Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 9. Dezember 2024 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro gegen die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG verhängt.
Hintergrund dieser Maßnahme ist ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB). Die Gesellschaft hatte es versäumt, die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2023 fristgerecht beim Bundesanzeiger elektronisch zur Offenlegung einzureichen – eine Pflicht, die für Kapitalgesellschaften gesetzlich verbindlich ist und der Transparenz auf dem Finanzmarkt dient.
Die Offenlegungspflicht ermöglicht es insbesondere Anlegerinnen und Anlegern, Geschäftspartnern und weiteren interessierten Kreisen, sich ein umfassendes Bild von der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens zu verschaffen. Eine verspätete oder unterlassene Veröffentlichung untergräbt dieses Vertrauen – weshalb Verstöße konsequent geahndet werden.
Das Ordnungsgeld stützt sich auf § 335 HGB, der bei Nichterfüllung der Offenlegungspflicht eine Sanktionierung vorsieht. Die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG hat gegen die Entscheidung keine Beschwerde eingelegt, sodass der Bescheid rechtskräftig ist.
Die Maßnahme unterstreicht die Bedeutung ordnungsgemäßer und zeitgerechter Finanzberichterstattung für die Integrität des Wirtschaftsstandorts Deutschland.