeichnet.

Dies ist im Wesentlichen bestimmt durch die folgenden Geschäftsvorfälle:

Die Forderungen aus Lieferung und Leistung haben sich im um TEUR 383 gegenüber dem Vorjahr erhöht.

Die Verbindlichkeiten haben sich um TEUR 380 gegenüber dem Vorjahr erhöht. Dabei sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um TEUR 220 gestiegen, die sonstigen Verbindlichkeiten sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 130 gestiegen. Ferner wurde ein Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit TEUR 30 verzeichnet.

Das Eigenkapital hat sich im Geschäftsjahr von TEUR 357 auf TEUR 207 reduziert.

4.2 Finanzlage

Der Kapitalfluss aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR -248 (Vorjahr TEUR -74). Dazu kommt ein negativer Kapitalfluss aus der Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR 60 (Vorjahr TEUR -350), sowie ein positiver Kapitalfluss aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 220 (Vorjahr TEUR 166). Der Finanzmittelbestand beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 9 (Vorjahr TEUR 97).

Die Eigenkapitalquote ist zum Vorjahr gesunken auf 8,4 %.

Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten wurden in Höhe von TEUR 529 (Vorjahr TEUR 309) in Anspruch genommen, die Kreditlinien wurden nicht ausgeschöpft.

4.3 Ertragslage

Die Ertragslage weist gestiegene Umsatzerlöse von TEUR 2.274 (TEUR 14.780; Vorjahr TEUR 12.506) aus. Während die Umsatzerlöse um mehr als 18 % gestiegen sind, blieb das Rohergebnis mit rund 18 % von TEUR 14.002 (Vorjahr TEUR 11.877) fast konstant, Das konstante Rohergebnisses resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Umsatzerlösen, während die Materialaufwendungen um rund 20% auf TEUR 894 (Vorjahr TEUR 746) gestiegen sind.

Der Personalaufwand stieg gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 12.695 (Vorjahr TEUR 10.672)

Die Abschreibungen belaufen sich im Berichtsjahr auf TEUR 130 (Vorjahr TEUR 98). Dies resultiert aus dem im Vorjahr eingestellten selbstgeschaffenen immateriellen Wirtschaftsgut, dem Konzept zur Strategischen Planung des Geschäftsmodells der Personaldienstleistung, über TEUR 28 (Vorjahr TEUR 2) und den Abschreibungen auf Sachanlagen über TEUR 65 (Vorjahr TEUR 53) Hierbei handelt es sich um die Ausstattung der erweiterten Büroräume der Zentrale in Wiesbaden

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr uni TEUR 308 gestiegen. Dies lag im Wesentlichen an den Leasingaufwendungen für Relaunch der Webseite, Supermicro Server SQL und den Leasingaufwendungen für Combit Relationship Manager über TEUR 95 (Vorjahr TEUR 29) und den gestiegenen Miet- und Mietnebenkosten über TEUR 331 (Vorjahr 255). Die gestiegenen Mietaufwendungen resultieren aus der Vergrößerung der Mieträumlichkeiten der Zentrale zum 01.02.2017.

Das Finanzergebnis hat sich zum Vorjahr (TEUR -9) erhöht auf TEUR -32. Die Ursache hiertür liegt im Wesentlichen an der Inanspruchnahme der Kreditlinie.

Insgesamt ist die Ertragslage trotz Umsatzzuwachs im Berichtsjahr nicht zufriedenstellend.

Das Ergebnis nach Steuern betrug im Geschäftsjahr TEUR -150. Im Vorjahr wurde ein positives Ergebnis von TEUR 22 erwirtschaftet.

4.4 Finanzielle Leistungsindikatoren

Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt unser Fokus auf:

Umsatzentwicklung,

EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization)

Cashflow der laufenden Geschäftstätigkeit

Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Umsatz, Umsatz pro Mitarbeiter, EBITDA und den Cashflow der laufenden Geschäftstätigkeit heran.

Das EBITDA hat sich gegenüber dem Vorjahr von TEUR 214 auf TEUR 9 reduziert.

4.5 Gesamtaussage

Die purus AG schloss das Geschäftsjahr mit einem Verlust von TEUR -150 (Vorjahr TEUR 22) ab.

Trotz der im Vorjahr prognostizierten Umsatzsteigerung, die mit 18,18 % im Berichtsjahr weit übertroffen wurde, ist das Gesamtergebnis für das Berichtsjahr nicht zufriedenstellend.

Insgesamt ist die Umsatzentwicklung im Berichtsjahr zwar erfreulich, insbesondere in der Personalvermittlung konnte ein Zuwachs von TEUR 225 auf TEUR 339 (Vorjahr 114) verzeichnet werden, dennoch konnte dies den Verlust im Berichtsjahr nicht auffangen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind gegenüber dem Vorjahr um rund 33 % auf TEUR 1.542 (Vorjahr TEUR 1.159) angestiegen. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind nahezu unverändert zum Vorjahr. Die liquiden Mittel belaufen sich zum Berichtsjahresende auf TEUR 9 (Vorjahr TEUR 97).

Das Eigenkapital beträgt im Berichtsjahr TEUR 207 (Vorjahr TEUR 355). Die Eigenkapitalquote beträgt im Berichtsjahr lediglich 8,4 %, im Vorjahr 16,2%.

Die Rückstellungen im Berichtsjahr beliefen sich auf TEUR 299 (Vorjahr TEUR 261) und wurden wesentlich geprägt durch die Bildung von Rückstellungen für die Ausgleichsabgabe. Rückstellungen für Urlaub ansprüche der Mitarbeiter reduzierten sich zum Vorjahr um TEUR 24 auf TEUR 142 (Vorjahr TEUR 166).

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden in Anspruch genommen in Höhe von TEUR 529 (Vorjahr 309). Die Kreditlinie wurde nicht voll in Anspruch genommen.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leitungen sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 30 gestiegen auf TEUR 119 (Vorjahr TEUR 90). Die sonstigen Verbindlichkeiten sind ebenfalls gestiegen um TEUR 130 auf TEUR 1.233 (Vorjahr TEUR 1.103). Dies resultiert im Wesentlichen aus den Verbindlichkeiten Lohn und Gehalt, Verbindlichkeiten Lohnsteuer und Krankenkassen.

Passive latente Steuern wurden angepasst auf TEUR 79 (Vorjahr TEUR 88).

Das negative Ergebnis war im Wesentlichen geprägt durch Relaunch der Webseite, durch die Erneuerung der Server, Leasing/Entwicklung der neuen Software und der Vergrößerung der Mieträume der Zentrale in Wiesbaden.

Das im Vorjahr gesteckte geplante Gesamtergebnis konnte nicht erreicht werden

5 Personal- und Sozialbereich

Der Personalbestand betrug im Jahresdurchschnitt 485 Mitarbeiter (Vorjahr 413 Mitarbeiter).

Unsere Mitarbeiter sind unsere wichtigste Ressource. Durch einen einheitlichen und fairen Prozess stellen wir sicher, dass unsere Mitarbeiter entsprechend ihrer eigenen Wünsche und Fähigkeiten angemessen eingesetzt und ausgebildet werden. Der so gewonnene Personalstand macht es der purus AG möglich ihr künftiges Wachstum zu stärken.

6 Risikobericht – Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung

Zum verantwortungsbewussten Umgang des Unternehmens mit seinen Risiken gehört ein systematisches Risikomanagement, welches ein Bestandteil des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses ist. Es sorgt dafür, dass Risiken frühzeitig erkannt und bewertet werden sowie entsprechende Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden können. Das Risikomanagementsystem der purus AG muss kontinuierlich weiterentwickelt werden damit es sich den verändernden Rahmenbedingungen anpassen kann. Durch jährliche standardisierte Anfragen und Rückmeldungen der Funktionsbereiche zur Risikosituation wird das Gesamtbild der potenziellen Risikolage fortlaufend aktualisiert und dokumentiert, um die Minimierung eines unvorhersehbaren Schadens zu gewährleisten.

Das laufende interne Reporting, in dem relevante Indikatoren für die wirtschaftliche Entwicklung der einzelnen Geschäftsbereiche abgefragt, beurteilt und kommuniziert werden, erlaubt uns eine pro-aktive Einflussnahme auf unerwünschte Entwicklungen. Dennoch gibt es Entwicklungen, die eine unberechenbare Dynamik in kürzester Zeit entwickeln, welche die gesamte Branche der Personaldienstleistung vor große und unerwartete Herausforderungen stellen kann. Die purus AG hat im April 2018 eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen und eine Verlustanzeige gem. §92 Abs.1 AktG angezeigt.

Innerhalb unseres Risikomanagements haben wir zwar insbesondere ein Augenmerk auf wirtschaftliche Risiken, Branchenrisiken, Wettbewerbsrisiken und Geschäftsrisiken, dennoch musste wir, zeitgleich zur gesamte Branche der Personaldienstleistung, im September 2018 die in dieser Form nicht abzuschätzenden Konsequenzen der im Vorjahr in Kraft getretenen Arbeitnehmerüberlassungsreform spüren. Durch unser ausgeprägtes interne Kontroll- und Reportingsystem wurden somit zwar wirtschaftliche Fehlentwicklungen erkannt und geeignete Maßnahmen eingeleitet, dennoch waren zu diesem Zeitpunkt die Folgen dadurch nicht abzuschätzen.

Die purus AG hat bereits 2007 ein Umwelt- und Qualitätsmanagementsystem nach der international gültigen Qualitätsnorm DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001 eingeführt, seitdem stetig verbessert und extern zertifiziert. Im Rahmen unseres jährlichen Audits wurde uns die herausragende Wirksamkeit unseres Umwelt- und Qualitätsmanagements in 2018 nach der neuesten Version der weltweit bedeutendsten und akzeptiertesten Norm im Umwelt- und Qualitätsmanagement, der ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015 wiederholt durch den TÜV Süd bestätigt. Die nächste Rezertifizierung ist für September 2019 bereits geplant. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, die Anwendung des Tarifvertrages sowie interner Richtlinien werden durch die interne Revision, interne QM- Beauftragte sowie durch externe Auditoren geprüft und sichergestellt.

Der Geschäftsbereich Personal Services ist Teil eines sehr konjunkturreagiblen Marktes welches bei Auf- und Abschwüngen entgegengesetzte Effekte zur Folge haben kann. Die im Rahmen der AÜG Reform festgehaltene Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer der Leiharbeiter von 18 Monaten mit Ausnahmeregelungen, wirkt zwar erst faktisch zum 01. September 2018, beeinflusst aber im Vorfeld die Kundenentscheidungen zum Einsatz von Leiharbeitspersonal. Falls das Dienstleistungsunternehmen also nach Ablauf der Höchstüberlassungsdauer keine weiteren qualifizierten Leiharbeiter für die offene Vakanz anbieten kann, sind Leihunternehmen in ihrer Personalplanung durchaus eingeschränkt und übernehmen tendenziell bisherige Leiharbeiter ins Stammpersonal, was keine weitere Inanspruchnahme der Personaldienstleitung für diese Vakanz zur Folge hat. Gepaart mit dem Fachkräftemangel, der den deutschen Arbeitsmarkt gerade in den letzten Jahren zunehmend stark beeinflusst, muss zukünftig ein stärkerer Fokus auf die Optimierung der Rekrutierungsprozesse gelegt werden. Dabei muss sich der Ausbau der einzelnen Beschäftigungsbereiche gleichmäßig gestalten. In 2017 wurde unsererseits die Gewichtung stark auf den gewerblich-technischen und kaufmännischen Bereich der Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung gelegt und dabei Helfertätigkeiten, die aufgrund der bereits beschriebenen Arbeitsmarktsituation ebenfalls einem starken Bedarf ausgesetzt sind, vernachlässigt.

Damit der Rekrutierungsprozess in seinem Prozess optimiert werden kann hat die pures AG 2018 ein neues und auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes CRM-System implementiert, welches das automatisierte Einlesen und Matchen von Bewerberunterlagen und offener Vakanzen selbstständig durchführt und die innerbetrieblichen Prozesse um den Faktor Zeit und Präzision optimiert. Zeitgleich werden damit Synergieeffekte mit anderen Geschäftsbereichen besser genutzt. Bei rückblickender Betrachtung, ist die Implementierung zu diesem Zeitpunkt aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht optimal. Ein Zeitraum mit konstant beständiger Entwicklung hingegen ist prädestiniert dafür, da sich das Zeitfenster der Implementierungsphase aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen ungewollt ausdehnen kann. Unter anderem wurden hierbei, mit dem Ziel das neue CRM-System möglichst mitarbeiternah zu gestalten, Kapazitäten durch die Mitgestaltung einzelner Teams am Projekt verbraucht, die zu diesem Zeitpunkt anderweitig hätten eingesetzt werden können. Zwar wurden trotz der Kapazitäten-Umverteilung die Planzahlen immer noch erreicht, aber die Kapazitäten nicht optimal eingesetzt.

Ebenfalls muss auch eine kontinuierliche Revalierung bekannter Mess- und Kennzahlen stattfinden, die die Rentabilität einer Standortneugründung und deren Nachhaltigkeit messen und quantitativ belegen kann. Anderenfalls besteht das Risiko, wie in 2017 geschehen, dass neu gegründete Niederlassungen über einen zu langen Zeitraum durch bereits etablierte Standorte quersubventioniert werden. Dabei kann der Mitarbeiterausfall an einem etablierten Standort bspw. durch Mutterschutz oder das Ausscheiden von langjährigem Stammpersonal ebenfalls eine gewichtige Rolle spielen und sogar die sonst stabile Lage gefährden. Eine potenzielle Fehlinterpretation der wirtschaftlichen Lage einer neuen Niederlassung ist dabei durch genauere Betrachtung und Analyse aller Kennzahlen innerhalb kurzer Intervalle zu vermeiden. Auch die Standortauswahl muss anhand von Kriterien genauer und sorgfältiger getroffen werden.

Die Einführung von Equal Pay nach 9 Monaten, in Unternehmen, in denen keine Branchenzuschlagstarifverträge gelten, führt bei Personaldienstleistern in diesen Kundensegmenten zu deutlich höherem Aufwand, und höheren Löhnen und wird auf die Preise ab 2018 und damit auf ggf. neue Strategien der Kundenunternehmen durchschlagen. Die purus AG beschäftigt bereits einen Großteil der Mitarbeiter mit hohen Löhnen, was die Risikowirkung zwar auf ein Minimum begrenzt, jedoch den zunächst unterschätzten organisatorischen Aufwand nicht revidiert. Zusätzlich ist zu beobachten, dass zwar die Theorie der Gesetzgebung eine Preisanpassung nach Ablauf der Überlassungshöchstdauer vorgibt, die Realität allerdings einen reibungslosen Ablauf dahingehend vermissen lässt. Erst nach einer Eingewöhnungszeit, die die purus AG im September 2018 viele Kapazitäten gekostet hat, ist es auch für Kunden langsam zur Routine geworden, zum Zwecke des Equal Payment zu handeln und bereitwillig Auskunft zu geben. Da sich nach dieser Übergangsphase dieser Effekt nicht wiederholen wird, gehen wir von einem Einmaleffekt im September 2018 aus. Daraus resultierend wurde die in der außerordentlichen Hauptversammlung im April 2018 erörterte Kapitalerhöhung in einer außerordentlichen Hauptversammlung im Dezember 2018 beschlossen und im Februar 2019 im Handelsregister eingetragen. Im März 2019 wurde erneut eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen und eine Verlustanzeige gemäß §92 Abs. 1 AktG angezeigt.

Von unseren Kunden werden wir nach wie vor als fachkundiger und vertrauenswürdiger Partner angesehen. Durch Branchenspezialisierung innerhalb der des Geschäftsbereichs Personal Services, einer qualifizierten Ansprache geeigneter Kandidaten und das Vorantreiben innovativer Personallösungen können wir für unsere Kunden in allen Personalfragen ein kompetenter Partner sein. Durch die Tatsache, dass die purus AG nicht nur auf eine bestimmte Branche spezialisiert ist, sondern für Kunden im Dienstleistungssektor allgemein tätig ist und darüber hinaus Lösungen im Facility-, Personal- und Call Center -Bereich anbietet, werden die Risiken der zukünftigen Geschäftsentwicklung vermindert. Auch die kontinuierliche Zufriedenheit unserer Bestands- und Neukunden, und damit verbunden auch eine starke Kundenbindung, spielt eine maßgebliche Rolle. Wirtschaftliche oder rechtliche bzw. weitere sonstige Risiken mit besonderem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht erkennbar.

7 Prognosebericht – Hinweise auf künftige Entwicklung

Die purus AG konzentriert sich weiter auf das Wachstumspotenzial des deutschen Arbeitnehmerüberlassungsmarktes insbesondere das des Helfergeschäfts. In 2018 ist auf Grund der bereits beschriebenen Konsequenzen unter anderem durch die Arbeitnehmerüberlassungsreform ein Umsatzrückgang von 13% zu verzeichnen. Auch ist bereits anhand der zu verzeichnenden Entwicklung der ersten beiden Monate in 2019 zu erkennen, dass die Umsätze unsere Planwerte nicht erreichen und damit verbunden bereits ein Verlust aufgelaufen ist. Die eingeführten Maßnahmen müssen erst noch greifen. Weiterhin wird im neuen Jahr der Fokus auf innerbetriebliche Stabilität gesetzt und Standorte durch die Sicherung der Basis und des Stammpersonals gestärkt. Eine Standortneugründung ist nicht geplant.

Obwohl es unter anderem auch aufgrund der historisch niedrigen Arbeitslosenquote in Deutschland die Herausforderung immer größer wird, geeignete und qualifizierte Mitarbeiter für Kundeneinsätze zu finden, rechnet die purus AG in diesem Jahr mit einem moderaten Wachstum, insbesondere durch das effektive und präzise Matching mittels dem neuen CRM-Systems. Die Arbeitnehmerüberlassung wird auch in Zukunft weiterhin eines der wichtigsten Flexibilisierungsinstrumente der Wirtschaft sein, weshalb es umso wichtiger ist, die Tragweite und Konsequenz politischer Entscheidungen die Branche betreffend zu beobachten und im Fokus zu behalten. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und die damit verbundenen Änderungen im Frühjahr 2017 hinsichtlich Equal Pay, Überlassungshöchstdauer und Informations- und Kennzeichnungspflicht regulierten und bereinigten bereits den Arbeitnehmerüberlassungsmarkt neu und schärfen damit erneut das Bewusstsein unserer Kunden hinsichtlich professioneller und am Markt etablierten Personaldienstleister. Investitionen in firmeneigene Systeme, wie das im letzten Jahr implementierte CKM-System und damit verbunden die Optimierung interner Prozesse sowie der Ausbau des Geschäftsbereichs Facility Service werden kontinuierlich in 2019 umgesetzt. Bestehende Standorte im Rhein-Main Gebiet werden in Ihrer Basis unter anderem durch die neue CRM-Software und die optimierten innerbetrieblichen Prozesse gestärkt und aufgebaut mit dem Fokus mittelständische Unternehmen im Rhein-Main Gebiet als Kunden zu betreuen.

Im Rahmen unserer Strategie sind wir davon überzeugt, dass die purus AG die Basis für die zukünftigen Herausforderungen, wie schnelle Mitarbeiterrekrutierung, hohes qualitatives Matching von Bewerbern und Aufträgen und die flexible Anpassung an den Markt aufgrund von rechtlichen und wirtschaftlichen Veränderungen, geschaffen hat. Die purus AG hat die wesentlichen Erfolgsfaktoren im Fokus und optimiert diese in einem ständigen Verbesserungsprozess. Die Zufriedenheit der internen Mitarbeiter, der Leiharbeiter und Kunden und die Qualität der internen Prozesse stehen im Vordergrund und werden von der gesamten Organisation aktiv optimiert.

Vor dem Hintergrund der getroffen Maßnahmen und der erwarteten Entwicklung in Verlaufe des Jahres 2019, sind wir davon überzeugt, eine geeignete Basis für die Umsetzung des angestrebten Ziels, ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erzielen, geschaffen zu haben.

 

Wiesbaden, den 10.04.2019

gez. der Vorstand

Bestätigungsvermerk der Abschlussprüfer

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der purus Aktiengesellschaft, Wiesbaden, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Wiesbaden, den 10. April 2019

Bouffier Kaiser GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Andreas Bausch, Wirtschaftsprüfer

Gert Kaiser, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 171 Abs. 2 AktG

1.

Ergebnis der Prüfung

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2017 sowie den Gewinnverwendungsvorschlag geprüft.

Die Gesellschaft hat m Jahr 2017 einen Jahresfehlbetrag von 150.030,60 € erwirtschaftet.

Es handelt sich um das Ergebnis des Wirtschaftsjahres vom 1.1.2017 bis zum 31.12.2017.

Die Prüfung hat keine Beanstandungen durch den Aufsichtsrat ergeben. Der Jahresabschluss sowie der Vorschlag für die Gewinnverwendung werden hiermit gebilligt.

2.

Prüfung der Geschäftsführung

Der Aufsichtsrat hat sich aufgrund regelmäßiger schriftlicher und mündlicher Berichterstattung durch den Vorstand gemäß § 90 AktG über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft laufend informiert. Die Überprüfung der Geschäftsführung ergab keine Beanstandungen.

3.

Der Jahresabschluss 2017 war prüfungspflichtig. Die Prüfung durch die Bouffier Kaiser GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist noch nicht abgeschlossen.

4.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31.12.2017 eingehend geprüft und für zutreffend befunden. Es sind daher keine Einwendungen zu erheben.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 mit einem Jahresfehlbetrag von 150.030,60 € und dem Bilanzgewinn von 0,00 € findet hiermit die Billigung des Aufsichtsrates.